Protocol of the Session on September 29, 2021

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Corona hat unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. Der Schutz der Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen muss im Mittelpunkt stehen. Im Übrigen ist diese Pandemie mitnichten zu Ende.

Nun stellt die AfD einen Antrag, Impfungen an den Schulen abzuschaffen, womit sie wiederum absichtlich für Verwirrung sorgt, mit dem Ziel, Ängste bei den Familien zu schüren. Ich sage Ihnen: Sie tragen die Verantwortung dafür, wenn Autokorsos vor unseren Schulen stattfinden und Kinder verängstigen, wenn Plakate in Schulen aufgehängt, wenn Schulleiterinnen oder Lehrkräfte persönlich mit Anzeigen bedroht, angepöbelt werden, sie würden unsere Kinder vergewaltigen, nach dem Motto: „Hände weg von unseren Kindern!“ Das ist unfassbar! Was das pädagogische Personal „dank“ Ihres Zutuns teilweise auszuhalten hat, ist unglaublich. Ich erwarte von Ihnen, Frau Ministerin Ernst, dass Sie hinter Ihrem Personal stehen, dass Sie es schützen und stärken.

Die AfD konstruiert mit diesem Antrag ein Szenario, das es einfach nicht gibt. Seine Kinder impfen zu lassen ist und bleibt eine freiwillige Entscheidung, die grundsätzlich im Elternhaus zu treffen ist. Es ist normal, dass sich Eltern diese Entscheidung nicht leicht machen. Dazu braucht es eine optimale, professionelle Aufklärung durch den Haus- oder Impfarzt und Gespräche mit dem Kind, um letztlich gemeinsam entsprechend dem Alter des Kindes abzuwägen, ob die Impfung stattfinden soll oder nicht.

Und machen wir uns nichts vor: Kinder haben Fragen dazu, Kinder unterhalten sich darüber, nicht nur in der Familie, sondern eben auch in der Schule. Deshalb geht diese Diskussion nicht an der Schule vorbei. Wenn die Lehrerin gefragt wird, muss sie auch aufklären können, ohne die Kinder zu überwältigen. Eine sensible pädagogische Begleitung ist dabei absolut notwendig. Dafür sind Lehrkräfte auch ausgebildet. Im Übrigen wäre eine Schulgesundheitsfachkraft genau die richtige Ansprechperson in dieser Situation.

Und: Lehrkräfte sind nicht direkt an der Organisation der Impfungen beteiligt. Wenn ein Impftermin vorliegt, sorgen sie lediglich dafür, dass das Kind den Termin während des Unterrichts wahrnehmen kann, begleiten es, wenn aufgrund der Aufsichtspflicht notwendig, zum Impfbus, stehen bereit für die Identifikation. Den von Ihnen unterstellten Druck oder indirekten Impfzwang kann ich nicht feststellen.

Noch einige Bemerkungen zum Antrag: Sie sprechen von „sogenannten Impfteams“. Was eine Unterstellung! Das sind fachlich ausgebildete Impfärzte. Und impfende Ärzte wissen sehr wohl über die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit minderjährigen Patientinnen und Patienten Bescheid; davon können Sie ausgehen. Impfende Schulleitungen oder Lehrerinnen und Lehrer gibt es nicht. Eine Strafbarkeit zu vermuten, nur weil sie vielleicht eine Gruppe begleiten, ist völlig absurd. Es geht Ihnen hier ganz klar um Verunsicherung.

Zur Datenlage hinsichtlich der Verträglichkeit des Impfstoffes: Es liegen so viele Daten vor, dass sie der Ständigen Impfkommission für eine Empfehlung zur Impfung der Kinder über 12 Jahre ausgereicht haben. Das hat sich die STIKO nicht leicht gemacht, auch wenn es politischen Druck auf das Gremium gab, was im Übrigen völlig unnötig war. Drei Impfstoffe sind bedingt zugelassen. Auch eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung und keine

„Notzulassung“. „Bedingt“ bedeutet: Die Risiko-Nutzen-Abwägung ist klar positiv; es liegen bereits Erfahrungen vor, weitere Daten werden gesammelt.

