Protocol of the Session on September 29, 2021

Abschließend kann ich sagen: Erstens. Wir werden der Überweisung zustimmen, weil dieses Thema in den Ausschuss gehört. Zweitens habe ich die Bitte, dass wir bei kommunalen Themen und gerade bei Bernauer Themen stärker zusammenarbeiten sollten. Dann wäre ein Antrag sicher erfolgversprechender. Bernau tut sehr viel: investiert in den ÖPNV, baut eigene Straßen. Und da hat Herr Vida eindeutig recht: Es ist nicht Aufgabe der Stadt Bernau, Straßen zu bauen. Sie tut es dennoch, um Probleme zu lösen.

Ich bitte Sie darum, liebe Koalition: Überweisen Sie diesen Antrag an den Ausschuss. Das hilft uns allen, das entlastet vielleicht auch das nächste Plenum. Darum geht es uns. Ja, wir wollen eine Ortsumgehungsstraße in Bernau, aber nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben, Herr Vida. - Vielen Dank.

Danke schön. - Auf der Redeliste steht der Abgeordnete Raschke für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer an den Bildschirmen! Für alle, die erst jetzt einschalten: Wo sind wir? Wir debattieren gerade die Frage: Was bringt den Bürgerinnen und Bürgern in Bernau eigentlich die sehnsüchtig erwartete Entlastung im Straßenverkehr? - Das ist ein Wunsch, den wir hier gut verstehen: ein Wunsch nach Entlastung, nach weniger Abgasen, nach mehr frischer Luft, auch in Bernau. BVB / FREIE WÄHLER machen heute in ihrem Antrag den Vorschlag, das alles mit einer überdimensionierten Ortsumfahrung zu erreichen. Diesen Antrag lehnen wir ab, und zwar aus drei Gründen.

Erstens. Ich beginne mit dem vielleicht schwächsten Argument, trotzdem muss man es nennen; auch die Kollegin Kornmesser hat es schon ausgeführt. Es gibt einen Grund, warum wir hier bisher nicht über einzelne Ortsumfahrungen oder speziell über Bernau diskutiert haben. Der Grund ist der Landesstraßenbedarfsplan, den es seit 2010 gibt - ein Plan, mit dem wir solche Vorhaben für das ganze Land in den Blick nehmen und so das

Gesamtbild anschauen können. Die heutige Debatte zeigt wieder, wie schnell der Gesamtblick verloren geht und man sich in Einzelinteressen verstrickt, ohne die Solidarität im ganzen Land zu berücksichtigen.

Zweiter Grund. Man muss sich schon fragen, ob Nutzen, Schaden oder Kosten in einem solchen Projekt überhaupt in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Das ist sehr fraglich, sowohl finanziell als auch ökologisch. Ganz sicher ist eine solche Ortsumfahrung ein enormer Eingriff in den Natur- und Wasserhaushalt. Herr Vida hat es selbst bestätigt: Schon die bisherige schmale Vorzugsvariante steht im Verdacht; schon für sie wäre eine Strategische Umweltprüfung nötig. Für sie wäre ein Abgleich mit dem Gewässerentwicklungskonzept Panke erforderlich, weil die Gegend sensibel ist und wir aufpassen müssen, in welche Natur- und Wasserhaushalte wir eingreifen.

Dritter und vielleicht wichtigster Grund. Hilft eine solche Ortsumfahrung überhaupt? Wahrscheinlich nicht; denn die meisten Menschen - das wissen wir aus den Zahlen, die uns aus dem MIL vorliegen - wollen nicht etwa um die schöne Stadt Bernau herumfahren, sondern hinein, oder sie pendeln aus Bernau heraus. Im Fachdeutsch heißt das: Hier geht es um Quell- und Zielverkehr und nicht um Durchgangsverkehr. Deshalb hilft eine solche Ortsumfahrung nicht beim Wunsch nach Ruhe und nach mehr frischer Luft.

Was aber hilft? Wie kommen wir zu dieser Entlastung, zu mehr frischer Luft, zu weniger Lärm und weniger Staus? Die Entlastungsstraße wurde schon angesprochen; die ist noch ganz frisch. Da muss man mal schauen, welche Entlastung sie bringt. Darüber hinaus ist aus bündnisgrüner Sicht ganz klar: Was hilft, ist weniger Verkehr, dafür ein sauberer Verkehr. Wir arbeiten als Koalition daran, dass man auch auf dem Land in Zukunft nicht mehr für jede Strecke aufs Auto angewiesen ist. Wir arbeiten an den Alternativen. Wir als Koalition wollen den Umweltverbund auf 60 % erhöhen - auf Deutsch: Wir wollen, dass Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr einen Großteil des Verkehrs ausmachen. Wir wollen auch den Güterverkehr auf die Schiene bringen und da, wo man Pkw fahren muss, diese elektrisch betreiben.

