Protocol of the Session on December 12, 2019

- also von der geltenden Rechtsprechung abzusehen. Ich denke, dabei sollten wir es belassen.

Meine Damen und Herren! Es ist doch gar keine Frage, dass die Irrungen und Wirrungen bei diesem Thema kaum noch zu

verstehen und schon gar nicht zu erklären sind. Deshalb wird es ja im Ausschuss für Inneres und Kommunales im Februar eine Anhörung dazu geben. Ihren Recycling-Antrag brauchen wir dafür nicht. - Vielen Dank und frohe Weihnachten!

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klemp. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Herr Minister Stübgen, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur drei Minuten über das Thema Altanschließer zu reden ist sportlich. Die Zeit würde nicht einmal ausreichen, um alle Gerichtsurteile, die es dazu schon gibt, aufzuzählen. Ich versuche mich kurzzufassen.

(Vida [BVB/FW]: Sie haben unbegrenzt Zeit!)

Ich habe den klaren Verdacht, dass wir in diesem Haus in dieser Legislaturperiode noch häufiger darüber diskutieren werden. Ich gehe auf den Antrag der AfD jetzt einmal inhaltlich ein, weil er mir gegenüber zum ersten Mal so gestellt worden ist; von dem Recycling habe ich nun gehört.

Punkt 1: Der Antrag fordert die Landesregierung auf, einen Runderlass - das müsste ich machen - an die Gemeinden zu senden, dass die aufgrund bestandskräftiger Bescheide gezahlten Beiträge rückzuerstatten sind. In der Tat kann ich Runderlasse verschicken, die für die kommunale Ebene verbindlich sind. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass es dafür einen ausreichenden Rechtsgrund gibt. Entgegen Ihrer Behauptung im Antrag, diesen Rechtsgrund hätte das Bundesverfassungsgericht gegeben, ist es so: Nein, das Bundesverfassungsgericht hat diesen Rechtsgrund gerade nicht gegeben, denn es hat die bestandskräftigen Bescheide nicht aufgehoben und damit auch keine Rückzahlungspflicht festgestellt.

Ich fasse es einmal kurz zusammen: Ihr Antrag ist nichts anderes als die Aufforderung zum Rechtsbruch. Und dem werde ich niemals nachkommen, denn diese Landesregierung ist rechtstreu.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Ich habe noch ein paar Sekunden und möchte auf einen zweiten Punkt hinweisen. Selbst wenn das alles so ginge, wie Sie sich das vorstellen, wenn zum Beispiel auch die bestandskräftigen Beiträge zurückgezahlt würden: Was glauben Sie, was für eine Befriedung sie damit bei Menschen erreichen, die aufgrund der jetzigen Situation - ich gebe ja auch zu, dass das alles nicht besonders gut gelaufen ist - unzufrieden, ja frustriert sind? Sie erreichen damit Folgendes: § 6 des Kommunalabgabengesetzes verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger bereits, eine Korrelation zwischen Beitrags- und Gebührenseite herzustellen. Beiträge wirken gebührensenkend, davon müssen Beitragszahler profitieren. Die, die keine Beiträge zahlen, müssen höhere Gebühren zahlen. Wenn Sie nun die Beiträge rückerstatten, sagt die Gruppe, die höhere Gebühren zahlt: Und was ist mit mir? Ich muss ständig höhere Gebühren zahlen, bin aber nicht bessergestellt als derjenige, der die Beiträge zurück

bekommen hat. - Mit solch einem simplen Vorgehen würden Sie also nur neuen Unfrieden und Ärger schaffen.

Für das, was Sie vorgeschlagen haben, gilt folgender Satz: Auf jede komplexe Frage gibt es eine einfache und falsche Antwort. Diese falsche Antwort haben Sie geliefert; wir werden die richtigen Antworten liefern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Spring-Räumschüssel, Sie hätten noch 16 Sekunden Redezeit.

(Allgemeine Heiterkeit)

Da war der erste Redebeitrag etwas lang.

(Bretz [CDU]: „Es brennt in Cottbus“ - Ende!)

Dann möchte ich die Zeit nutzen, um Ihnen ein fröhliches, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr zu wünschen.

(Beifall AfD sowie vereinzelt BVB/FW)

Vielen Dank. - Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/270, „Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Bevor man wegen all der guten Wünsche auf den Gedanken kommt, dass wir bald nach Hause gehen könnten: Das ist ein Trugschluss. Wir haben jetzt zwei Tagesordnungspunkte mit geheimen Wahlen vor uns. Ich bitte schon einmal die Schriftführer, sich bereitzuhalten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission

Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Drucksache 7/304 (Neudruck)

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/317

Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Drucksache 7/281 (Neudruck)

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/310 (Neudruck)

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/313

Antrag mit Wahlvorschlag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/319

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgen die Wahlen der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission geheim. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß Wahlordnung zur vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages diejenigen Kandidaten gewählt sind, auf die die meisten Stimmen entfallen. Zudem müssen die oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein. Zunächst kommen wir zur Wahl der drei ordentlichen Mitglieder der G 10-Kommission.

Ich gebe Ihnen folgende Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt rechts und links von mir neben den Regierungsbänken.

Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Ich bitte Sie, bei der Wahl nur die in der Wahlkabine ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. - So viel zum Wahlverfahren.

Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Vida, bitte.

Frau Vizepräsidentin, ich bitte um eine kurze Erläuterung. Nach meinem Informationsstand gibt es vier Kandidaten auf dem Zettel. Wie viele Kreuze müssen mindestens gemacht werden? Das ist nicht deutlich geworden.

Es sind drei Personen zu wählen.

Bis zu drei oder exakt drei?

Bis zu drei. Sie haben natürlich das Recht, nur einen oder zwei anzukreuzen. Sie können aber bis zu drei Stimmen vergeben.

Gibt es weitere Fragen zum Wahlverfahren? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur geheimen Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. - Ich sehe, dass das der Fall ist, sodass ich die Wahlhandlung schließe und die Schriftführerinnen und Schriftführer bitte, die Auszählung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. An der Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Es gibt keine ungültigen Stimmzettel, mithin sind 76 Stimmzettel gültig. Für den Wahlvorschlag Abgeordnete Tina Fischer haben 53 Abgeordnete gestimmt, für den Wahlvorschlag Herrn Thomas Jung haben 27 Abgeordnete gestimmt, für den Wahlvorschlag Abgeordnete Barbara Richstein haben 60 Abgeordnete gestimmt und für den Wahlvorschlag Abgeordnete Marlen Block haben 47 Abgeordnete gestimmt.

Damit sind gewählt: Frau Tina Fischer, Frau Barbara Richstein und Frau Marlen Block.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)