Protocol of the Session on November 17, 2021

Auch die Bahnhöfe, zumeist umgewidmet, präsentieren sich nicht mehr so desolat wie noch vor einiger Zeit. Das ist also eine Strecke, die ganz sicher gebraucht wird, und umso einleuchtender ist die Forderung, diese Verbindung in die transeuropäischen Verkehrsnetze aufzunehmen.

Schließlich wollen wir nicht vergessen, dass die Ostbahn bei uns im Land durch den vorzüglichen und sympathischen Exzellenzlandkreis Märkisch-Oderland verläuft und schon deshalb unseren vollen Einsatz verdient hat - das ist ja völlig klar.

Meine Damen und Herren, was den Bildungsbereich angeht, so möchte ich noch erwähnen, dass sich das Projekt „Europa im Blick“ einer anhaltend hohen Nachfrage erfreut und damit seit 2009 etwa 20 000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden konnten. Sie erhalten Kenntnis über EU-geförderte Projekte in ihrer unmittelbaren Umgebung und erfahren so, welchen Sinn die Fonds und die Europäische Union für ihre Region haben. Dieses Projekt werden wir fortführen.

Schließlich spricht der dritte Punkt des Antrags einen ganz wichtigen Aspekt an, nämlich die stärkere Beteiligung der Bürger selbst bei der weiteren Gestaltung der EU. Gewiss können wir hierbei mit unseren Mitteln nur einen bescheidenen Beitrag leisten, aber jeder Beitrag hilft, jeder Beitrag aus Brandenburg sowieso. An sich sollte die Konferenz zur Zukunft Europas im kommenden Frühjahr beendet sein, aber wie schon erwähnt: Die Pandemie hat auch diesen Dialogprozess stark in Mitleidenschaft gezogen. Daher gibt es derzeit Überlegungen, ihn zu verlängern. Damit wäre ich sehr einverstanden. Es geht um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ideen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger. Die dafür nötige Zeit sollten wir uns nehmen.

Insgesamt ist das also ein guter und hilfreicher Antrag. Für die Einbringung durch die Koalitionsfraktionen möchte ich mich herzlich bedanken. Diesem Antrag sollten Sie mit gutem Gewissen zustimmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an Frau Abgeordnete Richstein. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Danke, Herr Hohloch, dass Sie Konrad Adenauer noch einmal als großen Europäer herausgestellt haben. Er sagte einst:

„Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle.“

Diese Worte Adenauers sind aus einer Regierungserklärung von 1954, und sie sind heute genauso richtig wie damals.

Vielen Dank an die Linksfraktion, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Wenn Sie wirklich der Meinung sind, er sei zu unkonkret, hätten wir uns gefreut, wenn Sie einen Änderungsantrag gestellt hätten; dann hätten wir über Ihre Vorstellungen diskutieren können.

Herr Teichner, Sie haben heute mal wieder ein Potpourri an politischen Phrasen gedroschen, wobei ich glaube, dass Sie sich gar nicht mit unserem Antrag auseinandergesetzt haben. Ich wüsste nicht, wo wir in unserem Antrag ein zusätzliches Gremium schaffen wollen. Ich wüsste auch nicht, wo wir wirtschaftliche Kapriolen schlagen würden. All das findet sich in dem Antrag nicht. Vermutlich haben Sie ihn schlichtweg gar nicht gelesen.

Was aber wirklich schade ist: Wenn Sie schon so kritisch sind, warum sind Sie dann nicht einfach zur Konferenz gekommen und haben Ihre Kritik dort geäußert? Warum haben Sie sich nicht dem Dialog mit den Bürgern gestellt? Warum war niemand von der AfD in Frankfurt (Oder)? Das würde mich wirklich interessieren. Herr Hohloch, wenn Sie sich dem Grundgesetz so sehr verpflichtet fühlen, lesen Sie doch bitte mal Artikel 23 - dann lernen Sie vielleicht noch etwas.

