Protocol of the Session on December 12, 2019

derungen Senftenberger See und Lohsa II. Erst wenn Überschusswasser vorhanden ist, können auch Flutungsvorhaben wiederaufgenommen werden. Entsprechende Abstimmungen finden wöchentlich statt.

Gibt es eine Nachfrage dazu?

Nein, danke, das genügt mir. Vielen Dank.

Die nächsten beiden mündlichen Anfragen - 4 und 5 - gehören inhaltlich zusammen, sodass ich jetzt darum bitten möchte, dass die Abgeordneten Kretschmer und Vida ihre Fragen stellen. Frau Ministerin Nonnemacher wird dann beide Fragen zusammen beantworten. Die Frage 4 (Schließung der Kinder- nachsorgeklinik Berlin-Brandenburg) wird vom Abgeordneten Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE und die Frage 5 (Erhalt der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg in Bernau) vom Abgeordneten Vida für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gestellt.

Medienberichten zufolge beschlossen die verantwortlichen Gesellschafter der Nachsorgeklinik am 27. November 2019, die Einrichtung am Standort Wandlitz zu schließen. Die Peter-undIngeborg-Fritz-Stiftung gedenkt zwar, eine solche Einrichtung am Standort Strausberg unter anderer Führung wiederaufzubauen, jedoch sind die Aussagen dazu vage.

Die Nachsorgeklinik behandelte seit 2009 vorrangig herzkranke und krebskranke Kinder und Jugendliche nach dem Konzept der familienorientierten Rehabilitation. Dazu nahm sie seit Bestehen ca. 2 500 Familien mit ihren Kindern oder Jugendlichen bei sich auf. Die Nachsorgeklinik ist in den neuen Bundesländern die einzige Klinik und bundesweit eine von fünf Kliniken mit dieser konzeptionellen Ausrichtung.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Schließung zu verhindern bzw. eine für alle Beteiligten - also inklusive der Mitarbeiter - einvernehmliche Lösung zu unterstützen?

Laut Berichten des RBB soll die Kindernachsorgeklinik BerlinBrandenburg in Bernau geschlossen werden. Auch der avisierte Umzug nach Strausberg soll nicht stattfinden. Damit fiele diese wichtige gemeinnützige Rehabilitationsklinik für herz- und krebskranke Kinder weg. 40 hochqualifizierte Mitarbeiter verlören ihre Arbeitsstelle. Die Schwächung des Gesundheitsstandorts Bernau und Brandenburg insgesamt wäre gravierend. Den Berichten zufolge sollen vor allem die Mietkosten ausschlaggebend gewesen sein. Nach der Einreichung der Frage sind Gründe wie Umzugskosten und diverse andere Dinge hinzugetreten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, durch unterstützende Maßnahmen den Erhalt der Kindernachsorgeklinik zu ermöglichen?

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kretschmer, sehr geehrter Herr Vida, erst einmal zu Ihrer Frage, wann uns das bekannt geworden ist: Die Nachricht von der bedauerlichen Schließung dieser familienorientierten Rehabilitationseinrichtung für krebs- und herzkranke Kinder hat die Landesregierung erst durch die Pressemitteilung der Klinik über die mediale Berichterstattung erreicht. Wir sind aber seit Mitte der 90er-Jahre mit den baulichen Problemen der Kindernachsorgeklinik an diesem Standort befasst und waren in umfängliche Klärungs- und Sondierungsgespräche involviert, haben diese auch begleitet.

Die Kindernachsorgeklinik Bernau ist in den früheren Wohnhäusern von Mitgliedern des DDR-Regimes in der Waldsiedlung Wandlitz untergebracht. Diese Häuser sind gemietet und nach heutigen Maßstäben auch nicht unbedingt für die Zwecke einer Rehabilitationseinrichtung geeignet. Planungen für einen Klinikneubau liegen lange vor und sollten durch die eigens dafür gegründete Peter-und-Ingeborg-Fritz-Stiftung als Bauherr realisiert werden. Die Bausumme ist vom Stifter auf

20 Millionen Euro gedeckelt worden. Nach letzten Informationen ist die Bausumme aber wesentlich höher kalkuliert. Für die Inneneinrichtung sollte von Beginn an die künftige Mieterin des Hauses, die Stiftung Deutsche Kinderkrebsnachsorge, aufkommen.

