Der Bodenfonds soll die im Landesbesitz befindlichen Flächen zusammenführen und einheitlich verwalten, heißt es im Antrag weiter. Welche Personalvorstellung haben Sie denn, um die 11 900 Hektar Agrarfläche, die von der BBG verwaltet werden, und die weiteren 3 250 Hektar aus dem ehemaligen Preußenvermögen einheitlich zu verwalten? Mal ganz ehrlich: Agrarunternehmen, die 5 000 Hektar bewirtschaften, sind schon jetzt keine Seltenheit in Brandenburg. Mit der Grundstücksverwaltung, den Pachtverträgen und der Grundsteuer beschäftigt sich dort nicht mehr als eine Arbeitskraft, und das meist nur am Rande - neben vielen weiteren Aufgaben. Für die verbliebenen Hektar braucht man jetzt keine Landgesellschaft mehr. Vor 30 Jahren wäre es sehr sinnvoll gewesen, diese Flächen nicht fremdverwalten zu lassen. Nach unserer Auffassung kann dies für die verbleibenden Flächen das MLUK oder das MdFE leisten und so zum Beispiel die Ansiedlung von Junglandwirten unterstützen.
Was können wir weiterhin tun? Zuerst sollten die Share Deals verhindert werden. Warum ist bei der Grunderwerbsteuer die Senkung der Grenze für steuerpflichtige Anteilsverkäufe von 95 % auf 90 % immer noch nicht beschlossen? Besser wären 50 %. Noch besser wäre es, eine Bundesratsinitiative zu starten, nach der landwirtschaftliche Einkünfte nicht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden. Analog sollte auch mit den Einkünften aus der Forstwirtschaft verfahren werden. Dann könnten land- und forstwirtschaftliche Verluste nur mit land- und forstwirtschaftlichen Gewinnen steuerlich verrechnet werden. Und schon wäre Ackerland als Spekulationsobjekt uninteressant!
Reinhard Jung von den Freien Bauern sagt: „Mit einem Bodenfonds macht man nichts falsch - aber auch noch nichts richtig.“ Die Frage sei, zu wessen Gunsten mit diesem Fonds Politik gemacht wird. - Wir lehnen den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Der Antrag der Linken reiht sich ein in die lang anhaltenden Diskussionen um ein agrarstrukturelles Leitbild für das Land Brandenburg. Den Auftrag zur Erarbeitung dieses Leitbildes hatten wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben und mit einem Beschluss dieses Hohen Hauses am 22. Januar 2020 untermauert.
Nach einem umfassenden Beteiligungsprozess legte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vor einem halben Jahr den Entwurf vor. Am 2. Juni dieses Jahres führten wir im zuständigen Ausschuss eine Anhörung dazu durch. Außerdem fanden im Ministerium Beratungen mit den betroffenen landwirtschaftlichen Verbänden statt, und einige Abgeordnete nutzten die Gelegenheit zu bilateralen Gesprächen mit den landwirtschaftlichen Betrieben.
Dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Koalition noch nicht ganz abgeschlossen ist, zeugt davon, dass die Erstellung eines agrarstrukturellen Leitbildes eben keine leichte Geburt ist. Der Antrag der Linken zur Schaffung eines Bodenfonds drückt die Ungeduld aus, Bewegung in die Diskussion zu bringen - diese Ungeduld teile ich durchaus. Es geht schließlich darum, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren und die mit ihren Regionen verbundenen Landwirtinnen und Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform zu stärken.
Und die Zeit läuft, meine Damen und Herren! Agrarholdings kaufen immer größere Teile der freien Landwirtschaft auf. Im On- linemagazin „agrarheute“ war erst am 16. September zu lesen, dass inzwischen 11,1 % der landwirtschaftlichen Fläche in ganz Deutschland von Agrarholdings bewirtschaftet werden. Über Share Deals erwerben diese Großeigentümer immer neue Flächen und Betriebe und erreichen dabei Betriebsgrößen wie in den USA. Und sie kassieren natürlich auch die als Einkommenssicherung gedachten Direktzahlungen und Subventionen. Diese Entwicklung treibt die Kauf- und Pachtpreise in die Höhe. Das kann nicht unser Ziel sein, zumal damit auch die Strukturen und Netzwerke im ländlichen Raum zerstört werden, in denen unsere ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe eine grundlegende Rolle spielen.
