Protocol of the Session on December 12, 2019

Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es aus der Mitte des Parlamentes zusätzlich zu dem Antrag mit dem Wahlvorschlag des Rechtsausschusses weitere Wahlvorschläge zur Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Für die Wahl aller Mitglieder des Richterwahlausschusses und der Stellvertreter ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages geheime Abstimmung beantragt worden.

Ich möchte hier wieder einige Hinweise zum Wahlverfahren geben, diesmal sowohl für die Wahl der ordentlichen als auch der stellvertretenden Mitglieder: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt rechts und links von mir neben den Regierungsbänken.

Sie erhalten für die Wahl der ordentlichen parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses einen Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können.

In einem nächsten Wahlgang erhalten Sie für die Wahl der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ebenfalls einen Stimmzettel mit den Namen der sechs Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können.

Dabei bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. - So viel zum Wahlverfahren.

Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Sind die Schriftführer bereit?

(Zuruf: Ja!)

Sehr schön. Dann kommen wir zur Wahl und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. - Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren, uns liegt ein Ergebnis zur Wahl von acht ordentlichen Mitgliedern des Richterwahlausschusses vor. An der Wahl haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel und somit 75 gültige Stimmzettel. Die zur Wahl erforderliche Mehrheit beträgt damit 38 Stimmen.

Für den Wahlvorschlag Erik Stohn haben 47 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 18 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 4 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Der Abgeordnete ist nicht anwesend. - Zuruf von der SPD: Sicherlich, die schriftliche Einverständniserklärung kommt bestimmt!)

Für den Wahlvorschlag Harald Pohle haben 53 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 10 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 4 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Pohle [SPD]: Ja! - Beifall SPD)

Für den Wahlvorschlag Lena Duggen haben 24 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 41 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Damit wurde die Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht gewählt.

(Frau Duggen [AfD]: Ich nehme die Nicht-Wahl an! - All- gemeine Heiterkeit - Abgeordneter Stohn [SPD] betritt den Saal.)

Ah, Herr Stohn, nehmen Sie die Wahl an?

(Stohn [SPD]: Ja! - Beifall SPD)

Für den Wahlvorschlag Andreas Galau haben 36 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 18 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht gewählt.

(Frau Duggen [AfD]: Ist das so?)

Vorhin hatte ich gesagt, dass sich 75 Abgeordnete beteiligt haben.

(Zuruf von der AfD: Für das Präsidium hat das Ergebnis gereicht!)

- Nein, es ist anders als in den Parteien. In § 66 Abs. 1 Satz 4 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags ist geregelt, dass die Stimmenthaltungen zwar bei der Beschlussfähigkeit mitzählen, nicht aber bei der Ermittlung von Mehrheiten.

Für den Wahlvorschlag André Schaller haben 61 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 3 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 8 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Schaller [CDU]: Ja! - Beifall CDU)

Für den Wahlvorschlag Benjamin Raschke haben 48 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 16 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 5 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Raschke [B90/GRÜNE]: Ja! - Beifall B90/GRÜNE)

Für den Wahlvorschlag Marlen Block haben 46 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 19 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit wurde die Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Block [DIE LINKE]: Ja! - Beifall DIE LINKE)

Für den Wahlvorschlag Péter Vida haben 47 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 12 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 11 Abgeordnete. Damit wurde der Abgeordnete mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Vida [BVB/FW]: Ja! - Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren! Ich muss jedoch feststellen, dass damit die in § 12 Abs. 1 Nr. 1 Richtergesetz des Landes Brandenburg für den Richterwahlausschuss vorgeschriebene Zusammensetzung nicht vollständig erreicht wurde. Da wir bereits eine Terminierung für die nächste Sitzung des Richterwahlausschusses im Januar nächsten Jahres haben, in der auch viele Planstellen gewählt werden sollten, frage ich Sie, ob es Widerspruch dagegen gibt, abweichend von der Frist in § 42 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags nunmehr weitere Anträge mit Wahlvorschlägen der Fraktionen zuzulassen.

(Galau [AfD]: Wir sind dagegen! - Zuruf von der SPD: Damit behindern Sie die Besetzung von Richterstellen. Sie können doch noch einen Vorschlag machen!)

Es wäre schön, wenn es hier keine Zwiegespräche untereinander gäbe. - Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Domres.

Frau Vizepräsidentin! Ich schlage vor, dass wir die Sitzung für zehn Minuten unterbrechen und sich das Präsidium berät oder die Parlamentarischen Geschäftsführer sich beraten.

Können die Parlamentarischen Geschäftsführer das unter sich ausmachen oder wird gewünscht, dass das Präsidium zusammentritt?

(Frau Duggen [AfD]: Das Präsidium, bitte!)

Dann unterbrechen wir die Sitzung für zehn Minuten. Das Präsidium trifft sich im Präsidiumsraum.

(Unterbrechung der Sitzung: 19.38 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 19.53 Uhr)

Meine Damen und Herren! Würden Sie bitte Ihre Plätze einnehmen? Wir haben noch mehrere Wahlgänge vor uns. Sie können Ihre Beratungen während der Auszählungen gerne fortsetzen.

Das Präsidium hat gerade getagt. Wir haben bei einem Wahlausgang eine Korrektur. Ich habe zwar § 66 Abs. 1 Satz 4 korrekt vorgetragen, aber falsch interpretiert. Daher kann ich Ihnen bekannt geben, dass auf Herrn Galau insgesamt 72 Stimmen entfielen. Von diesen müssen die Enthaltungen abgezogen werden, um die notwendige Mehrheit zu ermitteln. Daher wurde Herr Galau mit 36 Jastimmen, 18 Neinstimmen und bei 18 Enthaltungen als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?

(Galau [AfD]: Ja! - Beifall AfD)

Ich entschuldige mich für das Durcheinander. Bei der Wahl von Frau Duggen haben wir kein anderes Ergebnis, sie ist demnach nicht gewählt.

Ich hatte die Frage gestellt, ob eventuell auf die Einreichungsfrist nach der vorläufigen Geschäftsordnung verzichtet wird. Darüber wird die AfD-Fraktion gleich noch einmal beraten.

(Zuruf von der AfD: Haben wir schon!)

Ich würde aber erst einmal damit anfangen, dass wir die stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses wählen und anschließend gegebenenfalls mit einem neuen Wahlvorschlag noch einmal in die Wahl der ordentlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses eintreten. - Gibt es Einwände dagegen?

(Frau Bessin [AfD]: Können Sie das einmal wiederholen?)

- Ich hatte vorgeschlagen, dass wir jetzt mit dem Wahlgang der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses beginnen und dann - je nachdem, ob es einen neuen Wahlvorschlag geben könnte - mit der Wahl der ordentlichen Mitglieder fortfahren. - Ich sehe hierzu keinen Widerspruch. Dann bitte ich die Schriftführer, sich bereitzuhalten und mit dem Namensaufruf für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses zu beginnen. - Dafür bräuchte ich aber erst einmal die Stimmzettel.