Seitdem die Finanzierung des Neubaus bekannt ist, etwa seit Juni 2017, ist auch klar, dass die bereitgestellten 20 Millionen Euro lediglich für die reinen Neubaukosten reichen würden. Dies wurde schon in Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stiftung mit Frau Ministerin Golze im Juni 2018 problematisiert, und es wurde die Erwartung formuliert, dass das Land einen finanziellen Beitrag leistet. Auch die Staatskanzlei war involviert. Es haben Gespräche mit dem Chef der Staatskanzlei stattgefunden, und im November 2018 wurden auch anderen Häusern umfängliche Prüfaufträge erteilt, die aber keine Fördermöglichkeit ergaben. Fördermöglichkeiten des Landes sind also mehrfach intensiv geprüft worden. Eine Förderung durch das MSGIV ist ausgeschlossen, da es sich um eine Rehabilitationseinrichtung mit fest vereinbarten Pflegesätzen handelt und nicht um ein Krankenhaus mit gesetzlich verankerter Landesfinanzierung. Sonstige Möglichkeiten einer regulären Förderung sind nicht vorhanden. Die Kindernachsorgeklinik BerlinBrandenburg ist nicht Bestandteil des Krankenhausplans.

Es gäbe noch die Möglichkeit, Lottomittel zum Einsatz zu bringen. Ich weise nur darauf hin, dass das Gesamtvolumen der Lottomittel aller Ressorts bei 5 Millionen Euro liegt. Das wäre bei Weitem nicht ausreichend, um das Delta, über das wir hier reden und das ich nicht genau beziffern kann, zu schließen. Daher haben wir keine Möglichkeit der Landesförderung. Auch mich schmerzt das sehr. Ich gehe davon aus, dass die sehr gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gelände der Rehaklinik schnell andere Beschäftigungsmöglichkeiten finden - wir haben schließlich einen ausgesprochenen Fachkräftemangel. Und ich denke, es ist nach Presselage auch noch nicht ganz ausgeschlossen, dass das Neubauprojekt in Strausberg realisiert werden kann. Der Investor und Stifter sucht neue Kooperationspartner, sodass vielleicht doch noch die Möglichkeit besteht, dass dem Land Brandenburg eine solche wertvolle Einrichtung erhalten bleibt.

Es gibt mehrere Nachfragen. Der Abgeordnete Kretschmer, der Abgeordnete Vida und der Abgeordnete Bischoff, bitte.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. - Wenn ich Sie richtig verstanden habe, schließen Sie aus, dass eine Unterstützung strategisch notwendig wäre, wie es beispielsweise der Zukunftsinvestitionsfonds Brandenburg, der vor wenigen Minuten die Zustimmung des Hauses gefunden hat, vorsieht. Sie schließen also auch Mittel aus diesem Fonds für die Nachsorgeklinik aus?

Frau Ministerin, vielen Dank für die Antwort. - Sie hatten das schon angedeutet, und ich möchte das mit einer Nachfrage vertiefen: Peter Fritz, der Chef der Peter-und-Ingeborg-FritzStiftung, hat mögliche andere Kooperationspartner aus dem sozialen Sektor benannt. Gibt es diesbezüglich unterstützende Gespräche, um hier Hilfe zu gewähren? Gerade im Rahmen Ihrer Tätigkeit sollte die Möglichkeit bestehen, potenziell in Betracht kommende Gesundheitseinrichtungen hier zusammenzuführen. Und selbst wenn es so sein sollte, dass keine Förderfähigkeit gegeben ist, stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, hier koordinierende, kooperative Hilfe zu gewähren.