Im Osten bewirtschaften diese Agrarholdings inzwischen je nach Bundesland Flächen zwischen 19 % - in Mecklenburg-Vorpommern - und 37 % - in Thüringen. Wir in Brandenburg liegen mit etwa 22,3 % der landwirtschaftlichen Fläche im Mittelfeld, fast einem Viertel. Diese Entwicklung müssen wir endlich aufhalten.
Wie soll das gehen? Natürlich mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Agrarstrukturgesetz. Wir wollen vor allem die in den Regionen ansässigen Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützen, ihre Betriebe durch Landkauf und Landpacht zu angemessenen Preisen zu stabilisieren. Wir wollen jungen Landwirtinnen und Landwirten sowie Betriebsneugründungen den Zugang zu Land erleichtern, aber auch die im Osten historisch gewachsenen Agrarstrukturen erhalten. Alle Betriebs- und Rechtsformen haben hier ihre Berechtigung.
Das vorliegende agrarstrukturelle Leitbild soll eine Grundlage für das Agrarstrukturgesetz bilden. Wir sollten jetzt auch nicht länger mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs warten. Mit jedem Monat, der vergeht, verschlechtert sich die Situation für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, und das kann wirklich nicht unser Ziel sein.
Aber zurück zum Antrag der Linken: Die darin enthaltenen Vorschläge sollten im Rahmen der Erarbeitung des Agrarstrukturgesetzes durchaus geprüft werden. Aus meiner Sicht ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Elemente des Antrags Eingang in das Agrarstrukturgesetz oder nachfolgende Verordnungen finden. Eine landeseigene Siedlungsgesellschaft zum Beispiel fände nach meiner Kenntnis unter den Landwirten breite Zustimmung. Natürlich muss genau definiert werden, nach welchen Kriterien verkauft oder verpachtet werden soll - das ist besonders wichtig. Wichtig ist aber auch, dass wir endlich mit der Erarbeitung des Agrarstrukturgesetzes beginnen. In diesem Prozess sollten wir durchaus auch notwendige Modifizierungen des Leitbilds vornehmen. Selbstverständlich müssen die Landwirtinnen und Landwirte in diesen Prozess einbezogen werden; schließlich soll das Gesetz dazu dienen, ihre Grundlagen - im wahrsten Sinne des Wortes - von Grund und Boden zu verbessern.
Lieber Kollege Domres, auch wenn wir den Antrag heute ablehnen, möchte ich mich ausdrücklich für diese Initiative bedanken. Die Thematik um das Agrarstrukturgesetz und die damit verbundenen Sachverhalte kann man gar nicht oft genug ins Parlament bringen - bis wir endlich ein Agrarstrukturgesetz haben. Ich hoffe sehr, dass insbesondere die Kollegen der SPD durch diese Debatte heute Mut und Zuversicht gewonnen haben, um sich dieser Aufgabe im Rahmen der Koalition beherzt zuzuwenden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Wir sprechen heute über einen von der Linken vorgeschlagenen Bodenfonds für Flächen in Landeseigentum. Es geht dabei um die Verwaltung und Verpachtung von Landesflächen, die gerade nicht von bodenmarktlichen Regelungen erfasst sind.
Es geht also nicht um das breit gefächerte Thema landwirtschaftlicher Bodenmarkt und den von meinem Ministerium vorgelegten Entwurf eines agrarstrukturellen Leitbildes. Es geht damit im Kern auch nicht um den in Vorbereitung befindlichen Mustergesetzentwurf und den daraus abzuleitenden Gesetzentwurf für ein Agrarstrukturgesetz des Landes. Auch wenn das Thema einheitliche Verwaltung und Verpachtung landeseigener Flächen in einem Landtagsbeschluss zur Agrarstruktur und zum Bodenmarkt bereits aufgegriffen wurde, sollten wir diese Trennschärfe bewahren, denn das eine kann man durchaus diskutieren, ohne das andere einzubeziehen.
