Protocol of the Session on December 12, 2019

Ich höre immer wieder das Argument: Eigentum verpflichtet. Doch die Bürger haben kein Eigentum an der Straße - ihr Eigentum ist das Grundstück neben der Straße. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Straße. Es sind Güter der Allgemeinheit für die Allgemeinheit. Deswegen ist es nur recht und billig, die Lasten nicht auf einzelne wenige zu verteilen, die zufällig dort wohnen.

Ich sage ganz deutlich: Es geht hier nicht um Vorhaben- und Erschließungsgebiete. Es ist völlig klar: Wenn jemand eine neue Reihenhaussiedlung plant, für die Straßen gebaut werden, hat der Projektierer auch die Kosten zu tragen und kann sie dann entsprechend auf den Kaufpreis umlegen. Das ist völlig logisch.

(Beifall BVB/FW)

Es geht hier natürlich um Straßen, die im einwohnermelderechtlichen Sinne schon seit Jahrzehnten als Straßen definiert sind, und um Menschen, die seit Jahrzehnten dort wohnen.

Ich hoffe auch, dass wir im Zuge der Diskussion nicht wieder hören müssen, hier würden Millionäre und Reiche entlastet werden. Meine Damen und Herren, das sind Extrembeispiele. Es mag ja sein, dass in der einen oder anderen Straße auch ein reicher Mensch wohnt. Man kann aber nicht Extrembeispiele als Argumentationsgrundlage für eine abstrakte gesetzliche Regelung heranziehen, sondern man muss den Durchschnitt betrachten.

(Beifall BVB/FW)

Auf der anderen Seite ist es kein Extrembeispiel, wenn man darauf hinweist, dass gerade Erschließungsmaßnahmen finanziell ruinös sein können. Fünfstellige Kostenbescheide sind für die Bürger keine Seltenheit. Deswegen brauchen wir auch bei den Erschließungsbeiträgen einen Fortschritt und vor allem einen Quantensprung hin zu mehr sozialem Frieden.

(Beifall BVB/FW)

Ich erinnere in aller Höflichkeit daran, dass im April 2019 - das ist noch nicht so lange her - im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die CDU-Fraktion hier einen Antrag - Drucksache 6/11153 - zur Überführung des Erschließungsbeitragsrechts in Landesrecht und Abschaffung dieser Beiträge für alle Straßen, die am 03.10.1990 als Straßen, als Wohnstraßen sozusagen, genutzt worden sind, gestellt hat.

Jüngst wurde in der Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde auf Antrag der dortigen CDU-Stadtfraktion ein Beschluss gefasst, in dem der Landtag aufgefordert wird, nicht nur die Straßenausbaubeiträge, sondern auch die Erschließungsbeiträge in Gänze abzuschaffen.

(Beifall BVB/FW)

Am 28.08.2019 - vier Tage vor der Landtagswahl - wurde dieser Beschluss mit den beiden sehr nennenswerten Aktivitäten auf Anregung eines namhaften und von mir sehr geschätzten ehemaligen Landtagsabgeordneten und heutigen Staatssekretärs, und zwar in jenem Ministerium, dessen Minister hier gleich sprechen wird, gefasst. Ich bitte Sie, das dann auch in der Argumentation zu beachten.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, so weit geht dieser Antrag ja gar nicht, sondern beantragt wird lediglich die Herausgabe eines Runderlasses mit folgendem Inhalt:

Erstens: Herstellung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung, dem Ausbau und der Erschließung von Sandpisten sowie Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2007. Laut diesem Urteil ist maßgeblich, ob die Straße jemals als erschlossen betrachtet wurde und Maßnahmen an ihr vorgenommen worden waren. Regelmäßig müssen wir erleben, dass in vielen, vielen Gemeinden lediglich nach einer Inaugenscheinnahme der Straße entschieden wird: Das ist eine Sandpiste. Nach unseren Erkenntnissen war da nichts - also Erschließungsbeitrag. - Dabei regeln § 242 Abs. 9 Baugesetzbuch und übrigens auch der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR, dass bereits erschlossene Anlagen nicht noch einmal mit Erschließungsbeiträgen belastet werden dürfen.

(Beifall BVB/FW)

Deswegen ist es eigentlich Aufgabe der Gemeinden, die Historie der Straße zu rekonstruieren und zu eruieren, ob jemals Maßnahmen vorgenommen wurden. Maßgeblich ist nicht, wie die Straße heute aussieht, sondern was früher an ihr gemacht wurde. Hierbei ist auch zu differenzieren - was nicht beachtet wird -: Gab es zu DDR-Zeiten ein Ausbauprogramm, welches befolgt wurde? Selbst wenn es eines gab und dieses nicht befolgt wurde, kann es sein, dass durch Ausbaugepflogenheiten faktische Bauweisen überlagert worden sind. Wurden also diese Ausbaugepflogenheiten beachtet, gilt die Straße als damals erschlossen. Und - das ist das Wichtigste -: Die Beweislast liegt bei der Gemeinde. Sie muss nachweisen, dass an dieser Straße noch nie etwas gemacht wurde. Nicht der Bürger muss nachweisen, dass diese Maßnahme erstmalig ist. Diese Beweislastregelung wird durch die Bank nicht beachtet und Archivhinweisen von Bürgern nicht nachgegangen. Bevor mir jetzt entgegengehalten wird, all das sei viel zu viel Aufwand für die Gemeindeverwaltungen: Meine Damen und Herren, das, was wir hier fordern, ist Rechtslage laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Nur wird sie nicht wirklich beachtet.

