Protocol of the Session on December 12, 2019

Meine Damen und Herren, das Plenum hat bereits einen Antrag der FREIEN WÄHLER zum Thema Altanschließer zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Die Anhörung dazu soll am 12. Februar 2020 stattfinden. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen zum Beitrag des Abgeordneten Schaller für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Wiederholung liegt die Vertiefung - das habe ich neulich irgendwo gelesen. So zutreffend ich das als ehemaliger Leistungssportler fand, so sehr zweifle ich, wenn ich nun Ihre Vorlage lese.

Bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen - wir sind übrigens auf fünf Vorgängerversionen gekommen, Frau Kollegin Johlige -: Sie bringen ein und denselben Antrag zum nunmehr sechsten Mal ins Plenum ein. Das macht den Antrag nicht besser.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE - Zuruf des Abgeordneten Galau [AfD])

- Lieber Kollege Galau, Sie wurden aber bereits bei den anderen Anträgen darauf hingewiesen, dass die Art und Weise, wie Sie diesen Vorschlag hier einbringen, juristisch nicht funktioniert. Ich habe heute Morgen bereits ausführlich zum juristischen Wert eines Runderlasses zur Lösung solcher Themen referiert. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen.

Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion: Bei allem Respekt, Sie haben jetzt doppelte Fraktionsstärke, Sie haben den doppelten Stab an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an Referenten - es wäre wirklich schön, wenn sich das ein Stück weit im Tiefgang der Vorlagen widerspiegeln würde. Ein und dieselbe Vorlage immer wieder einzubringen kann nicht funktionieren.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Das Thema Altanschließer ist wichtig, und es ist für alle Betroffenen unbefriedigend, denn durch die - gelinde bzw. diplomatisch gesagt - sehr widersprüchlichen Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof ist die Situation nicht einfacher geworden. Wir alle tun gut daran, dieses Thema ernst zu nehmen, um den Menschen den Rechtsfrieden zu geben, der herbeigesehnt wird. Es ist anderseits auch nicht so, dass der Landtag sich nicht schon damit beschäftigt; das hat Frau Kollegin Johlige gerade auch gesagt.

Wir haben am Dienstag im Innenausschuss - übrigens gemeinsam mit Ihnen - beschlossen, dass wir eine Anhörung von Experten durchführen. Wir als CDU-Fraktion werden uns aktiv einbringen und einen sachlichen Diskurs führen. Ihren Antrag - das wird Sie jetzt nicht überraschen - werden wir heute ablehnen.

(Zurufe von der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses war sechste Streich, und der siebte …

(Zurufe: … folgt sogleich!)

- Sehen Sie, so ist es. Aber es soll friedlich enden. Da ich hier schon am Mikro stehe: Auch ich wünsche Ihnen allen eine gesegnete Weihnachtszeit - und Glück auf natürlich!

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Herr Abgeordneter Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch hier war wieder der „Copy-and-paste-Kobold“ unterwegs. Meine Damen und Herren, unser Antrag vom November ist bereits im Ausschuss. Er wird dort beraten, es findet eine Anhörung statt.

In Ihrem Antrag wird auch die Problemlage nicht angemessen umrissen. Zentrales Problem sind zurzeit die laufenden Vollstreckungsmaßnahmen für nicht gezahlte Beiträge mit zum Teil drei bis vier Jahre rückwirkender Verzinsung. Es wurde ja in der letzten Wahlperiode vom damaligen Innenminister noch geleugnet, dass es solche Fälle gibt, aber die gibt es. Inzwischen gibt es hierzu sogar Gerichtsentscheidungen, dass alles, was da läuft, rechtswidrig ist.

Das ist das Akute, worum wir uns jetzt kümmern müssen. Ich gehe davon aus, dass die Anhörung entsprechende Ergebnisse liefern wird und dass hier deutlich gegengesteuert wird.

(Beifall BVB/FW)

Ebenso, meine Damen und Herren, müssen wir uns um die Situation kümmern, dass weiterhin Verbände versuchen, sich aus dem Wirkungskreis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinauszustehlen. Bis heute gibt es Verbände, die versuchen, mit der Erklärung, dass Ortsteile einer Gemeinde beigetreten sind - beispielsweise im Jahr 2003 oder im Jahr 2006; auch im Jahr 2008 hat ein Verbandsgebiet eine neue Gemeinde aufgenommen -, das Entstehen einer neuen Anlage zu fingieren.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es sind die gleichen Rohre wie in den 60er- bis 80er-Jahren; man sagt lediglich, weil im Jahr 2005 eine Gemeinde dem Verbandsgebiet beigetreten ist, sei ein neuer Verband, eine neue Anlage entstanden, und deswegen beginne die Verjährungsfrist

