Protocol of the Session on December 12, 2019

„eine Anspruchsermittlung übersendet. Laut Aussage der FBB soll dies gewährleistet werden.“

Im Oktober nächsten Jahres soll der Flughafen eröffnen. Ich glaube nicht, dass das so kommt, bei so vielen offenen und abgelehnten Anträgen. Das hatte Herr Stefke schon angesprochen: Es wurden viele Anträge abgelehnt, weil die bauliche Höhe nicht in Ordnung war. Das ist mittlerweile revidiert worden. Trotzdem haben sich viele ältere Leute einfach nicht mehr getraut, einen Antrag zu stellen, aus Angst, von Leuten, die sehr harsch aufgetreten sind, noch eine Abfuhr zu kriegen.

Und wenn man sich jetzt hier hinstellt und sagt: „Wir haben den Schallschutz gerecht ausgeführt“, so denke ich und denken wir als AfD-Fraktion, das ist nicht so. Deswegen unser Entschließungsantrag, mit dem wir erreichen wollen, dass der bauliche Schallschutz umgesetzt und nicht monetäre Entschädigung geleistet wird, weil wir damit Grundstücks- und Wohnungsspekulanten Vorschub leisten. Deswegen werbe ich dafür, auch unseren Entschließungsantrag mit in den Ausschuss zu nehmen, und dafür, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER in den Ausschuss geht. - Danke.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Walter-Mundt, bitte.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Am 31. Oktober 2020 wird der Flughafen BER eröffnet, und wir alle drücken fest die Daumen, dass es diesmal wirklich klappt.

(Zuruf)

- Ja, das ist nicht so einfach. - Umso wichtiger ist das Thema Schallschutz. Die von Fluglärm Betroffenen haben Anspruch darauf, dass die notwendigen Maßnahmen bis zur Eröffnung konsequent durchgeführt werden. Natürlich erwarten wir, dass sich die Flughafengesellschaft in Konfliktfällen kulant zeigt und den rechtlichen Rahmen dabei weitestgehend ausschöpft.

Die Diskussionen um den Schallschutz sind nicht neu. Ich bin neu, aber ich habe schon viel zu dem Thema verfolgt, und ich denke, das werden wir in Zukunft auch und noch intensiver tun. Der Sonderausschuss BER hat in der zurückliegenden Legislaturperiode mit einem fraktionsübergreifenden Antrag klare Forderungen gestellt und Verbesserungen angemahnt. Auch die Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder für die Anwohnerinnen und Anwohner entschieden. Daher bin ich fest davon überzeugt, dass sich der neue Landtag weiter kritisch und rege daran beteiligen und dies begleiten wird.

Wo aber liegen die Herausforderungen? Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: Von den knapp 22 000 Antragstellern haben die meisten Anspruch auf besseren Schallschutz. Die Gründe dafür sind vielfältig. Leider wurden aber auch, wie wir feststellen, nicht alle Ansprüche baulich umgesetzt; das wurde von meinen Vorrednern mehrfach erläutert. Dafür gibt es mehrere Gründe; eine Ursache ist, dass das Handwerk mitunter so überlastet ist, dass es die Arbeiten nicht ausführen kann. Aber es gibt auch - das gehört zur Wahrheit - Anspruchsberechtigte, die selbst zögerlich reagieren. Ein Vertrauensverlust ist eingetreten, und den spürt man. Die Anwohner sind verunsichert, und das kann ich, das können wir als CDU gut nachvollziehen.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Deswegen legen wir auch großen Wert darauf, dass zukünftig wieder eine Verbindung geschaffen wird, eine Vertrauensgrundlage entsteht. Dazu werde auch ich im Sonderausschuss mein Möglichstes beitragen.

