Protocol of the Session on November 17, 2021

Drucksache 7/4454

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung; zu uns spricht Frau Ministerin Ernst. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier liegt das Zweite Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode vor. Das bedeutet, es gab schon einen ersten Gesetzentwurf, der auch bereits beschlossen wurde.

Die Koalition hat sich vorgenommen, den Personalschlüssel in Kitas und in Krippen zu verbessern, und das tun wir auch. Mit dem ersten Gesetz, das schon umgesetzt wurde, haben wir den Personalschlüssel in der Kita von 1:11 auf 1:10 verbessert. Das war ein lange erwarteter und auch wichtiger Schritt, den wir uns vorgenommen hatten.

Mit diesem zweiten Gesetz widmen wir uns jetzt den Personalschlüsselverbesserungen in der Krippe. Ab 1. August 2022 wird er von 1:5 auf 1:4,65 verbessert. Die Koalition hat sich vorgenommen, den Schritt von 1:5 auf 1:4 in drei Schritten zu vollziehen.

Der Personalschlüsselzuwachs entspricht einer Verbesserung um 7 %, die aber in den nächsten Jahren noch deutlich aufwachsen wird. Das ist ein wichtiger Schritt. Das sind gute Nachrichten für Eltern und gute Nachrichten für unsere Kitas.

Wir haben bei der Aufstellung des Haushalts darum gerungen, ob wir die Maßnahmen im Kitabereich so umsetzen können, weil all das, was wir vorhaben, immer erhebliche Geldbeträge erfordert. Hier handelt es sich im Jahr 2020 um knapp 12 Millionen Euro; es wächst dann auf knapp 30 Millionen Euro auf. Das ist gut angelegtes Geld für bessere Bildung in den Kitas.

Ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Weitere Schritte werden folgen. Die Koalition hat sich entschieden, die weiteren Personalschlüsselverbesserungen, die sie sich vorgenommen hat, auf den Weg zu bringen - vermutlich mit einem dritten Gesetz. Wir haben uns auch in die Hand versprochen, die Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit auf den Weg zu bringen. Dazu wird es im nächsten Jahr entsprechende Gesetzesvorlagen geben, sodass die Vorhaben der Koalition in diesem Bereich gut umgesetzt werden.

Dies zeigt: Das Wohl der Kinder liegt uns sehr am Herzen. Im Bereich der Krippe ist einiges zu tun, was die Personalschlüssel angeht. Wir wissen, dass wir hier im bundesweiten Vergleich besser werden müssen. Aber es reiht sich ein in eine lange Kette vieler Verbesserungen, auch der letzten Jahre. Es reiht sich auch ein in viele Maßnahmen der qualitativen Verbesserung, die sich die Koalition vorgenommen hat.

Dies hier nennen wir immer kleine Kitanovelle, weil wir eine große Kitarechtsreform vorhaben. Sie soll eigentlich nichts kosten; sie soll unser Kitarecht logischer, unbürokratischer und transparenter machen. Auch hier sind wir durch den großen Beteiligungsprozess in Brandenburg dabei, gute Schritte voranzukommen.

Das hier ist also heute eine gute Nachricht. Ich freue mich, dass das Gesetz den Landtag erreicht hat, und freue mich auf die Beratung. - Danke schön.

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Nothing zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Die Landesregierung hat uns hier einen Gesetzentwurf

vorgelegt, der unter anderem den Betreuungsschlüssel im Kitabereich von 1:5 auf 1:4,65 verbessern soll. Schön wäre es, wenn Sie, liebe Landesregierung, den Realitäten endlich ins Auge schauen würden und sich an Ihren eigenen Worten messen ließen. Schaffen Sie zunächst einmal einen Betreuungsschlüssel! Denn momentan besteht nur ein Personalübernahmeschlüssel, der an den realen Bedarfen und Situationen in Kitas im Land Brandenburg vollkommen vorbeigeht.

