Protocol of the Session on September 29, 2021

Aber wir können daneben auf Landesebene durch eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung Einfluss darauf nehmen, dass in Brandenburg mit öffentlichen Mitteln verantwortungsbewusster umgegangen wird. Wenn es Anhaltspunkte für eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften gibt, darf es kein Ermessen von Behörden geben, ob sie tätig werden; diese Vorfälle müssen der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Die Rechnungsprüfungsämter, die Kommunalaufsichten und auch der Landesrechnungshof müssen tätig werden, wenn sie Anhaltspunkte für eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften haben.

Wie viel die öffentliche Hand aus dem Fenster wirft, kann auch der Bund der Steuerzahler nicht sagen. Aber jeder Euro, der verschwendet wird, ist einer zu viel. Auch Verwaltungen müssen lernen, den Fokus einer Maßnahme auf die Wirtschaftlichkeit zu legen. Zu oft sind sie die Helden der Präsentation und der Auslegung; an der Verknüpfung zur Wirtschaftlichkeit fehlt es dann.

Vor allem in Zeiten der Coronapandemie muss mit dem Geld der Bürger sorgfältig umgegangen werden. Jeder, der mit öffentlichem Geld arbeitet, muss sich bewusst sein, dass seine Arbeit und seine Entscheidungen die Grundlage dafür sind, dass öffentliche Mittel zutreffend eingesetzt oder aber verschwendet werden, und hier braucht es Rückgrat. - Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht zu uns für die Landesregierung Frau Ministerin Lange. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen des Antrags der AfD-Fraktion war bereits 2018 Thema im Deutschen Bundestag. Die Initiative fand dort keine Mehrheit. Die beratenden Ausschüsse des Bundestages stellten vielmehr fest, dass die im Antrag vorgenommene Analyse der - angeblichen - Rechtslage unzutreffend ist. Diese Bewertung war damals richtig, und das ist sie heute ebenso. Immerhin war der Antrag im Bundestag wenigstens an der richtigen Stelle, wie auch die AfD sehr wohl weiß, die hier deswegen zum Kunstgriff der Bundesratsinitiative greift.

Seit damals wird der Antrag offenbar in den Landtagen landauf, landab recycelt, und nun ist er also hier in Brandenburg angekommen. Dabei ist Ihnen zu empfehlen, bei der Übernahme von Textbausteinen der Bundes-AfD auf gewisse regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Es stellt sich nämlich die Frage, ob ausgerechnet Sie gut beraten sind, vollmundig festzustellen:

„Steuerhinterziehung und Steuergeldverschwendung sind die zwei Seiten derselben Medaille!“

Ein ehemaliges Fraktionsmitglied von Ihnen aus der letzten Wahlperiode, Jan-Ulrich Weiß, wurde - darauf wurde schon hingewiesen - wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt, wie man bei „Wikipedia“ nachlesen kann. Ein aktuelles Fraktionsmitglied, Herr von Lützow, hat, wie man so liest, auch gerade einigen Ärger an der Backe. Ich will das hier gar nicht vertiefen - es könnte dabei peinlich werden -, sondern nur pflichtgemäß auf diesen betrüblichen Umstand hinweisen.

In der Sache selbst ist Ihr Antrag hier an der falschen Stelle. Also: Verschwendung von Parlamentszeit und zudem schlecht und unzutreffend begründet. Soweit der Antrag nämlich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs suggeriert, dass es Strafbarkeitslücken gebe, die es zu schließen gelte, kann dem nicht gefolgt werden.

Die heute bestehenden Vorschriften sind durchaus ausreichend, um strafwürdigen Fallkonstellationen mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu begegnen. Je nach den Umständen des Einzelfalls können entsprechende Handlungen den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch erfüllen; so sieht es selbstverständlich auch der Bundesgerichtshof. Darüber hinaus wird das Strafrecht durch die Möglichkeit entsprechender disziplinarrechtlicher Maßnahmen und einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Amtsträgers flankiert. Über die vorhandenen Regelungen hinaus besteht daher aus guten Gründen - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. - Vielen Dank.

