Protocol of the Session on December 12, 2019

Sie haben gesagt, Sie haben mit Leuten über dieses Thema geredet. Haben Sie auch mit Hartz-IV-Menschen geredet bzw. mit Menschen, die auf Leistungen vom Staat angewiesen sind?

(Bretz [CDU]: Was ist denn ein Hartz-IV-Mensch?)

Ja, ich komme mit Leuten aus dem Jobcenter, dem Arbeitsamt und in meinem Büro durchaus auch mit Hartz-IV-Empfängern zusammen.

Das Prinzip Fördern und Fordern gilt. Wird eine Sanktion ausgesprochen und kommt derjenige seinen Pflichten nach, zum Beispiel in einer Maßnahme, so können Sanktionen auch jetzt bereits halbiert werden.

Ihr Antrag zielt gerade auf Jugendliche, also auf unter 25-Jährige ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer mit 16, 20 oder 25 Jahren nicht gelernt hat, dass das Leben aus Rechten und Pflichten besteht, muss auch mit Konsequenzen leben.

(Beifall CDU)

Es gibt unter 25-Jährige, die zwei-, drei-, viermal nicht zum Termin beim Arbeitsvermittler erscheinen. Sie sind ohne Arbeit, haben also Zeit. Was hindert sie daran, den vereinbarten Terminen wahrzunehmen? Es ist auch volkswirtschaftlicher Unsinn, wenn die Arbeitsvermittler im Jobcenter auf diese Menschen warten müssen. Bei anderen Einrichtungen werden, wenn man Termine nicht wahrnimmt, Rechnungen ausgestellt, die man dann begleichen muss. Darauf wird in diesem Fall verzichtet, aber es ist eine erzieherische Maßnahme, die ihre Wirkung nicht verfehlt. Dazu kommt, und das sollten wir uns alle vor Augen führen: Hartz-IV-Empfänger bekommen Geld, das andere Menschen durch ihrer Hände Arbeit erwirtschaften. Ich rede da nicht nur von Gutverdienern, sondern von Menschen, die jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen, vielleicht noch ehrenamtlich tätig sind und so für unser Allgemeinwohl sorgen. Ob die Sanktionen in der momentan vorgesehenen Höhe für Jugendliche tatsächlich aufrechterhalten bleiben, bleibt abzuwarten.

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

- Nein, jetzt aktionistisch Normenkontrollverfahren zu fordern halte ich für falsch.

(Beifall CDU)

Was wirklich nötig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, die Jugendlichen schnell in Arbeit zu bringen. Und dazu gehört erstens, dass wir eine gute Schul- und Ausbildung anbieten, zweitens, dass Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen, und drittens der Ausbau von Hilfestrukturen wie zum Beispiel der Jugendberufsagenturen. Überall wird der Mangel an Fachkräften beklagt, aber auch Arbeitskräfte, die einfache Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse ausführen, werden dringend gesucht. Ich meine, jeder hat in unserer Gesellschaft eine Chance. Ihren Antrag lehnen wir ab. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Frau Abgeordnete Nicklisch, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Gesetze zum Arbeitslosengeld II, manchmal auch Hartz IV genannt, sind Teil des Sozialgesetzbuches II. Dieses Gesetz ist nach dem Prinzip Fördern und Fordern gestaltet. Bei einer Verweigerung, sich an Arbeitsplatzsuche und Weiterbildung zu beteiligen, gibt es finanzielle Sanktionen gemäß § 31 und § 32 Abs. 1, also Kürzungen der gezahlten Leistungen. Diese Kürzungen wurden so gestaltet, dass sie sich summieren, teilweise so sehr, dass mit der verbleibenden Leistung selbst bei sparsamstem Verhalten kein Auskommen mehr möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte daher am 5. November 2019, dass Kürzungen auf insgesamt 30 % beschränkt werden sollen. Eine entsprechende Weisung zur Umsetzung an die Jobcenter ist Anfang Dezember erfolgt. Das Urteil wird also bereits umgesetzt.

Der Antrag bezieht sich nun auf dieses Urteil, das das Existenzminimum sichern soll, aber er zielt in erster Linie darauf ab, konkrete Sanktionen zu beseitigen. Als Endziel wird explizit die Überwindung von Hartz IV angegeben. Der Antrag zeigt, dass die Antragsteller das Urteil nicht richtig gelesen bzw. seine Folgen nicht durchdacht haben.

