Protocol of the Session on September 29, 2021

Sehr verehrte …

(Unruhe im Saal)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob die angesprochene Person reagieren möchte, und darauf gibt es eine Antwort. Wenn derjenige nicht reagieren möchte, ist das vollkommen in Ordnung. - Herr Abgeordneter Büttner, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt uns hier zwei Anträge mit den Titeln „Gesetzliche Impfpflicht für Kinder ausschließen - elterliches Sorgerecht wahren“ und „Grundrechte sind auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte“ vor. Die Einzigen, die in diesem Land permanent von einer Impfpflicht, insbesondere von einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder, reden, sind die Abgeordneten der AfD. Kein anderer, ernst zu nehmender Politiker stellt dies jemals in den Raum. Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es völliger Quatsch, hier einen solchen Antrag zu verabschieden, denn er hat überhaupt keine Grundlage.

Sie haben nun sehr lange darüber diskutiert und auch Studien aus den USA zitiert. Was Sie natürlich nicht tun - das entspricht dem üblichen Bild dessen, was die AfD macht -, ist, neben einigen herausgesuchten Punkten weitere wichtige Fakten zu nennen. Die lassen Sie weg. Möglicherweise ist Ihnen dennoch nicht entgangen und haben Sie lediglich verschwiegen, dass in den Vereinigten Staaten mittlerweile mehr Menschen an Corona verstorben sind als an der Spanischen Grippe.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Das liegt unter anderem daran, Herr Berndt - Sie müssen jetzt auch zuhören -

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

- das glaube ich nicht, aber okay -, dass sich viel zu viele Menschen nicht impfen lassen. Wenn wir die Politik, die Sie hier betreiben, umsetzen würden, würde in Deutschland genau dasselbe passieren: Menschen würden sterben. - Das gilt es zu verhindern. Eine solche Politik ist abzulehnen!

Meine Damen und Herren, wir haben vorhin von Frau Bessin eine unfassbare Rede gehört. Frau Bessin, ich will darauf eigentlich nicht weiter eingehen, aber einige Worte wie „Mitläufer der Regierungsmeinung“, „Corona-Diktatur“ - haben Sie nicht gesagt, sagen aber Ihre Leute - und „Seuchenkabinett“ diskreditieren unsere staatlichen Institutionen und machen unsere Verfassungsorgane verächtlich. Die Rüge der Präsidentin war vollkommen richtig. Unterlassen Sie so etwas bitte! Das ist eine Unverschämtheit.

(Abgeordneter Dr. Berndt [AfD] meldet sich zu einer Zwi- schenfrage.)

Herr Berndt, Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ich eine Zwischenfrage von Ihnen zulasse. Ich könnte Sie jetzt zitieren, Sie lassen auch keine Zwischenfragen zu. - Also, bevor Sie fragen, Frau Präsidentin: Nein, ich lasse sie nicht zu. Ich möchte noch auf etwas anderes hinaus.

Es gibt hinsichtlich der Frage, wie wir mit Corona umgehen, sehr vieles, das auch ich kritisieren könnte. Ich finde es falsch, dass

wir die Lohnfortzahlung nicht weiterführen. Ich finde es falsch, dass wir Tests bezahlen sollen.

(Einzelbeifall)

- Da brauchen Sie nicht zu klatschen. - Ich hätte es richtiger gefunden - auch aus gesundheitspolitischer Sicht -, das anders zu handhaben, weil ich glaube, dass sich die Menschen dann einfach nicht mehr testen lassen. Damit haben wir keinen vernünftigen Überblick über das Infektionsgeschehen mehr.

Ich will aber die letzten anderthalb Minuten nicht mehr auf die AfD verwenden. Ich möchte eigentlich - Herr Hohloch, da knüpfe ich quasi an Ihre Ausführungen an; insofern kann man mir nicht unterstellen, ich würde nicht zum Antrag sprechen - die Gelegenheit nutzen, all denen, die uns zuschauen und noch nicht geimpft sind, zu sagen: Lassen Sie sich impfen! - Ich will auch sehr deutlich sagen: Überlegen Sie und sprechen Sie mit Ihren Ärzten; lassen Sie Ihre Kinder impfen!