All das würde auch in Bernau sehr helfen. Es ist klar: Wir als Land werden das nicht alleine schaffen. Das muss übergreifend gemacht werden. Ein großes Lob: Bernau macht wirklich seine Hausaufgaben, nicht nur bei der Entlastungsstraße - wir haben es schon gehört; das ist wirklich beeindruckend -, sondern auch beim Mobilitätskonzept. Soweit ich richtig informiert bin, läuft die Beteiligungsfrist für Bürgerinnen und Bürger seit dem 4. August; sie können sich und ihre Vorschläge einbringen. Das ist eine beeindruckende Art und Weise, seine Hausaufgaben zu machen. Auch der Bund müsste da mitmachen.

Zum Schluss ein Rückblick auf das vergangene Wochenende: Aus unserer Sicht gab es bei der Bundestagswahl für die nächste Bundesregierung einen sehr klaren Auftrag für mehr Klimaschutz. Sie muss diesen Auftrag annehmen. Wir hier machen das. Ich bin zuversichtlich, dass wir in ganz Brandenburg und auch in Bernau vorankommen werden. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Beermann. - Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon öfter erwähnt worden: Bernau entwickelt sich positiv, und das ist natürlich zu begrüßen. Aber - auch das gehört dazu - das ist natürlich mit einigen Herausforderungen verbunden.

Bereits bei der Schwachstellenanalyse im Rahmen der Erarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans 2010 wurde diese Herausforderung identifiziert und untersucht. Auch aus diesem Grund erfolgte der Bau einer kommunalen Straße parallel zur Bahntrasse mit Fördermitteln des Landes. Die verkehrlichen Wirkungen dieser Straße werden sich nach der kürzlich erfolgten Verkehrsfreigabe nunmehr zeigen.

Ich möchte nicht den Untersuchungen in den verschiedenen Varianten vorgreifen, die wir in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, Drucksache 7/3322, angekündigt haben. Erlauben Sie mir aber die eine oder andere Anmerkung.

Bei der Analyse der verkehrlichen Verflechtung innerhalb von Bernau wurde festgestellt, dass die hohe Verkehrsbelastung überwiegend durch Quell- und Zielverkehr und den Verkehr innerhalb von Bernau selbst hervorgerufen wird. Überörtliche Durchgangsverkehre treten nur in geringerem Umfang auf. Es stellt sich daher die Frage nach dem Nutzen einer weiträumigen Ortsumgehung für die Verlagerung des Durchgangsverkehrs.

Dies ist genau zu betrachten, denn schließlich sind unter Berücksichtigung des erforderlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses weiträumige Umfahrungen nicht zu rechtfertigen, wenn dem größeren Umweg und den Baukosten der Flächeninanspruchnahme, der Flächenversiegelung und -zerschneidung nur eine geringere bzw. keine adäquate verkehrliche Wirkung gegenübersteht.

Im konkreten Fall ist auch zu bedenken, dass durch weiträumige Umgehungsstraßen hochwertige Schutzgebiete im Südosten und im Norden von Bernau durchschnitten würden.

Schließlich - auch das wurde bereits angesprochen - stehen uns für den Straßenbau nur begrenzt Landesmittel zur Verfügung. Es gilt der Grundsatz: Erhalt vor Neubau.

Wie von Ihnen gefordert, werden wir die verkehrliche Entwicklung in Bernau genau weiterverfolgen. Insoweit darf ich wieder auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3322 hinweisen. Gleichzeitig unterstützen wir insbesondere die umweltverträglichen Lösungen zur Entlastung der Stadt mit dem Schienennahverkehr und dem Umweltverbund. - Vielen Dank.

Danke schön. - Herr Abgeordneter Vida, knapp drei Minuten haben Sie noch. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es sei die eine oder andere Erwiderung auf das Gehörte erlaubt. Sie verweisen darauf, dass bereits eine Straße enthalten sei. Ich möchte noch einmal betonen: Der dort vorgeschlagene Weg führt durch die Pankeniederung, ein Biotop, und wird von niemandem mehr ernsthaft verfolgt. Das hat Ihrerseits keinen Pro

test ausgelöst. Aber unserem weiträumigen Umfahrungsvorschlag, der in weiten Teilen alte DDR-Straßen aufgreift, wird jetzt das Umweltargument entgegengeschleudert. Ich glaube, das ist nicht ganz konsistent und nicht sehr stringent.

Sie haben auch davon gesprochen, man solle Solidarität mit anderen betroffenen Kommunen walten lassen. Solidarität besteht nicht darin, dass es allen gleich schlecht geht - das möchte ich einmal deutlich betonen -; das ist nicht die Definition dieses Wortes. Ein Jahr nachdem Sie den 10-Minuten-Takt abgelehnt und erklärt haben, den müsse man überall gleich einführen, ist noch nichts passiert. Da braucht es natürlich einen Alternativvorschlag, und den unterbreiten wir hier.

