Protocol of the Session on December 12, 2019

(Beifall BVB/FW und AfD)

Und ich hoffe, dass kein Redner nach mir auf die Idee kommt, zu sagen: Ja, das wollen wir auch, aber es liegt an den Betroffenen, wenn es nicht so sein soll. - Das wäre nicht nur zynisch, sondern eine unzulässige Verdrehung der Tatsachen.

(Beifall BVB/FW)

Wer wollte es Anspruchsberechtigten verdenken, wenn sie im Laufe der Jahre den Ausgang von diversen Klagen auf besseren, auf wirksameren Schallschutz abgewartet haben? Und sie wurden in diesem Vorgehen von gerichtlicher Seite bestätigt. Ich hatte bereits erwähnt, dass das Oberverwaltungsgericht eine langjährige Praxis der FBB für rechtswidrig erklärt hat. Und die Billigheimer-Lüfter, die nur kalte Luft in die Räume geblasen haben und damit Feuchtigkeit und Schimmel in den Häusern verursacht hätten, wurden doch auch nicht allein aus Einsicht oder gar Nächstenliebe auf Lüfter mit Wärmerückgewinnung umgestellt, sondern weil sich Betroffene gegen das Ignorieren einfacher Bauphysik gewehrt haben.

(Beifall BVB/FW)

Nein, die Schuld den Betroffenen zuzuschieben geht gar nicht. Die Landesregierung muss jetzt Druck auf die FBB ausüben, dass sie eine Schippe drauflegt und alle von ihr zu vertretenden Hindernisse aus dem Weg räumt. Dazu zählt, wie in unserem Antrag formuliert, dass sie sich nicht kleinlich um Kosten streitet, die aufgrund eines veralteten Preiskatalogs in den Leistungsverzeichnissen zu niedrig bemessen sind, oder um begründete Veränderungswünsche zur Raumnutzung.

Hehren Worten von dem weltbesten Schallschutz, vom Schallschutzfrieden, vom Bündnis am Boden und so weiter und so fort sollten nun endlich einmal Taten folgen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Barthel, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ehe ich auf den Antrag eingehen werde, möchte ich drei Vorbemerkungen machen, die sich auch auf die Historie beziehen.

Erstens. Ohne einen ausreichenden aktiven und passiven Schallschutz für die Menschen im Umfeld des Flughafens BER wird es keine Akzeptanz geben. Das hat das Parlament in der letzten Wahlperiode immer wieder betont, das ist auch Position der SPD und natürlich auch meine eigene.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Zweitens. Unbefriedigend war und ist es, dass es in den zurückliegenden Jahren immer wieder Streit um die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses gab. Das wurde hier ja schon dargelegt. Anwohner und Betroffene mussten ihr Recht vor Gericht erstreiten. Das hat Geld, Zeit und Nerven gekostet. Dabei wurde viel Vertrauen in die Politik zerstört. Um hier Brücken zu bauen, hat der Landtag - auch auf Antrag der SPDFraktion - verschiedene Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde das MIL beauftragt, Vollzugshinweise gegenüber der FBB zur Umsetzung des Schallschutzes zu erlassen.

Drittens. Behördliche Auflage für die FBB ist es, die berechtigten Antragsteller rechtzeitig, sechs Monate vor Inbetriebnahme - sofern die Anträge 12 Monate vor Inbetriebnahme vollständig waren -, in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an ihrem Objekt umzusetzen - konkret also: die ASE-B bis zu diesem Zeitpunkt - sechs Monate vor Inbetriebnahme - zu versenden.

Nun komme ich zu dem Antrag. In der letzten Wahlperiode haben wir eine deutliche Verbesserung der Arbeit der FBB in Sachen Schallschutz erreicht, wenn auch noch nicht alles im grünen Bereich ist. Sicherlich haben auch die kontinuierliche Bearbeitung des Themas im Sonderausschuss - inklusive der Anhörungen der Betroffenen - und Parlamentsbeschlüsse dazu beigetragen. Den Stand hat mein Kollege bereits dargelegt. Wir haben im Tagschutzgebiet eine Abarbeitung von 91 % der Anträge, im Nachtschutzgebiet eine von 97 %. Nach wie vor - das sehe ich auch so - ist aber die Bearbeitungsdauer ein Kritikpunkt. Nach aktuellen Statistiken dauert die Bearbeitung der ASE-B vier bis fünf Monate, für die ASE-E sind es noch drei bis vier Monate mehr. Das ist also auch ein Punkt, bei dem es durchaus mehr Initiative seitens der FBB geben kann.

Derzeit sind 495 Wohneinheiten in der Anspruchsermittlung, also in Bearbeitung. Außerdem gibt es - das wurde auch schon gesagt - 977 Objekte, die „in Hinderung“ sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig: ungeklärte baurechtliche Fragen, aber auch - da sind wir an einem entscheidenden Punkt - eine unzureichende Mitwirkung der Eigentümer. Hier liegt auch der wesentliche Schwachpunkt Ihres Antrags. Die Mitwirkungspflicht der Eigentümer wird nicht adressiert.