Eine einheitliche Verwaltung der landeseigenen Agrarflächen nach agrarstrukturellen Kriterien ist schon seit Längerem - so war es schon unter meinem Vorgänger - das Ziel des Ministeriums. Ein entsprechender Landespachtflächenerlass befindet sich in der Endabstimmung, so hoffe ich, bei der Regierung. Darin werden auch die agrarstrukturellen Kriterien für die Pächterauswahl sowie das Verfahren für die Pachtflächenausschreibung festgelegt. Dazu gehört auch die besondere Berücksichtigung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten und, wie im Antrag angeregt, selbstverständlich auch die Förderung einer nachhaltigen regional verwurzelten Landwirtschaft.
Auch die im Antrag unter Punkt 7 erhobene Forderung, dass bei der Verpachtung landeseigener Flächen agrarstrukturelle Ziele Vorrang vor fiskalischen Zielen haben sollen, wird bereits bei der Flächenvergabe praktiziert und soll durch den erwähnten Erlass für alle im Anwendungsbereich liegenden Landesflächen grundsätzlich vorgegeben werden. Schon heute werden Verpachtungsentscheidungen des MLUK nicht nach dem Höchstgebot getroffen, sondern nach fachlichen Kriterien unter Prüfung der Angemessenheit des Pachtpreises nach den Maßstäben des Landpachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung - das muss natürlich auch klar sein.
Falls das zu erarbeitende Brandenburgische Agrarstrukturgesetz der Landgesellschaft, also einer Siedlungsgesellschaft, erweiterte Aufgaben zuweisen sollte, wäre es natürlich auch denkbar, die Landesagrarflächenverwaltung auf eine Landgesellschaft zu übertragen, wobei auch gegenwärtig nicht klar ist - das wurde angesprochen -, ob wir eine eigene Landgesellschaft Brandenburg gründen oder ob wir uns eventuell der Gesellschaft von Sachsen-Anhalt bedienen wollen.
Ob es sinnvoll ist, einen Bodenfonds im Sinne eines neben dem Landeshaushalt geführten Sondervermögens zu gründen, weiß ich aber nicht. Ich denke, das werden wir in dem Zusammenhang diskutieren. Heute ist schon deutlich geworden, dass hier im Haus darüber sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen. Ich bitte darum, zunächst einmal den Entwurf des Agrarstrukturgesetzes abzuwarten und dann über den zweiten Schritt zu diskutieren und nicht schon jetzt vorfristige Überlegungen anzustellen.
Zu einem weiteren Punkt des Antrages, Punkt 5: Darin wird die Übertragung der in Brandenburg gelegenen Agrarflächen der BVVG in das Eigentum des Landes vorgeschlagen. Sie haben auch die Frage gestellt, was das Land macht. Dazu hatte ich schon öfter Auskunft gegeben. Wir handeln hier nicht allein, sondern im Verbund mit den anderen ostdeutschen Bundesländern und Agrarministerien. Wir sind inzwischen mehrfach beim Bund vorstellig geworden, auch der Ministerpräsident ist beim Bund vorstellig geworden. Es ist unser gemeinsames Ziel, diese Flächen in Landeseigentum zu überführen. Allerdings muss man sagen, dass wir bisher beim Bund mit unseren Forderungen nicht durchgedrungen sind. Aber es gibt ja jetzt wieder Verhandlungen über eine neue Bundesregierung - mal sehen, ob in der Koalitionsvereinbarung ein Lichtschimmer für uns auftaucht. - Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Domres, eine halbe Minute Redezeit hätten Sie noch. - Nein. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen über den Antrag „Landwirtschaftlicher Bodenfonds für Brandenburg - für eine regional verwurzelte, nachhaltige Landwirtschaft“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4049 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und bedanke mich bei allen, die an dieser Sitzung mitgewirkt haben. Morgen geht es schon um 9 Uhr weiter. Damit beende ich diese Plenarsitzung. - Danke schön.