von Neuem und gelte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Das ist vielerorts gängige Praxis, bis die Abwasserverbände gestoppt werden. Strausberg hat das versucht; selbst im WAV von Bernau wurde das versucht - und in anderen Orten auch. Das ist ein rechtsstaatlich untragbarer Zustand. Gleiches gilt für die gesplitteten Gebühren, die nun eingeführt werden - nach dem Motto: Wer sich erfolgreich gegen die rechtswidrige Beitragspraxis gewehrt hat, muss jetzt eine höhere Gebühr zahlen. - Auch das ist rechtlich nicht haltbar, all das findet in diesem Antrag allerdings keine Erwähnung.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Richtig ist allerdings, dass das Hilfspaket kein wirkliches Hilfspaket ist. Nicht ohne Grund liegt die Abrufquote bei unter 50 %, obwohl es seit mittlerweile dreieinhalb Jahren auf dem Markt ist. Richtig ist auch, dass wir hier einen Schritt vollziehen müssen, der sich nicht nur in Darlehen erschöpft, sondern den Verbänden insgesamt hilft, denn es war der Landtag - das hat uns auch das Oberlandesgericht ganz klar ins Stammbuch geschrieben -, der hier fehlerhaft gehandelt hat.

Zu dem, was der Bundesgerichtshof entschieden hat, will ich nur ganz kurz die aktuelle Rechtsprechung eines Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Brandenburg zitieren. Sie sagen, dass das eine unbeachtliche Einzelmeinung sei - so die Verwaltungsgerichte von Brandenburg -; denn ganz klar ist: Auch der BGH muss sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten. Das ist völlig unstreitig.

(Beifall BVB/FW)

Das ist ein Sonderweg, der unhaltbar ist.

Wir brauchen in diesem Bereich sozialen Frieden. Acht Jahre nach der Beitragserhebung und vier Jahre nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss diese Situation bereinigt werden. Hierzu dient unser Antrag. Er ist bereits im Ausschuss. Deswegen hoffen wir dort auf eine nachhaltige Lösung.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Klemp, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute sprechen wir also über einen Antrag der AfD zur Altanschließerproblematik. Ich habe ihn einmal ausgedruckt mitgebracht. Wir haben schon gehört, dass es einen Antrag der AfD zum gleichen Thema vom Juni 2018 gibt. Auch den habe ich mitgebracht.

(Der Redner hält zwei Ausdrucke hoch.)

Siehe da: Die sind exakt gleich. Kann man ja machen, vor allen Dingen, wenn sich die Sachlage inzwischen geändert hat. - Hat sie aber nicht. Da bleibt nur die Vermutung, dass Inhalte und Sacharbeit egal sind und es hier nur um Profilierung gehen soll. Na, wie auch immer.

Ich dachte mir, wenn die Anträge schon gleich sind, dann hole ich mir einmal die Rede von Ursula Nonnemacher - ich freue mich, dass sie wieder im Saal ist - vom 28. Juni letzten Jahres aus dem Archiv

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE und SPD sowie ver- einzelt CDU)

und halte sie einfach noch einmal. Mal sehen, ob sie passt.

(Heiterkeit BVB/FW)

Also, ich zitiere:

„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja in diesem Hohen Haus oft über das gesprochen, was gemeinhin als Altanschließerproblematik bezeichnet wird. Der vorliegende Antrag und der Vortrag dazu stellen dabei einen Tiefpunkt dar.“

(Raschke [B90/GRÜNE]: Stimmt!)

So weit passt es jedenfalls noch, gut.

„Der Vorschlag, den die AfD-Fraktion in diesem Antrag macht, gehört jedenfalls zu dem Skurrilsten, was ich in dieser Frage bisher gelesen habe: Sie wollen mit einem Runderlass der Landesregierung auf die betroffenen Verbände der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 betroffen sind, einwirken, sodass diese auf Antrag der Betroffenen auch die bestandskräftigen Bescheide aufheben und die Beiträge zurückerstatten.

In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass es in dieser Frage, die sich auf das Staatshaftungsrecht bezieht, eine Entscheidung des höchsten Landesgerichts gibt, mit der die AfD offensichtlich unzufrieden ist. Auf weitere Entscheidungen der nächsten Instanzen, nämlich Bundesgerichtshof und am Ende des Bundesverfassungsgerichts, soll zur rechtlichen Klärung gar nicht gewartet werden, sondern Beiträge sollen sofort zurückgezahlt werden.“

(Vida [BVB/FW]: Passt nicht mehr!)

Halt, stopp! Hier gibt es tatsächlich einen neuen Sachstand: Die Klage wurde vom BGH zurückgewiesen. Aber die AfD reagiert hier mit einem entschiedenen „Ich will aber!“.

(Heiterkeit B90/GRÜNE)

Gut, nun weiter:

„Wo sich die Aufgabenträger an die geltende Rechtsprechung halten, sollen sie also vom Land dazu veranlasst werden, davon abzusehen“

- also von der geltenden Rechtsprechung abzusehen. Ich denke, dabei sollten wir es belassen.