Protocol of the Session on September 29, 2021

In dem Antrag wird die massive Verfolgung von Steuerhinterziehung kritisiert. Diese Verfolgung ist gut und richtig so, und das werden wir als Koalition auch weiterhin tun. Das machen wir - wir sind in den Haushaltsberatungen, Frau Finanzministerin - mit konkretem Handeln.

Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg wurde und wird massiv gestärkt, und es ist gut und richtig, dass junge Menschen in der Finanzverwaltung eine Perspektive haben. Das ist gut angelegtes Geld; denn es dient zum einen dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueruntreue, zum anderen aber auch zur Verfahrensbeschleunigung. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg haben ein Recht darauf, dass wir das konsequent tun, und das werden wir auch weiterhin so machen.

Frau Kollegin, Sie haben ein Stück Geschichte vergessen: Zur Geschichte gehört auch, dass die AfD - nun mögen Sie vielleicht mit den Bundestagsabgeordneten verstritten sein - im Bundestag dazu schon einen Antrag gestellt hat; im Juni 2018 wurde darüber debattiert. Der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak von der Unionsfraktion sagte, es gebe bereits heute Schranken und Sanktionen für Steuerverschwendung sowie den Paragrafen 266 des Strafgesetzbuchs - Untreue. Der AfD-Vorstoß, jeden Verstoß gegen das Haushaltsrecht als strafwürdig zu erklären und Fehlentscheidungen zu kriminalisieren, sei nicht der richtige Weg. Das Strafrecht solle Ultima Ratio sein. Das ist auch unser Grundsatz. Wir haben die Instrumente.

An die AfD-Fraktion: Ihr Antrag ist auch ein Misstrauensvotum an den Landesrechnungshof.

(Zuruf)

Er leistet hervorragende Arbeit. Dafür möchte ich mich, Herr Präsident Weiser, bei Ihren Mitarbeitern bedanken. Sie ist ganz wichtig, um auch dafür sorgen, dass die Steuergelder effektiver eingesetzt werden. Herzlichen Dank dafür!

Jetzt komme ich noch einmal zu der Debatte im Deutschen Bundestag. Das war wohl der AfD dann doch nicht so wichtig. Nach der Debatte der Einbringung im Deutschen Bundestag war die abschließende Beratung 2020 nämlich ohne Debatte. Ihnen war das also gar nicht mehr so wichtig.

Jetzt kommt die Bundesratsinitiative ins Spiel. Dafür sehen wir weiterhin keine Handlungsnotwendigkeit, weil die Instrumente da sind.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Aber selbstverständlich.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister

(Zuruf: A. D.!)

- a. D. - Eine kurze Rückfrage: Sie sprachen eben von Ultima Ratio als letzter Möglichkeit. Können Sie ein Beispiel - zumindest hier für Brandenburg - nennen, wo es einmal diese Ultima Ratio gab? Wäre es möglich, uns das einmal zu benennen?

In § 266 Strafgesetzbuch ist festgelegt, dass man die Möglichkeit der Verhängung dieser Sanktionen hat. Das ist Bundesgesetz, und wir brauchen keine neue Strafrechtsnorm, um es anzuwenden. Das ist so, und das bleibt auch so!

Ich komme jetzt noch einmal zur Haushaltsberatung: Die Koalition stärkt den Bereich Bildung, die Koalition stärkt den Bereich Polizei, selbstverständlich auch die Steuerverwaltung und die Justiz. Und es kann nicht in unserem Interesse sein, neue Strafrechtsnormen einzuführen. Die Justiz muss gestärkt werden, und zwar personell gestärkt werden. Der Bundestag hat darüber ja schon beraten und - für eine Strafrechtsreform ist nun mal der Deutsche Bundestag, also der Bundesgesetzgeber, zuständig - kein zwingendes Erfordernis für neue Strafrechtsnormen erkannt.

Ich fasse zusammen: Die AfD versucht populistisch, hier alles miteinander zu vermengen. Wir haben in Brandenburg eine funktionierende Steuerverwaltung, eine funktionierende Finanzverwaltung, die wir auch weiterhin stärken, und einen guten Landesrechnungshof. Wir haben damit also viele gute Gründe, Ihren Antrag abzulehnen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Da dieser Antrag,

wie wir ja schon gehört haben, so oder so ähnlich bereits im Bundestag und in diversen Landtagen gestellt wurde, müsste anhand der dortigen Debatten auch die AfD inzwischen wissen, dass eine strafrechtliche Regelungslücke nicht besteht und die Arbeit zur Vermeidung von Steuergeldverschwendungen in den Parlamenten, den Gremien, den Kontrollinstanzen innerhalb der Verwaltung von den Rechnungshöfen, auch unterstützt von der Öffentlichkeit und Vereinen wie dem Bund der Steuerzahler, für den auch wir sehr dankbar sind, gemacht werden muss und auch wird. Sie wissen auch, meine Damen und Herren, dass Untreue zulasten der Staatskasse natürlich weiterhin strafbar ist, nur nicht in jedem Fall, in dem Sie sich das wünschen.

