Meine Damen und Herren, ich sehe, nach der Mittagspause ist der Plenarsaal noch ein bisschen spärlich besetzt. Nichtsdestotrotz fahren wir mit der Sitzung fort.
Ich eröffne die Fragestunde mit der Frage 733 (Evaluierung der Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung) des Abgeordneten Lüttmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung“, Drucksache 7/3579, erklärte die Landesregierung im Mai dieses Jahres, noch nicht entschieden zu haben, ob die Evaluierung der Modellregion wie geplant im Jahr 2022 stattfindet oder aufgrund der besonderen Pandemiesituation verschoben wird.
Ich frage die Landesregierung: Wird die Evaluierung der „Modellregion Oranienburg“ wie ursprünglich geplant im Jahre 2022 stattfinden?
Vielen Dank. - Für die Beantwortung ist Herr Minister Stübgen für das Innenministerium vorgesehen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lüttmann, vielen Dank für Ihre Frage. Ich antworte wie folgt: Oranienburg wurde am 1. August 2019 zur Modellregion erklärt; Sie hatten das schon erwähnt.
§ 37c des Ordungsbehördengesetzes schreibt eine entsprechende Evaluation nach drei Jahren vor. Das bedeutet im Klartext: Die Evaluierung der „Modellregion Oranienburg“ soll wie ursprünglich geplant im Jahr 2022 stattfinden.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen über Beratungen und Meinungsbildungen meines Hauses, aber auch mit der Stadt Oranienburg zu berichten. Diese Regelungen wurden beschlossen, ehe die Pandemie mit ihren bekannten Auswirkungen unser gesellschaftliches Zusammenleben und Arbeiten radikal veränderte. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wie auch die beteiligten privaten Unternehmen konnten in den letzten Monaten - man muss schon sagen eineinhalb Jahren - nicht so arbeiten, wie sie das gewohnt waren. Die Kampfmittelsuche konnte nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Es galt vor allen Dingen, größere Evakuierungen zu vermeiden. Aufgrund dieser Pause fehlen derzeit hinreichend valide Daten zur Evaluierung.
Wir erwägen deshalb, den Evaluierungszeitraum einvernehmlich anzupassen; die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass am 30. März dieses Jahres der Zentraldienst der Polizei, der Kampfmittelbeseitigungsdienst und die Stadt Oranienburg eine Besprechung durchgeführt haben, in der auch diese Fragen abgewogen wurden. Alle Beteiligten befürworten die Möglichkeit, den Evaluierungszeitraum eventuell um ein Jahr zu verschieben. Es wird demnächst ein Folgegespräch zu dieser Angelegenheit geben.
Ich möchte auch mitteilen, dass wir derzeit prüfen, welche Art Beschluss notwendig ist, um solch eine mögliche Verschiebung rechtssicher durchzuführen. Weil es eine gesetzliche Regelung ist, reicht es wahrscheinlich nicht aus, dass der Innenausschuss das entscheidet - wir als Landesregierung schon gar nicht. Das werden wir rechtssicher prüfen. Ich kann nur zusagen, dass ich dies frühzeitig proaktiv im Innenausschuss mit einer Berichtsbitte thematisieren werde.
Vielen Dank. - Ich sehe zwei Nachfragen. Bevor ich dem Kollegen Domres das Wort gebe, würde ich Kollegen Lüttmann eine Nachfrage gestatten. Bitte sehr.
Vielen Dank für die interessanten Ausführungen. Ich möchte zwei Fragen stellen: Gibt es erstens aufgrund der vorliegenden Daten vielleicht schon eine Tendenz, die Modellregion fortzuführen?
Zweitens möchte ich nachfragen: Es gab in der letzten Legislaturperiode auch die Überlegung, die „Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung“ - deswegen sagt man ja auch Modellregion -, in der der Kampfmittelbeseitigungsdienst als Sonderordnungsbehörde tätig ist, eventuell auf das ganze Land auszuweiten. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse? In der Anfrage vom Mai hieß es, es werde noch überlegt. Gibt es zu diesen beiden Punkten weitere Neuigkeiten, die Sie verkünden können?
Ja, ich kann Ihnen aus meiner Sicht als Minister und als Hausmeinung insbesondere auch des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sagen: Wir haben die Tendenz, das verlängern zu wollen. Es ist ein Modellprojekt.
Jeder von uns weiß, die Stadt Oranienburg ist in ganz besonderer Weise belastet, weil dort nahezu ausschließlich Blindgänger mit chemischen Zündern im Boden lagern, die auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine wachsende Gefahr darstellen.
