Protocol of the Session on November 17, 2021

Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Ausschusssekretariats ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz beim Suchen und Finden nach dem richtigen Takt und den richtigen Worten bei der Beantwortung mitunter komplexer Sachverhalte. Es bedarf immer auch eines feines Gespürs für die Menschen und ihre Themen, Sensibilität und Ausdauer; all das bringen sie mit. Dafür unser Dankeschön!

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Hanko für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregungen, Kritik oder Beschwerden an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheidung in angemessener Frist. Das Einreichen einer Petition ist ein Jedermann-Grundrecht. Über die dem Landtag zugeleiteten Petitionen

entscheidet ein aus Mitgliedern des Landtages bestehender, für diesen besonderen Zweck eingesetzter Petitionsausschuss.

Ausweislich des vorliegenden Tätigkeitsberichts haben ihn innerhalb des Berichtszeitraums vom 25. September 2020 bis 24. September 2021 insgesamt 623 Petitionen erreicht, die von insgesamt 16 152 Personen unterzeichnet worden sind. Meine Ausschusskollegen und ich haben es mit einem weitgefächerten Spektrum an Petitionen von Bürgern, darunter vermehrt auch kommunalen Mandatsträgern, zu tun. Und dies geschieht auch deshalb, weil sich jeder mit seinen Problemen an diesen Ausschuss wenden und Entscheidungen von Behörden überprüfen lassen kann.

Gemäß § 6 des Petitionsgesetzes des Landes Brandenburg dürfen - erstens - Daten zur Person des Petenten und zum Gegenstand der Petition verarbeitet werden.

Der Petitionsausschuss ist - zweitens - im Rahmen der Wahrnehmung seiner Rechte befugt, personenbezogene Daten an die Landesregierung und andere öffentliche Stellen zu übermitteln.

Drittens: Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft aus Petitionsakten.

Viertens: Im Übrigen gilt die Datenschutzverordnung des Landtages.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 09.07.2020 entschieden, dass der Petitionsausschuss eines Mitgliedsstaates insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als Verantwortlicher im Sinne der DatenschutzGrundverordnung einzustufen ist. Die von einem solchen Ausschuss vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt daher dieser Verordnung, unter anderem der Bestimmung, die den betreffenden Personen ein Recht auf Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten verleiht.

Demzufolge muss § 6 Abs. 3 des Petitionsgesetzes klarstellend erweitert werden, wie es mit der vorliegenden Änderung beabsichtigt ist. Durch Einfügen des Satzes „Dies gilt nicht für Ansprüche auf datenschutzrechtliche Grundlagen“ wird die Gesetzeslage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher zu. Ansonsten: Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um den Tätigkeitsbericht weiter in der notwendigen Ausführlichkeit zu würdigen. Ich hoffe jedoch, dass auch Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses bald wieder regelmäßig stattfinden können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Wortbeitrag der Abgeordneten Augustin für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Vorrednerinnen und Vorredner, Sie haben schon vieles Wichtige aufgegriffen, wofür ich danke, und waren dabei - ich adressiere jetzt die Runde, die im Plenarsaal verblieben ist - noch

sehr nett; denn ich muss es einmal so sagen: Der Petitionsausschuss wird immer wieder gern belächelt und in der Debatte oft gänzlich von der Tagesordnung gelöscht. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute trotz der wieder einmal langen Sitzungstage und der langen Tagesordnung über die wichtige Arbeit des Petitionsausschusses sprechen, wenngleich wir nur drei Minuten Redezeit haben.

Meine Kollegin Carla Kniestedt, die auch Vorsitzende ist, hat gesagt: Wir tagen nicht öffentlich. - Das verhindert aber auch die Selbstdarstellung in öffentlichkeitswirksamen Ausschusssitzungen. Wir tagen sehr häufig, und insofern ist unsere Arbeit es auch wert, dass wir sie heute hier einmal präsentieren.

Seit Herbst 2014 bin ich Mitglied des Petitionsausschusses, und zwar aus Überzeugung. Glauben Sie mir eines: Sie können dort viel lernen. Jemand, der sich noch nie damit beschäftigt hat, kommt schnell mit dem Vorurteil: Das ist ja der Ausschuss, an den sich nur Verrückte wenden. - Entlarvend ist dabei die Unwissenheit derer, die das sagen. Ich kann an dieser Stelle nur bestätigen, dass die dort geleistete Arbeit sehr wertvoll ist, ich in der letzten Legislaturperiode mit großer Freude zeitweilig Ausschussvorsitzende sein durfte und nach wie vor viel in diesem Bereich lerne, so wie alle weiteren Mitglieder dieses Ausschusses. Sie konnten es schon den Wortbeiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner entnehmen. Ich hoffe, Sie haben zugehört.