Herr Hohloch, Sie sagten, Sie haben Ihre Tochter nicht impfen lassen. Ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Drei meiner vier Kinder sind geimpft - selbstverständlich. Das vierte Kind kann noch nicht geimpft werden, weil es noch keine Impfempfehlung gibt; es ist elf Jahre alt. Ich hoffe sehr darauf, dass es bald die Zulassung eines Impfstoffs auch für Kinder ab fünf Jahren gibt.

All denjenigen, die Angst haben, muss man sehr deutlich sagen: Mit der Zulassung eines Impfstoffs endet nicht die Nachbeobachtung der Studienteilnehmer. Wir haben in Deutschland ein Arzneimittelsicherheitskontrollsystem; Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen werden geprüft. Die Impfstoffe sind nach all dem, was uns vorliegt, nach all den Erkenntnissen sicher. Lassen Sie sich von der AfD keine Angst machen! - Vielen Dank.

Danke schön. - Der Abgeordnete Stefke spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ja, auch auf den Redebeitrag zu diesem Antrag müssen wieder fünf Minuten des Tages verwendet werden, die an anderer Stelle sicher sinnvoller eingesetzt wären.

Sie versuchen auch mit diesem Antrag, eine Erzählung zu einem Sachverhalt zu verbreiten, die jeder Grundlage entbehrt. Der Titel stellt die Behauptung auf, es gäbe eine Impfpflicht für Kinder gegen das Covid-19-Virus. Das ist schlichtweg unzutreffend. Es ist, um es ganz klar zu sagen, auch in höchstem Maße verantwortungslos von Ihnen.

Was Sie beabsichtigen - und das nicht zum ersten Mal -, ist, Verunsicherung in die Bevölkerung zu tragen. Hierfür ausgerechnet das Thema Kindeswohl zu wählen ist schäbig.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Eines haben Sie bisher noch nicht gesagt - vielleicht ist es mir auch entgangen -: Was steckt eigentlich Ihrer Meinung nach wirklich hinter den Impfungen, hinter der Impfflicht, wie Sie es nennen - was, wenn nicht vorbeugender Gesundheitsschutz? Was ist Ihre Vermutung oder Befürchtung? Das können Sie doch einmal offen aussprechen. Sie wecken immer Misstrauen gegenüber der Impfung, aber einen Grund dafür habe ich in Ihren Ausführungen noch nicht erkennen können.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Sie gefallen sich darin, Anträge mit einer Überschrift zu versehen, die oftmals nichts oder zumindest wenig mit dem Inhalt zu tun hat. Es gibt aber nach meinem Dafürhalten gemäß der Geschäftsordnung nicht nur die Verpflichtung, in einem Redebeitrag zur Sache zu sprechen. Auch in einem Antrag sollte Konsistenz zwischen Überschrift und Inhalt bestehen. Das kann ich zumindest in Bezug auf die Begründung Ihres Antrags nicht erkennen: In der Überschrift geht es um eine Impfflicht für Kinder und die Wahrung des elterlichen Sorgerechts; in der Begründung beziehen Sie sich auf die Impfempfehlung der STIKO für 12- bis 17-Jährige. Ich würde also sagen: Thema verfehlt!

Die Debatte mit dem Antrag zu den Grundrechten zu verbinden macht es nicht besser. Wir haben in diversen Sondersitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, aber auch des Plenums unsere unterschiedlichen Positionen zu einzelnen Regelungen in den Eindämmungs- und Umgangsverordnungen deutlich gemacht. Insofern bedarf es hierfür keines Antrags der AfD-Fraktion und erst recht keines Antrags, dessen Inhalt womöglich ganz oder teilweise aus Pressekonferenzen anderer Fraktionen zusammengesetzt wurde.