Noch eine Bemerkung zur Kulanz. Wir haben - gemeinsam mit den Betroffenen - in den letzten Jahren eine deutlich höhere Flexibilität der FBB in Sachen Schallschutz erreicht. Aber es

gibt einen definierten Rahmen, in dem sich auch die FBB bewegen muss. Das ist der Planfeststellungsbeschluss. So können nicht erforderliche Maßnahmen, zum Beispiel ein höherer Schallschutz in Schlafzimmern als nach dem Planfeststellungsbeschluss vorgesehen, nicht zulasten geringeren Schallschutzes in den Tagräumen umgesetzt werden, denn das würde gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen. Das kann die FBB also nicht machen.

Wünscht allerdings ein Antragsteller - Sie haben ja die Lüfter angesprochen - eine schalltechnisch gleichwertige, jedoch von den vorgesehenen Maßnahmen abweichende zentrale Lüftungsanlage in seinem Haus oder Außendämmung statt Innendämmung, so trägt die FBB die Kosten abweichend, aber eben nur in der Höhe des ausgewiesenen erforderlichen Kostenrahmens der ASE-B. Insofern hat die FBB bereits im rechtlichen Rahmen mögliche Flexibilisierungen im Schallschutzprogramm des BER eingeführt.

Die im Antrag geforderte inflationsbedingte Preisanpassung des Leistungsverzeichnisses ist auch erfolgt. Eine vollständige Umsetzung des Schallschutzprogrammes bis zur Inbetriebnahme des BER - wie Sie es fordern - ist nur möglich, wenn die Anspruchsteller die Mitwirkungspflicht wahrnehmen.

Die im Antrag der FREIEN WÄHLER vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Mitwirkungspflicht der Anwohner zu ersetzen oder zu beschleunigen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es ist eine Kurzintervention angezeigt worden. - Bitte, Herr Abgeordneter Zeschmann.

Herr Abgeordneter Barthel, Sie haben eben ausgeführt, die SPD-Fraktion habe damals beantragt, Vollzugshinweise an das MIL zu fordern und durchzusetzen, damit es im Sinne der Schallschutzberechtigten, also der Schwerstbetroffenen, die in Tag- und Nachtschutzgebieten wohnen, endlich eine Lösung gibt. Das ist leider so nicht richtig. Wir haben Sie zum Jagen getragen. Wir haben jahrelang im Verbund mit den Bürgerinitiativen die Prozesse geführt - erst vor den Verwaltungsgerichten, dann vor dem Oberverwaltungsgericht. Erst als der Druck zu groß war und wir eine Anhörung im Sonderausschuss BER durchgeführt haben, in der Anwesende zu weinen anfingen, sogar der eine oder andere Abgeordnete der damaligen Koalition betreten nach unten geguckt hat, waren Sie bereit, das zu tun.

Was ist aus den Vollzugshinweisen geworden? - Die damalige Ministerin Schneider hat sie abgetan, hat sie juristisch weggedrückt. Es ist nie wirklich etwas passiert. Also, es tut mir leid, da kann ich Ihnen überhaupt nicht folgen.

Sie haben eben auch gesagt - ich zitiere -, ohne eine ausreichende Umsetzung des Schallschutzes wird es keine Akzeptanz geben. Das haben Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt. Das finde ich gut, aber dann müssten Sie sich eigentlich genau dafür einsetzen, dass der Schallschutz baulich vollständig umgesetzt ist, bevor der Flughafen eröffnet.

(Beifall BVB/FW)

Denn wie Sie sich bestimmt erinnern können, steht das a) im Planfeststellungsbeschluss und war es b) eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht damals zur Genehmigung gesagt hat: Na ja, der Standort ist vielleicht nicht optimal, aber wenn ihr da wirklich einen tollen Schallschutz umsetzt, dann dürft ihr an diesem ungeeigneten Standort den Flughafen doch noch bauen.

Jetzt müsst ihr euch - Entschuldigung - gefälligst auch einmal daran halten und das tun und den Gesundheitsschutz unserer Bürger umsetzen. Der steht nämlich indirekt auch in der Verfassung. Wenn ich mich recht erinnere, haben der Ministerpräsident und alle Minister den Amtseid geschworen, Schaden von den Brandenburgern abzuwenden, also auch von ihrer Gesundheit. Halten Sie sich endlich daran!

(Beifall BVB/FW)

Herr Abgeordneter Barthel, möchten Sie erwidern? - Bitte.

Kollege Zeschmann, ich bin in einer Sache bei Ihnen: Es ist tatsächlich so, wir brauchen einen maximalen Schallschutz für die Betroffenen. Dafür gibt es klare Regeln. Wir haben uns als Fraktion dafür eingesetzt, wir haben den Antrag zu den Vollzugshinweisen eingebracht. Dass wir dabei Unterstützung von außen gehabt haben, bestreite ich ja gar nicht.

Die Ministerin hat die Vollzugshinweise an die FBB weitergegeben, und die FBB hat versucht, die Vollzugshinweise zu umgehen. Aber das Ministerium, die Luftfahrtbehörde, hat sich darüber mit der FBB auseinandergesetzt. Also, insofern ist das ein Prozess. Und wir müssen feststellen: Am Ende hat es gewirkt.