Was Sie mit Ihrem Antrag hier tun wollen, ist doch klar: Sie wollen suggerieren, dass sich „die da oben“ die Taschen vollmachen oder bewusst Gelder verschleudern, während - wie Sie es ausdrücken - „der einfache Steuerbürger, der sich nicht gesetzeskonform verhält“ an den Pranger gestellt werden soll. - Wen meinen Sie denn eigentlich mit dem „einfachen Bürger, der sich nicht gesetzeskonform verhält“? Die Bürgerinnen und Bürger? Die Wählerinnen und Wähler? Ich glaube nicht. Die meisten Menschen in diesem Land verhalten sich nämlich gesetzeskonform und zahlen ihre Steuern.

Ich habe nämlich auch ein gutes Gedächtnis, Frau Spring-Räumschüssel: Ich glaube, Sie meinen sich selbst: Herr Abgeordneter Wiese stand schon oft in der Kritik wegen erheblicher Steuerschulden und Pfändung seiner Abgeordnetendiäten. Ihr Fraktionsmitglied Herr Freiherr von Lützow hat in diesem Jahr gestanden, Steuern hinterzogen zu haben. Ihr ehemaliges Fraktionsmitglied Jan-Ulrich Weiß wurde 2020 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Ebenfalls 2020 wurde die Immunität Ihres Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Gauland, wegen des Verdachts - Überraschung! - der Steuerhinterziehung aufgehoben. Die zweite Fraktionsvorsitzende, Alice Weidel, zahlt nach Medienberichten ihre Steuern womöglich ganz in der Schweiz, von dubiosen Millionenspenden an Ihre Partei und den deshalb anhängigen Verfahren mal ganz abgesehen.

(Unruhe)

- Ich bin noch nicht fertig! - Ihr Bundestagsdirektkandidat hier im Wahlkreis 61, Krause, hat ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung seiner Unterhaltsverpflichtung, und Ihre ehemalige Parteisprecherin, Frauke Petry, soll in der Zeit ihrer Mitgliedschaft und Sprecherfunktion Ihrer Partei öffentliche Fördermittel für ihre Firma zweckentfremdet und Steuern hinterzogen haben.

(Unruhe)

- Ja, zum Beispiel, Herr von Lützow. - In Sachsen-Anhalt hat Ihre Fraktion Herrn Lieschke für das Amt des Vizepräsidenten des Landtags vorgeschlagen. Problem: Auch gegen ihn läuft wohl ein Ermittlungsverfahren - Überraschung! - wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Keine andere Partei hat bundesweit so viele Abgeordnete, gegen die strafrechtliche Ermittlungen laufen. Das war schon 2018 der Fall, und das halten Sie konsequent durch.

Dann erinnere ich auch hier an Berichte über Champagnerpartys Ihrer Fraktion im Europaparlament und Häppchen für

10 000 Euro im Bundestag auf Staatskosten. Ihr Umgang mit Fraktionsgeldern hatte bereits deutliche Kritik des Rechnungshofes, den Sie ja hier auch zurate ziehen, zur Folge.

Sie reden hier immer von mündigen Bürgern, versuchen aber, Ihre Wählerinnen und Wähler für dumm zu verkaufen! Sie sollten die Menschen nicht immer unterschätzen. Dass ausgerechnet Ihre Fraktion hier so einen Antrag stellt, mit dem Finger auf andere, auf Beamte, auf Amtsträger zeigt, Sie hier nach dem Strafrecht rufen, sich selbst aber nicht an die Gesetze halten - das fällt den mündigen Bürgerinnen und Bürgern auch auf.

Zum Inhalt Ihres Antrags ist von meinem Vorredner, aber auch von allen Vorrednerinnen und Vorrednern in den anderen Parlamenten eigentlich alles gesagt worden: Wir haben bereits ausreichende Möglichkeiten. Unsere Aufgabe in der Politik ist ja auch die Kontrolle des Haushalts. Wir haben ja auch entsprechende Gremien, die Sie übrigens auch teilweise einsetzen - Untersuchungsausschuss und Ähnliches -, wo man sich auch mal fragen kann, ob da die Steuergelder gut eingesetzt werden. Aber wir können diese Arbeit hier machen, und das muss nicht die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz sein.

Zum Schluss: Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein, wo Steuergelder sinnvoll eingesetzt, verschwendet oder gar zweckentfremdet werden. Ich zum Beispiel finde ganz klar, dass die Einstellung von Mitarbeitern - in dem Fall muss ich ausnahmsweise einmal nicht gendern, weil es nur Männer betrifft - in Ihrer Fraktion, die einen rechtsextremen Hintergrund haben, ehemalige Funktionäre der NPD, der Identitären Bewegung, der verbotenen HDJ, der Jungen Alternative sind, von denen man im Einzelnen nicht weiß, was sie eigentlich für Sie tun, eine Verschwendung von Steuergeld sondergleichen ist!