Ich erteile der Abgeordneten Spring-Räumschüssel noch einmal das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - So, nun können wir noch einmal zur Sache kommen. Ich habe diesen Antrag nicht persönlich eingebracht, weil ich den Antrag aus dem Bundestag von 2018 kopieren wollte, sondern habe einen ganz besonderen Grund, und den werde ich Ihnen vorlesen.

Mein zweiter, inzwischen verstorbener Mann war bekanntermaßen über 50 Jahre lang Handwerksmeister. In seinem Arbeitszimmer, das ich noch nicht angerührt habe, hängt ein Spruch - er stammt von Winston Churchill -, und den zitiere ich jetzt:

„Es gibt Leute, die halten den Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsste. Andere meinen, er sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne. Nur wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“

Das sagt Winston Churchill. Und jetzt begründe ich, warum ich dieses Zitat hier bringe: Brandenburg ist wirtschaftlich sehr kleinteilig organisiert. Es sind die Familienunternehmen, die Jahr für Jahr auch im Land Brandenburg für gute Steuereinnahmen sorgen. Und jetzt kommt nur die Orgie: Steuererhöhung, Steuererhöhung, Steuererhöhung! Da müssen wir gegenhalten.

Und es gibt keine Waffengleichheit zwischen der Steuerverkürzung beim Bürger und den Steuerverschwendungen, die ich heute zitiert habe; wir könnten ins Schwarzbuch gucken, da fänden wir noch viel mehr, aber die Redezeit ist begrenzt. Und deshalb sage ich: Es war schädlich, was Ihr Kanzlerkandidat im Bundestagswahlkampf vorgetragen hat. Immer und immer wieder hat er gesagt: Steuererhöhungen können die Oberen ja stemmen.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich bin jetzt beim Reden, Herr Bretz, jetzt müssen Sie sich gedulden.

Immer und immer wieder hat er gesagt: Ich als Minister kann mir Steuererhöhungen leisten. - Wir haben maximal 200 Minister und Ministerinnen im ganzen Land, Landesminister und Bundesminister, mehr sind es nicht. Aber das Steueraufkommen im Land Brandenburg kommt überwiegend von kleinen und mittleren Betrieben, und die sind alle einkommenssteuerpflichtig, das sind keine Kapitalgesellschaften. Deshalb ist das tödlich. Wir brauchen das Geld in den Betrieben, damit investiert wird und neue Arbeitsplätze geschaffen oder zumindest die bestehenden erhalten werden.

Frau Abgeordnete, Sie haben völlig richtig erkannt: Die Redezeit ist begrenzt. - Sie müssten jetzt bitte einen geeigneten Schlusssatz finden.

Wie gesagt, wir werden das weiterverfolgen, da können Sie sicher sein. Ich lasse da nicht locker, ich habe Ihnen die Begründung gegeben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und stimmen ab über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4246, „Steuergeldverschwendung - ein Straftatbestand“. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Drittes Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes

Gesetzentwurf der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4226

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Direktdemokratische Mitwirkungen bei Sachentscheidungen sind wesentlich für eine partizipative Demokratie, sie stellen ein punktuelles, thematisches Korrektiv bei Sachfragen dar. Deswegen sieht Brandenburg wie jedes andere Bundesland auch Instrumente der Mitbestimmung vor, kommunal und auch auf Landesebene. Diese müssen situationsgerecht auch so gestaltet sein, dass man sie auch praktisch nutzen kann.