Aber es gehört auch zur Wahrheit, dass wir niemanden zwingen können. Die Anwohner haben einen Anspruch, aber wenn sie die Baumaßnahmen nicht umsetzen, können wir nicht sagen: Ihr habt das zu tun! - Es ist das Recht der Anwohnerinnen und Anwohner, dies zu entscheiden, und das ist auch gut so. Wir werden den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Danke, Frau Abgeordnete. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Block, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher! Die Überschrift des Antrags der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion könnte das Motto für die gesamte Umsetzung des Schallschutzprogramms sein. Bekanntlich ist in den Anfangsjahren viel Zeit vergeudet worden. Erst durch Klagen und gerichtliche Entscheidungen wurden Kennziffern für den Schallschutz klargestellt und verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen - gegen den Widerstand der Flughafengesellschaft im Übrigen, daran werden sich vielleicht noch einige erinnern. Erst unter der rot-roten Koalition wurden die Mittel für das Schallschutzprogramm abgesichert. Viel zu lang hat es dann unter den verschiedenen Geschäftsführern der FBB gedauert, bis sich der Flughafen einem Selbstverständnis als guter Nachbar genähert hat. Das war auch Inhalt einer Reihe von Anträgen der Koalition der vergangenen Wahlperiode.

Dieser Zeitverzug hätte natürlich nicht sein müssen. Deshalb ist es auch immer richtig zu sagen: Die Umsetzung des Programms muss beschleunigt werden, gerade jetzt, wo das Erreichen der Zielgeraden angekündigt ist. Wenn der Flughafen in Betrieb geht, sollten so viele der Schallschutzmaßnahmen wie möglich umgesetzt sein, und da kann natürlich viel mehr gemacht werden. Diese Aufgabe sollte Brandenburg in seiner Verantwortung als Gesellschafter in der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft gegenüber der FBB kenntlich machen und ihre Erfüllung einfordern.

Zugleich kennen wir aber das Verfahren. Es muss natürlich erst einmal ein Antrag auf dem Tisch liegen, bevor die Umsetzung erfolgen kann. Wir finden auch, dass die Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag gestellt haben, sensibilisiert und professionell beraten werden sollten. Wir haben allerdings im letzten BER-Untersuchungsausschuss vom Schallschutzbeauftragten auch gehört, dass das Interesse an diesen Aufklärungsmaßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern derzeit nicht sehr groß ist. Bedenklich ist jedenfalls die wachsende Zahl der Anspruchsberechtigten, die keinen Schallschutz, jedoch die ihnen zustehenden finanziellen Mittel in Anspruch nehmen. Diese haben dann zwar keinen Schallschutz, aber wir sollten uns davor hüten, den Menschen vorzuschreiben, ob sie finanzielle Mittel oder Baumaßnahmen beantragen. Insofern geht auch der Entschließungsantrag der AfD fehl, denn falls Grundstücke, die keinen Schallschutz bekommen, einmal veräußert werden, würde sich das sicherlich auf den Preis auswirken. Da haben wir als Politiker überhaupt nicht mitzuwirken - die Leute müssen schon selbst entscheiden, wie sie mit ihrem Eigentum und ihren Bedürfnissen umgehen.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE und BVB/FW)

Es geht also darum, dass mehr Anträge gestellt und die Schallschutzmaßnahmen zügig umgesetzt werden. Insofern gehen wir mit dem Ansatz der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER konform. Angesichts der von mir genannten Gründe und der geltenden Regeln kann man allerdings im vorgelegten Antrag nicht von 100 % Schallschutz, sondern nur von bestmöglichem Schallschutz sprechen, und insofern werbe ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter von Gizycki, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Flughafen - ich finde es nicht schlecht, dass das Thema von BVB / FREIE WÄHLER hier gleich am Anfang auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wir haben in den letzten fünf Jahren im Sonderausschuss BER lange für die schon erwähnten Vollzugshinweise der Landesregierung zum Schallschutz gefochten, und am Ende ist das auch beschlossen worden.

Aber es sind noch einige Punkte offen, wo die FBB den Richtlinien nicht Folge leisten wollte. Daher finde ich es angemessen, dass das Thema auch in der nächsten Wahlperiode Gegenstand des Ausschusses ist. Unter anderem deswegen haben wir den Sonderausschuss wieder eingesetzt: damit genau die Punkte besprochen werden können. Klar, man muss das auch im Plenum diskutieren, aber seien Sie einmal ehrlich - auch Herr Stefke wird das wissen -: Solche Debatten und Diskussionen führen wir dann im Sonderausschuss Flughafen. Da können wir nämlich wirklich ins Detail gehen, und da können wir auch Herrn Wagner fragen, wie die Sachen umgesetzt werden können, die Sie hier beantragt haben.