Ich vertraue hier auf die Arbeit des Rechnungshofes und vor allem auf die Arbeit der Politik und der Öffentlichkeit, um eine mögliche Zweckentfremdung oder Verschwendung von öffentlichen Mitteln auch hier aufzudecken und abzustellen. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr.

Frau Abgeordnete Block, Sie haben hier mit allerlei Einzelfällen und Unterstellungen versucht, vom Thema abzulenken.

(Lachen)

Die Liste hätte man anderswo noch länger machen können. Sie haben aber erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt, als Sie behauptet haben, wir würden ehemalige Funktionäre der NPD beschäftigen. Das ist reinweg die Unwahrheit, und ich fordere Sie auf, das richtigzustellen!

(Unruhe)

Frau Abgeordnete Block, möchten Sie reagieren?

(Unruhe)

Ich sehe, die Abgeordnete möchte nicht reagieren. Dann fahren wir in der Rednerliste fort.

(Fortgesetzte Unruhe)

- Ich bitte, die Zwischengespräche hier jetzt einzustellen. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hat die Abgeordnete Wernicke das Wort. Bitte schön.

(Anhaltende Unruhe)

- Die Abgeordnete Wernicke hat jetzt das Wort!

Vielen Dank, meine Herren! - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Loch in den Haushalten in Bund, Land und Kommunen wird immer größer, Millionen Euro müssen auch im Landeshaushalt Brandenburg eingespart werden, alle Jahre wieder meldet der Bund der Steuerzahler, dass Steuermittel verprasst und veruntreut wurden. So gibt es Fehlplanungen, die dumm gelaufen sind und nicht zu Ende gedacht werden, Vergeudungen durch fehlgeleitete Steuergelder im Verkehr

(Unruhe bei der AfD)

- Herr Berndt? - Danke! -, Kostenexplosionen, wenn Projekte aus dem Ruder laufen, Berater an allen Fronten, deren Rat sehr teuer ist, Annehmlichkeiten auf Kosten der Steuerzahler, denn wir haben es ja, Ausflüge in die Privatwirtschaft mit staatlichen Unternehmen, treue Diener, die teure Diener sind, egal ob als Beamte oder Angestellte, und Kuriositäten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Einige meinen es gut, andere passen nicht auf, Dritte wagen keinen Widerspruch - Beispiele dazu kennt jeder hier im Plenum.

Viele Kommunen und Behörden gehen sachgerecht und verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern um. Allerdings habe ich durch meine ehrenamtliche Tätigkeit und die Arbeit im Petitionsausschuss zwischenzeitlich auch andere Erfahrungen gemacht und ärgere mich darüber, wie sorglos mit dem Geld der Bürger umgegangen wird. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren kaum eine Verwaltung eine Entscheidung vorbereiten kann, ohne dass externe Berater dazu ein Gutachten, ein Konzept oder eine Expertise erstellen. Wofür bezahlen wir dann die vielen Stellen in der Verwaltung in der Erwartung, dass sie diese - also ihre - Aufgaben erledigen?

Und sorry, Herr Vogelsänger, es geht im Antrag nicht um die Steuerverwaltung. Der Unmut über die Steuerverschwendung trifft allerdings oft die Beschäftigten der Finanzverwaltung und nicht diejenigen, die verschwenderisch, sorglos, verantwortungslos und leichtsinnig mit Steuergeldern umgehen. In manchen Fällen stellt sich die Frage: Ist nur Schlamperei Ursache der Fehlinvestition, oder sind die Mitarbeiter schlicht überfordert? Deshalb - um Steuerverschwendung in der Zukunft zu vermeiden - muss besser und seriöser geplant werden.

Es ist richtig, eine konsequente Verfolgung und Bestrafung von Veruntreuung von Haushaltsgeldern und der Verschwendung öffentlicher Mittel zu fordern. Es gibt den § 266 Strafgesetzbuch, der schon jetzt die Haushaltsuntreue unter Strafe stellt. Wenn also Mittel der öffentlichen Hand - Steuergelder - verschwendet werden, weil keine adäquate Gegenleistung gegeben ist, ist das auch heute schon strafbar. Dafür bedarf es dieses Antrags nicht.

Aber wir können daneben auf Landesebene durch eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung Einfluss darauf nehmen, dass in Brandenburg mit öffentlichen Mitteln verantwortungsbewusster umgegangen wird. Wenn es Anhaltspunkte für eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften gibt, darf es kein Ermessen von Behörden geben, ob sie tätig werden; diese Vorfälle müssen der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Die Rechnungsprüfungsämter, die Kommunalaufsichten und auch der Landesrechnungshof müssen tätig werden, wenn sie Anhaltspunkte für eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften haben.