Protocol of the Session on September 29, 2021

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie ganz herzlich zur 51. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die unsere Plenarsitzung mitverfolgen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie über die Mitteilung des Landeswahlleiters, dass Herr Ortwin Baier mit Ablauf des 31. August 2021 auf seine Mitgliedschaft im Landtag Brandenburg verzichtet hat und Frau Simona Koß mit Wirkung vom 1. September 2021 Mitglied des Landtages Brandenburg geworden ist. Sie gehört der SPD-Fraktion an. Wir können ihr heute leider nicht persönlich gratulieren, da sie ihre Abwesenheit angezeigt hat.

Meine Damen und Herren, gibt es Ihrerseits Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder teilweise Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Sabine Barthel, Fortunato, Funke, Johlige, Kalbitz, Klemp, Koß, Kretschmer, Münschke, Richstein, Rostock, Teichner, Walter-Mundt und Dr. Zeschmann angezeigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2022 (Haus- haltsgesetz 2022 - HG 2022)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4212

1. Lesung

in Verbindung damit:

Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4204

1. Lesung

und

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahme- gesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4215

1. Lesung

und

Finanzplan des Landes Brandenburg 2021 bis 2025

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/4213

und

Personalbedarfsplanung 2025 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/4214

Des Weiteren wurde von der Fraktion DIE LINKE ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4215 - eingereicht und frisch ausgedruckt. Die Änderungsanträge liegen auf den Tischen bei den Ausgängen aus.

Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Lange.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundestagswahl liegt hinter uns, aber die Zeitung kann natürlich auch morgen nicht leer erscheinen. Ich habe dafür volles Verständnis. So habe ich gestern auf dem Weg nach Potsdam etwas zum Thema „Wahlfolgen für die Landesregierung“ gelesen. Zu der Vermutung, das Wahlkampfgetöse werde sich nach dem 26. September wieder legen, hieß es dort vielversprechend und hoffnungsfroh:

„Wird es aber nicht! Eher im Gegenteil.“

Wie gesagt, für dieses Wunschdenken der Medien habe ich volles Verständnis. Nur: Wunschdenken kann ich als Finanzministerin natürlich nicht zum Maßstab meiner Arbeit machen; da muss ich schon sehr um Verständnis bitten.

So wird Ihnen heute ein sehr ordentlicher und solider Haushaltsentwurf vorgelegt, der sich durch alles Mögliche auszeichnet, nur durch eines nicht: Wunschdenken. Zugleich wird mit dieser Vorlage ein wirksamer politischer Beitrag dazu geleistet, dass das in der Presse herbeigesehnte Szenario nicht eintritt, denn unsere Koalition beabsichtigt selbstverständlich, ihre konstruktive und pragmatische Sacharbeit für Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen. Der Haushalt 2022 wird dazu einen guten Beitrag leisten.

Dass es dabei hier und da zu Meinungsverschiedenheiten kommt, war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Das ist nichts, worüber man sich Sorgen machen muss;

denn hier in Brandenburg ist bekanntlich nicht eine Einheitspartei, sondern sind drei Partner mit zum Teil recht unterschiedlichen Sichtweisen und Befindlichkeiten am Werk, die sich nichtsdestotrotz auf ein gemeinsames ambitioniertes Arbeitsprogramm für unser Land verständigt haben und es auch Schritt für Schritt gemeinsam umsetzen werden, und zwar ganz solide und seriös.

Der vorliegende Haushalt ist dafür ein gutes Beispiel. Er mag keinen Schönheitspreis gewinnen - das mag wohl so sein und ist in diesen schwierigen Zeiten auch nicht anders zu erwarten -, aber er stellt sich den großen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Er setzt die Ziele des Koalitionsvertrages weiter kraftvoll um, und er lässt alle Partner dieser Koalition fair zu ihrem Recht kommen. Das ist eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit, wenn auch eine schlechte Nachricht für all jene, die doch lieber etwas Krawall und Streit hätten.

Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Haushalt ist der zweite reguläre Haushalt dieser Koalition in der aktuellen Wahlperiode. Seit Beginn der Legislaturperiode haben wir aber bereits drei Nachträge beschlossen. Schon das allein macht deutlich, dass die Haushalts- und Finanzpolitik derzeit in besonders bewegten und finanzpolitisch angespannten Zeiten stattfindet. Ursprüngliche Annahmen wurden Makulatur, und die zur Verfügung stehenden Stellschrauben mussten gelegentlich neu justiert werden. Aber man kann sich die Zeiten eben nicht aussuchen.

Im Übrigen ist das nicht nur in Brandenburg so; das ist überall so: in den Ländern, beim Bund, auf europäischer Ebene. Da wir in einer globalisierten Welt leben, lohnt auch ein Blick über den Horizont hinaus - aktuell etwa besonders in die USA, in denen die haushaltspolitischen Wogen gerade sehr hochschlagen.

Wir Brandenburger sind bekanntlich sehr heimatverbunden. Das darf man aber nicht mit „lokal beschränkt“ verwechseln. Daher weiß hier auch jeder, dass die Aufstellung solider und zukunftsfähiger öffentlicher Haushalte gerade keine ganz einfache Sache ist - hier nicht und woanders auch nicht. Deshalb beeindrucken mich die gelegentlich von diesen und jenen Beobachtern verteilten Haltungsnoten auch überhaupt nicht.

