Dazu muss ich sagen: Die Art und Weise der Verbringung - ob über Schläuche oder Wasser transportierende Tankfahrzeuge - ist kein Gegenstand der wasserrechtlichen Genehmigung. Wasserrechtlich relevant ist nur der Ort der Versickerung, und von diesem wurde nicht abgewichen. Wasserproben waren deshalb auch nicht gesondert zu entnehmen.
Ich darf im Übrigen darauf hinweisen, dass im Probebetrieb keine Rauchgasmengen in dem Ausmaß anfallen, wie es später im Regelbetrieb der Fall sein wird. Hier wird für die Genehmigung die TA Luft zugrunde gelegt, um so Gefahren für die Umwelt auszuschließen. - Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Es gibt je eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Domres und von Herrn Dr. Zeschmann. - Herr Domres, bitte.
Danke, Frau Vizepräsidentin. - Herr Minister Vogel, ich habe nicht von einer Umweltkatastrophe gesprochen, sondern lediglich eine Frage bezüglich einer möglichen unkontrollierten Versickerung in einem Wasserschutzgebiet gestellt. Und da ist mir die Antwort nicht wirklich klar: Gab es eine unkontrollierte Versickerung in einem Wasserschutzgebiet - ja oder nein?
Die zweite Frage ist: Es gibt seit Längerem eine Diskussion um das Störfallgutachten, in dem unter anderem von Niederschlagswasser und anderen möglichen Gefährdungen die Rede ist. Ist die Prüfung des Störfallgutachtens abgeschlossen? Wenn nicht: Wann ist mit einem abschließenden Bericht zu rechnen?
Danke schön. - Sie haben eben ausgeführt - ich habe es mitgeschrieben -, dass in dem Wasserschutzgebiet kein vorschriftswidriges Versickern in den Boden erfolgt sei. Dann frage ich mich allerdings, was aus dem beschriebenen See zwischen der Fabrikhalle und der Autobahn 10 geworden ist; denn wie wollte man verhindern, dass er in den Boden versickert? Und er ist offensichtlich in den Boden versickert; dazu gibt es entsprechende Videos und fotografische Dokumentationen. Scheinbar ist Ihre Aussage hier nicht ganz richtig.
Sie haben auch hervorgehoben, dass das ein Starkregenereignis gewesen sei. Nein, es war ganz normaler Dauerregen mit, glaube ich, 30 l/m²; wir hatten im Sommer Starkregenereignisse mit 120 l/m². Deswegen ist die Frage schon berechtigt, und auf sie sind Sie übrigens mit keinem Wort eingegangen. Meine ursprüngliche Frage war nämlich: Welche Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen sind vorgenommen worden, um zukünftig auf
Der Begriff „Umweltkatastrophe“ stand im „MOZ“-Artikel; das war nicht meine Formulierung. Aber es ist ja offensichtlich - auch mit Blick auf die Störfallverordnung, die Herr Domres angesprochen hat - so, dass die Vorsorge für solche ganz normalen Dauerregenereignisse in keiner Weise gewährleistet ist.
Außerdem muss ich ehrlich sagen, dass Ihre Ausrede, das Wasser sei mit Schläuchen fünf Meter hinter die Grenze …
Herr Dr. Zeschmann, Sie sollen jetzt bitte nicht die Antwort des Ministers kommentieren, sondern Ihre Nachfrage stellen.
Okay, ich formuliere es konkret. Die Nachfrage lautet: Glauben Sie wirklich, dass belastende Chemikalien, die in dem Wasser, das zur Versickerung mit Schläuchen fünf Meter hinter die Grenze des Wasserschutzgebietes gebracht wird, enthalten sein könnten - diesen Teil meiner Frage haben Sie auch nicht beantwortet -, auf diese Weise überhaupt nicht ins Grundwasser gelangen können?
Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, wenn man aus Zeitungen zitiert und den Begriff „Umweltkatastrophe“ hier in die Diskussion einführt, habe ich sehr wohl das Recht, sogar die Pflicht, dem zu widersprechen. Das sei vorweggeschickt.
Zu Herrn Domres Nachfrage: Nein, ich habe doch klar gesagt, dass kein vorschriftswidriges Versickern von Niederschlagswasser innerhalb des Wasserschutzgebietes stattgefunden hat, sondern das Wasser an einer anderen Stelle zur Versickerung gebracht wurde. Das hatte ich hier ausführlich dargestellt.
Das Störfallgutachten wird ausgewertet und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Es wird eine Grundlage für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sein, aber ich kann Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen - ich bin ja nicht die Stelle, die das prüft; das macht das Landesamt für Umwelt als Immissionsschutzbehörde -, welche Auflagen sich als Konsequenz aus diesem Störfallgutachten im abschließenden Bescheid genau wiederfinden werden.
