Protocol of the Session on November 17, 2021

Es ist bei Elske Hildebrandt schon angeklungen, und Frau Ministerin hat es auch gesagt: Es ist das Zweite Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung. Wir haben bereits im vergangenen Jahr das Erste Gesetz besprochen. Als ich damals sagte, es ist jetzt die kleine Kita-Gesetzesnovelle, sagte Ministerin Ernst im Nachhinein noch mit etwas Ironie: Na ja, die kleine Gesetzesnovelle, die doch einige Millionen kostet. - Sie hat recht. Auch die Umsetzung dieses zweiten Gesetzesentwurfs kostet uns mindestens 12 Millionen Euro für die Krippenschlüsselverbesserung. Insofern möchte ich auch nicht kleinreden, was wir haben.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um drei Änderungen, die jetzt schon genannt wurden. Da ist zunächst die Verbesserung des Krippenschlüssels. Das überrascht niemanden, denn dieses Vorhaben steht im Koalitionsvertrag. Wir kennen die Situation; mit einem Jahr Verschiebung wird es nun umgesetzt. Außerdem ist noch eine Anpassung enthalten, was den Masern- und Infektionsschutz betrifft, weil hier Fristen betroffen sind. Um nicht mehr und auch nicht weniger geht es.

Ja, ich freue mich auch immer über Grundsatzdebatten, und ich könnte jetzt auch über die Fachkräfteausbildung und die Kindertagespflege sprechen. Wir können jetzt wirklich den ganzen Topf aufmachen, den wir in der frühkindlichen Bildung besprechen

möchten. Auch die Kitaleitungsfreistellung kann diskutiert werden.

Wo ich gern mit allen Fraktionen diskutiert hätte, war beim großen Fachtag des Landeskitaelternbeirats. Meine Kollegin Frau Hildebrandt habe ich gesehen. Ansonsten, muss ich sagen, habe ich aus dieser Runde leider niemanden dort gesehen. Dabei ging es genau um die Themen, die hier angesprochen sind.

Ich möchte jetzt auch nicht in einem Für und Wider darstellen, warum die Elternbeitragsfreiheit in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Ich habe nicht applaudiert. Warum? Weil wir das hier nicht festgeschrieben haben. Die CDU hat sich freudig dazu bekannt, dass ein Punkt aus ihrem Wahlprogramm umgesetzt wird. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Es ist für uns aber im Zusammenhang zu sehen, also Qualität in Verbindung mit der Elternbeitragsfreiheit.

Wir können doch auch mal ganz klar sagen: Wir wissen, wie viel Geld wir ausgeben mussten, was auch richtig war. Aber ich bin sehr froh darüber, dass wir wenigstens 2023 mit dem nächsten beitragsfreien Kitajahr anfangen können. Ich finde es schade, dass das jetzt instrumentalisiert wird.

Trotzdem freue ich mich, dass der Gesetzentwurf hoffentlich heute an den Ausschuss überwiesen wird. Ich freue mich auf die Sondersitzung des Bildungsausschusses im Anschluss an die Plenarsitzung; ich darf die Ausschusssitzung leiten.

Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. Liebe Kathrin Dannenberg, Grundsatzdebatten zur frühkindlichen Bildung führe ich immer gern, aber bei dem Gesetzentwurf sollten wir die Aussprache bitte auf das reduzieren, was er beinhaltet. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Von Kollegin Dannenberg wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Liebe Kollegin Augustin, ich verbitte mir den Ausdruck „instrumentalisieren“. Das ist ein Gesetzentwurf; darüber wollen wir hier reden. Was ich hier vorgetragen habe, sind berechtigte Fragen, die zu klären sind und die auch aus der Fachwelt kommen.

Auch Sie sind nicht unbedingt immer beim Kita-Expertendialog anwesend, und trotzdem müssten Sie mitbekommen haben, dass sich dieses Gremium einstimmig für die Leitungsfreistellung ausgesprochen hat.

Dann ist das hier kein Instrumentalisieren, sondern wir reden über ein Gremium, das durchaus berechtigte Fragen stellen kann. Das darf ich als Abgeordnete hier in diesem Landtag auch, und ich muss nicht unbedingt dem Gesetzentwurf so zustimmen. Es geht immerhin um 12 Millionen Euro für 2022 und 30 Millionen Euro für 2023. Das ist eine ordentliche Stange Geld. Darüber muss man schon diskutieren, und wir müssen abwägen, wie wir sie am besten einsetzen, und zwar im Sinne der Kinder. - Vielen Dank.

