Sie behaupten, dass die brandenburgischen Schülerinnen und Schüler in den Studien besonders schlecht abschneiden. Das ist einfach verkehrt.
Ich nenne Ihnen einige Ergebnisse des IQB-Bildungstrends - Sie haben ihn immerhin genannt. 2015, Sekundarstufe I, sprachliche Kompetenzen - Lesen und Zuhören: Platz 5 von 16 Bundesländern; Rechtschreibung: Platz 8. Das ist okay, das ist ein gutes Ergebnis. 2016, Grundschule, Deutsch - Lesen: 7 von 16 - das ist okay -; Zuhören, Rechtschreibung: 10 und 11 von 16. Damit waren wir in der Tat nicht so zufrieden, wir haben aber auch Konsequenzen daraus gezogen.
Gerade den letzten IQB-Bildungstrend, den wir noch auswerten, möchte ich erwähnen: Sekundarstufe I, mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen: In der Tat haben sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den ostdeutschen Ländern zurückentwickelt, aber wir liegen immer noch im oberen Bereich.
Da muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen. Es ist eine Frage, wie man die Politik der Vergangenheit beurteilt - dazu hat jeder seine Meinung. Aber etwas anderes ist das, was Sie hier erzählt haben - damit diffamieren Sie die Leistungen der Lehrkräfte in Brandenburg in den letzten Jahren - und zwar in erheblichem Ausmaß -, die sich täglich dafür einsetzen, dass Schülerinnen und Schüler in all ihrer Unterschiedlichkeit gut lernen. Das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen, das finde ich eine Unverschämtheit.
Der zweite damit verbundene Effekt ist, dass Sie den Schülerinnen und Schülern in Brandenburg mitteilen, sie würden nichts lernen. Auch das ist falsch und halte ich für eine Unverfrorenheit, die die Kinder, die sich täglich anstrengen, die von ihren Eltern unterstützt werden, Hürden nehmen und leistungsbereit sind, nicht verdient haben.
Ansonsten steht nicht besonders viel im Antrag, außer die Äußerung zu den Noten, wir sollten etwas vorlegen. Es reicht ein Blick ins Gesetz: Dort steht, dass die Leistungsorientierung eine, aber nicht die einzige Richtschnur unseres Handelns ist. Kreativität und Eigeninitiative, Mitverantwortung, Bürgerinnen und Bürger in Europa sein - das sind ebenso berechtigte, gute Ziele unseres Bildungssystems. Die anderen Punkte können Sie auch im Koalitionsvertrag nachlesen.
Ich nenne Ihnen aber noch einige Dinge, die wir in Deutschland und in Brandenburg in den letzten Jahren unternommen haben, um die Leistungsfähigkeit zu sichern: Einführung des Zentralabiturs 2004/2005, Einführung der Lernausgangslagenuntersuchung für Klasse 7 in Deutsch, Mathe und Englisch, verbindliche Umsetzung der individuellen Lernausgangslage, Orientierungsarbeiten, Nutzung der Abiturprüfungsaufgaben aus dem bundesweiten Pool. All das sind Maßnahmen, die wir sehr systematisch ergreifen, um die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems sicherzustellen - im Vergleich und gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Ich sage außerdem sehr deutlich: Brandenburg spielt immer eine führende Rolle, wenn es darum geht, diesen Weg zu beschreiten.
Ich kann Ihnen nur anbieten, sich im Bildungsausschuss etwas genauer über die Studien zu informieren, bevor Sie unsere Schulen in dieser Art und Weise diffamieren. - Vielen Dank.
Wenn wir dann unsere Kinder aus der Schule entlassen, kommen sie in eine Leistungsgesellschaft. Frau Dannenberg, Frau Poschmann, wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Und wenn unsere Kinder nicht von Anfang an daran gewöhnt werden, dann haben sie ein Problem. Unsere Kinder baden das dann aus. Im Antrag steht nicht, dass Zensuren abgeschafft werden sollen, sondern die bis jetzt abgeschafften Zensuren sollen wiedereingeführt werden. Wir haben den Koalitionsvertrag schon gelesen.
Sie haben hier gezeigt, welchen Stellenwert Sie Ihren ehemaligen Positionen beimessen. Das waren alles auch einmal Positionen der CDU. Wir sind in recht guter Gesellschaft, da altgediente Lehrer sagen, dass das Leistungsprinzip wiedereingeführt werden muss. Josef Kraus, ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbands, steht uns zur Seite, der Brandenburgische Pädagogen-Verband sagt Ähnliches, und demzufolge, Frau Ministerin, denke ich, dass dieser Antrag angenommen werden sollte. - Danke.
Wir sind jetzt am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Leistungsprinzip an Schulen endlich wieder durchsetzen“, Drucksache 7/241, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt.
