Wir als Alternative für Deutschland sind sowohl hier in Brandenburg als auch deutschlandweit schließlich die einzige Partei, die sich tatsächlich für die Stärkung der Rechte des Volkes einsetzt.
- bleiben Sie mal ganz ruhig; Sie sind ja nachher noch mal dran - in diesem Parlament und auch in den anderen Parlamenten zur Genüge unter Beweis gestellt.
Ich erinnere an unseren - leider auch von den Freien Wählern abgelehnten - Antrag auf Einführung eines fakultativen Referendums auf Landesebene, Drucksache 7/2427.
Wir stehen daher, wie gesagt, den Reformbemühungen der Freien Wähler grundsätzlich positiv gegenüber, finden aber die vorliegende Beschränkung auf sogenannte außergewöhnliche Notlagen nicht besonders zielführend. Reformbedarf in Sachen direkte Demokratie besteht doch nicht nur in Zeiten irgendwelcher angeblicher Pandemien - Reformbedarf besteht grundsätzlich. Für uns und sicher auch für die Bürger macht es keinen Unterschied, ob sich die Regierung gerade irgendwelche Gängelungen von Gesunden ausdenkt oder nicht.
Der Rückgriff auf Corona, liebe Kollegen von den Freien Wählern, lässt Ihren Antrag so wirken, als wollten Sie hier auf irgendeinen Zug aufspringen. Trotzdem haben Sie einen Anfang gemacht, wenn auch einen, wie wir finden, halbherzigen. Daher haben wir die Überweisung an den Hauptausschuss beantragt. Im Rahmen einer Anhörung könnten sicherlich notwendige Erneuerungen zur Verbesserung der Volksabstimmungsgesetze erarbeitet werden.
Entgegen der auch in diesem Bereich durch die sogenannte Kenia-Koalition betriebene Augenwischerei ist die Situation des Volkes im Land Brandenburg im Hinblick auf die direkte Demokratie gelinde gesagt als rückständig zu beurteilen. Es besteht eine Vielzahl an gesetzlichen Beschränkungen. Ein Beispiel ist die Pflicht zur Eintragung in Abstimmungsbehörden mit arbeitnehmerunfreundlichen Öffnungszeiten. Das gilt es zu überarbeiten.
Außerdem wird von uns auch das Abstimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten bei Volksentscheiden und sogar 50 % bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen kritisiert. Die Quoren sind dringend zu überarbeiten und gegebenenfalls abzuschaffen bzw. zu senken. Die bestehenden Hürden müssen ernsthaft herabgesetzt und neue Volksbeteiligungsformen müssen gesucht werden. Ein Antrag könnte die Einführung von fakultativen und auch obligatorischen Referenden beinhalten.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Pohle anschließen und darf Ihnen ein Aktenzeichen nennen: 17/21 EA. Das hört sich unspektakulär an. Herr Pohle hat das Ganze „unglücklich“ genannt. Ich würde fast sagen, man könnte auch von einem Geschmäckle reden. Da wir aber idealistisch miteinander umgehen, könnte man auch sagen: Das ist der Beweis dafür, dass wir in einem demokratischen Rechtstaat leben.
In unserem Staat, in unserem Land kann ein einzelner Bürger eine Volksinitiative anstoßen. Dieses Recht haben wir zum Glück; das ist direkte Demokratie. Da kann der gleiche Bürger zur gleichen Zeit in der gleichen Angelegenheit einen Antrag vor dem Landesverfassungsgericht stellen, und er kann gleichzeitig in der gleichen Angelegenheit auch einen Antrag in dieses Hohe Haus einbringen. Wenn das nicht ein demokratischer Rechtstaat ist!
Zwei Verfassungsorgane gleichzeitig mit parteipolitischen Anliegen zu befassen ist jedoch keine Angelegenheit, die wir als CDUFraktion unterstützen werden. Von daher werden wir diesem Antrag heute schlicht und einfach nicht zustimmen. Aus Respekt vor dem Landesverfassungsgericht werden wir abwarten, was uns das Gericht auf Ihren Antrag auf einstweilige Anordnung mit auf den Weg gibt.