Im Vorfeld ist schon einiges richtig gesagt worden. Es handelt sich um die einzige Kindernachsorgeklinik für krebskranke und herzkranke Kinder mit ihren Familien in Ostdeutschland. Insofern wurde bisher jedes fünfte erkrankte Kind mit seiner Familie dort unterstützt. Ich frage deshalb nach, ob, wenn eine Fördermöglichkeit des Landes per se nicht möglich erscheint, dennoch in Ihrem Haus die Möglichkeit geprüft wurde, ob die Krankenkassen, der Bund oder eine Gemeinschaftsaktion von Krankenkassen, Bund und Land hier Unterstützung leisten können bzw. kann. Ich kann nicht nachvollziehen, dass es nur Aufgabe einer Stiftung sein soll, Kinder, die an Krebs erkrankt sind, und deren Familien in so einer schwierigen Situation zu unterstützen, zumal sie immer auf dem Weg der Besserung sind - das ist ja die Hoffnung einer Nachsorgeklinik. Insofern also die Frage: Konnte sich Ihr Haus mit anderen Beteiligten in Verbindung setzen oder beabsichtigt dies vielleicht noch, um zu helfen?

Frau Ministerin Nonnemacher, bitte.

Ich fange mit der Frage von Herrn Kretschmer an: Dass das ein Projekt für den Zukunftsinvestitionsfonds sein könnte, habe ich nicht gesehen, aber das sind auch Dinge, die gegeneinander laufen. Anträge können sicherlich gestellt werden, aber ich denke, das trifft nicht das, was als eine Investition im Sinne dieses Fonds gedacht ist.

Zu den Kooperationspartnern, Herr Vida: Wir haben bisher noch keine Anfragen bekommen, uns an Gesprächen mit möglichen

Kooperationspartnern zur Errichtung eines Neubaus in Strausberg zu beteiligen. Ich kann nur darauf verweisen, dass ich in der Leitungssitzung meines Hauses vor wenigen Tagen das Problem dieser Kindernachsorgeklinik nochmals aufgerufen habe und wir nochmals den Sachstand, dass seitens des Landes keine Fördermöglichkeit besteht, bestätigt haben.

Herr Bischoff, es handelt sich bei der Kindernachsorgeklinik um eine anerkannte Rehabilitationseinrichtung. Es werden Rehabilitationsleistungen nach SGB IX erbracht und auch von den entsprechenden Kassen vergütet, aber dass sich die Kassen für diese investiven Maßnahmen zuständig sehen, sehe ich nicht. In den vereinbarten Pflegesätzen ist ein kalkulatorischer Investitionsanteil enthalten, aber dass man die Kassen für diese Neubauprojekte um Hilfe und Unterstützung bittet, kann ich nicht sehen. Ich lasse das gerne prüfen, aber im Moment erscheint mir das nicht möglich.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 6 (Umsetzung des SGB XIV auf Landesebene), gestellt von der Kollegin Richstein.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das soziale Entschädigungsrecht beruhte bislang auf dem Bundesversorgungsgesetz aus dem Jahre 1950, welches ursprünglich für Kriegsgeschädigte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffen wurde. Mehr als 70 Jahre nach Kriegsende gilt es als überholt. Das SGB XIV löst nunmehr das Bundesversorgungsgesetz sowie das Opferentschädigungsgesetz ab und soll sich an den Bedürfnissen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Dieses Gesetz verfolgt unter anderem das Ziel, Opfer und deren Angehörige schneller und zielgerichteter zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind für eine Umsetzung des SGB XIV auf Landesebene notwendig?

Es antwortet Frau Ministerin Nonnemacher. - Bitte schön, Frau Ministerin.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Frau Abgeordnete Richstein, verzeihen Sie bitte, dass ich einen Moment unaufmerksam war, ich wurde noch einmal wegen der sehr dringenden Problematik der Kindernachsorgeklinik in ein Gespräch verwickelt. Das berührt uns ja alle sehr stark.

Das neue Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch ist Kernstück des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechtes, dem die Länder in der 983. Sitzung des Bundesrates erst kürzlich - am 29. November 2019 - zugestimmt haben. Das Gesetz erfüllt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene und den Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Es enthält Verbesserungen für die Opfer von Gewalt und Terror, die insbesondere im Ergebnis der Bewältigung der Folgen des verheerenden Terroranschlags auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 eingefordert worden sind.