Im Übrigen hat es auch einen Mehrwert für die Gemeinden: Indem sie sich auf Recherche begeben, welche Ausbaugepflogenheiten in ihrem Gemeindegebiet galten, wird sichergestellt, dass die Straßenausbaukonzeptionen, die die Gemeinden auf fünf oder zehn Jahre erstellen, richtig kategorisiert werden, sodass die Planungssicherheit bei den Gemeinden auch gewährleistet wird.

Zweitens geht es in diesem Antrag auch darum, Bürgerbegehren, die auf Mitbestimmung ausgerichtet sind, wieder zuzulassen. Wir haben in Bernau im Jahr 2013 ein Bürgerbegehren durchgeführt, welches besagte, dass in Zukunft Erschließungsmaßnahmen nur stattfinden, wenn die Mehrheit der

beitragspflichtigen Anlieger dem zuvor zustimmt. Dieses Bürgerbegehren wurde von der unteren Kommunalaufsicht - untere Landesbehörde - und der oberen Kommunalaufsicht - Innenministerium - für zulässig befunden. Warum? Weil gesagt wurde: Es ist nicht so, dass einzelne Anlieger über Güter der Allgemeinheit entscheiden, sondern die Grundsatzfrage, ob das Entscheidungsrecht auf die Anlieger delegiert wird, wird an alle Bürger gerichtet, und somit haben sie kein demokratietheoretisches Problem. Ein Problem entstünde, wenn die Anlieger nur einfach so gefragt würden. Dadurch aber, dass vorher alle Stadteinwohner gefragt worden sind: „Seid ihr in Zukunft dafür, dass die jeweiligen Anlieger entscheiden?“, hat eine deutliche Mehrheit - 94 % - gesagt: Ja, wir delegieren dieses Recht.

(Beifall BVB/FW)

Auch Mieter haben gesagt: Wir delegieren dieses Recht, auch wenn wir selbst nichts davon haben.

(Beifall BVB/FW)

Trotz der eindeutigen rechtlichen Positionierung des Innenministeriums habe ich im Zuge meiner Akteneinsicht letztes Jahr feststellen müssen, dass handschriftliche Ergänzungen in den Unterlagen eines anderen Bürgerbegehrens vorgenommen wurden - offenkundig auf ministeriellen oder zumindest auf Druck der Leitungsebene hin -: Wir können diese Rechtsposition nicht aufrechterhalten, wir müssen sie ändern, sonst kommen hier noch mehr Bürgerbegehren, wir müssen unsere Rechtsposition ändern, wir lassen es lieber gerichtlich klären. - Seitdem wird - teilweise durch dieselben Sachbearbeiter - genau der gleiche Bürgerentscheid, der damals in Bernau für zulässig befunden wurde, jetzt in Schöneiche, in Werneuchen und andernorts für unzulässig befunden. Deswegen fordert dieser Antrag nicht mehr, als dass die Rechtsposition, die seinerzeit juristisch präzise von der unteren und der oberen Kommunalaufsicht hergeleitet wurde, beibehalten und nicht aus politischen Gründen geändert wird.

(Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag wird, ohne überhaupt Landesgeld in die Hand nehmen zu müssen, eine erhebliche Last von den Bürgern genommen. Es wird für Beitragsgerechtigkeit, für Rechtssicherheit und ein Stück weit mehr sozialen Frieden gesorgt. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall BVB/FW)

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Noack das Wort.

Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Werte Gäste! Gestern sprach ein CDU-Abgeordneter davon, wie er Pflegeheime kurz nach der Wende vorgefunden hat. Ich kann dies bestätigen. Auch in meiner Heimatstadt habe ich solch eine Einrichtung vorgefunden; und nicht nur dies.

Die Sandpisten, über die wir im Wesentlichen diskutieren - da liegt ja wirklich das Problem -, sind eine Hinterlassenschaft der DDR, die damit zu tun hat, dass man Grundstücke erschlossen

hat, ohne darauf zu achten, dass auch die verkehrliche Erschließung neben der Entsorgung des Abwassers - Energie war ja meist vorhanden, aber die Abwasserentsorgung war das Problem - erfolgte. Glücklicherweise geraten wir in der heutigen Zeit nicht mehr in eine solche Situation. Ich begleite seit 30 Jahren Kommunalpolitik und weiß sehr genau, wovon ich spreche.

Ich bin froh, dass die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion beim Thema Erschließung nicht wie gestern den Rundumschlag macht, nämlich dass der Staat grundsätzlich alle Kosten übernehmen soll, sondern differenziert an die Sache herangeht. Aber wir haben mit Ihrem heutigen Antrag ein Problem, weil die Begrifflichkeiten, die Sie schon in der Überschrift verwenden, Dinge implizieren, für die ich hier nicht stehe. Ich denke, dass die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auch nicht diesen Eindruck erwecken wollte.