Es gibt Anträge, zu denen man sehr gern mehr als drei oder gar fünf Minuten reden würde. Es gibt aber auch Anträge - dazu gehören diese beiden -, zu denen man die Redezeit gar nicht ausschöpfen will, weil man dazu auch in der Hälfte der Zeit alles sagen kann, was gesagt werden muss. Deshalb mache ich es kurz: Wir werden Ihren Anträgen nicht zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Nonnemacher das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einleitend will ich betonen, dass die Einführung einer Impfpflicht für Kinder kein Thema war und kein Thema ist. Es ist nicht nachvollziehbar, welcher Mehrwert für Kinder und Eltern aus dem von der AfD-Fraktion geforderten Beschlussantrag zur Sicherstellung des Ausschlusses einer Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2- Virus zum jetzigen oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt gewonnen werden kann. Für Kinder unter 12 Jahren ist bekannterweise kein Impfstoff zugelassen.

Die Gefahr der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist nach wie vor nicht gebannt. Entgegen der Auffassung der …

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Ministerin?

Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu, weil ich der Meinung bin, dass Sie sich mit Ihren drei überflüssigen Anträgen hier schon genug Bühne geholt haben. - Danke schön.

Entgegen der Auffassung der AfD-Fraktion bleibt die Entscheidung, sich gegen Corona impfen zu lassen, auch weiterhin eine freiwillige Entscheidung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die Verknüpfung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit einer Impfung oder einem Test stellt auch keinen unterschwelligen Zwang zur Impfung dar, wie die AfD ihn hier herauszustellen versucht.

Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Mit der aktuellen Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15. September werden in Brandenburg auch weiterhin keine zwingenden Vorgaben zur Impfung gemacht. Wer sich nicht impfen oder testen lassen möchte, wird nicht verpflichtet. Beides bleibt wie bisher freiwillig. Allerdings stehe ich als Gesundheitsministerin und als Ärztin fachlich voll und ganz hinter dieser Impfung und rufe alle zur Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus auf.

Entgegen der Auffassung der AfD-Fraktion handelt es sich bei einer Infektion mit Covid-19 auch nicht um eine harmlose Erkrankung. Vielmehr kann es bei einer Erkrankung zu schweren Infektionen mit Lungenentzündung und weiteren Organbeteiligungen kommen, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis hin zum Tod führen können. Ein Teil der Covid-19-Patientinnen und -Patienten hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt und leidet weiterhin unter schweren Allgemeinsymptomen, dem sogenannten Long-CovidSyndrom.

Ich war vor wenigen Wochen in der Rehabilitationsklinik Sommerfeld, weil wir hier in Brandenburg eine Reha für Long- und Post-Covid-Patienten befördern wollen. Dort sind die Zahlen ganz klar: Es gibt in Deutschland 53 472 Patienten mit anerkannten Berufserkrankungen wegen Covid, und das ist fast alles medizinisches Personal, das sich aufgeopfert hat, um Erkrankte zu pflegen. 70 % dieser Patienten mit anerkannten Berufserkrankungen leiden weiterhin unter einer starken Einschränkung ihrer Leistungsfähigkeit. Hören Sie mit diesen Verharmlosungen auf!

Da gegen das SARS-CoV-2-Virus vollständig geimpfte Personen oder genesene Personen einen hohen individuellen Schutz vor einer Infektion oder einer schweren Erkrankung aufweisen, spielen diese beiden Personengruppen bei der Inanspruchnahme der begrenzten Kapazitäten des Gesundheitswesens lediglich eine untergeordnete Rolle gegenüber den nicht immunisierten Personen. Die in unseren Krankenhäusern liegenden Patienten mit Covid-Diagnose sind zu ungefähr 90 % ungeimpft. Und ja, wir haben gegenwärtig eine Pandemie der Ungeimpften - ob Ihnen das passt oder nicht.