Sie rechnen in § 10 des Kita-Gesetzes ohnehin nur mit 0,8 Vollzeitstellen. Berücksichtigt werden weder Krankheit oder Urlaub noch Weiterbildungszeiten, sodass Sie selbst bei einem Schlüssel von 0,8:5 realistischerweise nicht mal in die Nähe Ihrer eigenen Forderungen kommen. Bereits jetzt ist Ihr Betreuungsschlüssel von 1:5 also Augenwischerei.

Sie sollten sich auch darum kümmern, dass die Erzieher Vollzeit arbeiten können, anstatt hier weitere Teilzeitverträge zu schaffen. Die Bezahlung von Erziehern wird nach den unterschiedlichen Altersklassen differenziert. Das können Sie bereits an den Unterschieden der Leitungsentlohnung von bis zu 30 % zwischen Hort und Kita erkennen. Hier sollten Sie jedoch ansetzen, um den Erzieherberuf interessant und attraktiv zu machen. Krippenerzieher müssen aufgrund ihrer doch sehr intensiven Arbeit am Kind mehr wertgeschätzt werden.

Auch sind die Rahmenbedingungen des Berufs auf den Prüfstand zu stellen. Pausenräume, Mindestarbeitsplatzgrößen und eine angemessene Ausstattung der einzelnen Bildungsbereiche sind genauso wichtig wie eine Anerkennung der Dokumentationsniederschriften als Arbeitszeit. Oder schauen Sie doch auf die Kitaleitungen: Seit mehreren Jahren werden diese mit der Aussage hingehalten, dass eine Leitungsfreistellung erfolgen werde. Dieses Versprechen sollten Sie langsam einmal einlösen.

Weiterhin stellt sich die Frage: Woher wollen Sie das Personal nehmen? Die Ausbildung in vollzeitschulischer Form wird zwar durch das BAföG gefördert, aber in Brandenburg nach § 12 mit 247 Euro und somit weit weniger als dem Hartz-IV-Satz, der fast doppelt so hoch ist.

Dies können doch nicht die Anreize für junge Menschen sein, die sich für den Erzieherberuf interessieren: während der Ausbildung finanzielle Not, kaum Chancen auf eine Vollzeitstelle, unbezahlte Mehrarbeit über die Arbeit am Kind hinaus, psychische Belastungen - zum Beispiel durch Raummangel und Lautstärke - und zu guter Letzt kaum Aufstiegschancen. Darüber sollten Sie bis zur Ausschusssitzung nachdenken und hier Lösungsansätze für die Fehler entwickeln, welche die letzten Jahre in diesem Land gemacht wurden.

Der Überweisung an den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Hildebrandt für die SPD-Fraktion fort. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um drei Änderungen im Kita-Gesetz. Zum einen werden die

Übergangsregelungen für den Masernschutz in § 11a und in der Kita-Personalverordnung an die Bundesgesetzgebung angepasst. Sie sind nun bis Ende des Jahres verlängert.

Die anderen beiden Veränderungen - wir haben es gehört - betreffen die Verbesserung der Personalausstattung in § 10 des Kita-Gesetzes und, damit verbunden, Folgeanpassungen im Finanzierungsparagrafen 16 sowie in der Betriebskosten- und Nachweisverordnung.

Was bedeutet diese Veränderung? Sie bedeutet vor allem mehr pädagogisches Fachpersonal in der Krippe. Wir haben uns als Koalition vorgenommen, die Personalzumessung schrittweise von 1:5 auf 1:4 zu verbessern, und zwar im ersten Schritt auf 1:4,65. Das ist gut. Wir wissen, dass die Betreuungsqualität in Kitas stark dadurch bestimmt ist, dass genügend und vor allem gut qualifiziertes Fachpersonal unseren Kindern zeitlich ausreichend zur Verfügung steht.

Dem Bild, Herr Nothing, das Sie jetzt von den Arbeitsbedingungen in der Kita gezeichnet haben, kann ich so nicht folgen. Großen Respekt habe ich vor allen Pädagoginnen und Pädagogen, die dort arbeiten. Sie haben hier ein krasses Bild gezeichnet. Da kann ich Ihnen nicht zustimmen.