(Vida [BVB/FW]: Sozialer Frieden?!)

- Ich beginne nicht beim sozialen Frieden, sondern bei der Mitbestimmung: Wenn man Kommunalpolitik betreibt, ist die Mitbestimmung, insbesondere das Bürgerbegehren, die direkteste Form, die man nutzen kann. Vergessen wir darüber hinaus aber nicht, dass all die Erschließungen, die kommunal vonstattengehen, auch dadurch abgesichert sind, dass gewählte Vertreter Beschlüsse in Stadtverordnetenversammlungen, in Gemeindeversammlungen, aber auch in Kreistagssitzungen fassen. Diese Beschlüsse kommen nicht einfach so zustande, sondern die Vertreter haben zuvor sichergestellt, dass auch die Bürger mitwirken können. Die Vertreter, die in den Gemeindevertreterversammlungen sitzen und entscheiden, haben sich darüber auch Gedanken gemacht; das spreche ich ihnen auch nicht ab. Ich weiß eines: Bei jeder Erschließungsmaßnahme - nicht nur bei denen, sondern bei jeder Maßnahme - wird gerungen, und zwar nicht nur darum, wie schnell etwas passiert. Schließlich prägen die Sandpisten in einigen Orten unseres Landes noch die Gegenwart, und sicherlich wollen wir sie schneller loswerden, als wir das überhaupt können - da dafür die entsprechenden Finanzmittel notwendig sind.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, erst einmal nicht. - Wir können also davon ausgehen, dass sich Gemeindevertreter nicht nur im Rahmen des Beschlusses von Straßenausbaukonzeptionen und Straßenklassifizierungskonzeptionen Gedanken machen, wie schnell und in welcher Qualität sie neue Straßen errichten, sondern auch darüber, wie bestehende - wie die Sandpisten, von denen wir hier sprechen - in den Zustand versetzt werden, den wir uns alle wünschen, damit sie den Namen Straße auch wirklich verdienen und nicht nur dem Namen nach so gewidmet sind.

Herr Stübgen hat gestern einen guten Vorschlag unterbreitet, den wir aufnehmen sollten. Ich habe im Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung das Material über die Zahl der Ausbaumaßnahmen, die nicht nur im Bereich des Straßenbaus, sondern auch im Bereich der Erschließung bei uns im Land Brandenburg in den letzten Jahren durchgeführt wurden, gelesen. Wir sollten also erst einmal herausfinden, wo genau wirklich Bedarf besteht, und feststellen, welche Lösungen wir da finden können, ohne grundsätzlich die Erschließungsbeiträge infrage zu stellen.

Zum Zweiten: Sie sprachen von fairer Rechtsanwendung. Damit habe ich ein viel größeres Problem: Faire Rechtsanwendung heißt nämlich im Umkehrschluss, dass diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, sich nicht an grundlegende Rechtsstandards halten.

(Zurufe von der Fraktion BVB/FW)

Das bedeutet, darin steckt der Vorwurf, dass diejenigen in den Gemeinden, die die Landes- und Bundesgesetze umsetzen, sich nicht an Rechtsnormen halten. Ich halte wenig davon, dass der Landtag das Innenministerium auffordert, Kommunen darauf hinzuweisen, sich an Rechtsstandards zu halten. Ich gehe davon aus, dass sie das grundsätzlich tun.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU - Zu- ruf von BVB/FW)

Als Letztes komme ich noch einmal zum sozialen Frieden. Ich war sehr lange in der Kommunalpolitik tätig und bin jetzt hier tätig. Für mich sind zwei Dinge ganz wichtig: Ich möchte Kosten für Dinge, die Einzelnen einen Vorteil verschaffen, niemals solidarisieren. Und ich bin dafür, dass all die Dinge, die der Staat erledigt, die zur Daseinsvorsorge gehören, kommunal, also öffentlich, betrieben werden. Der soziale Frieden wird dann gestört, wenn diejenigen, die nicht den wirtschaftlichen Vorteil haben, erkennen, dass sie für Dinge aufkommen müssen, bei denen Einzelne den Vorteil haben. Bezüglich der Straßenerschließung - Herr Vida, es tut mir leid - habe ich eine ganz andere Auffassung als Sie.

Darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen?

Bei der Straßenerschließung ist das Problem, dass derjenige den wirtschaftlichen Vorteil vielleicht nicht direkt und sofort hat - ich kenne diese Diskussion -, aber er hat ihn irgendwann. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall SPD)

Danke schön. - Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Freiherr von Lützow das Wort.

(Beifall AfD)

Ja, wir haben das gleiche Thema wie gestern …

Entschuldigen Sie bitte, Herr Freiherr, ich habe eine Kurzintervention übersehen, die zuerst gehalten werden muss. - Bitte, Herr Abgeordneter Zeschmann.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Soll ich von hier aus spre- chen?)

Kurzinterventionen erfolgen von hier vorn. Bitte kommen Sie nach vorn.