Frau Augustin, möchten Sie reagieren? - Ja, sie möchte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin Dannenberg, es gibt nicht viel zu erwidern, aber wenn Sie eine Strichliste darüber führen möchten, wie oft ich beim Kita-Expertendialog dabei gewesen bin, kann ich sagen, dass das nicht weit reicht.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Sie haben damit angefan- gen!)

- Ich habe nicht damit angefangen. Ich habe die Debatten als Grundsatzdebatte …

(Zurufe)

- Wir können jetzt jedes Mal fragen. Zum Beispiel: Wer ist in welcher Arbeitsgruppe der Kitarechtsreform?

(Zurufe)

Aber ich sage Ihnen ganz klar, Frau Dannenberg: Ich war schon im Kita-Expertendialog, als ich noch nicht einmal zuständige Sprecherin für frühkindliche Bildung war. Ich habe mich auch für die Kitaleitungsfreistellung ausgesprochen.

Ich verweise nur darauf, dass wir immer noch in einem großen Prozess der Kitarechtsreform sind, dass wir alle unsere Positionen zum Thema frühkindliche Bildung haben und diese nach wie vor besprochen werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir drei wesentliche Punkte, die wir besprechen, die alle wichtig sind, und auf diese richte ich jetzt meinen Blick; alles andere besprechen wir auch in den Gremien weiter. Wir schauen jetzt mal genau, wer bei welchem Gremium dabei ist und wie wir uns da positionieren. Wir sehen uns spätestens heute Abend im Bildungsausschuss noch einmal. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Nicklisch für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Investitionen in die Bildung sind die vielversprechendsten Investitionen in die Zukunft. Daher ist es aus der Sicht von BVB / FREIE WÄHLER nur zu begrüßen, wenn die frühkindliche Bildung und Betreuung in Brandenburg qualitativ weiter verbessert werden kann.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe kommen wir die-

sem Ziel zumindest ein kleines Stückchen näher. Mit dem Gesetzentwurf soll im Kern die Personalbemessung im Krippenbereich, also dem Bereich der unter Dreijährigen, von 1:5 auf 1:4,65 verbessert werden. Auch wenn der von Ihnen im Koalitionsvertrag angestrebte Betreuungsschlüssel von 1:4 damit noch lange nicht erreicht wird, ist es zumindest ein weiterer Lichtblick für das Kitapersonal in unserem Land.

Ich brauche sicher nicht näher auf die vielerorts äußerst angespannte Personalsituation in den Kitas einzugehen. Die weiter andauernde Coronapandemie mit all ihren Problemen und Herausforderungen hat auch und gerade hier ihre Spuren hinterlassen. Daher wird es sicher eine nicht unerhebliche Herausforderung sein, die angegebenen ca. 470 zusätzlichen Stellen für pädagogisches Personal überhaupt adäquat zu besetzen.

Aber kommen wir zurück zu denen, um die es bei diesem Gesetz in erster Linie geht: unsere Kinder. Ich bin überzeugt, dass eine bessere Personalausstattung auch eine Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung, Erziehung und Versorgung sichern wird. Und darauf kommt es an, wenn wir die Bildungschancen unserer Kinder verbessern wollen. Als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf daher unsere Zustimmung geben.

Ich möchte abschließend nochmals festhalten, dass wir damit im Sinne einer bestmöglichen Kinderbetreuung noch nicht am Ziel angekommen sind. Vielmehr gilt es, auch die weiteren Schritte konsequent zu gehen, um das angestrebte Betreuungsverhältnis in der frühkindlichen Bildung von 1:4 mittelfristig zu erreichen.

Wir werden dem Gesetzentwurf also zustimmen. Ich freue mich auf heute Abend, und wir werden sehen, Frau Augustin, was es uns bringt. Wir werden natürlich positiv darüber sprechen, man muss aber auch sagen, Frau Dannenberg hat recht: Man muss vieles ansprechen. Wenn wir es nicht ansprechen, können wir es auch nicht lösen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herzlichen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Petra Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Im Bereich frühkindliche Bildung hat sich diese Koalition einiges vorgenommen. In keinen anderen Bereich wird - trotz angespannter Haushaltslage - so viel zusätzliches Geld investiert wie in die Kitas.