Sie wissen, dass wir in Brandenburg zu den wenigen Bundesländern gehören - vier an der Zahl -, die diese antiquierte Form der Amtseintragung bei Volksbegehren noch vorsehen. Wenn man das zusammen mit der recht kurzen Frist der Sammlung und der recht hohen Zahl der Unterschriften betrachtet, die man natürlich an der Bevölkerungszahl Brandenburgs messen muss und nicht einfach mit einer Zahl eines deutlich bevölkerungsreicheren Bundeslandes vergleichen kann, stellt man in der Zusammenschau fest: Wir haben die höchsten Hürden in Deutschland. Nicht ohne Grund befinden wir uns im unteren Bereich des Rankings bei Transparency International, aber auch bei Mehr Demokratie e. V. und anderen zivilgesellschaftlichen Vereinen.

Meine Damen und Herren, diese Argumente hatte ich bereits im Juni hier vorgetragen, als wir eine generelle Erleichterung und Abschaffung der Amtseintragungspflicht bei Volksbegehren vorgeschlagen haben. Die Grünen wandten damals ein, dass sie es eigentlich ähnlich sähen, wanden sich aber und sagten, dass sie das jetzt noch nicht machen könnten. Dabei waren wir es gemeinsam gewesen, die im April 2017 in der Potsdamer Innenstadt - gemeinsam mit Clemens Rostock - die symbolische Mauer dieser schweren antiquierten Hürden umstießen. Und nun hat man das Gefühl, die Grünen haben selbst die Maurerkelle in der Hand und schütten die Türme und Hürden immer höher auf.

Aber das macht alles nichts, denn hier und heute geht es lediglich um eine aufgrund von Corona zwingend gebotene Erleichterung. Der Landtag hat letztes Jahr auf Antrag der Linken die Frist zur Sammlung von Unterschriften bei Volksinitiativen, die ja per Straßensammlung erfolgt, um bis zu 50 % der Sammelzeit verlängert. Der Landtag beschließt demnächst die Halbierung der notwendigen Unterschriften für Bürgermeister und Landratskandidaten, die als Amtseintragung zu leisten sind, auch wegen Corona. Daher ist es für uns völlig unvorstellbar, dass der Landtag bei Volksbegehren keinen Handlungsbedarf sehen will. So schreibt die Koalition selbst in ihrem Antrag 7/3750 zur Senkung der Unterschriftenquoren für Bürgermeister, dass für die Einwerbung von Unterstützerunterschriften erheblich erschwerte Bedingungen gelten:

„Auch ist es nicht fernliegend, dass aus Angst vor einer Infektion eine geringe Anzahl von unterstützenden Personen für das Einwerben von Unterstützungsunterschriften im öffentlichen Raum zur Verfügung steht. Infolgedessen ist die fristgemäße Einholung von Unterstützungsunterschriften für die Teilnahme an […] Direktwahlen aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen deutlich erschwert.“

Das ist eine richtige Situationsanalyse, die natürlich auch bei Volksbegehren gilt. Bei Bürgermeisterwahlen müssen Sie aufs Amt gehen und unterschreiben, bei Landratswahlen müssen Sie aufs Amt gehen und unterschreiben. Da sagt die Koalition in Anlehnung an das Landesverfassungsgericht, in Anlehnung an den Verfassungsgerichtshof Berlin: Wir müssen aufgrund der Coronapandemie mindestens bis Ende März eine Erleichterung schaffen.

Bei Volksbegehren müssen die Bürger auch aufs Amt gehen und unterschreiben, dementsprechend gelten diese Analysen hier auch. Denn Volksbegehren sind die logische Verlängerung von Volksinitiativen. Wenn der Landtag bei einer Pandemie Volksinitiativen Erleichterungen gewährt, Volksbegehren hingegen nicht, bedeutet dies, dass er eine selektive Beurteilung vornimmt, in welchen Fällen eine Pandemie vorliegt und in welchen Fällen eine Pandemie nicht vorliegt.

Im Umkehrschluss würde das heißen: Na ja, wir müssen Volksbegehren nicht erleichtern, wir nehmen ja die Volksinitiativen an.