Der Petitionsausschuss bedeutet aber auch Arbeit und häufige Sitzungen. Das ist natürlich nichts, was jeder kann. Vielleicht wird er aber deshalb so oft gern kleingeredet. Das kostet nun viel meiner knappen Redezeit, aber das musste ich an dieser Stelle einfach einmal loswerden.

Mein Dank geht daher insbesondere an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariats und an die Mitglieder des Petitionsausschusses, die so emsig, beflissen und mit Herzblut ihre Arbeit machen. Herzlichen Dank!

Wir beraten heute nicht nur über den vorgelegten Bericht zu den Petitionen der letzten zwölf Monate, sondern auch über die Änderung des Petitionsgesetzes. Ich bin meinem Vorredner, Herrn Hanko, sehr dankbar, dass er dazu sehr inhaltlich ausgeführt hat. Das erspart es mir jetzt, darauf einzugehen. Frau Kniestedt hat es richtig gesagt: Das Petitionsgesetz ist ein hohes Gut, das den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg eine besondere Möglichkeit der politischen Mitwirkung und auch wichtige Rechte einräumt.

Um darauf zurückzukommen, dass, wenn es nach dem Vorurteil ginge, nur Verrückte an den Petitionsausschuss schreiben würden, möchte ich auf den vorliegenden Bericht verweisen, den sicherlich alle Abgeordnete gelesen haben. Sie werden feststellen, dass sich vermehrt auch kommunale Mandatsträger an den Petitionsausschuss wenden, weil sie vor Ort nicht weiterkommen. Spätestens das sollte ein Alarmsignal sein, zeigt aber auch, wie bedeutend der Petitionsausschuss ist.

Nicht bei allen Zuschriften können wir helfen, nicht alle sind im Rahmen des Petitionsgesetzes für uns zur weiteren Verarbeitung verwertbar. Aber es sind auch Petitionen gekommen, die durchaus gemeinsame Initiativen im Landtag angestoßen haben. Es gibt die Petitionen, bei denen wir allein durch die Anforderung von Stellungnahmen am Ende helfen konnten. Mein Part ist die Berichterstattung im Bildungsbereich.

In den vergangenen Monaten waren viele Petitionen - wen sollte es überraschen? - Fragen und Forderungen im Zusammenhang

mit den Coronamaßnahmen gewidmet. Es hat mich sehr gefreut, dass sich neben den Eltern auch Schülerinnen und Schüler an uns gewandt haben. Nicht immer konnten wir helfen, aber das zeigt, wie sehr sich Schülerinnen und Schüler Gedanken machen. Im Bericht finden Sie aber ein Beispiel, bei dem wir helfen konnten: Das ist die Schülerspezialbeförderung.

Meine Kollegin Nicole Walter-Mundt kann entsprechend ihrer Sprecherinnenfunktion gerade die Verkehrsthemen behandeln. Dort stellen wir eine Zunahme der Zahl der Petitionen zur Reaktivierung von Bahnstrecken fest. Auch das ist ein wichtiges Thema, über das im Landtag oft diskutiert wird. Dies war nur ein kurzer Abriss der Arbeit in unseren Bereichen. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht.

Leider mussten wir auch feststellen, dass mit dem Thema Datenschutz der Fokus des Petitionsausschusses verzerrt wurde; daher sind auch die Änderungen im Petitionsgesetz notwendig. Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges Gremium. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, auch für die, die Sie dem Petitionsausschuss insgesamt widmen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Fortunato für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir anstelle einer erneuten Petition in einem Anschreiben lesen: „Liebe Abgeordnete, vielen Dank für Ihren Rat; wir haben ihn befolgt und eine gute gemeinsame Lösung gefunden“, ist das für uns ein Erfolg. Das Petitionsrecht - meine Kollegen haben es schon gesagt - ist das Recht eines jeden, der in Brandenburg lebt, sich mit Kritik, Beschwerden und Anregungen an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen zu wenden.