Meine Damen und Herren, der Haushalt 2022 wird Ihnen pünktlich, solide und ausgeglichen vorgelegt, wie sich das gehört. Er steht immer noch stark im Zeichen der Coronapandemie. Er ist ganz sicher kein Sparhaushalt. Ein 14,7-Milliarden-Euro-Etat kann gar kein Sparhaushalt sein; das versteht sich wohl von selbst. Dennoch nehmen wir mit diesem Haushalt nach zwei sehr außergewöhnlichen Jahren wieder Kurs auf finanzpolitische Normalität, und das muss auch so sein.

Der vorliegende Haushaltsentwurf beendet die expansive Ausgabendynamik der letzten Jahre, die sich das Land auf Dauer nicht leisten kann. Den entsprechenden Hinweisen des Landesrechnungshofs kann hier im Grunde nur zugestimmt werden; es handelt sich um Tatsachenfeststellungen - eben Wirklichkeitssinn statt Wunschdenken. Darum muss der Haushalt 2022 auch deutlich niedriger ausfallen als der 16-Milliarden-Euro-Etat in diesem Jahr. Das ist eine ganz einfache Sache.

Die zurückliegenden Haushalte und der aktuelle Haushalt waren Ausnahmehaushalte in einer beispiellosen Ausnahmesituation. Sie können nicht der Maßstab für normale Haushaltsjahre in Brandenburg sein. Diese Ausnahmehaushalte waren richtig und notwendig. Wir haben während der Pandemie bewusst weiter in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, innere Sicherheit und soziale Versorgung investiert und damit die Grundlagen für die Zeit nach der Pandemie gelegt.

Auch die vorsorgende Haushaltspolitik der Vorkrisenjahre hat uns geholfen, bisher relativ gut durch die Krise zu kommen. Das muss man ganz klar sagen, und daran haben auch andere einen Anteil. Bei dieser Gelegenheit gratuliere ich Christian Görke ganz herzlich zur Wahl in den Deutschen Bundestag. Ansonsten enthalte ich mich jeder weiteren Kommentierung des Wahlergebnisses der Linken, weil die bislang so gute Stimmung sonst vielleicht verdorben werden könnte.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Haushaltsentwurf ist das Ergebnis intensiver Gespräche und Verhandlungen. Für das überaus konstruktive Miteinander darf ich mich herzlich bei meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen bedanken. Ebenso konstruktive Beratungen wünsche ich mir in den Ausschüssen des Landestages und im Plenum, wenn unsere Volksvertretung das vorliegende Werk kritisch unter die Lupe nimmt. Da wird es sicherlich noch die eine oder andere Änderung geben, aber - wie bereits angedeutet - die Spielräume sind diesmal sehr begrenzt.

Das Gesamtvolumen des Haushalts soll im Jahr 2022 rund 14,7 Milliarden Euro betragen. Nur die Haushalte des vergangenen und des aktuellen Jahres lagen bzw. liegen mit 14,8 Milliarden Euro und knapp 16 Milliarden Euro aufgrund coronabedingter Sondereffekte noch darüber.

Es handelt sich also immer noch um das drittgrößte Haushaltsvolumen in der Geschichte des Landes Brandenburg. Gegenüber dem aktuellen Haushalt 2021 ist das ein Rückgang des Haushaltsvolumens um 1,3 Milliarden Euro. Dieser Rückgang ist, wie gesagt, auch dringend geboten, denn ein derartiges Ausgabenniveau können wir uns als Land dauerhaft nicht leisten.

Der laufende Haushalt enthält bekanntlich eine Kreditermächtigung von über 3,2 Milliarden Euro; auch der neue Haushalt wird nicht ganz ohne Neuverschuldung auskommen, wenn auch lediglich in Höhe von 208 Millionen Euro. Die Neuverschuldung wird damit um fast 95 % zurückgeführt. Wie gesagt: Kursnormalität liegt an - in Brandenburg und anderswo.

Dennoch handelt es sich um einen ziemlich robusten Zukunftshaushalt, der durchaus an die Grenzen des finanziell Möglichen geht. Das sehen Sie unter anderem an einer bemerkenswert hohen Investitionsquote, die von 12,4 % in diesem Jahr auf 13,5 % im Jahr 2022 steigen wird. Anders ausgedrückt: Im Jahr 2022 stehen rund 2 Milliarden Euro allein für Investitionen zur Verfügung - das ist ein sehr guter Wert.

Der Haushaltsentwurf ist zu 63 % durch eigene Steuereinnahmen gedeckt, 2018 lag diese Quote bei über 70 %; hier schlagen sich also Corona und die Folgen ganz massiv nieder. Pandemiebedingt wird es wohl auch eine ganze Weile dauern, bis das alte Niveau wieder erreicht wird. Hinzu kommen Mittel des Bundes und der EU und nach wie vor erforderliche Rückgriffe auf Neuverschuldung und die allgemeine Rücklage.

Der Landeshaushalt 2022 sieht eine Nettokreditaufnahme von 208 Millionen Euro vor. Eine Neuverschuldung in dieser Größenordnung ist absolut vertretbar und verantwortbar, aber - und das bitte ich zu beachten - es ist auch im kommenden Jahr die zulässige Höchstgrenze; mehr geht nicht. Das hängt mit den Vorgaben der Schuldenbremse zusammen, die sich auf Bund und Länder höchst ungleich auswirken. Der Bund plant bekanntlich für das nächste Jahr mit knapp 100 Milliarden Euro Schulden.

Allgemein dürfte davon auszugehen sein, dass die Schuldenbremse in der nächsten Zeit noch Gegenstand mancher Erörterungen sein wird. Ob das letztlich zu irgendetwas führen wird, ist