Im Übrigen: Das mit der Teilzeit ist ein anderes Problem. Auch die Verbesserung des Personalschlüssels im ersten Schritt wird dazu führen, dass das Fachpersonal in den Kitas Stunden aufstockt, wenn es das will.

Um frühkindliche Bildungsprozesse bewusst und professionell gestalten zu können, brauchen wir Fachleute mit dem nötigen Wissen, mit einer kindorientierten Haltung, mit Handlungskompetenzen, mit Methoden und Techniken; ich denke, darin sind wir uns alle einig.

Aber Diskussionen gibt es natürlich auch zu diesem Entwurf. Damit meine ich jetzt nicht die Elternbeitragsbefreiung für die Drei- bis Sechsjährigen, die hierin nicht vorkommt. Dazu ist in den letzten Wochen schon sehr viel gesagt worden. Ja, die Elternbeitragsbefreiung wird in dieser Legislatur kommen. Und ja, es ist nicht schön, aber vertretbar, es unter den momentanen Umständen um ein Jahr zu verschieben. Allerdings müssen wir uns kurzfristig bemühen, die aktuelle Entwicklung bei der Erhöhung von Elternbeiträgen in einigen Kommunen einzufangen.

Nein, ich meine andere Diskussionen rund um die Verbesserung der Personalzumessung im Vorfeld, auch im Ausschuss und wahrscheinlich dann auch im Rahmen der Anhörung. Vom Landeskitaelternbeirat wird beispielsweise in diesem Zusammenhang schon lange betont - das meinten Sie wahrscheinlich, Herr Nothing -, dass die Personalzumessung keinen direkten Personalschlüssel darstellt, da hier die mittelbare pädagogische Zeit keine Berücksichtigung findet.

Andererseits wurde in der Diskussion von der Fachpraxis auch ins Spiel gebracht, eher die Leitungsfreistellung zu verstärken und so bei den pädagogischen Fachkräften mehr Zeit für die Arbeit am Kind freizumachen.

Alle diese Diskussion sind nicht neu, und sie sind nicht unberechtigt. Hier werden wir auch mit Blick auf den Bund bestimmt weiter vorankommen. Diese Diskussionen werden im Übrigen im Rahmen der großen Kitarechtsreform in der Arbeitsgruppe 4, die sich mit den Fachkräften beschäftigt, sehr intensiv geführt.

Ich möchte aber an dieser Stelle dafür werben, diese Debatten nicht gegeneinander auszuspielen. Hier und heute handelt es sich noch nicht um die große Kitarechtsreform, sondern um einzelne Änderungen. Fakt ist: Es verbessert sich nun die Personalzumessung.

Wir werben für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE fort. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unserem Land werden rund 183 000 Kinder in über 1 940 Kitas umfassend betreut, in Krippen, Kindergärten und Horten, und ca. 4 000 weitere Kinder sind in der Tagespflege.

Unsere Kitas sind Bildungsstätten mit einem Betreuungsauftrag. Das Wohl der Kinder, ihre Rechte, ihre geistige und seelische Entwicklung sowie eine gute frühkindliche Bildung und Förderung müssen natürlich im Vordergrund stehen. Dazu, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, braucht es entsprechende Maßnahmen, und eine bedeutende Grundlage dafür ist die Absicherung mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal.

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt neben redaktionellen Anpassungen hinsichtlich des Masernschutzes das Ziel, durch die Erhöhung der Personalbemessung in der Krippe, also für die Kleinsten, von 1:5 auf 1:4,65 ab dem 1. August 2022 die Qualität zu verbessern. Die Mehrkosten für das Land sind für 2022 mit 12 Millionen Euro und im Jahr 2023 mit ca. 28,5 Millionen Euro zu beziffern. 470 zusätzliche Stellen für pädagogisches Personal werden im Jahr 2022 dafür finanziert.