Inhaltlich darf ich noch hinzufügen - dann können Sie Ihre Kurzintervention starten, Herr Kollege Vida -: Nicht nur, dass die Pandemie im Abklingen begriffen ist, also Ihr Antrag wirklich zur Unzeit kommt, Ihre Ideen sind für eine pandemische Situation auch völlig ungeeignet. Im Gegenteil: Was wir schon vor Jahresfrist hier mit einer Fristverlängerung beschlossen haben - das sind die Regelungen, mit denen Ihre Ziele erreicht werden können. Deshalb sehe ich auch der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sehr positiv entgegen. - Danke schön und Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schaller, Ihre Rede unterstreicht, wie nötig dieser Antrag ist und wie wenig Sie sich mit den Abläufen von Volksinitiativen und Volksbegehren offenbar auskennen, was ja wesensimmanent für Ihre Partei ist.
Es ist mitnichten so, dass ein einzelner Bürger eine Volksinitiative starten kann, und mitnichten kann ein einzelner Bürger Anträge im Landtag stellen. Wenn wir schon dabei sind, über Verfassungsorgane zu sprechen, ist es vielmehr so, dass fünf Vertreter und fünf stellvertretende Vertrauenspersonen im Sinne des Volksabstimmungsgesetzes eine Volksinitiative starten können und sie sogar den Antrag auf ein Volksbegehren stellen können. Es sind übrigens diese Personen - nicht „der Vida“, sondern die fünf Vertrauenspersonen und die fünf Stellvertreter -, die vor dem Landesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung führen. Davon unabhängig ist es das ebenfalls in der Verfassung geregelte Recht der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, hier im Landtag Anträge zu stellen, die wir weder als „Missbrauch“ noch als „Geschmäckle“ noch als sonst irgendetwas bezeichnen lassen. Wir stellen unsere Anträge, wie es unser gutes Recht ist.
Zu Ihrem Vorwurf, hier würden Anträge für parteipolitische Anliegen gestellt: Also, jetzt rieche ich es auch - wir sind hier in einem politischen Raum! Dass hier Anträge gestellt werden, die einen politischen Hintergrund haben, ist nun wahrlich nicht meine Erfindung. Ich bitte Sie wirklich!
Bemerkenswert ist sodann die Ausführung: Der Antrag kommt zur Unzeit, die Pandemie ist am Abklingen. - Es ist unfassbar! Das möchte ich wirklich in allen Gazetten lesen. Sie selbst bringen doch einen solchen Antrag ein! Sie saßen im Innenausschuss und haben den Antrag der Koalition verteidigt. In Ihrem Antrag steht, dass aufgrund der ansteigenden pandemischen Entwicklung eine Erleichterung von Unterschriftensammlungen für Bürgermeister erforderlich ist. Das haben Sie vor zwei Wochen im Innenausschuss verteidigt, und das soll nächsten Monat hier im Landtag beschlossen werden! Und uns halten Sie vor, der Antrag komme zur Unzeit! Eine bessere Argumentationshilfe für das Landesverfassungsgericht können Sie überhaupt nicht liefern! Sie messen mit zweierlei Maß - je nach Antrags- oder Wahlart.
Letzter Punkt. Sie haben davon gesprochen, eine bloße Fristverlängerung würde ausreichen. Ich glaube, Sie haben heute einen sehr harten Tag, Herr Schaller. Bei der Erleichterung der Unterschriftsquoren für die Volksinitiativen, die wir beantragen, geht es um die Amtseintragung. Genau das Gleiche haben Sie hier für die Bürgermeister beantragt. Es geht um die Erleichterung der Amtseintragungsproblematik; denn bei Volksbegehren ist Amtseintragung und keine Straßensammlung geschuldet. Vielleicht lesen Sie noch einmal im Gesetz nach, bevor Sie den Antrag kommentieren.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht der Herr Abgeordnete Büttner für die Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte sehr.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wollen die Freien Wähler erreichen, dass bei Volksbegehren unter Pandemiebedingungen die Amtseintragung bei den genannten Stellen der Verwaltung durch die Straßensammlung ersetzt wird. Diese Regelung soll bis zum 30. Juni 2022 befristet sein.
Herr Kollege Pohle, ich stelle fest: Wir stehen in einem grundsätzlichen Dissens zueinander. Herr Kollege Vida, leider haben Sie fast alles vorweggenommen, was ich jetzt Herrn Schaller erklären wollte. Wir sind in einer pandemischen Lage, und wann, wenn nicht jetzt, sollten wir die Straßensammlung ermöglichen?