Des Weiteren wurde vom Minister ausgeführt, es handele sich insbesondere um Quell- und Zielverkehr. Nun, das mag sein, aber der Streckenvorschlag, der hier unterbreitet wird, soll gerade Stadt- und Ortsteile miteinander verbinden. Das setzt also nicht nur auf eine überörtliche Überführung, sondern auch auf die Verbindung von Stadtteilen, um somit den Quell- und Zielverkehr besser abfließen zu lassen, Stausituationen zu vermeiden und damit eine bessere Luftqualität zu ermöglichen und insbesondere die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu machen. Das heißt, all die Zielbestimmungen, die Sie sich als Koalition vorgenommen haben, werden mit diesem Streckenvorschlag und dem Vorschlag der Priorisierung angegangen.

Was die Form des Antrags anbelangt: Herr Walter, ich werte es als Kompliment, wenn Sie das so formulieren, aber die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, dass man einen Antrag nicht stellen sollte und dadurch der Sache mehr hilft, entspricht nicht dem Pflichtenheft einer Opposition. Wenn wir uns daran messen und bewerten, was erfolgreich ist, dann können wir auf eine gute Agenda verweisen. Am Ende bemisst sich Erfolg auch an Wahlergebnissen. Da können wir auf ein gutes Pflichtenheft verweisen, insbesondere was die Entwicklung von unten nach oben oder von oben nach unten anbelangt.

Deswegen stellen wir diese Anträge, und zwar auch genau jetzt. Es ist ja so: Wenn sich der Landesstraßenbedarfsplan in Überarbeitung befindet und wir erkennen, dass in diesem Plan eine Wegführung vorgeschlagen ist, die nicht richtig ist, die nicht zeitgemäß ist, die überholt ist, ist es natürlich sachgemäßes Handeln, wenn wir in dieser Situation einen Antrag stellen, mit dem wir auf einen neuen Priorisierungsbedarf hinweisen.

Nachdem wir diesen Antrag aufgrund von Hinweisen zweimal geschoben haben, nachdem wir ihn aufgrund von Hinweisen geändert haben, nachdem wir aufgrund von Hinweisen nur eine Ausschussüberweisung beantragt haben, bitten wir Sie abschließend und nachdrücklich, dem Antrag wenigstens eine Ausschussüberweisung zukommen zu lassen. - Danke schön.

Meine Damen und Herren, ich beende die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER beantragt die Überweisung ihres Antrags „Ortsumgehungsstraße für Bernau endlich realisieren!“, Drucksache 7/3707, Neudruck, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist die Ausschussüberweisung ohne Enthaltungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache, über den Antrag „Ortsumgehungsstraße für Bernau endlich realisieren!“ der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/3707, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Landwirtschaftlicher Bodenfonds für Brandenburg - für eine regional verwurzelte, nachhaltige Landwirtschaft

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/4049

Zuerst spricht der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Jahren ging der Fall eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes bei Grünheide durch die Presse. Ein regional aktiver Biobauer musste seine erfolgreiche Tierproduktion einstellen, weil überregionale Investmentgesellschaften ihm die Pachtflächen unter der Nase weggekauft hatten.

Dieser Skandal zeigt plastisch, womit Landwirtschaft hierzulande zu kämpfen hat, nämlich mit der Tatsache, dass der Boden nicht mehr in erster Linie Produktionsfläche für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist, sondern Spekulationsobjekt mit der Aussicht auf eine hohe Rendite. Die Pachtpreise für Ackerland sind in den letzten Jahren um 75 % gestiegen. Die durchschnittlichen Kaufpreise für Landwirtschaftsflächen haben sich seit 2010 verdoppelt, seit 2005 sogar verfünffacht. Im letzten Jahr lag der Kaufpreis bei 12 685 Euro - und das ist der Durchschnittswert. Es gibt also noch viel teurere Flächen. Das sind Preise, die sich Investoren, aber keine Landwirte leisten können. Es wird kaum gelingen, solche Preise aus dem Betrieb heraus zu finanzieren.

Die Folgen kennen wir: Mehr und mehr Land geht in die Hand von Unternehmensgruppen über. In Brandenburg betrifft das schon ein Drittel der Landwirtschaftsfläche. Damit droht eine Bewirtschaftung, die sich von der Region abkoppelt, die nur noch auf maximale Rendite abzielt, deren Wertschöpfung nicht im ländlichen Raum bleibt, sondern in Konzernzentralen abfließt.