Klar, schneller gehen kann es immer. Mehr Kulanz bei der Umsetzung und Härtefallregelung ist möglich, aber dann muss man sich genau ansehen, was das im Einzelnen heißt, denn die

Flughafengesellschaft ist auch an Bundesgesetze gebunden, und ich glaube kaum, dass wir als einer von drei Gesellschaftern des Flughafens mehr als nur kleine Änderungen hier und da erreichen können.

Klar ist auch, dass jedes freiwillige Zugeständnis darüber hinaus auch ein Problem aufwirft. Man darf als GmbH nicht einfach zusätzlich Geld ausgeben - darauf werden die Gesellschafter schon achten, und letztlich ist es auch Geld, das die Länder nicht haben. Es ist nicht eben hier einmal ein bisschen, sondern es ist wirklich viel Geld, und wir wissen, wie die Situation der Flughafengesellschaft ist. Ich glaube auch kaum, dass Berlin oder der Bund dieses Geld übrig haben. Von daher möchte ich die Hoffnung, die hier vielleicht ins Land schießt, ein bisschen dämpfen.

Gleichwohl: Für das, was rechtlich zugesichert ist und gesetzlich umgesetzt werden muss, müssen wir natürlich einstehen, und deswegen werbe ich dafür, das Thema im Sonderausschuss in der angemessenen Tiefe und Breite weiter zu behandeln. Da sind Sie auch gefordert, Anträge vorzulegen, wie es denn gehen könnte. Ich als Vorsitzender des Sonderausschusses werde das Thema noch einmal explizit auf die Tagesordnung setzen, aber falls Sie konkrete Hinweise haben, wäre ich dankbar, wenn Sie Anträge einreichten.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Zum Schallschutz und zum Fluglärm insgesamt: Das eine ist der passive Schallschutz. Ich hatte eben darauf hingewiesen, dass es da auch Grenzen gibt. Das zentrale Problem beim Fluglärm kann man auf Bundesebene angehen, indem Fluglärmgesetze verbessert werden. Dass die nicht ausreichen, sehen wir an dem Problem, das wir hier haben. Das Bundesgesetz ist derzeit ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente aktiver Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm, verbindliche Lärmobergrenzen oder gar Lärmreduktionsziele fehlen hier völlig. Das sollte man immer im Blick haben, wenn man das Thema Fluglärm betrachtet.

Wir müssen uns auch klar darüber sein, was für einen Flughafen wir dort entwickeln wollen. Das wird die Diskussion zeigen, das werden wir im Sonderausschuss sehen, das hat auch Herr Lütke Daldrup schon angekündigt. Was wollen wir eigentlich für einen Flughafen? Wir haben immer mehr Flugverkehr. Im Vergleich zum letzten Jahr hat der Flugverkehr in der Region Berlin-Brandenburg um 3,5 % zugenommen, und gerade die Region Berlin-Brandenburg hat einen Schwerpunkt bei BilligAirlines. Dass das die Lösung und das Ziel ist, das wir uns vorstellen, sollte man doch bezweifeln.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wenn man das Thema Fluglärm ganzheitlich betrachtet, müssen wir uns auch über diesen Flughafen unterhalten und darüber, was für einen Flugverkehr wir in die Region holen wollen. Wollen wir die Touristen wirklich auf Teufel komm raus mit Dumping-Preisen aus der ganzen Welt nach Berlin schaffen? Oder sollten wir nicht lieber auf Qualität und geringeren Fluglärm setzen, indem wir ein entsprechend hochpreisiges Angebot mit der Flughafengesellschaft umsetzen - so, wie es zum Beispiel in München oder Frankfurt der Fall ist? Das sollten wir im Sonderausschuss diskutieren.

Dass der Antrag, so wie er ist, in einigen Punkten - das wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen - nicht zustim

mungsfähig ist, denke ich, ist klar. Aber ich werbe noch einmal dafür, dass wir die Position im Sonderausschuss diskutieren, damit wir wissen, was wir beschließen und welche Konsequenzen das hat, Herr Vida. Wenn wir diesem Antrag hier einfach zustimmen, dann - das wissen Sie sehr gut - könnte das Auswirkungen haben, die wir jetzt nicht völlig abschätzen können. Deswegen werbe ich dafür, dass wir das im Ausschuss tun. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Wernitz [SPD] - Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Beermann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Die Flughafen BerlinBrandenburg GmbH, FBB, ist verpflichtet, geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Das Schutzniveau hängt von der Art der zu schützenden Räume und deren Lage in Schutzgebieten ab.