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

So steht in der Begründung, dass zahlreiche Menschen, wenn sie keine Leistungen mehr erhalten, den Kontakt zu Behörden abbrechen und damit auch aus der Statistik verschwinden. Dieses Problem ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits gelöst, da zukünftig im schlimmsten Fall eine Kürzung um 30 % möglich ist. Damit ist dieser Teil der Begründung komplett hinfällig.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Dr. Redmann [CDU])

Des Weiteren wird in der Begründung des Antrags das Konzept von Sanktionen an sich infrage gestellt. In den Leitsätzen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht hingegen klar, dass sich das Urteil nicht gegen einzelne Sanktionsformen richtet, sondern explizit, dass der Gesetzgeber verhältnismäßige Pflichten mit verhältnismäßigen Sanktionen durchsetzen darf. Sie nehmen also das Urteil zum Anlass, das Gegenteil dessen zu fordern, was in ihm steht. Zudem wird in der Begründung des Antrags die Situation so dargestellt, als herrsche in den Jobcentern reine Willkür und als werde die Masse der Empfänger ohne Grund schikaniert. Die Statistiken zeigen etwas anderes: Die Sanktionsquote liegt bei gerade einmal 3 %. Selbst wenn man den höheren Zahlen der Linken glaubt, sind es nur 8 %.

(Beifall BVB/FW)

Das bedeutet in beiden Fällen, dass 90 % der ALG-IIEmpfänger überhaupt nicht mit Sanktionen belegt werden. Die weitaus meisten ALG-II-Empfänger scheinen also gut mit den Jobcentern zusammenzuarbeiten und sind ehrlich bemüht, aus ihrem Zustand der Hilfsbedürftigkeit herauszukommen. Üblicherweise haben diese dann auch selten bis nie Probleme mit Sanktionen. Es scheint also gar nicht so schwer zu sein, sich an die Vorgaben der Jobcenter zu halten. Oder umgekehrt: Man muss schon ziemlich offensichtlich etwas falsch machen, ehe man zu den 3 oder 8 % derjenigen gehört, gegen die Sanktionen verhängt werden.

Was die Linke nun durchsetzen will, ist, dass zukünftig selbst eine völlige und offensichtliche Verweigerung von Eingliederungsmaßnahmen bzw. einer Arbeitsaufnahme ohne finanzielle Folgen bleibt.

(Beifall des Abgeordneten Hoffmann [CDU])

Diese Politik hilft über 90 % der Hartz-IV-Empfänger gar nicht. Sie bringt in allererster Linie den wenigen etwas, die kein Interesse daran haben, wieder in Arbeit zu kommen, und nicht mit den Jobcentern zusammenarbeiten wollen. So etwas können wir nicht mittragen.

(Beifall BVB/FW)

Wenn es Ihnen wirklich um die Menschen geht, die ALG II unfreiwillig empfangen und gern wieder eine Arbeit hätten, lassen Sie Ihre Fraktion im Bundestag bessere Förderungs- und Eingliederungsmaßnahmen beantragen.

(Domres [DIE LINKE]: Das machen wir schon!)

Einen solchen Antrag würden wir im Landtag auch gern unterstützen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Rostock, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte Erik Stohn danken, denn er hat gestern gesagt: Wir bilden eine Koalition, in der die unterschiedlichen Perspektiven nicht unkenntlich werden. - Das ist jetzt vielleicht ein Beispiel dafür, auch wenn wir am Ende das gleiche Abstimmungsverhalten aufweisen.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Aber eins nach dem andern. - Das Bundesverfassungsgericht hat ein wahrhaft wegweisendes Urteil gefällt, das weit über die aktuellen Diskussionen hinausgeht, weil bestimmte Praktiken in Zukunft nicht mehr möglich sein werden. Es hat festgestellt, dass ein Großteil der praktizierten Kürzungen schlicht verfassungswidrig ist und die komplette Kürzung der Leistungen der Würde des Menschen widerspricht. Das eigentlich Tragische ist doch, dass erst ein Gericht ein so drastisches Urteil fällen musste und die Änderung der Sanktionspraxis nicht durch eine politische Mehrheit zustande kam.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Auch wir Bündnisgrüne möchten die Sanktionspraxis aus verschiedensten Gründen beenden: Zum einen: Wir haben ein anderes Menschenbild.

(Beifall der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

Es gibt politische Kräfte, die sich über die Gängelung von Unternehmerinnen und Unternehmern beschweren, mit der Gängelung der Schwächsten aber kein Problem haben. Wir Bündnisgrüne glauben an alle Menschen - seien es Unternehmerinnen und Unternehmer oder Menschen ohne Erwerbsarbeit. Deshalb setzen wir auf Anreize statt Bestrafung.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Richtig! Genau darum geht es!)