Insofern sollten wir hier einen Appell an die Flughafengesellschaft richten, dass sie ihre Aufgaben so, wie sie festgelegt worden sind, nämlich sechs Monate vor Eröffnung die restliche ASE-B herauszugeben, erledigt.

Andererseits bitte ich auch darum, dass Sie über Ihre Kanäle dafür werben, dass die, die die ASE-B haben, diese Möglichkeit auch tatsächlich in Anspruch nehmen und die Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Das ist bisher eben leider nicht der Fall. Viele sind noch nicht dabei, haben diese baulichen Maßnahmen noch nicht in Auftrag gegeben.

Danke, Herr Abgeordneter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich, dass ich auch zu diesem Thema sprechen darf, weil mich das persönlich betrifft. Ich wohne seit Anbeginn der Zeit, in der ich in Blankenfelde lebe - immerhin 34 Jahre -, genau in der Einflugschneise. Da beträgt die Flughöhe vielleicht 100 Meter. Ich bin also direkt betroffen.

Zu Herrn Barthel möchte ich kurz sagen: Wenn Sie jetzt für versäumte Dinge, bei denen von der Landesregierung nicht genügend Druck gekommen ist, wieder den Anwohnern die Schuld geben, dann tut es mir leid, dann haben Sie etwas falsch verstanden. Sie wohnen ja nur ein paar Hundert Meter Luftlinie weiter, in Großbeeren, also müssten Sie eigentlich auch betroffen sein.

(Barthel [SPD]: Ja, bin ich auch!)

Ich weiß nicht, ob Sie Schallschutz bekommen haben oder ob er Ihnen überhaupt zusteht. Aber ich fange jetzt mit meiner Rede an.

Laut dem Leiter der Abteilung Schallschutz, Herrn Wagner, sind mit Stand 31.10. dieses Jahres 13 541 Anträge auf Prüfung eines Anspruchs auf Schallschutz im Taggebiet eingegangen. In 6 753 Fällen davon wurde eine Entschädigungszahlung ermittelt, das heißt, dass 6 753 Wohneinheiten im Tagschutzgebiet keinen Schallschutz umsetzen können - die Zahlungen reichen schlichtweg nicht aus. Noch schlimmer ist die Situation beim Nachtschutz. Von 8 100 Anspruchsberechtigten wurde in sage und schreibe 7 675 Fällen ein Entschädigungsanspruch ermittelt. Das heißt, es gibt 14 428 Fälle, in denen der Schallschutz den von der FBB GmbH ermittelten Verkehrswert übersteigt und daher eine mehr oder minder pauschale Entschädigungszahlung erfolgt. Und es handelt sich, sehr geehrte Damen und Herren, nicht um den weltbesten Schallschutz, der in diesem Haus immer versprochen worden ist.

Das stimmt mich traurig und nachdenklich - traurig deshalb, weil die Maßnahmen bei vielen einfach nicht ankommen. Herr Stefke - auch ein Betroffener - hat schon viele richtige Dinge gesagt. Wir spielen hier mit der Gesundheit der Bürger. Und wir werden es nicht schaffen, die bauliche Umsetzung des Schallschutzes, die Voraussetzung für die Eröffnung des Flughafens sein sollte, durchzusetzen, weil einfach nicht genug dafür getan worden ist.

Viele Wohngebiete im Umkreis des BER sprechen hauptsächlich Familien an, und Sie tragen die Verantwortung dafür an keiner Stelle. Denn wenn Sie das tun würden, würden Sie sich durch die Zweckgebundenheit der Schallschutzgelder für tatsächlichen Schallschutz einsetzen und nicht einfach nur die Anträge abarbeiten.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass sich der gesundheitliche Schutz der Anwohner auf Schallschutz bezieht. Warum dazu Ausstattungsmerkmale wie Wandbemalung, Schlösser und Beläge oder gar Intarsien im Parkett erfasst werden - das tun die Gutachter nämlich teilweise vor Ort -, muss mal jemand erklären.

Es macht mich auch ein bisschen wütend, dass Flughafenanrainer ganz bewusst hinters Licht geführt werden. So lautet nämlich die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode zur Eröffnung des Flughafens und zum schleppenden Schallschutzeinbau:

„In Hinblick auf die Umsetzung der Auflagen zum baulichen Schallschutz durch die Flughafen Ber

lin Brandenburg GmbH (FBB) ist von entscheidender Bedeutung, ob die FBB diejenigen Anspruchsberechtigten, die rechtzeitig, d. h. mindestens ein Jahr vor der geplanten Inbetriebnahme einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, in die Lage versetzt hat, sich die erforderlichen Schallschutzeinrichtungen einbauen zu lassen. Dies ist

dann der Fall, wenn die FBB den Anspruchsberechtigten rechtzeitig, d. h. mindestens sechs Monate vor dem beantragten Inbetriebnahmezeitpunkt“

- der ja hier schon öfter genannt worden ist -

„eine Anspruchsermittlung übersendet. Laut Aussage der FBB soll dies gewährleistet werden.“