Auf der anderen Seite können die Langzeitschäden durch Corona durchaus besorgniserregend sein, und sie sind es auch. Jeder Mensch, jede Mutter, jeder Vater muss eine Abwägung treffen zwischen Infektion und Impfung. Diese Abwägung ist für viele nicht leicht, aber meines Erachtens gibt es da nur eine rationale Entscheidung.

Die AfD echauffiert sich ja über das Schreiben der Ministerinnen vom 20. August. Ich lese dort: Es braucht eine grundsätzliche Einwilligungserklärung beider Eltern, zum Impftermin ist die Begleitung eines Elternteils immer erforderlich. - Was wollen Sie denn eigentlich?

Weiter steht dort: Minderjährige Jugendliche ab 16 können die Einwilligung selbstständig vornehmen, sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit ausgegangen werden kann. - Okay, das ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Das ändert aber nichts daran, dass es in der Rechtsprechung keine klare Altersgrenze gibt. Vielmehr liegt es im ärztlichen Ermessen, einzuschätzen, ob der Jugendliche die Informationen verarbeiten und die Tragweite seiner Entscheidung erkennen kann. Bei 16Jährigen sollte das schon möglich sein. Aber in der Regel werden die Eltern sowieso hinzugezogen, nicht zuletzt, um sich abzusichern.

Wissen Sie, Herr Hohloch, was mich an dieser Diskussion besonders verwirrt? Sie von der AfD fordern, die Strafmündigkeit von Kindern auf 12 Jahre herabzusetzen, aber 16-Jährigen trauen Sie es nicht zu, selbst zu entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Sie machen sich vollkommen lächerlich! Das passt überhaupt nicht zusammen. Ihren Antrag lehnen wir ab.

Zum Schluss ein Hinweis an die Landesregierung: Die Impfquote bei den Kindern ist mit 21,7 % noch zu gering. Wir brauchen mehr. Jedes zusätzliche Impfangebot hilft uns weiter. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Frau Dannenberg, Sie haben gerade noch behauptet, die AfD-Fraktion sei die Fraktion, die Angst verbreitet, wir seien die, die angeblich ohne Fakten hier auftreten würden, wir seien diejenigen, die die Leute draußen verunsichern, wir seien schuld daran, dass die Impfquote gerade hier im gesamten Osten so niedrig ist, obwohl wir gleichzeitig die geringste Coronarate hier im Osten haben. Das ist falsch, Frau Dannenberg.

(Zuruf der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

- Doch, das haben Sie so gesagt. Sie haben gesagt: Die AfD ist schuld an dieser Angstmache. - Und das ist grundlegend falsch. Lassen Sie mich erklären, warum.

In jedem Antrag, den wir Ihnen hier vorlegen, beziehen wir uns auf Daten und Fakten. Wir ziehen Studien zurate, wir zitieren aus

Studien. Wir sind übrigens auch diejenigen, die keine Angst verbreiten, sondern sich auf Gerichtsurteile stützen. Auf das, was Frau Kniestedt vorhin fälschlicherweise zitiert hat, werde ich jetzt nicht weiter eingehen, weil ich die Kurzintervention ja zu Ihrem Redebeitrag angemeldet habe. Ich muss ganz ehrlich sagen: Dann machen Sie in der Koalition und der Opposition mit den Halbwahrheiten und den Lügen einfach munter weiter! Wann war denn Ihr Beitrag, Frau Dannenberg, sich hier vorne hinzustellen und einmal aus einer Statistik vorzulesen, eine Datengrundlage heranzuziehen? Sie argumentieren rein aus emotionaler Sicht, rein aus politischem und taktischem Kalkül. Sie sind diejenigen, die alle Coronamaßnahmen dieser Koalition mitgetragen haben, und Sie versuchen, sich jetzt irgendwie aus der Affäre zu ziehen.