Die Tendenz kann ich klar bestätigen. Ich möchte nicht der Evaluierung vorgreifen. Ich habe aber schon den Eindruck, weil nicht nur Oranienburg in der Form belastet ist, dass wir auch eine Tendenz haben. Wir wollen das Modellprojekt evaluieren, um es für alle belasteten Teile des Landes weiter auszubauen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das auch von den jeweiligen Haushaltsverhandlungen und Mittelfristplanungen abhängt. Wir wissen um die Notwendigkeit. Diese Altlasten von 1945 werden unser Bundesland noch Jahrzehnte beschäftigen. Wir müssen mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diesem Schaden und dieser Belastung dort abhelfen.
Herr Minister! Die Frage der Finanzierung war in den vergangenen Jahren immer ein Streitpunkt; Sie selbst haben den Haushalt angesprochen. Insbesondere die Finanzierung durch den Bund war immer ein Diskussionspunkt. - Meine Frage ist jetzt: Welche Erwartungen haben Sie denn an die neue Bundesregierung?
Ja, das kann ich mir jetzt leichter machen. - Wir sind dankbar, dass der Bund in einem Einmalprojekt einige Millionen Euro zur
Verfügung gestellt hat. Sie wissen, das ist verlängert worden. Es war technisch ein bisschen kompliziert, weil Bedingungen rückwirkend verändert wurden. Diese Mittel haben wir natürlich gebrauchen können und brauchen diese Unterstützung auch weiterhin.
Wenn ich irgendeine Möglichkeit habe, Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung zu nehmen, würde ich mich klar dafür aussprechen, dass das ein Thema sein soll. Es betrifft nicht nur Brandenburg, aber Brandenburg ist in besonderer Weise in dieser Frage belastet.
Ich möchte noch kurz darauf hinweisen - das hatte ich mindestens im Innenausschuss vor gut einem Jahr darstellen können -: Wir haben einen sehr guten Kompromiss mit dem Bund gefunden, indem wir vom Bund pauschal Mittel zur Beseitigung von Altlasten auf bundeseigenen Liegenschaften erhalten. Das läuft jetzt; für die nächsten drei Jahre ist das abgesichert. Ich bin dankbar, dass das funktioniert und wir das auch unbürokratisch hinbekommen. Wie gesagt, Bundeshilfe halte ich in dem Zusammenhang für notwendig.
Herzlichen Dank.- Wir kommen zur nächsten Frage. Die Frage 734 (Revitalisierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für das NSG Löcknitztal im Rahmen der geplanten Klima-Moor- schutzrichtlinie) stellt die Abgeordnete Muxel für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Ich frage Herrn Minister Vogel und die Landesregierung: Anlässlich des Naturschutztages des Naturschutzbundes Deutschland e. V. am 18.09.2021 haben Sie einen grundlegend neuen Umgang mit dem Wasser angekündigt: Überfällig sei die Neuausrichtung der Gestaltung des Landschaftswasserhaushaltes. Es gehe um einen Systemwechsel. Mit der im Landesniedrigwasserkonzept verfolgten Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts solle so viel Wasser wie möglich für Trockenzeiten zurückgehalten werden. Auch der Schutz von Auen und die Revitalisierung von Mooren könnten dabei helfen, das Wasser in der Landschaft zu halten. Die geplante Klima-Moorschutzrichtlinie des Landes umfasse bis zum Jahr 2026 15,6 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds.
Meine Frage ist: Welche Entwicklungsmaßnahmen kommen im Zusammenhang mit der geplanten Klima-Moorschutzrichtlinie beispielsweise für das Naturschutzgebiet Löcknitztal zwischen Kienbaum und Grünheide in Betracht?
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Muxel, die in Ihrer Frage dargestellte Förderrichtlinie „Klima-Moorschutz investiv“ wird gegenwärtig erarbeitet. Das heißt, sie liegt noch nicht vor. Bestandteil der Richtlinie soll nach den bisherigen Überlegungen die Förderung der
Bewirtschaftungsumstellung auf moorschonende bzw. moorerhaltende Flächenbewirtschaftung sein, dazu insbesondere die Förderung des Aufbaus dezentraler Verwertungsketten für Biomasse aus feucht bzw. nass bewirtschafteten Flächen, Schilf beispielsweise, und die Förderung von Moorrevitalisierungsmaßnahmen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Antragsprüfung sollen bei Moorrevitalisierungsmaßnahmen naturschutzfachliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen, um die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der Projekte zu bewerten. Dazu gehören auch die Klimaschutzeffekte all der Maßnahmen, die besonders zu bewerten sind.
Nicht vorgesehen ist eine spezifische Gebietskulisse. Daher sind gebietsspezifische Auswahlkriterien gegenwärtig nicht vorgesehen.
Moorrevitalisierungsprojekte, die sich auf das Naturschutzgebiet Löcknitztal beziehen, können bei Vorliegen dieser dann festgeschriebenen zuwendungsrechtlichen und fachlichen Voraussetzungen grundsätzlich unterstützt werden. Allerdings besteht momentan nach unserer Kenntnis keine konkrete Planung für irgendein besonderes Vorhaben in diesen Bereichen im Zusammenhang mit dem Klima-Moorschutz.