Und genau das machen die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg immer noch und immer wieder. Manchmal haben sie eine längere Zeit versucht, sich mit Verwaltungen und kommunalen Entscheidungsträgern oder Landesbehörden und deren Entscheidungen auseinanderzusetzen, und haben Kontakt gesucht - oder auch nicht -, manchmal sind sie schier an dem komplizierten Text der amtlichen Antwort verzweifelt, und manchmal kannten sie einfach ihre Rechte und auch ihre Pflichten nicht. Egal wie, in jedem Fall wandten sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg.

Ich kann Ihnen immer wieder sagen - meine Kollegen haben es auch schon betont -: Mitglied im Petitionsausschuss zu sein bindet Zeit und Ressourcen, aber es bildet ungemein, und das allumfänglich. Und es zwingt uns, uns selbst nicht so wichtig zu nehmen. Manchmal stelle ich auch fest, dass wir nicht helfen können. Das ist bitter, besonders für den Petenten, der in jedem Fall eine positive Wendung in seiner Angelegenheit erhofft hat. Dann bekommen wir eine Antwort; manchmal machen die Petenten ihrem Unmut Luft. Das kann ich verstehen, aber leben kann ich damit manchmal nicht so recht.

Nicht selten kommt es aufgrund einer Stellungnahme zu einer erneuten Prüfung des Anliegens des Petenten und letztlich zu einem positiven Ende der Petition. Das klingt simpel, aber es ist mit gründlicher und zeitnaher Arbeit verbunden. Dafür möchte ich

mich heute ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, allen voran bei Herrn Manfred Korte. Trotz der Pandemie mussten wir uns regelmäßig in Präsenz treffen, und das wollte unter den erschwerten Bedingungen auch erst einmal vorbereitet sein. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss dafür, dass sie sich politisch zurücknehmen und wir den geduldigen Petenten eine Antwort geben können.

Die in der fünften Legislaturperiode eingeführten Bürgersprechstunden konnten wir im Berichtszeitraum aufgrund der Hygienevorschriften leider nicht durchführen. In der nächsten Woche wollen wir in Oranienburg wieder starten. Mal sehen, ob es klappt. In diesem Sinne an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet: Bleiben Sie aufmerksam und nutzen Sie Ihr Petitionsrecht!

Vielen Dank. - Nach einem spontanen Rollenwechsel spricht jetzt nicht die Ausschussvorsitzende, sondern die Abgeordnete Kniestedt noch einmal zu uns. Bitte schön.

Ja, ein spontaner Rollenwechsel. Man kann in diesem Ausschuss immer Abgeordnete sein; das ist ja so wunderbar. Man braucht eigentlich gar keine andere Rolle zu übernehmen.

Was mir bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern aufgefallen ist - bei Kristy Augustin, auch bei Bettina Fortunato, bei allen -: Wir haben nicht abgesprochen, wer worüber redet. Aber ich finde, es wirkt ein bisschen - vielleicht nehmen Sie das auch so wahr -, als hätten wir quasi wie auf einer Perlenschnur Verschiedenes aufgereiht, was wir ganz besonders wichtig finden.

Ich habe mir auch nur zwei Themen ausgesucht: Zum einen - das hat Bettina Fortunato gerade angesprochen - sind wir alle auf vielfältige Weise durch Corona gequält. Es war uns zum Beispiel wirklich lange nicht möglich, aufs Land zu Sprechstunden vor Ort zu fahren. Endlich geht das wieder. Kürzlich waren Christine Wernicke - die nach mir drankommt - und ich gemeinsam mit Manfred Korte in Neuruppin.

Übrigens muss auch ich ausdrücklich sagen: Es ist ganz wichtig, dass im Referat sehr gut ausgebildete Menschen für uns arbeiten: extrem geduldig, penibel bis zur Schmerzgrenze - meine ist manchmal schon längst überschritten - und mit dem ganz klaren Ziel, zutreffende Antworten zu erarbeiten.

Christine Wernicke, verehrteste Uckermärkerin, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber wenn dort, wohin Menschen kommen und wo sie ihre Probleme schildern, nur wir beide allein wären, würde das im günstigsten Fall in emotionale, aber fachlich nur selten korrekte Antworten münden. - Doch, das ist so. In den Fällen war das eindeutig so, ja. - Insofern geht an dieser Stelle also noch einmal ein Dank an das Referat.