Der unter Rot-Rot begonnene Prozess der Qualitätsverbesserung in unseren Kindertageseinrichtungen soll nunmehr fortgeführt werden, und das können wir grundsätzlich natürlich nur begrüßen.

Dass die CDU mal bei Kitabeitragsfreiheit klatscht, ist schon ein Wunder. Aber bevor wir diesem Gesetz zustimmen, sollten wir verschiedene Punkte bedenken und vor allem in einer mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss miteinander besprechen.

Wie wirkt sich der Vorschlag der Landesregierung in den Einrichtungen konkret aus? Profitieren die Kinder? Von über 1 990 Einrichtungen profitieren lediglich rund 1 500 Einrichtungen mit einem Krippenangebot.

Bei 470 VZE landesweit kann jede Krippe nur 0,3 VZE mehr einplanen. Nur große Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Krippenkindern werden eine zusätzliche Kraft mit 30 Wochenstunden einstellen können; kleinere und mittlere Kitas partizipieren mit 13 bis 20 Wochenstunden. Dafür bekommt man natürlich keine zusätzliche Erzieherin.

Gäbe es eine andere Möglichkeit? Der Vorschlag wurde im Expertendialog mehrfach diskutiert und präferiert: Kitaleitungsfreistellung. Vorteile: Es kommt allen Einrichtungen zugute, auch

dem Hort. Mehr Ressourcen werden für die direkte pädagogische Arbeit am Kind frei, es bleibt mehr Zeit für die Leitung für Eltern-Sozialraumarbeit, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Konzeptarbeit. Die Kosten wären bei der Verdoppelung des Sockelbetrags auf fünf Stunden pro Woche die gleichen wie in diesem Gesetzentwurf.

Eine Bemerkung noch: Im ersten Entwurf der Landesregierung wurde die Kitabeitragsfreiheit für den Kindergartenbereich schon berücksichtigt, und weitere Stufen der Personalbemessung wurden niedergeschrieben. Das findet sich in diesem Gesetzentwurf nicht, obwohl Sie immer vollmundig bekunden, dass das kommen soll. Warum wohl?

Sie sehen: Es gibt noch viele Fragen. Ich freue mich auf die Anhörung, die hoffentlich mündlich erfolgt. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Augustin für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ursprünglich habe ich auch damit gehadert, dass wir jetzt in 1. Lesung dieses Entwurfs überhaupt eine Debatte vorgesehen haben. Meine Sorge war, dass das instrumentalisiert wird. Ich rede immer gern über das Thema frühkindliche Bildung, aber wir haben recht selten - das wissen wir - bei einem Gesetzentwurf in 1. Lesung eine Debatte, und der Überweisung an den Bildungsausschuss steht ja auch nichts entgegen.

Nachdem meine Vorrednerinnen intensiv auf den Gesetzentwurf und auch auf das Thema eingegangen sind, dachte ich, ich nehme mich mal zurück. Liebe Kollegin Kathrin Dannenberg, ich schätze Sie sehr, aber Ihre Ausführungen geben mir doch den Anlass, zu sagen: Es geschieht genau das, was ich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf vermeiden wollte: dass wir dieses Thema generell instrumentalisieren.

Es ist bei Elske Hildebrandt schon angeklungen, und Frau Ministerin hat es auch gesagt: Es ist das Zweite Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung. Wir haben bereits im vergangenen Jahr das Erste Gesetz besprochen. Als ich damals sagte, es ist jetzt die kleine Kita-Gesetzesnovelle, sagte Ministerin Ernst im Nachhinein noch mit etwas Ironie: Na ja, die kleine Gesetzesnovelle, die doch einige Millionen kostet. - Sie hat recht. Auch die Umsetzung dieses zweiten Gesetzesentwurfs kostet uns mindestens 12 Millionen Euro für die Krippenschlüsselverbesserung. Insofern möchte ich auch nicht kleinreden, was wir haben.