Ich rufe zur Abstimmung über den Antrag an sich auf. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Dazu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/308 und ein Entschließungsantrag der AfDFraktion auf Drucksache 7/332 vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und - so Sie noch zugeschaltet sind - liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Zum BER zu sprechen - egal, um welches Thema es im Einzelnen geht - heißt im Grunde immer, mit fünf Minuten nicht auskommen zu können. Ich versuche es trotzdem.
Der BER soll nach Ankündigung des Vorsitzenden der Flughafengesellschaft, Herrn Lütke Daldrup, nun am 31. Oktober nächsten Jahres eröffnen. Es ist nach 2011, 2012, zwei Terminen im Jahr 2013, 2017 und 2018 der siebte Termin, der für die Inbetriebnahme genannt wird. Ich halte es da mit Johann Wolf
Der erste Spatenstich erfolgte bekanntlich am 5. September 2006. Die benötigte Bauzeit war mit fünf Jahren veranschlagt, und die geplante Eröffnung war demzufolge für den 30. Oktober 2011 terminiert. Wie wir wissen, kam es anders.
Ich rufe all dies nicht deshalb in Erinnerung, um wiederholt den Finger in die Wunde zu legen, wenngleich dies in Bezug auf den BER nie verkehrt ist. Ich tue es deshalb, weil es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der leidvollen Historie von x verschobenen Eröffnungsterminen und unserem Antrag „Anwohner schützen: BER-Schallschutzprogramm beschleunigen!“ gibt.
Die Genehmigung für den Bau des BER über den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 ist mit den Auflagen zum Schallschutz verbunden. Die Einteilung der Schutz- und Entschädigungsgebiete geht ebenfalls darauf zurück. Weitere Rechtsgrundlagen sind Planergänzungsbeschlüsse, Prozesserklärungen, OVG-Urteile sowie behördliche Vollzugsanweisungen. Die Gesamtzahl der betroffenen Haushalte liegt bei ca. 26 000, von denen laut FBB-Monatsbericht Stand Oktober dieses Jahres weit über 1 000 noch nicht beschieden sind und von denen man knapp 1 000 als „in Hinderung“ bezeichnet und die Schuld damit den Betroffenen zuschiebt.
Die Größe der Anspruchsgebiete beträgt 155 Quadratkilometer - damit die Größe einmal greifbar wird: Das ist ein Gebiet, in das fünfzig Mal die Fläche des in Grünheide geplanten TeslaWerks hineinpassen würde. Für die Anspruchsberechtigten ist nicht nur die Qualität, also die Wirksamkeit der Maßnahmen und ihre Folgen für ihre Gesundheit und die Gebäudesubstanz, sondern selbstverständlich auch der Zeitpunkt der Umsetzung des Schallschutzprogramms von entscheidender Bedeutung. Vom ersten Spatenstich am 5. September 2006 bis heute sind 13 Jahre vergangen - 13 lange Jahre, in denen es noch immer nicht gelungen ist, den Schutz der Schwerstbetroffenen vollständig umzusetzen. Über diesen langen Zeitraum - und bis heute - führen zahlreiche Schwerstbetroffene einen regelrechten Kampf gegen die Schallschutzabteilung der Flughafengesellschaft, um zu ihrem Recht zu kommen.
Man muss es einmal deutlich sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Dieser Kampf sowie auch der jahrelange Kampf der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen den Standort selbst war zu jeder Zeit friedlich.
Das ist angesichts tiefer Verzweiflung vieler Betroffener nicht selbstverständlich. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hierfür den BER-Standortgegnern von dieser Stelle aus herzlich zu danken.
Es bleibt unvergessen, dass die Flughafengesellschaft doch über Jahre den Schwerstbetroffenen in Bezug auf den Schallschutz nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnte. Erinnert sei hier an die zum Teil sehr unterschiedliche Vorgehensweise der diversen beauftragten Ingenieurbüros bei den Bestandsaufnahmen für die schallschutztechnischen Objektbeurteilungen, den Streit um Wohnküchen, Wohndielen, Deckenhöhen, Wintergärten mit der kleinlichen Auslegung der Bauordnung seitens der Flughafengesellschaft, um eine Innen- oder Außendämmung oder um die Billigheimer-Lüfter. Höhepunkt der Auseinandersetzung war, dass das Oberlandesgericht die Bewilligungspraxis der FBB für den Schallschutz im vergangenen Jahr in Teilen sogar für rechtswidrig erklärt und damit gekippt hat. Wenn Herr Lütke Daldrup nun so mutig ist, mit dem 31. Oktober 2020 einen konkreten Termin für die BEREröffnung zu nennen, dann sollte eines fraktionsübergreifend unstreitig sein: Zum ersten Start vom bzw. der ersten Landung auf dem BER müssen alle beantragten Maßnahmen zum passiven Schallschutz, auf die die Betroffenen im Umfeld des BER einen Rechtsanspruch haben, umgesetzt sein.