Eigentlich geht der Gesetzentwurf gar nicht weit genug. Für uns als Linke ist die direkte Demokratie natürlich wichtig. Sie wissen es doch selber, Herr Pohle - möglicherweise aber auch nicht; dann erkläre ich es Ihnen gerne noch einmal -: Es sind bereits Erfolge erzielt worden; wir haben Verbesserungen erreicht. Unterschriften für ein Volksbegehren können auch von ehrenamtlichen Bürgermeistern gesammelt werden; sie können auch außerhalb von Amtsräumen bei Institutionen wie zum Beispiel Sparkassen abgegeben werden. Zudem ist die briefliche Eintragung möglich.
Zum Ende der 6. Wahlperiode gab es weitere Verbesserungen. So wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich Volksinitiativen vor dem Start beim Landeswahlleiter beraten lassen können. Auch kann bei Volksbegehren auf Antrag der Vertreterinnen und Vertreter durch den Landtag vor der Feststellung des Ergebnisses dieses für erledigt erklärt werden, wenn das Parlament den Gesetzentwurf in veränderter, jedoch dem Grundanliegen des Volksbegehrens nicht widersprechender Form annimmt usw. Ich weiß, Herr Pohle: Das alles ist in der rot-roten Koalition hart erkämpft worden, gegen den Widerstand der Sozialdemokraten. Dass Sie keine Freunde von einfacheren Möglichkeiten für Volksbegehren sind, ist uns bekannt; das wissen wir.
Herr Vida hat es gerade schon angesprochen, und auch ich fühlte mich, Herr Kollege Schaller, leicht auf den Arm genommen: Auf der einen Seite sollen wir im Innenausschuss einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, wonach es wegen der Pandemie einfacher werden soll, die Unterschriften für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu sammeln, auf der anderen Seite erklären Sie hier aber, die Pandemie sei im Abklingen begriffen. Dann nehme ich doch an, dass Sie auch den Gesetzentwurf im Innenausschuss zurückziehen, oder wie darf ich das verstehen? Das wäre die logische Konsequenz aus dem, was Sie gerade gesagt haben.
Wir hätten uns gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, dass Sie noch einen Schritt weitergehen.
Wir möchten die Straßensammlung gerne allgemein ermöglichen, nicht nur in pandemischen Zeiten. Herr Schaller, was diese Frage allerdings mit dem Landesverfassungsgericht zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Fassen Sie mal ein bisschen Mut: Wir sind hier der Gesetzgeber, und deshalb können wir so etwas selbstverständlich beschließen. - Wir stimmen dem Antrag zu.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Schäffer. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, wie Sie wissen, unterstützen wir Grünen die Forderung, eine freie Sammlung auch bei Volksbegehren zu ermöglichen, konnten unsere Koalitionspartner bisher aber leider nicht davon überzeugen.
Wir haben vor wenigen Monaten hier im Plenum sehr ausführlich darüber diskutiert, und da habe ich unsere Position dazu eingehend dargestellt. Es passiert manchmal, dass es in einer Koalition unterschiedliche Positionen gibt und man nicht immer alles so durchsetzen kann, wie man es gerne hätte. Schauen Sie sich das Plenarprotokoll dazu noch einmal an: Da ist unsere Position zu diesem Thema ausführlich dargestellt. Vielleicht können Sie sie dann beim nächsten Mal in Ihrer Rede richtig darstellen.
Heute geht es aber um einen anderen Antrag. Es geht nicht um die generelle Einführung der freien Sammlung, sondern um eine zeitlich befristete Ausnahme in der Zeit der Pandemie. Wir könnten jetzt detailliert diskutieren, ob eine solche Ausnahme angemessen und notwendig ist, um die Nachteile auszugleichen, die durch die Pandemie für solche Initiativen entstehen, und auch, worin die Unterschiede zur Situation von Einzelkandidierenden bei Bürgermeisterwahlen liegen.
Allerdings wurde zeitgleich mit diesem Antrag von Ihnen bzw. aus dem Umfeld der Initiative eine Verfassungsklage zu genau dieser Frage eingereicht. Es ist das gute Recht einer jeden Initiative, dies zu tun, wenn sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlt. Als problematisch empfinde ich es für mich als Abgeordnete allerdings, hier darüber zu diskutieren, inwiefern die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist oder nicht und inwiefern Veränderungen passieren müssten oder nicht, wenn das Landesverfassungsgericht genau diese Fragen gleichzeitig im Eilverfahren erörtert.