Da muss ich ganz ehrlich sagen: Nicht wir sind diejenigen, die Angst verbreiten. Wir sind diejenigen, die vor Risiken und Nebenwirkungen warnen und versuchen, die Leute darüber zu informieren. Sie sind diejenigen, die hier Angst und Panik verbreiten. Sie stellen sich alle hin und sagen: „Lasst euch unbedingt impfen!“; es gebe nur einen rationalen Schluss, den Sie ziehen würden. - Das ist ja auch gar keine indirekte Aufforderung, sich impfen zu lassen. Sie alle sind diejenigen, die sagen: Wir müssen uns impfen lassen, wir müssen die Maske tragen, wir dürfen nicht in die Schule gehen, wir müssen Kontakte vermeiden; denn sonst würden alle in diesem Land vor die Hunde gehen. - Das ist doch Schwachsinn, meine Damen und Herren! Diese Politik muss man kritisieren, und man sollte es auch tun dürfen. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Dannenberg, möchten Sie darauf reagieren? - Bitte schön.

Nun ja, Herr Hohloch, wir alle hier in diesem Rund haben uns immer auf wissenschaftliche Evaluation oder wissenschaftliche Studien bezogen. Wir könnten Ihnen jetzt eine ganze Liste von wissenschaftlichen Studien aufzählen. Letzten Endes kommt das aber bei Ihnen nicht an. Kennen Sie die Theorie von Sender und Empfänger? Ich kann hier vorne so viel senden, wie ich will - wenn ich keinen Empfänger habe, der diese Information entsprechend aufnimmt, brauche ich hier auch keine Studien zu zitieren. So einfach ist das!

Weil es um Angstmache geht: Wenn ich Ihre Plakate auf den Straßen sehe - „Hände weg von unseren Kindern!“, daneben jemand mit einer Spritze in der Hand -, sage ich: Das ist Angstmache, das ist Verunsicherung! Und Sie negieren immer und immer wieder, dass diese Impfung freiwillig ist und die Entscheidung zuvörderst bei den Eltern und den Kindern liegt. Punkt!

Wir setzen die Aussprache fort mit dem Beitrag des Kollegen Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Dieser Antrag wie auch der folgende Antrag „Gesetzliche Impfpflicht für Kinder ausschließen - elterliches Sorgerecht wahren“

mit der Drucksachennummer 7/4242 sind wenige Tage vor der Bundestagswahl am 26. September eingereicht worden und hatten offenbar lediglich das Ziel, bei diesem sensiblen Thema die eigene Anhängerschaft zu mobilisieren. Deshalb erfolgten offenbar auch die Strafanzeigen gegen Bildungsministerin Ernst und Gesundheitsministerin Nonnemacher. Es geht Ihnen demzufolge wohl weniger darum, echte Sorge um Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zum Ausdruck zu bringen, sondern vielmehr um Stimmungsmache jenseits der Faktenlage.

Was ist Fakt? Mit Datum vom 20. August 2021 haben sich Bildungsministerin Ernst und Gesundheitsministerin Nonnemacher in einem Informationsschreiben an Eltern und Schülerinnen und Schüler gewandt. Darin heißt es wörtlich - ich zitiere -:

„Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wenn Sie sich gemeinsam für eine angebotene Impfung entscheiden, ist grundsätzlich eine schriftliche Einwilligungserklärung von beiden Erziehungsberechtigten sowie auch zusätzlich durch die oder den Impfwilligen unter 16 Jahren erforderlich […]. Zum Impftermin in einem Impfzentrum, bei einem mobilen Impf-Team oder in einer Arztpraxis ist die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten immer erforderlich.

Minderjährige Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr […] können die Einwilligung selbständig vornehmen, sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit in die Covid-19-Impfung ausgegangen werden kann.“

Herr Abgeordneter Stefke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, lasse ich nicht zu. - Diesem Schreiben kann der von Ihnen konstruierte Impfzwang auch nicht ansatzweise entnommen werden.

Absurd wird es aber, wenn Sie ein solches Informationsschreiben als Anstiftung zur Körperverletzung einstufen. BVB / FREIE WÄHLER sind strikt gegen eine Impfpflicht, auch eine indirekte Impfpflicht; das haben wir mehrfach erklärt. Dieser Vorgang ist aber kein Beleg dafür, dass es sie gibt.