Tatsächlich sind aus den Gesprächen in Neuruppin Petitionen hervorgegangen, die dann wirklich tiefgründig bearbeitet worden sind - vielleicht nicht immer mit dem Ergebnis, das sich die Petenten erhoffen; das mag sein. Aber das, was sie mitgeteilt bekommen, entspricht der geltenden Rechtslage. Vielleicht können wir so immerhin dafür sorgen, dass verstanden wird, warum wie entschieden wurde.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt einmal hier zuhören, aufschreiben, merken: Bitte sorgen Sie mit dafür, dass Vor-OrtTermine des Ausschusses auch über Ihre Kanäle publiziert werden. Nächster Termin ist - liebe Bettina, ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle Regeln bedenken werden - am 23.11., 14 bis 17 Uhr, in der Kreisverwaltung Oberhavel. Da werden wir sein.

Ein Zweites noch: Es ist wenig vergnügungssteuerpflichtig - für keine Seite -, Dienststellenleiterinnen und -leiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden in den Ausschuss einzuladen. Aber manchmal muss es eben sein, und dass es möglich ist, ist ein nicht gering zu schätzendes Recht des Ausschusses. Wir alle sollten froh sein, dass wir es haben. Es zeigt den Respekt vor dem, was Bürgerinnen und Bürger geklärt haben wollen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie bitte in den Jahresbericht - vielleicht noch ein bisschen genauer als bisher schon. Sie erfahren viel über das, was sich im Land an Sorgen aufspüren lässt, und das wiederum kann für uns alle doch nur hilfreich sein.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Wernicke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, liebe Carla. In Neuruppin war die Emotion eher bei dir. Aber ansonsten war es wirklich sehr interessant, die Petitionen direkt mit den Bürgern zu besprechen. Die rechtlichen Probleme, die da berührt wurden, kann man nicht ad hoc am Tisch besprechen; die muss man wirklich prüfen.

Ich möchte mich bei Herrn Korte und seinem Ausschussteam recht herzlich bedanken und auch bei allen anderen Abgeordnetenkollegen, die mit mir - und dir - im Ausschuss so wunderbar zusammenarbeiten. Ich möchte mich auch noch bedanken, weil Sie immer Verständnis dafür haben, dass ich aufgrund der PGFArbeit zu spät komme. Ich bin regelmäßig zu spät, und gleichwohl haben alle Kollegen dafür Verständnis. Vielen Dank.

Jetzt kann ich meine Rede fast beenden, weil die Redezeit beinahe um ist. Aber ich möchte noch auf ein Problem aufmerksam machen: Ich bearbeite sehr viele Petitionen von kommunalen Mandatsträgern. Kommunale Mandatsträger haben normalerweise die Möglichkeit, nach § 29 Brandenburgische Kommunalverfassung Akteneinsicht und Aktenauskunft zu erlangen. Wir erleben leider zu oft, dass die erteilten Antworten und die vorgelegten Akten nicht vollständig sind, dass Nachfragen abgewürgt werden und dass die Gemeindevertreter die Auskunft für unzutreffend und falsch halten.

Sie wenden sich dann an die Kommunalaufsichten. Die Kommunalaufsichten teilen dann den Gemeindevertretern mit, dass sie nicht zuständig sind, weil sie nicht einzelne Organteile und Organe beraten, sondern nur der Gemeinde direkt, also dem Bürgermeister, berichten. Wir haben festgestellt, dass dann die Kommunalaufsicht in der Regel auch den Bürgermeister nicht verpflichtet, das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Hier müssen wir für unsere kommunalen Mandatsträger etwas tun.

Daher geht die Bitte an den AIK: Wenn Sie dabei sind, die Kommunalverfassung zu bearbeiten, tauschen Sie sich gern mit uns vom Petitionsausschuss aus, damit wir Ihnen das genau erklären

können. Dort besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.

Die Kommunalaufsicht sagt, sie könne nur im öffentlichen Interesse tätig werden. Natürlich ist es immer im öffentlichen Interesse, ob ein Landrat, ein Gemeindevertreter, ein Bürgermeister oder Amtsdirektor seine Entscheidung im rechtlichen Rahmen trifft. Wenn das nicht erfolgt, muss die Kommunalaufsicht tätig werden und die entsprechenden Schritte einleiten. Selbst wenn sie einen Verstoß feststellt, wird es der Gemeindevertretung nicht mitgeteilt. Das sollte aber auf alle Fälle erfolgen.

Die Kommunalaufsicht kann natürlich keine Rechtsberatung betreiben, und auch der Petitionsausschuss kann nicht allgemein die Gesetze erklären. Es ist auch die Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes, für die kommunalen Mandatsträger Weiterbildungs- und Fortbildungsangebote zu unterbreiten. Das kann nicht nur über die Stiftungen der Parteien erfolgen. - Vielen Dank.