Protocol of the Session on December 12, 2019

Kurzinterventionen erfolgen von hier vorn. Bitte kommen Sie nach vorn.

(Freiherr von Lützow [AfD]: Ich kann auch warten. - Der Abgeordnete begibt sich zu seinem Platz.)

Herr Noack, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie am Anfang gesagt haben, Sie teilen die Formulierung, die wir in der Überschrift gewählt haben, nicht? Darin steht: „sozialer Friede“. Ich dachte eigentlich, die Sozialdemokratie steht in Deutschland für sozialen Frieden. Ich finde es interessant, dass Sie das nicht teilen.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Weiterhin: faire Rechtsanwendung. Ich dachte immer, dass die SPD und auch die Koalitionsparteien auf dem Boden unseres Rechtsstaates, unserer Grundordnung stünden. Ich bin erstaunt, dass Sie die Rechtsanwendung, also in diesem Fall das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, also oberste Gerichtsbarkeit, vom 11. Juli 2007 nicht anwenden wollen; denn das ist die massenhaft gelebte, überall beobachtbare Praxis bei fast allen Städten und Gemeinden im Land Brandenburg.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Ich kann Ihnen sogar ein ganz konkretes Beispiel nennen: Bei uns in Schöneiche wird das systematisch ignoriert. Da wird grundsätzlich gesagt: Die Straße sieht aus wie eine Sandstraße, jetzt warte mal, Bürger. - Wir haben gerade heute den RBB vor Ort; der hat uns angefragt. Wir werden im Fernsehen ein schönes Beispiel präsentieren, an dem so dramatisch und frappierend erkennbar ist, dass die Straße schon einmal ausgebaut war, sodass jemand, der ein normales Verständnis hat, niemals sagen kann: Das ist eine Erstherstellung.

Des Weiteren denke ich, dass bürgerliche Mitbestimmung eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Ich erinnere mich daran, dass im Wahlkampf immer gesagt wird: Bürgerbeteiligung wollen wir alle. - Das hört man unisono von links bis rechts, auch von der SPD. Aber wenn es dann um konkrete Punkte geht, wird das leider vollkommen vergessen, ignoriert und es wird gesagt:

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Nein, wir machen das schon für euch, wir sind ja von euch gewählt worden. Seid mal schön ruhig, haltet mal euren Mund, wir machen das. - Das ist das Traurige und das ist auch der Grund, warum die SPD im Wahlkampf so sehr zu kämpfen hatte. Diese Politik nach Gutsherrenart bemerken die Menschen und die werfen sie Ihnen ganz konkret vor, und zwar flächendeckend. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW)

Herr Abgeordneter Noack, möchten Sie erwidern?

Herr Dr. Zeschmann, ich fange mal mit dem Ersten an, dem sozialen Frieden. Der ist immer dann gefährdet, wenn Kosten für Einzelne vergesellschaftet werden.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Es sind Gründe der Allge- meinheit!)

Und bei Straßenausbau und -erschließung ist das zum Teil der Fall.

Das Zweite: Meine Ausführungen zum Rechtsfrieden bzw. zu einem fairen Verfahren bezogen sich nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sondern auf den Hinweis, dass das Innenministerium durch Runderlass darauf hinwirken soll, dass die Kommunen sich in ihrem Handeln rechtskonform verhalten. Ich gehe davon aus, das tun sie. Wenn Sie aber unterstellen, es gebe kein faires Verfahren, dann unterstellen Sie den Kommunen, dass sie sich nicht an die Rechtsnormen halten. Dies habe ich an Ihrem Antrag kritisiert.

Zur Mitbestimmung: Ich habe am Anfang gesagt: Natürlich ist das Bürgerbegehren die höchste Form der Bürgerbeteiligung, weil es die direkteste ist. Dazu stehe ich auch. Aber es hat eben auch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Deswegen negiere ich nicht die kommunale Selbstverwaltung mit der Mitbestimmung durch die Gemeindevertretung und Stadtverordnetenversammlung als Teil der Verwaltung.

(Beifall SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Freiherr von Lützow das Wort.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Zweiter Versuch, nicht nur meiner, sondern auch in Bezug auf den Antrag. Wir haben bereits gestern anlässlich unseres Antrags „Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich regeln und abschaffen“ das Thema Straßenerschließungsbeiträge und deren notwendige Regelung im Landesrecht hier im Haus besprochen. Auch wenn der Antrag der FREIEN WÄHLER quasi nur an der Oberfläche kratzt,

(Lachen bei BVB/FW)

werden wir der Überweisung des heute hier verhandelten Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen, damit dort auch zu diesem Thema eine Anhörung von Experten durchgeführt werden kann.