Sie begeben sich außerdem in die irrige rechtliche Position, dass sich alle Minderjährigen ohne Einwilligung beider Erziehungs- oder Sorgeberechtigten nicht impfen lassen dürfen, wenn Sie geprüft wissen wollen, ob in dieser Altersgruppe dergleichen vorgekommen ist; denn 16-Jährige dürfen dies sehr wohl, so wie sie auch ohne deren Einwilligung und ohne deren Begleitung auf kommunaler Ebene ihr Wahlrecht ausüben oder Alkohol kaufen dürfen. Im Gegensatz zu den zahlreichen wissenschaftlichen Langzeitstudien, die die negativen Folgen von Alkoholkonsum gerade im jüngeren Lebensalter, also bei Minderjährigen, erweisen, gibt es dergleichen zu Impfungen gegen Covid-19 nicht, zumindest noch nicht.

Als verantwortungsbewusste politische Kraft, gerade in einem Landesparlament, sollte man nicht auf gesellschaftliche Spaltung, erst recht nicht durch Verdrehung der Tatsachen, sondern auf Zusammenhalt hinarbeiten. Dies tun Sie mit diesem Antrag erkennbar nicht. Auch deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.

Herr Hohloch, noch ein paar Worte zu der Formulierung in Ihrer Rede: Jetzt haben wir zwei Impfungen, und dann kommen wahrscheinlich noch der dritte und der vierte Schuss. - Sie sollten wissen, in welchem Zusammenhang die Formulierung „sich einen Schuss setzen“ verwendet wird, nämlich üblicherweise im Zusammenhang mit Drogenkonsum, speziell bei Heroinsucht, und dass „sich einen Schutz setzen“ oftmals ein tödliches Ende nimmt. Dass Sie diese Wortwahl im Zusammenhang mit diesem Thema verwenden, muss ich kritisieren. Das sollte man tunlichst unterlassen. Vielleicht können Sie sich in diesem Zusammenhang künftig mal etwas mäßigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Der Abgeordnete Hohloch hat noch eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werter Herr Stefke, vielleicht fangen wir mal hinten an. „Sich einen Schuss setzen“ hat als Erstes der RBB gesagt. Ich zitiere aus Zeitungen, aus aktuellen Tageszeitungen, die diese Formulierung immer wieder verwendet haben. Vielleicht sollten Sie mal anfangen, die Tageszeitungen dieses Landes zu lesen. Ich habe die Sprache dieser Journalisten übernommen.

(Zuruf: Das bedeutet aber nicht, dass es richtig ist!)

Ich sage Ihnen ganz klar: Wir wissen mittlerweile, wie hoch das Risiko für Herzmuskelentzündungen und andere Erkrankungen ist. Daher ist dieser Vergleich durchaus angebracht, und ich würde diese Formulierung auch immer wieder verwenden.

Wenn Sie sagen, Herr Stefke, Sie sind gegen eine strikte Impfpflicht, dann machen Sie doch mal was im Parlament, dann zeigen Sie doch mal was! Außer bloßen Lippenbekenntnissen kommt von den Freien Wählern nichts.

Wir wissen mittlerweile: Man darf am sozialen Leben nicht mehr vollumfänglich teilnehmen, wenn man nicht geimpft ist. Man darf nicht mehr in bestimmte Restaurants gehen, wenn man nicht geimpft ist. Wir wissen mittlerweile: Bei manchen reicht nicht mehr nur die Zweitimpfung; es muss irgendwann auch die Drittimpfung geben. Das ist faktisch eine Impfpflicht, und nicht nur durch die Hintertür, meine Damen und Herren. Wer das heute immer noch leugnet, der lügt die Bevölkerung an. Das muss man in diesem Hohen Haus anscheinend immer wieder sagen, Herr Stefke. Wenn Sie gegen die Impfpflicht sind, machen Sie was dagegen und reden Sie nicht immer nur!