Ich möchte mit einem anderen Zitat von Konrad Adenauer schließen:

„Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“

Das hat sich heute einmal mehr bewahrheitet. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, „Wir gestalten die Zukunft Europas - Dialog der Bürgerinnen und Bürger“, auf Drucksache 7/4492. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Windrad-TÜV: Technische Überprüfung bei Windkraftanlagen einführen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4458

Die Aussprache wird vom Abgeordneten Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER eröffnet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! In Deutschland unterliegen fast alle größeren technischen Anlagen bereits seit Jahrzehnten der Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung durch externe Sachverständige. Diese Pflicht erstreckt sich vom Atomkraftwerk über Flugzeuge, Eisenbahnen, Lkws und Pkws bis hin zu Mofas, Aufzügen und Getränkeschankanlagen. Wir kennen das alle von der regelmäßigen TÜV-Untersuchung für unsere Autos.

Eine in den letzten 30 Jahren immer häufiger werdende Art von großtechnischen Anlagen ist hingegen von dieser regelmäßigen Kontrolle durch externe Sachverständige - das gilt übrigens als typisch deutsch - ausgenommen, nämlich Windkraftanlagen. Dabei sind diese Anlagen mindestens ebenso gefährlich wie Getränkeschankanlagen.

Ich möchte an einige Vorfälle erinnern: Zum Beispiel brach im Februar 2019 im Windpark Oelsig-Buchhain der Rotor einer Anlage ab und fiel herunter. Ein Baucontainer und ein Toilettenhäuschen wurden getroffen - es war reines Glück, dass es keine Toten und Verletzten gab. Im gleichen Jahr brach im Luckauer Ortsteil Karche-Zaacko eine Windkraftanlage komplett zusammen. Vor nur zwei Monaten - das haben Sie alle sicher noch aus der Presseschau in Erinnerung - brach in Haltern eine 240 m hohe Anlage in sich zusammen.

Nun kann man einwenden, dass es bis zum Jahr 2020 nur zwei Dutzend derartige schwere Havarien gegeben hat. Rechnen wir das Ganze einmal hoch, kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass pro 1 000 Anlagen statistisch gesehen eine schwere Havarie im Jahr stattfindet. Ich wage zu behaupten, dass weniger als 2 % der Getränkezapfanlagen oder der Aufzüge ihre Existenz in einer lebensgefährlichen oder umweltschädigenden Havarie beenden.

Der Bundestag hat Mitte 2021 das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen überarbeitet, in dem genau diese Testpflichten geregelt sind. Trotz jahrelanger Forderung des TÜV-Verbandes e. V. unterliegen Windkraftanlagen jedoch bis heute keiner Pflicht zu regelmäßigen technischen Überprüfungen. Mit diesem Antrag wollen wir eine Bundesratsinitiative anstoßen, um das endlich zu ändern, denn es handelt sich offenkundig um großtechnische Anlagen mit einem nicht unerheblichen Gefährdungspotenzial.

Ein weiteres Problem, das wir dabei angehen wollen, ist die Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen verankerten Auflagen. In den letzten 20 Jahren wurden die neuinstallierten Windkraftanlagen im Schnitt erheblich höher, leistungsstärker und lauter; das wissen wir alle. Die Mindestabstände zur Wohnbebauung - damit also zu Menschen wie du und ich - wurden jedoch nicht in gleichem Maße angepasst.

Dies führt dazu, dass in angrenzenden Wohngebieten insbesondere die niedrigeren nächtlichen Immissionsschutzgrenzwerte immer häufiger überschritten werden. Diese Grenzwerte wurden übrigens entgegen den Mythen und Legenden gewisser Lobbyisten nicht als Schikane gegen Windkraftanlagen geschaffen, sondern sie existierten in der Technischen Anleitung Luft, der TA Luft, als Verwaltungsvorschrift gegen Lärm bereits viele Jahre, bevor die modernen Windkraftanlagen überhaupt errichtet wur-

den. Sie gelten also in gleicher Weise für alle Industrieanlagen und dienen damit ganz allgemein dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Was passiert eigentlich, wenn die Windkraftanlagen nachts die in der TA Lärm festgelegten Lärmgrenzwerte in der benachbarten Wohnbebauung überschreiten? Die Betreiber der Anlagen erhalten im Rahmen der Betriebsgenehmigung die Auflage, ihre Windkraftanlagen nachts zu drosseln, sprich: Sie sollen es selber prüfen und gegebenenfalls etwas tun.