Der bisherige Antrag geht uns jedoch nicht weit genug, da von der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers, die Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich zu regeln, immer noch kein Gebrauch gemacht wird. Als nächster Schritt sollte dann eine Lösung dahin gehend gefunden werden, welche Baumaßnahmen gesetzlich als Erschließungsmaßnahmen und welche als Ausbaumaßnahmen zu definieren sind. Hinsichtlich der Problematik der Sandstraßen wurde gestern einhellig die Notwendigkeit einer Klärung festgestellt. Das hat auch der Minister gesagt. Es liegt doch auf der Hand, dass bei bereits teilerschlossenen Straßen keine Neuerschließung vorliegt. Daher muss klar definiert werden, dass die Weiterführung von Baumaßnahmen an teilerschlossenen Straßen einen Ausbau und keine Erschließung darstellt. Aber leider wird in der Praxis seit Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine negative Kreativität gezeigt - es wurde bereits angesprochen -, welche zu Rechtsunsicherheit und insbesondere zu weiterer Ungerechtigkeit führt. In diesem Zusammenhang darf ich das Landeswahlprogramm der AfD Brandenburg zitieren:

(Unmut bei der Fraktion DIE LINKE)

„Wir wollen die Straßenausbaubeiträge und Straßenerschließungsbeiträge endlich abschaffen. […] [Wir] wollen […] uns dafür einsetzen, dass die Kosten für den Neu- bzw. Ausbau unserer Straßen vom Land übernommen werden. Straßenbau und Infrastruktur sind grundsätzlich Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.“

Die Beiträge von manchmal mehreren zehntausend Euro oder hunderttausend Euro sind für viele Hauseigentümer existenzgefährdend.

Wir bleiben dabei: Straßenausbaukosten als Straßenerschließungskosten müssen vom Staat finanziert werden. Eine Umlage von Ausbaukosten, die als Erschließungskosten getarnt werden, auf die Eigentümer von angrenzenden Grundstücken stellt eine offensichtliche Ungerechtigkeit dar, welche unverzüglich zu beheben ist. Es ist nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar, dass für schon seit Jahren teilerschlossene Straßen entsprechende Fertigstellungskosten bzw. getarnte Ausbaukosten auf Grundstückseigentümer umgelegt werden können.

Hier bei uns in Brandenburg ist die SPD seit 30 Jahren in der Regierungsverantwortung und hat es - wie gestern bereits angesprochen - seit 1994 versäumt, von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen, die Straßenerschließungskosten landesrechtlich zu regeln und für die Bürger abzuschaffen. Deswegen wird es Zeit, dass wir endlich darüber reden, und - wie gesagt - der Ausschuss ist der richtige Ort dafür.

Zu Herrn Noack: Hut ab vor Ihrer 30-jährigen kommunalen Erfahrung! Sie sind lange ehrenamtlich tätig gewesen. Ich mache das erst seit fünf Jahren. Allerdings haben wir bei uns in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow andere Erfahrungen gesammelt. Da geht es um Erschließung und Straßenausbau, ständige Petitionen, und mittlerweile - der ehemalige Bürgermeister sitzt auch dort hinten - ist es auf Eis gelegt, weil keiner mehr wusste: Was machen wir nun? Denn die Bürger sind Sturm gelaufen. Deshalb muss endlich Rechtssicherheit herbeigeführt werden. Da kann man nicht sagen: Ja, die entscheiden schon richtig. - Wenn keine Rechtssicherheit da ist, dann muss die vom Landtag geschaffen werden, damit die kommunalen Vertreter Rechtssicherheit haben. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja ganz lebhaft zur Sache, das ist auch schön so. Ich versuche trotzdem, das Thema einmal ein bisschen nüchterner zu behandeln und sachlich wieder herunterzuholen.

Wir haben uns gestern bereits im Rahmen des Antrags der AfDFraktion mit dieser sehr komplexen Thematik beschäftigt. Während die AfD die vollständige Abschaffung aller Erschließungsbeiträge fordert, geht der heutige Lösungsansatz im Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER inhaltlich in eine andere Richtung, nämlich hin zu einer Grenzziehung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen - einer scheinbaren Grenzziehung, das will ich gleich vorwegnehmen, zur Begründung dann gleich.