Im Übrigen erfolgt nach Fertigstellung der baulichen Anlagen die Niederschlagswasserversickerung so, dass nur unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen im Wasserschutzgebiet versickert wird. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird außerhalb des Wasserschutzgebietes versickert. Das ist nach meinem Kenntnisstand die gegenwärtige Planung.
Ich weise auch darauf hin, dass der Ausgangszustand des Grundwassers - Sie hatten ja nach dem Grundwasser gefragt,
Herr Dr. Zeschmann - von einer von Tesla beauftragten Firma vor Baubeginn untersucht wurde und es im Rahmen eines Monitorings regelmäßig untersucht wird, und zwar das nächste Mal in diesem Monat - das steht also unmittelbar bevor. Daher, denke ich, ist auf Ihre Fragen ausreichend Antwort gegeben worden. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. - Sie haben leider nicht die Möglichkeit, weitere Nachfragen zu stellen. Diese sind nämlich laut unserer Geschäftsordnung nach der ersten Beantwortung seitens des Mitglieds der Landesregierung zusammenhängend zu stellen.
Wir kommen damit zu Frage 784 (Beschaffung von Desinfekti- onsmitteln und Hygieneartikeln für Schulen und Kitas durch den Zentraldienst der Polizei). Sie wird von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch von der AfD-Fraktion gestellt.
Meine Damen und Herren! In der Beantwortung der mündlichen Frage 775 teilte das MBJS mit, dass der Zentraldienst der Polizei Handdesinfektionsmittel, welches auch bedingt zur Flächendesinfektion eingesetzt werden kann, den öffentlichen Schulträgern im Sommer 2020 zur Bekämpfung der Coronapandemie kostenfrei zur Verfügung stellte.
Ich frage die Landesregierung: Wie viel Handdesinfektionsmittel und Ähnliches wurde vom ZDPol zu welchen Preisen für die Brandenburger Schulen und Kitas beschafft und verteilt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hohloch, ich danke Ihnen für die Frage, denn das gibt mir die Gelegenheit, mich beim Zentraldienst der Polizei für die exzellente Arbeit zu bedanken, die dieser nicht nur, aber auch während der Pandemie geleistet hat.
Im Zusammenhang mit dieser Pandemie wurde der Zentraldienst der Polizei von mir mit der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und von Desinfektionsmittel in einem Wert von insgesamt 25 Millionen Euro beauftragt. Der ZDPol hat in diesem Zusammenhang mehr als 21 000 Liter Handdesinfektionsmittel und knapp 170 000 FFP2-/KN95-Masken für Brandenburger Schulen und Kitas beschafft. Die 21 160 Liter Desinfektionsmittel besaßen einen Gegenwert von 124 000 Euro und die FFP2-/KN95Masken von 166 848 Euro.
Darüber hinaus hat der ZDPol, und zwar in einem Zeitraum, in dem Masken flächendeckend in Altenheimen, Krankenhäusern und Pflegeheimen knapp und weltweit nicht erhältlich waren, sehr schnell reagiert und diesen Notstand behoben. Das heißt, die Leistung insgesamt war noch viel größer als nur die die Schulen betreffende Arbeit, aber Sie haben ja lediglich nach den Schulen gefragt. - Danke.
Es gibt keine Nachfrage. Damit kommen wir zur Frage 785 (Vo- raussetzungen für eine Verkehrsinsel an der Ortseinfahrt einer Bundesstraße), gestellt von Herrn von Gizycki in Vertretung des Abgeordneten Clemens Rostock.
Am Sonntag, dem 31. Oktober, ereignete sich in Schildow an der B 96a ein Unfall, in dessen Folge zwei Menschen ums Leben kamen. Bei einem Ortsbesuch am 6. November konnten wir uns von der Verkehrssituation vor Ort ein Bild machen. Auf dieser Ortsdurchfahrt der Bundesstraße wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Nach dem Zuzug vieler Familien in die Schildower Gärten queren täglich auch viele Schülerinnen und Schüler die Straße auf dem Weg zur Schule. Viele Eltern haben Angst um ihre Kinder. Im Frühjahr nächsten Jahres soll auf der Verbindungsstraße zwischen Glienicke/Nordbahn und Schildow für ein dreiviertel Jahr eine Brücke wegen Sanierung gesperrt werden. Der Verkehr wird vermutlich über Schönfließ umgeleitet. Das bedeutet für die B 96a ein noch höheres Verkehrsaufkommen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit am Ortseingang einer Bundesstraße eine Verkehrsinsel installiert wird, die dafür sorgen könnte, dass man höchstens mit der innerorts zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einfahren kann?