Eines sage ich ganz deutlich: Sie haben uns die Anträge vorgeworfen, die wir immer wieder einreichen. Das Thema Corona spielt bei uns seit Mai letzten Jahres eine riesige Rolle. Wir sind die Fraktion in diesem Haus, die sich gerade im Bildungsbereich und auch in anderen Fachbereichen am intensivsten mit diesem Thema befasst hat. Das haben wir nicht aus politischem Kalkül getan. Das mache ich nicht aus politischem Kalkül, das mache ich aus innerer Überzeugung heraus. Meine Tochter würde ich mit diesem unerforschten Impfstoff nicht impfen lassen. Auch für dieses Kind mache ich Politik, und deswegen mache ich diese Politik aus meiner inneren Überzeugung heraus.

Herr Stefke, möchten Sie darauf reagieren? - Das möchten Sie nicht. - Dann folgt als Nächstes der Beitrag der Landesregierung. Es spricht Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch bei diesem Antrag der AfD-Fraktion zeigt sich: Hier wird wieder versucht, mit Populismus Politik zu machen. Die Einbringungsrede zum Antrag ähnelte ja eher einer Schauermärchenstunde als einer parlamentarischen Rede.

Die von der AfD-Fraktion zitierte OLG-Entscheidung besagt gerade nicht, dass es rechtlich fehlerhaft sei, Minderjährige ab 16 zu impfen. Sie besagt auch nicht, dass es „als strafrechtlich relevante Handlungen wegen möglicherweise erfüllter Anstiftung zur Körperverletzung“ - ich zitiere Sie da - zu werten sei, wenn Jugendliche in diesem Alter ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden. Im Gegenteil: In einer Presseinformation zu dem Urteil, das derzeit noch nicht veröffentlicht ist, stellt das Gericht heraus, dass fast 16-Jährige aufgrund des Alters und der Entwicklung imstande sind, sich eine eigene Meinung über den Nutzen und die Risiken der Coronaschutzimpfung zu bilden. Aus diesem Grunde ist bei entsprechenden Entscheidungen auch immer der Kindeswille zu beachten.

In diesem Einzelfall hat das Gericht bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen, also einem Jugendlichen, das Sorgerecht auf denjenigen Elternteil übertragen, der die Impfung befürwortete. Hier ist nicht von strafrechtlich relevanten Handlungen die Rede; hier ging es allein um einen Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern. Lassen Sie also Ihre falschen Behauptungen!

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Aktuell sind von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zwei Impfstoffe für die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gegen Covid-19 zugelassen. Dies sind die Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna. Da die beiden zugelassenen Impfstoffe in dieser Altersgruppe als sehr wirksam und sicher gelten, hat die Ständige Impfkommission nach Prüfung der aktuellen Daten einschließlich der Sicherheit und Wirksamkeit, einschließlich der Epidemiologie und Krankheitslast von Covid-19 in dieser Altersgruppe sowie inklusive der psychosozialen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche eine Impfempfehlung ausgesprochen - eine Allgemeinempfehlung, wohlgemerkt.

Zwar liegt die Hospitalisierungsrate in dieser Altersgruppe auf einem sehr niedrigen Niveau, aber der Anteil asymptomatischer Verläufe bei Kindern und Jugendlichen ist vergleichsweise hoch, sodass geimpfte Kinder auch einen wesentlichen Schutz für ihre Umgebung darstellen. Sie tragen so relevant zur Infektions- und Krankheitsprävention bei. Ganz abgesehen davon wird im Moment der Anteil an Long-Covid-Problemen bei Kindern auf ca. 1:7 geschätzt, unabhängig von der Schwere des Erkrankungsverlaufes. Auch dies gilt es in Rechnung zu stellen.

Lassen Sie mich noch kurz auf das gemeinsam mit Ministerkollegin Ernst aufgesetzte Schreiben eingehen, welches über die Schulen an die Erziehungsberechtigten sowie an die Schülerinnen und Schüler gegangen ist. Hier wurde nochmals auf die umfassenden Impfangebote in den zahlreichen Arztpraxen wie Hausarzt-, Kinder- und Jugendarzt- oder Frauenarztpraxen hingewiesen. Ein Wandertag zu den Impfzentren mit dem Ziel einer Massenimpfung, wie von der AfD-Fraktion behauptet, ist nicht Teil dieses Angebotes gewesen.

Frau Ministerin, lassen Sie nun eine Zwischenfrage zu?