Zunächst möchte ich auch heute unterstreichen, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen die betroffenen Anlieger tatsächlich sehr bewegt - gar keine Frage - und ebenso die kommunalpolitischen Mandatsträger vor Ort vor schwierige Entscheidungen stellt - Sie haben ja gerade auf Schöneiche hingewiesen. Ich denke, da wird es auch unterschiedliche Meinungen geben. Zu Recht wird daher die Frage aufgeworfen, wie man in diesem Punkt für Klarheit sorgt, erst recht nach der parallelen Abschaffung der Anliegerbeiträge im Straßenausbau.

Ihr Antrag, lieber Kollege Vida, bringt uns der Lösung jedoch nicht näher. Warum? Sie wollen den Gemeinden über einen Runderlass des Innenministeriums auftragen, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu beachten.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Des Bundesverwaltungsge- richts!)

- Des Bundesverwaltungsgerichts. Danke. Das steht hier auch.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Werte Kollegen, Ihnen ist bekannt: Als Bestandteil der Exekutive sind alle Kommunen im Zuge entsprechender Baumaßnahmen natürlich bereits heute verpflichtet, bestehendes Recht und darauf basierende Rechtsprechung zur Grundlage ihrer Entscheidungen zu machen. Insofern kann ich Ihre Forderungen an dieser Stelle überhaupt nicht nachvollziehen.

Natürlich - das will ich gar nicht leugnen - ist es mitunter sehr schwierig - das haben wir jetzt schon herausgehört - zu differenzieren, ob es sich im Einzelfall um eine erstmalige Erschließung oder den Ausbau einer Straße handelt, die schon seit Jahrzehnten genutzt wird. Das sind in der Regel die Fälle der sogenannten Sandpisten aus DDR-Zeiten, welche bereits gestern Gegenstand der Diskussion hier im Plenum waren. Die Probleme, die Sie im Ergebnis zu Recht schildern, Herr Kollege Vida, sind im Kern also weder Probleme der Tatbestandsmerkmale noch der Erfassung der tatsächlichen bzw. historischen Gegebenheiten, sondern in der Regel Grenzfälle, die zwangsläufig Probleme der praktischen Rechtsanwendung mit sich bringen. In diesem Sinne möchte auch ich hier eine Lanze für die Entscheidungsträger vor Ort brechen. Den Angaben in

Ihrem Antrag zufolge erfolgen die Bewertungen uneinheitlich bis oberflächlich und werden Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes - diesmal habe ich es richtig gesagt - in weiten Teilen nicht befolgt, gar ignoriert. Lieber Kollege, das geht wirklich zu weit.

(Beifall SPD)

Ich bin überzeugt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter und natürlich auch die vielen gewählten Mandatsträger ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sind und ihre Entscheidungen sehr wohl abwägen. Im Gegenteil, aus meiner langjährigen Praxis sind mir diverse Fälle bekannt, in welchen man sich zugunsten der Anlieger geirrt hat. Das böse Erwachen der Anlieger kam dann vor Gericht, als festgestellt wurde, dass es sich gerade nicht um einen Straßenausbau, sondern um eine erstmalige Erschließung handelt. Wir beide, Herr Vida, haben das einmal studiert: „Reformatio in peius“ nennt sich das, glaube ich.

Damit bin ich auch beim Kern: Wenn es Zweifel gibt, wenn es gar zum Streit kommt, kann die endgültig verbindliche Entscheidung, ob es sich im konkreten Einzelfall um einen Straßenausbau oder eine Erschließung handelt, ausschließlich einem Gericht obliegen, keinem Runderlass, keinen Anweisungen, keinen Beschlüssen oder sonst was.

(Beifall CDU und SPD)

Wenn Sie den Beteiligten tatsächlich abschließend helfen möchten, kommen wir um eine inhaltliche Klärung nicht herum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eingangs gesagt, dass es sich hier nur um eine scheinbare Klarstellung handelt. Das möchte ich jetzt ein wenig auflösen. In dem von Ihnen mehrfach zitierten Bundesverwaltungsgerichtsurteil geht es unter anderem um örtliche Ausbaugepflogenheiten - die haben Sie vorhin hier zitiert:

„,Örtliche Ausbaugepflogenheiten‘ sind das über einen längeren Zeitraum feststellbare Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.“