Doch wer genau überprüft die Einhaltung dieser Auflagen? Wir hatten in unserer Großen Anfrage „Chancen, Kosten und Risiken der Erneuerbaren Energien in Brandenburg“ die Landesregierung danach gefragt. Ich zitiere:

„Wie viele Genehmigungen [von Windkraftanlagen] beinhalten Auflagen bzgl. Schallreduzierung?“

Die Antwort, Drucksache 7/2213, auf Frage 107, lautete:

„Inhalte von Genehmigungsbescheiden und einzelnen Auflagen werden statistisch nicht erfasst. Daher liegen der Landesregierung zur Anzahl der Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen keine Informationen vor.“

Wie ohne Kenntnis der Zahl an Anlagen der Zeit- und Personalaufwand für Kontrollen eingeplant werden kann, ist nicht ersichtlich. Offenkundig ist das gar nicht möglich.

Mein Fraktionskollege Péter Vida hatte zusätzlich eine Kleine Anfrage mit dem Thema „Repowering und Neuerrichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Wohnbebauung in Bernau“ gestellt. Darin wurde die Landesregierung gefragt, welche Möglichkeiten die Anwohner haben, wenn sie den Verdacht hegen, dass die Anlagen im Betrieb gegen die Auflagen verstoßen.

Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/2820:

„Besteht der Verdacht, dass Genehmigungen nicht eingehalten werden, können Betroffene ihre Wahrnehmungen dem LfU übermitteln.“

Davon, dass dann vom LfU prompt reagiert und die Anlage kontrolliert wird, steht in der Antwort natürlich nichts, weil das in der Regel gar nicht erfolgt.

Fazit: Es gibt keine systematischen Kontrollen, ob die Auflagen für Windkraftanlagen eingehalten werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass es nur in wenigen Ausnahmefällen nach Häufung von Beschwerden und nach einem langen Zeitraum überhaupt zu einer Überprüfung kommt.

Diese zum Leidwesen der Anwohner lasche Praxis kann auch im Rahmen der Einführung einer technischen Überprüfung in Form eines TÜVs durch systematische Kontrollen ersetzt, damit also die lasche Praxis überwunden werden. Und da auch die Prüfunterlagen aufbewahrt und den externen Gutachtern zugänglich gemacht werden sollen, kann auf diese Weise eine technische Überprüfung der Auflagen systematisch kontrolliert werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zum Wohl und zur Sicherheit der Anwohner und Passanten vor gefährlichen Havarien und unnötiger und nicht genehmigter Dauerbelastung zustimmen würden. Außerdem freue ich mich auf die nun folgende, sicher sehr fundierte und wohlabgewogene Debatte.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht zu uns Frau Abgeordnete Kornmesser für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordern die Freien Wähler die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für einen sogenannten Windrad-TÜV einzusetzen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber ich war beim Lesen des Antrags doch etwas verwundert; denn ich war immer der Meinung, dass Anlagen- und Bauwerksicherheit in unserem Land sehr großgeschrieben werden.

Gibt es bislang keine regelmäßige technische Überwachung von Windenergieanlagen, so wie Herr Zeschmann sagte? In Deutschland wird doch fast jede andere Industrieanlage regelmäßig überprüft. Warum sollte das also bei den ca. 30 000 Windrädern in unserem Land anders sein? Zum Glück kann ich Ihnen mitteilen: Selbstverständlich werden auch Windenergieanlagen in Deutschland regelmäßig solide bautechnisch geprüft.

Das beginnt oftmals schon vor dem Bau einer Anlage, und auch während der Bauphase erfolgen Werks- und Bauabnahmen. Hierbei überwacht ein Sachverständiger die Fertigung der Maschine und der Rotorblätter sowie das gesamte Bauwerk in seiner Montage, um mögliche Ausführungsmängel zu vermeiden. Bevor ein Betreiber seine neue Anlage vom Hersteller übernimmt, muss er sichergehen, dass alle Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt sind und der Hersteller vertragskonform geliefert hat. Genau diese wichtigen Punkte werden bei der Abnahme geprüft.

Weiterhin lassen die Anlagenbetreiber die Anlagen vor Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeit noch einmal tiefgreifend technisch überprüfen, um im Schadensfall den Hersteller zur Instandsetzung aufzufordern. Auch Versicherungen und Banken verlangen während der Betriebszeit zustandsorientierte Prüfungen als Grundlage für eine Sicherheit der Investition.

Diese - nicht abschließende - Aufzählung enthält mehr oder weniger freiwillige Prüfungen, die dennoch in der Regel von Sachverständigen durchgeführt werden.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte zunächst gerne zu Ende reden. Danke.