Wir haben all das hier schon oft diskutiert, und es bestand auch große Einigkeit darüber, etwas dagegen zu unternehmen. Ein agrarstrukturelles Leitbild sollte her, und darauf aufbauend ein Agrarstrukturgesetz, das ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten den Zugang zu Boden erleichtern sollte.

Doch der Prozess stockt. Statt wie vom Landtag beauftragt ein Leitbild zu entwickeln, hat die Landesregierung nur einen Entwurf vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen konnten sich im Ausschuss bisher nicht zu einer Positionierung zum Leitbild durchringen. Aus den Regierungsparteien hört man eine Kakofonie von Stimmen zum Agrarstrukturgesetz - einem Projekt, das immerhin im Koalitionsvertrag steht. Ich kann hier sagen: DIE LINKE steht zu einem vernünftigen Agrarstrukturgesetz und möchte die Landesregierung dabei unterstützen. Sie müssen

sich nur selbst einig werden, und dabei können wir Ihnen nicht helfen.

Ich würde aber nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Koalition nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass eine solche Einigung wirklich zustande kommt, und vor allem, wann das sein könnte. Deshalb schlagen wir heute eine ganz konkrete Maßnahme vor, die wir jetzt schon vorbereitend auf den Weg bringen können: einen landwirtschaftlichen Bodenfonds.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Stärkung der ortsansässigen Landwirtschaft damit allein nicht zu stemmen ist. Der Bodenfonds kann aber ein wichtiger Baustein, ein wichtiges Werkzeug sein, um Zeichen zu setzen, um wenigstens punktuell eingreifen und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik vorantreiben zu können.

Worum geht es? Kurz gesagt: Die öffentliche Hand soll aktiver Mitspieler am Bodenmarkt sein, eigene Landwirtschaftsflächen erwerben und verwalten, und sie soll die Flächen vor allem so einsetzen, dass damit gezielt Landwirtschaftsstrukturen gefördert werden, die dem Leitbild entsprechen, das wir uns noch geben wollen - und das soll eine regional verwurzelte, nachhaltige und soziale Landwirtschaft sein.

Wie ist die Ausgangslage? Neben Flächen mit spezieller Zweckbindung wie dem Naturschutz verfügt das Land Brandenburg über rund 15 000 Hektar, die teilweise von der BBG und teilweise von der BVVG verwaltet werden. Das ist schon mal ein guter Grundstock, auf den man aufbauen kann.

Es gibt das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht: Wenn ein Flächenverkauf nach dem Grundstücksverkehrsgesetz nicht genehmigt wird, kann ein Vorkaufsrecht zugunsten des sogenannten Siedlungsunternehmens ausgeübt werden. Das ist kein schlechtes Instrument, aber es gibt zwei Probleme.

Erstens: Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, die kein eigenes Siedlungsunternehmen haben. Diese Aufgabe übernimmt bei uns die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt. Sie macht ihre gesetzliche Pflichtaufgabe sicherlich gut, aber man kann nicht erwarten, dass sie darüber hinaus großes Engagement zeigt und einen ausgeprägten gestalterischen Anspruch hat.

Zweitens: Die Landgesellschaft darf nur kaufen, wenn sie die Flächen sofort an einen Landwirt weiterverkaufen kann. Das ist oft aber schwierig, denn den Landwirten sind die Preise zu hoch. Wir legen uns in unserem Antrag nicht fest, wie der Bodenfonds genau organisiert werden soll, aber die Gründung einer eigenen Landgesellschaft wäre eine naheliegende Möglichkeit, Einfluss auf die wichtige Bodenfrage zu nehmen. Sie könnte das Vorkaufsrecht wahrnehmen und auch eine aktive Rolle am Bodenmarkt spielen. Das Grundstücksverkehrsrecht sollte so geändert werden, dass Flächen nicht gleich weiterverkauft werden müssen, sondern auch langfristig verpachtet werden können. Der Bodenfonds sollte in die Lage versetzt werden, auch darüber hinaus Flächen zu erwerben. In welchem Umfang das geschehen kann, ist eine Frage des Haushalts. Immerhin werden so aber auch langfristig Einnahmen aus Verpachtung erzielt.

Nicht zuletzt ist zu erwähnen: Die BVVG hat in Brandenburg immer noch 28 000 Hektar Landwirtschaftsflächen. Unsere gemeinsame Forderung an den Bund muss sein: Diese Flächen gehören in die Hände der Länder; hierzu muss der Deutsche Bundestag endlich einen entsprechenden Beschluss fassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag selbst geschrieben, eine Bundesratsinitiative zur Übertragung der BVVG-Flächen auf die Länder einbringen zu wollen. Vielleicht können Sie heute im Rahmen der Debatte mal etwas dazu sagen, wie denn der Stand so ist. Sonst sind Sie ja auch nicht so sparsam mit Überschriften.