Mit der nahen Verkündung des Gesetzes wird zum 3. Jahrestag des Gedenkens an die Opfer des Attentates ein einheitliches Regelwerk vorliegen, in dem das soziale Entschädigungsrecht aus dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Zivildienstgesetz und dem Infektionsschutzgesetz zusammengefasst ist. Während die Erhöhung der Beträge von Waisenrenten und Bestattungskosten sowie die Gleichstellung inländischer und ausländischer Gewaltopfer im geltenden Opferentschädigungsgesetz bereits rückwirkend ab dem 1. Juli 2018 umgesetzt werden, tritt das neue SBG XIV umfassend erst am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Durchführung des neuen SGB XIV liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die bundesgesetzlichen Vorschriften finden unmittelbar Anwendung, sodass es bis auf die Anpassung der im Land Brandenburg vorhandenen - und jetzt Vorsicht! - Versorgungsverwaltungszuständigkeitsverordnung keinerlei landesgesetzlicher Ausführungsbestimmungen bedarf. Die Durchführung des sozialen Entschädigungsrechtes obliegt in Brandenburg dem Landesamt für Soziales und Versorgung als nachgeordneter Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Im Rahmen einer umfassenden Neuordnung des Rechts der sozialen Entschädigung enthält das SGB XIV neben einer Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises unter Einbeziehung von Opfern psychischer Gewalt Vorschriften für einen erleichterten Zugang zu den Leistungen, höhere monatliche Entschädigungsleistungen und einen umfassenden Bestandsschutz. Aufgrund der Zuständigkeiten für die Erbringung von Heil- und Krankenbehandlungen, Rehabilitation und Pflege sowie Heilmittelversorgung entstehen - zusätzlich zu den Krankenkassen - neue Verwaltungsbeziehungen zu den Pflegekassen und den Unfallkassen.

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern zur Umsetzung des neuen Rechtes einen Zeitvorlauf von vier Jahren eingeräumt. Dieser ist erforderlich, um den Versorgungsbehörden der Länder Zeit für die organisatorischen Vorbereitungen zu geben und Arbeitsabläufe neu zu strukturieren. Dazu gehört unter anderem, die für die Erfüllung der neuen Aufgaben erforderlichen Strukturen einzurichten, Netzwerke zu beteiligten Aufgabenträgern aufzubauen und vorhandenes und neu zu gewinnendes Personal für die anstehenden Aufgaben im neuen Recht zu schulen. Es bedarf zudem der Einrichtung eines neuen modernen IT-Verfahrens, das den Anforderungen des SGB XIV, aber auch der Digitalisierung in der Verwaltung, den Datenschutzvorschriften und der Barrierefreiheit entspricht. Die Länder sind hier gemeinsam mit dem Bund im Gespräch, um eine möglichst bundeseinheitliche IT-Lösung zu entwickeln.

Das neue Recht bringt eine ganze Menge Vorteile, ist aber leider nicht besonders einfach zu administrieren. Deshalb gibt es auch die langen Übergangsregelungen. - Ich hoffe, damit Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Danke schön. - Die Frage 7 (Modellprojekte Nachbarsprachen- unterricht Polnisch in Frankfurt [Oder]) wird von der Abgeordneten Damus gestellt.

Vielen Dank. - Zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist im September eine Absichtserklärung zur Stärkung der Nach

bar(schafts)sprache Polnisch getroffen worden. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll es ab dem Schuljahr

2020/21 an einer Grundschule ein Nachbarsprachenkonzept geben mit einem eigenen Curriculum „Nachbarsprache“. Zum anderen wurde ein Schulversuch für ein bilinguales deutschpolnisches Unterrichtsangebot vom Eintritt in die Schule bis zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife vereinbart. Auch dieses Angebot soll zum Schuljahr 2020/21 beginnen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung des Curriculums „Nachbarsprache“ und des Konzepts für den bilingualen deutsch-polnischen Unterricht insbesondere in Hinblick auf das vereinbarte Ziel, mit diesen beiden Schulversuchen zum bilingualen - deutschpolnischen - Unterricht schon im Schuljahr 2020/21 an mehreren Schulen in Frankfurt (Oder) zu beginnen?