Das hat seinen Grund. Kinder haben ein Recht auf eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung. Die ersten Lebensjahre entscheiden besonders stark über die Zukunftschancen eines Kindes. Hier wird der Grundstein für die soziale, emotionale, motorische, sprachliche und kognitive Entwicklung gelegt. Und um diesen Auftrag zu erfüllen, brauchen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas Zeit - Zeit für jedes einzelne Kind, Zeit, es bestmöglich und individuell zu stärken und zu fördern.

Die Zeit, die eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für jedes einzelne Kind hat, ist immer noch viel zu knapp bemessen. Brandenburg

liegt im Ländervergleich der Personalschlüssel nach wie vor auf einem der hinteren Plätze. Deshalb ist es so wichtig, genau hier, bei der Qualität und der Verbesserung der Personalschlüssel, anzusetzen.

Die Koalition hat hier bereits einiges auf den Weg gebracht. Im letzten Jahr haben wir den Betreuungsschlüssel für die Drei- bis Sechsjährigen von 1:11 auf 1:10 gesenkt. Im nächsten Jahr wollen wir nun weitere Schritte gehen und den Personalschlüssel auch für die unter Dreijährigen verbessern - zunächst auf 1:4,65 zum 01.08.2022. Weitere Schritte sollen folgen.

Mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas - das trägt auch dazu bei, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, den Erzieherberuf attraktiver zu machen und die Fachkräfte vor Überlastung zu schützen.

Selbstverständlich muss es in der Zukunft weitere Verbesserungen geben. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat in ihrer Stellungnahme zu Recht auf die Notwendigkeit von Investitionen für Leitungstätigkeit und Fachberatung hingewiesen.

Der Landeskitaelternbeirat freut sich auf 1 480 zusätzliche Stellen für pädagogisches Personal in den Kitas bis 2025. Er mahnt jedoch gleichzeitig an, die im Koalitionsvertrag verbredeten weiteren Schritte zur Beitragsfreiheit nicht aus dem Auge zu verlieren. Das tun wir auch nicht, liebe Eltern. Die Beitragsfreiheit ist für uns ein wichtiges Element der Familienförderung. Wer sehr wenig verdient, ist bereits jetzt zu Recht vollständig von dem Beitrag befreit. Die Beitragsfreiheit entlastet besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Wir haben fest vereinbart, dass wir ab 2023 das vorletzte und ab 2024 das vorvorletzte Kitajahr beitragsfrei stellen werden. Damit wird bis 2024 der gesamte Kindergartenbereich beitragsfrei sein.

Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zeigt die Koalition, dass sie es ernst damit meint, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, dass wir weiter entscheidende Schritte bei der Verbesserung der Qualität und der Personalsituation gehen. Dafür werden wir trotz knapper Kassen sehr viel Geld in die Hand nehmen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist jeden einzelnen Cent wert! - Danke schön.

Vielen Dank. - Die Landesregierung hätte noch drei Minuten Redezeit. Möchten Sie sie nutzen, Frau Ministerin? - Die Landesregierung verzichtet. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Zweites Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe, Drucksache 7/4454, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Ich darf fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Überweisung ist damit ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Gesetz über die Gebietsänderung der amtsange- hörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz- Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse - Ge- bietsÄGOder-Welse)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4467

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Bischoff für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Dieser Gesetzentwurf wird von fünf Fraktionen getragen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER. Die Initiative haben die uckermärkischen Abgeordneten - neben mir selbst meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen Carla Kniestedt, Christiane Wernicke und Andreas Büttner - sowie mein geschätzter Kollege von der CDU André Schaller, der übrigens auch in Schwedt geboren ist, ergriffen - einen schönen Dank auch dir, André, für das gute Miteinander!

Kommunale Selbstverwaltung, meine Damen und Herren: Die Freiheit, sich neu zu gliedern oder dies eben nicht zu tun, liegt in der Hand der Kommunen. Das soll so bleiben und ist auch gut so - jedenfalls solange dem keine gewichtigen Gründe der Sicherung des Allgemeinwohls entgegenstehen. Im uckermärkischen Amt Oder-Welse ist das aber leider der Fall.