Zu den Naturschutzaspekten liegt für das Naturschutz- und FFHGebiet Löcknitztal ein Managementplan vor, in dem die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Lebensraumtypen und -arten beschrieben werden. Dazu zählen auch die Moore. Daher ist das auch ein guter Andockpunkt für entsprechende Anträge.
Ich muss aber Folgendes sagen: Wir wollen die ZifoG-Mittel - das sind Landesmittel - als letztes Mittel einsetzen. Zunächst wollen wir die Mittel in Anspruch nehmen, die uns aus Bundesprogrammen und EU-Programmen zur Verfügung gestellt werden. Dafür haben wir drei Richtlinien: eine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung fortwirtschaftlicher Vorhaben - hier geht es um Moorschutz im Wald -, eine weitere Richtlinie des MLUK zur Förderung des natürlichen Erbes. Hier geht es um Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, wozu auch Moore gehören. Dann haben wir noch die Förderrichtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt, in der Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft ausdrücklich vorgesehen sind.
Erst wenn wir feststellen, dass diese Förderrichtlinien nicht greifen, würden wir auf die andere zurückgreifen wollen.
Im unteren Gebiet Löcknitztal, dort, wo es nach Fangschleuse geht, gab es früher eine Beweidung, die es jetzt nicht mehr gibt, sodass sich die Büsche ausbreiten. Könnten Sie sich zum Beispiel Projekte vorstellen, die wieder eine Beweidung ermöglichen? Dann bestünde aber die Problematik, dass der Schutz des Löcknitztals zur Folge hätte, dass keine Querung mehr zum neuen Bahnhof Fangschleuse für die Firma Tesla möglich wäre.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den genauen Lageplan und die Lagebeziehungen zwischen Fangschleuse und dem TeslaGelände nicht so richtig im Blick habe. Es ist aber richtig, dass auch in dem Managementplan ausdrücklich die Offenhaltung von Flächen vorgesehen ist. Da werden beispielsweise die Mahd oder Entkusselung - also die Entnahme von Gehölzen - empfohlen.
Selbstverständlich ist zum Beispiel die Beweidung mit Schafen, ohne dass ich jetzt sagen kann, ob das im Managementplan enthalten ist, auch ein probates Mittel, um Moore zu pflegen. Da gibt es spezielle Arten, die dafür geeignet sind. Selbstverständlich soll so etwas aus Naturschutzsicht ebenfalls ermöglicht werden, auch um das Moor zu pflegen.
Gut. Dann sind wir auch mit dieser Frage fertig und kommen zur Frage 735 (Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederan- stieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer) des Abgeordneten Senftleben für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Mit den Anträgen mit den Drucksachennummern 6/10672 und 7/264 haben wir - der Landtag - die Landesregierung mehrfach aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der von einer Absiedlung betroffenen Familien und Unternehmen in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer zu ergreifen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Maßnahmen für die betroffenen Familien und Unternehmer in Lauchhammer?
Vielen Dank. - Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung spricht zu uns Herr Minister Beermann. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Senftleben, das Thema der Bergbaufolgeschäden in Lauchhammer ist äußerst komplex. Es geht um die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Hinterlassenschaften und Wirkungen von 150 Jahren Tagebau. Es geht um hochkomplexe geologische und geotechnische Fragen, aber auch um ganz konkrete Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die unglücklicherweise auf unsicherem Gelände gebaut haben.
Mit Hochdruck arbeiten verschiedene Landes- und Bundesbehörden daran, auf einvernehmlichem Verhandlungsweg zusammen mit den Betroffenen technisch, rechtlich und finanziell tragfähige Lösungen zu finden.
Mit vielen Betroffenen ist dies gelungen. An anderer Stelle muss die zuständige Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft - kurz LMBV - weiterverhandeln. Dies findet mit Hochdruck statt, denn Lösungen müssen am Ende des Tages angemessen sein, aber auch in den vorhandenen Rechtsrahmen der Entschädigungsmöglichkeiten passen.
In Lauchhammer hatten geotechnische Gutachten im Januar 2019 gezeigt, dass in der Wilhelm-Külz-Straße auf einem ehemaligen Kippengelände des Altbergbaus der Baugrund von Wohngebäuden und Gewerbeobjekten durch den Grundwasserwiederanstieg massiv grundbruch- und rutschungsgefährdet ist. Aufgrund der geologischen Situation besteht dort eine erhebliche Gefahr. Es ist unstrittig, dass bauliche Objekte dort perspektivisch nicht zu halten sind. Darüber wurden die Betroffenen inzwischen in einem gemeinsamen Schreiben des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe formal in Kenntnis gesetzt.