Es antwortet Frau Ministerin Ernst für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Damus, das Land Brandenburg pflegt eine Reihe von Maßnahmen, beispielsweise das Erlernen von Polnisch als Fremdsprache, Arbeitsgemeinschaften, muttersprachlicher Unterricht, deutschpolnische Schulprojekte, den Deutsch-Polnischen Tag, die den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Sprache, Kultur und Geschichte Polens bieten und das gemeinsame Lernen von polnischen und brandenburgischen Schülerinnen und Schülern fördern.

In Frankfurt (Oder) sollen weitere vertiefende Angebote an Schulen geschaffen werden, um Schülerinnen und Schülern die Sprache unserer Nachbarn zugänglich zu machen.

In dem Letter of Intent sind zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) und dem MBJS am 23. September die Ziele und Inhalte der Zusammenarbeit vereinbart worden. Dazu gehören der Aufbau und die Umsetzung eines Angebotes für die Nachbarschaftssprache Polnisch an Grundschulen. Dazu wurden zwei Grundschulen gewonnen, die Astrid-Lindgren-Grundschule und die Grundschule „Am Mühlenfließ“ in Frankfurt (Oder). Schülerinnen und Schüler sollen dort in einfacher Form der Sprache und Kultur unseres Nachbarlandes begegnen. Das Landesinstitut für Schule und Medien in Berlin-Brandenburg wird in den Prozess eingebunden und wurde beauftragt, ein Curriculum „Nachbarschaftssprache“ gemeinsam mit den Akteuren in den Schulen zu entwickeln. Das Curriculum wird zum Schuljahr 2020/21 erstmals in der Praxis umgesetzt. Neben dem Angebot der Nachbarschaftssprache wird in Frankfurt (Oder) ein bilinguales Angebot an der Grundschule Mitte und dem KarlLiebknecht-Gymnasium aufgebaut, um interessierten Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit zu geben, vom Beginn des Eintritts in die Schule bis zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife Polnisch als Fremdsprache zu erlernen. Dazu bedarf es einer Konzeption, die aktuell federführend vom MBJS erarbeitet wird.

Eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Damus?

Ich habe insbesondere deswegen gefragt, weil es bis zum Beginn des Schuljahres 2020/21 zwar noch etwas Zeit ist, die Tage der Offenen Tür aber immer mit sehr viel Vorlauf stattfinden, also schon zu Beginn des nächsten Jahres. Insofern ist die Frage: Gibt es bei den Tagen der Offenen Tür die Möglichkeit, dass sich Eltern und Schüler schon darüber informieren?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Abgeordnete Damus, exakt das ist geplant. Es wird im Moment mit Hochdruck an Eckpunkten des Konzeptes gearbeitet, und es ist unser Plan, dass es am Tag der Offenen Tür am 18. Januar am Karl-Liebknecht-Gymnasium präsentiert wird.

Noch eine Nachfrage?

Das ist ja sehr erfreulich. Ich habe eine weitere Nachfrage: Es gibt ja in Frankfurt (Oder) auch zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen, die sich seit Jahren für so ein bilinguales Angebot einsetzen. Meine Frage ist, ob das Ministerium die Möglichkeit sieht, sie an der Erarbeitung des Curriculums zu beteiligen.

Frau Abgeordnete Damus, das können wir uns sehr gut vorstellen, weil das ganz wichtige zivilgesellschaftliche Begleitung dieses sehr anspruchsvollen Projekts ist. Im ersten Schritt werden die Eckpunkte zwischen dem MBJS, dem Schulträger und den Schulen abgestimmt, und dann besteht die Möglichkeit, über das Konzept auch mit der Zivilgesellschaft in Austausch zu treten.

Danke schön. - Eine Frage schaffen wir noch: Die Abgeordnete Vandre stellt Frage 8 (Hohenzollern-Streit). Bitte schön.

Medienberichten zufolge erbittet die Bundesregierung vom Land Brandenburg Auskunft über das weitere Vorgehen im Streit um mögliche Entschädigungen und Rückgaben an die Hohenzollern als Nachfahren der letzten Monarchie in Deutschland.