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter von Gizycki, die geltenden Regelwerke der Straßenplanung zeigen auf, wie das Fahrverhalten mit geeigneten Maßnahmen an die innerörtlichen Gegebenheiten angepasst werden kann. Die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, zum Beispiel die Errichtung einer Ortseingangsinsel, müssen dabei aus der örtlichen Situation abgeleitet werden.
Grundsätzlich werden von der Straßenbauverwaltung die in den Regelwerken empfohlenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrten berücksichtigt. Sofern kein Ausbau vorgesehen ist, wird in Einzelfällen geprüft, ob eine punktuelle Maßnahme, zum Beispiel im Bereich von Ortseingängen, erforderlich ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn in einem Bereich gehäuft Unfälle zu verzeichnen sind und kurzfristige Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitsdefizite erforderlich werden. In einem solchen Fall prüft die Straßenbauverwaltung in Abstimmung mit der Unfallkommission des jeweiligen Landkreises den Straßenbereich und stimmt geeignete Maßnahmen ab. - Vielen Dank.
Die Nachfrage betrifft die konkrete Situation dort. Da würde ja nur etwas passieren, wenn ein Unfallschwerpunkt festgestellt würde. Wissen Sie, ob das der Fall ist? Und handelt es sich dann um
eine Einzelfallentscheidung, die der Landesbetrieb Straße akut trifft, oder wer entscheidet letztlich?
Im vorliegenden Fall müsste man in der Tat eine Einzelfallbetrachtung vornehmen. Die hier angesprochenen Unfälle, insbesondere der letzte, sind noch in der Prüfung durch die Unfallkommission des Landkreises Oberhavel, und sie müssen dort noch einmal genau betrachtet werden. Man wird abwarten müssen, welche Aussagen von dort letztlich kommen, um damit dann weiter umzugehen.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 791 (Einsatz von AMIF-Mitteln in Brandenburg), die mit der Frage 786 getauscht wurde. Die Frage stellt Frau Abgeordnete Andrea Johlige von der Fraktion DIE LINKE.
Der AMIF, der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt.
Ich frage die Landesregierung: Beantragt das Land Brandenburg für das Haushaltsjahr 2022 Zuweisungen aus dem AMIF, und wofür sollen diese eingesetzt werden?
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Johlige, der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist ein EU-Fonds, der in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, verwaltet wird. Aus dem AMIF können Mittel für Projektförderungen in folgenden Themenfeldern - sogenannte spezifische Ziele - generiert werden: für Asyl, Integration, Rückkehr und Solidarität.
Als Rechtsgrundlage existiert bislang lediglich die AMIF-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021. Nationale Bestimmungen, die konkrete Einzelheiten zu den Antragsberechtigten - wie NGOs und Behörden von Bund, Land und Kommunen - sowie den konkreten Inhalten als Untersetzung der spezifischen Ziele - Asyl, Integration und Solidarität - enthalten, sind noch nicht existent. Der Bund ist hier in der Pflicht, zügig die erforderlichen Instrumente bereitzustellen, zumal die Förderperiode des AMIF, 2021 bis 2027, im Grunde genommen schon begonnen hat.
Zu den notwendigen Förderinstrumenten gehören das nationale Programm für Deutschland, die deutsche AMIF-Richtlinie und
insbesondere der Aufruf zum Einreichen von Projektanträgen sowie das vom BAMF angekündigte Förderhandbuch mit dezidierten Hinweisen für potenzielle Antragstellende.
Zur Vorbereitung der kommenden AMIF-Förderperiode steht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in sehr engem Kontakt mit dem für Brandenburg zuständigen Entscheidungszentrum des BAMF mit Sitz in Berlin; es werden regelmäßig Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Auch für die Landkreise und kreisfreien Städte hat das BAMF auf Anregung des MSGIV kürzlich Videokonferenzen zur kommenden AMIF-Förderperiode durchgeführt.
Ob von der Landesregierung AMIF-Fördermittel für die spezifischen Ziele Asyl, Integration und Solidarität beantragt werden bzw. werden können, wird geprüft, wenn die oben erwähnten Förderinstrumente vorliegen und auch die Fördervoraussetzungen bekannt sind.
Frau Nonnemacher, wir befinden uns ja mitten in den Haushaltsverhandlungen und haben da auch sehr lange über die Migrationsmittel geredet; ich bin auch sehr froh, dass da jetzt eine Lösung gefunden wird. Da bieten ja EU-Fonds auch für das Land die Möglichkeit, dort zusätzliche Mittel zu akquirieren. Insofern würde mich interessieren, inwiefern Sie auch die anderen EUFonds, die es gibt, also ESF usw., zu nutzen versuchen werden, um weitere Maßnahmen im Integrationsbereich zu finanzieren oder - vielleicht sogar - die Mittel für das Integrationsbudget zu erhöhen.