Bei der Umsetzung der Schallschutzauflagen hat die FBB grundsätzlich die Wahl, ob sie die Schallschutzeinrichtung selbst einbauen lässt oder den Betroffenen die Aufwendungen für den Einbau erstattet. Die FBB hat sich für die Variante der Kostenerstattung entschieden. Zur Umsetzung hat die FBB ein Schallschutzprogramm entwickelt. Im Rahmen dieses Programms ermittelt die FBB auf Antrag der Betroffenen den Umfang der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und übernimmt die Kostenerstattung nach Umsetzung. Einen entscheidenden Einfluss auf die Umsetzung der Schallschutzvorrichtungen haben dabei die Anspruchsberechtigten. So haben die Betroffenen - das ist wichtig - fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg Zeit, ihre Schallschutzansprüche gegenüber der FBB geltend zu machen. Da sich die FBB für den Weg der Kostenerstattung entschieden hat, hängt es originär von den Entscheidungen der Anspruchsberechtigten ab, wann sie die ermittelten Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Es kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass eine hundertprozentige Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg erfolgt.

Meine Damen und Herren, wichtig für die Inbetriebnahme des Verkehrsflughafens aus Sicht des Vollzugs der Schallschutzauflagen ist es, dass die FBB eine vorherige Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen ermöglicht. Wie schon der Abgeordnete Barthel zutreffend ausgeführt hat, ist davon auszugehen, wenn die FBB alle Anträge, die bis zu einem Jahr vor Inbetriebnahme bei ihr gestellt wurden, sechs Monate vor Inbetriebnahme abgearbeitet und die Anspruchsermittlung übermittelt hat. Nach Darstellung der FBB sind von den mit Stand 31.10.2019 für insgesamt 21 872 Wohneinheiten gestellten Anträgen

20 400 abgearbeitet. Diese Zahlen sind hier schon erwähnt worden und auch, dass das einer Quote von 93 % entspricht. Von den noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen für 1 472 Wohneinheiten befinden sich 977 in Hinderung aufgrund fehlender Angaben der Anspruchsberechtigten und 495 in Bearbeitung.

Meine Damen und Herren, zum Zeitpunkt der Ermittlung der Schallschutzansprüche werden von der FBB die jeweils aktuel

len Baupreise berücksichtigt. Dazu hat die FBB ein Rahmenleistungsverzeichnis erstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und angepasst, zuletzt im Oktober 2019. Bei der Umsetzung der Schallschutzvorrichtungen ist eine Abweichung von den im Leistungsverzeichnis definierten Maßnahmen möglich, wenn die alternativen baulichen Lösungen kostenneutral und geeignet sind, den erforderlichen Schallschutz zu gewährleisten. Nachträgliche Preissteigerungen rechnet die FBB den Anspruchsberechtigten nur dann zu, wenn eine unstreitige Anspruchsermittlung über einen längeren Zeitraum vorlag und die Anspruchsberechtigten keinen Schritt zur Umsetzung unternommen haben. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/Grüne)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hat noch Redezeit. Herr Abgeordneter Stefke, bitte.

(Stefke [BVB/FW]: Stefke! - Wie viel Redezeit habe ich noch?)

- Sie haben noch 3 Minuten 38 Sekunden. Und ich hatte Stefke gesagt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute meine fünfte Sitzung des Landtages, und ich bin ein bisschen erstaunt, wie lang und breit wir doch über Dinge reden, die hinsichtlich ihrer Verabschiedung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollten.

(Kubitzki [AfD]: Das sehen wir auch so!)

Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was wir beantragt haben: Wir haben beantragt, die Landesregierung solle gegenüber der Flughafengesellschaft aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, unverzüglich eine Beschleunigung des BERSchallschutzprogramms dahingehend einzuleiten, dass es zur Betriebsaufnahme des BER zu hundert Prozent umgesetzt ist. Das muss unter uns allen doch völlig unstreitig sein.