Das würde bedeuten, dass nur noch die Volksinitiativen Aussicht auf Erfolg haben, die der Landtag möchte, und nicht etwa die, die in ein Volksbegehren gehen könnten. Auch das kann nicht Sinn der Sache sein. Deswegen schließe ich ein Zitat aus Ihrem Antrag an:

„In Anbetracht der nicht abschätzbaren pandemischen Entwicklung und im Hinblick auf das vorstehend dargelegte Erfordernis eines angemessenen Unterschriftenquorums erscheint es angemessen, die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge […] auf die Hälfte zu reduzieren.“

Nun haben wir beim Antrag zu Volksbegehren nicht die Möglichkeit, die Unterschriftenquoren zu senken, weil sie in der Verfassung stehen, wir haben nicht die Möglichkeit, die Frist zu erweitern, wie bei Volksinitiativen, was auch in der Verfassung steht, sondern haben als einzige Form der Erleichterung nur die Möglichkeit, eine Erleichterung der Art der Sammlung zu beantragen. Das tun wir hiermit und gehen davon aus, dass die coronabedingt erkannten Engpässe, die Sie alle - ich glaube, es war sogar einstimmig - bei Volksinitiativen, bei Bürgermeisterwahlen und bei Landratswahlen bejaht haben, bei Volksbegehren ebenso bejahen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag des Abgeordneten Pohle fort. Er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat uns einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes vorgelegt.

Als Erstes möchte ich anmerken, dass ich wegen des Vorgehens der Freien Wähler etwas irritiert bin. In der vergangenen Woche erschien eine Mitteilung auf der Webseite Ihrer Partei. Diese besagt, dass Sie beim Landesverfassungsgericht einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt haben. Ziel des Ganzen ist es, die Straßensammlung für ein von Ihnen gestütztes Volksbegehren zu ermöglichen - Stichwort Sandpisten. Eine Entscheidung ist dazu meines Wissens noch nicht ergangen. Nun debattieren wir heute hier über einen Gesetzentwurf von Ihnen, der ebenfalls die Straßensammlung für das Volksbegehren fordert. Das kann man natürlich so machen, ich empfinde diese parallele Befassung der beiden Institutionen aber - gelinde gesagt - als unglücklich.

Aber nun zum Inhalt. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Volksbegehren ist keine beiläufige Angelegenheit. Es geht dabei um die Aufforderung zu staatlichem Handeln. Das Ziel ist die Befassung des Landtages mit einem konkreten Anliegen. Die daraufhin getroffene Entscheidung kann sich in Form von landesweit gültigen Regulierungen niederschlagen oder, wie in derzeit angekündigten Begehren, den Einsatz erheblicher Summen von Steuergeldern erforderlich machen. Ich finde, das Verfahren eines Volksbegehrens sollte in einer Weise gestaltet sein, die der möglichen Tragweite des Ergebnisses angemessen ist.

Wir haben hier in diesem Hause bereits im Juni - das erwähnten Sie schon - lang und breit über die Themen Amtseintragung und freie Sammlung debattiert. Ich muss erneut feststellen: Wir stehen in dem grundsätzlichen Dissens darüber, ob die Möglichkeit

der Eintragung per Brief eine unzumutbare Hürde ist oder nicht. Und in der Folge unterscheidet sich auch unsere Auffassung, ob die pandemische Lage eine hinreichende Begründung dafür ist, eine freie Straßensammlung zu ermöglichen oder nicht. Nach unserer Einschätzung ist sie es nicht.

Meine Damen und Herren, wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Duggen für die AfD-Fraktion zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Freien Wähler legen uns hier, wie bereits im Juni dieses Jahres, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes vor, den wir dem Grunde nach begrüßen.

(Vereinzelt Unruhe)

- Ich würde mich freuen, wenn Sie zuhören würden.

Wir als Alternative für Deutschland sind sowohl hier in Brandenburg als auch deutschlandweit schließlich die einzige Partei, die sich tatsächlich für die Stärkung der Rechte des Volkes einsetzt.