Zu Ihren Grundrechtserwägungen: Im Land Brandenburg haben wir ein optionales 2G-Modell eingeführt. Mit diesem Modell erhalten Veranstaltende die Möglichkeit, auf die Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen - Abstandsgebot, Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, etwaige Kapazitätsbegrenzungen - zu verzichten, wenn der Zutritt zu den Veranstaltungen

oder Einrichtungen ausschließlich geimpften oder genesenen Personen oder Kindern bis zum 12. Lebensjahr gewährt wird. Das 2G-Modell stellt eine zusätzliche freiwillige Option für die jeweiligen Veranstaltenden dar. Die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen sowie zum Betrieb von Einrichtungen mit Publikumsverkehr nach den bisher geltenden Schutzstandards ist weiterhin gegeben. Es gelten auch weiterhin gleiche Schutzmaßnahmen für Geimpfte und für Ungeimpfte im öffentlichen Raum. Hier findet keine Unterscheidung zwischen diesen Personengruppen statt. Somit liegt hier auch keine Einschränkung von Grundrechten vor. - Ich danke Ihnen.

Danke schön. - Sie haben keine Kurzinterventionsmöglichkeit mehr, und die Zwischenfrage wurde abgelehnt. - Ein Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Hohloch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte auch fürs Protokoll festhalten, dass das Verhalten der Ministerin meiner Meinung nach völlig inakzeptabel für dieses Hohe Haus ist. Fragen der Opposition gänzlich nicht zu beantworten verletzt meiner Meinung nach auch die Neutralitätspflicht der Ministerin. Bei unseren Anträgen, die eingereicht werden, ist das Auskunftsrecht der Abgeordneten meines Erachtens doch zu gewichten.

Herr Abgeordneter, ich habe vorhin erst erläutert, in welcher Weise mit den Reden und Zwischenfragen umgegangen wird. Ich will es nicht wiederholen, Sie kennen die Geschäftsordnung genauso gut wie ich.

Frau Abgeordnete Bessin, Sie haben noch zwei Minuten Redezeit. Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie sagten, drei überflüssige Anträge - damit hätten wir genug Redezeit bekommen. Damit zeigen Sie hier im Haus mal wieder Ihre Aversion gegen unsere Alternative für Deutschland, wenden sich eindeutig gegen alle Wähler, die unsere Partei unterstützt haben, und verstoßen mit Ihren Aussagen gegen Ihre Neutralitätspflicht!

Und nicht wir sind diejenigen, die die Unsicherheit in der Bevölkerung schüren, sondern Ursache ist Ihre Corona-Politik. Denn es hieß ja auch einmal: Kein Arbeitsplatz muss wegen Corona verloren gehen - Herr Bretz, erinnern Sie sich? -; es wird keine Testpflicht geben - auch daran werden Sie sich sicherlich alle erinnern. - Sie wissen alle, wie es darum bestellt ist. Und natürlich stellt sich genau die Frage: Wird es eine Impfpflicht geben? - In keinem unserer Anträge steht, dass es eine Impfpflicht gibt, sondern Ihre Politik führt zu Verunsicherung. Sie hätten heute die Möglichkeit der Klarstellung bei denjenigen gehabt, die Angst vor einer Impfpflicht haben. Wir - da es von Ihnen keiner macht - werden wahrscheinlich auch in Zukunft die Einzigen sein, die diejenigen vertreten, die sich von Ihrer Politik hier im Land nicht länger erpressen lassen.

Da Frau Nonnemacher gerade das 2G-Modell angesprochen und so getan hat, als wenn sich jetzt alle aus der Gastronomie-

und der Hotelbranche darum reißen: Sie kennen sicher all die Probleme, die damit verbunden sind, zum Beispiel die zusätzlichen Personalkosten - denn wer soll am Eingang kontrollieren? Sie alle werden sicherlich auch wissen, dass fast 400 000 Arbeitskräfte aus der Gastronomie- und Hotelbranche in andere Bereiche abgewandert sind, weil das Privatleben einfach nicht mehr finanzierbar ist.

Ich möchte Sie bitten, einen Schlusssatz zu formulieren.

Wieso? Ich habe noch eine Minute Redezeit.