Deshalb, Herr Vida, werde ich da jetzt nicht ins Detail gehen. Wir in der Koalition werden den Gesetzentwurf heute ablehnen, nachdem Sie den dringlichen Bitten leider nicht nachgekommen sind, den Antrag zu verschieben, bis die Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt. Sollte es aber dazu kommen, dass das Verfassungsgericht Handlungsbedarf sieht, werden wir dem selbstverständlich zügig nachkommen und dafür sorgen, dass keine pandemiebedingten Nachteile entstehen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! - Ja, man hat das Recht auf zwei Kurzinterventionen pro Tagesordnungspunkt. - Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schäffer, ich finde diese Krokodilstränen, die Sie hier mit „Respekt gegenüber dem Gericht“ überschreiben, wirklich völlig unangebracht. Das Verfassungsgericht hat sich in dieser Frage bereits geäußert.
Im Mai dieses Jahres ist das Gericht zu der Erkenntnis gekommen, dass pandemiebedingt erhebliche Erschwernisse in der Unterschriftensammlung gegeben seien. Woher habe ich dieses Zitat? - Aus dem damaligen Urteil und auch aus Ihrem aktuellen Antrag zur Senkung der Hürden und Quoren bei Bürgermeisterwahlen. Das Verfassungsgericht sagt ausdrücklich, es habe die Erschwernisse bei der Erfüllung des Unterschriftquorums aufgrund der pandemiebedingten tatsächlichen Einschränkung als erheblich anerkannt.
Das hat das Gericht festgestellt. Wenn wir Respekt - echten Respekt, nicht politisch behaupteten Respekt - gegenüber dem Gericht walten lassen, kommen wir zu der Erkenntnis, dass wir in vergleichbaren Lagen auch entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Das wollen Sie aber nicht. Ich weiß auch, warum Sie das nicht wollen: weil Sie nämlich die Volksbegehren gerade nicht erleichtern wollen. Und dann behaupten Sie einfach, wir müssten die Entscheidung des Gerichts abwarten.
Wissen Sie, meine Damen und Herren, dort klagen Vertrauenspersonen. Ja, ich bin eine von diesen zehn Personen; aber es sind Privatpersonen, die dort gegen die derzeitigen Regelungen klagen. Das ist unabhängig von der politischen Bewertung im Landtag, ob man diese Sammlungsform für zeitgemäß hält oder nicht. Deswegen braucht man, nur weil ein Antrag vor Gericht läuft, auch nicht zu warten und hier die Debatte zu verzögern. Die Debatte hier wägt die politischen Aspekte ab.
Wenn man dem Gericht gegenüber echten Respekt an den Tag legen wollte, würde man das, was uns damals ins Stammbuch geschrieben wurde, auch hier anwenden. Deswegen ist der Vorschlag, das Ganze zu verschieben, völlig abwegig. Die Situation ist doch jetzt gegeben! Sie haben auf ein Urteil des Verfassungsgerichts reagiert: Sie haben Ihren Antrag eingebracht, was die Quorensenkung bei Bürgermeisterwahlen anbelangt. Wir reagieren jetzt auf die weitere Entwicklung, indem wir unseren Antrag einbringen, und Sie erwarten von uns, diesen Antrag zu verschieben. Das weckt erhebliche Zweifel, ob Sie vergleichbare Dinge wirklich vergleichbar behandeln.
Herr Vida, Sie haben es gerade erläutert: Es geht um zwei verschiedene Sachverhalte. Das eine sind Einzelkandidierende bei Bürgermeisterwahlen, und das andere sind Volksbegehren. Das sind nun einmal unterschiedliche Gegebenheiten, und da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, in der Pandemie zu agieren. Zum Beispiel kann man sich bei Volksbegehren zum Glück auch per Brief eintragen. Das sind einfach unterschiedliche Gegebenheiten und Sachverhalte.
Ich maße mir nicht an, vorwegzunehmen, wie das Verfassungsgericht die Frage beurteilen wird. Was die politische Bewertung angeht, habe ich ausgeführt, dass wir Grünen grundsätzlich für eine freie Sammlung sind und uns damit in der Koalition nicht durchsetzen konnten. Dementsprechend ist die politische Bewertung der Koalition insgesamt so, wie sie ist - so bedauerlich das sein mag und so sehr ich Ihr Bedauern über diese Tatsache nachvollziehen kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Stübgen.