Das Steuer- und Abgabensystem muss so konstruiert sein, dass es sich für Unternehmerinnen und Unternehmer lohnt, sozial und ökologisch zu wirtschaften, und das Sozialsystem muss so konstruiert sein, dass es sich für Sozialtransferempfängerinnen und -empfänger lohnt, sich bei gesellschaftlichen Aufgaben einzubringen. Das aktuelle System von Hartz IV setzt dagegen auf Bestrafung. Zum Beispiel wird bei einem Hinzuverdienst mehr abgezogen als beim Spitzensteuersatz - das ist kein Anreiz.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Aber selbst, wenn man ein anderes Menschenbild hat - ich glaube, die verschiedenen Menschenbilder im Hause sind deutlich geworden -, muss man sich doch weitere, nämlich ganz pragmatische Fragen stellen: zum Beispiel zur Effektivität des Systems. Wir haben - und darüber freuen wir uns - die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 1990. Wer ist denn jetzt noch arbeitslos? Jetzt geht es um die Langzeitarbeitslosen: Wer sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, wie schwer es ist, diese Menschen zu vermitteln. Erstens haben sie sich die Zeit über weit vom Arbeitsmarkt entfernt, zweitens haben sie viel Stigmatisierung, Gängelung, teilweise Armut erlebt, sind in die innere Migration getrieben worden und haben sich teilweise der Gesellschaft und staatlichen Institutionen entfremdet. Glaubt man denn wirklich, noch einmal draufzuhauen, bringt diese Menschen zurück? Diese Menschen brauchen Vertrauen, dass die Gesellschaft sie nicht aufgegeben hat. Wir müssen sie an die Hand nehmen und ihnen helfen, aus dieser Situation herauszukommen. Hier ist Hilfe schlicht effektiver als Gängelung.

(Beifall B90/GRÜNE sowie DIE LINKE)

Aber selbst, wenn man ein anderes Menschenbild hat und einen die Effektivität auch noch nicht überzeugt: Kommen wir doch einmal zur Effizienz - es ist schön, Effektivität und Effizienz zu unterscheiden - und fragen: Wie effizient ist das Ganze? Wir haben die Zahlen von Herrn Walter gehört: 18 Millionen eintreiben, dafür 100 Millionen ausgeben. Das heißt am Ende: Würden wir das nicht tun, hätten wir 80 Millionen Euro mehr für viele schöne andere Dinge. Dieser ganze bürokratische Apparat, der die Gängelung auferlegt, sie verwaltet - sie muss an den Gerichten auch nachversorgt werden -, ist also schlicht ineffizient. Er kostet uns sehr viel Geld, das wir sinnvoller ausgeben könnten, ganz davon abgesehen, dass die damit beschäftigten Personen auch produktiveren Beschäftigungen nachgehen könnten.

Zum Antrag: Auch wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zu allen Sanktionen gesprochen hat, insbesondere nicht zu den Menschen unter 25. Da ist mal wieder die Bundespolitik gefragt. Ich habe mich für den Landtag beworben und möchte mich gern mit landespolitischen Themen beschäftigen. Wir kennen die Mehrheiten im Bundestag, und da haben wir Grüne auch unsere Anträge in diesem Sinne eingebracht. Im Normenkontrollverfahren sehen wir nicht den Sinn, zumal die Äußerungen von Hubertus Heil ja recht vielversprechend sind.

Deshalb werden wir den Antrag ablehnen und freuen uns auf die Debatten, wie wir in der Landespolitik den Langzeitarbeitslosen helfen und gegen Armut vorgehen können. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Minister Prof. Dr.-Ing. Steinbach.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Einladung aussprechen: Lieber Herr Walter, wenn Sie im Augenblick eine gewisse Beschleunigung in der täglichen Arbeit in Brandenburg noch nicht zu spüren bekommen haben, lade ich Sie ein, mich eine Woche von morgens bis abends zu begleiten.

(Vereinzelt Beifall CDU - Walter [DIE LINKE]: Mach ich! - Stohn [SPD]: Mach doch erst mal ein Praktikum!)

Ich glaube, dann erübrigt sich diese Frage.

Die Fraktion der Linken hat den Antrag - Hartz-IV-Sanktionen abschaffen, Grundsicherung neu justieren - eingebracht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen wird zum Anlass genommen, zu fordern, Hartz IV - gemeint ist das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende - müsse überwunden werden. Der Antrag gibt uns allen Gelegenheit - wie auch vom Kollegen Rostock gerade gesagt -, in einen konstruktiven Austausch zur Frage der Entwicklung des Systems der Grundsicherung einzutreten.