Protocol of the Session on June 17, 2021

(Unruhe)

Ich verstehe die Aufregung im Saal, und trotzdem hören wir bitte dem Abgeordneten Schieske zu.

Es gab bzw. es gibt keine Studien zur Sinnhaftigkeit eines MundNasen-Schutzes bei der Übertragung des Coronavirus, aber es gibt genügend Studien zu den Schäden der Corona-Politik und ihrer Zwangsmaßnahmen. Dazu wird mein Kollege Christoph Berndt noch ausführen.

Aufgrund meiner Erfahrung im Rettungsdienst und bei Infektionsfahrten, wo man sich also besonders schützen muss, kann ich Ihnen folgende Beobachtung schildern: Sie alle gehen falsch mit der angeblichen Schutzausrüstung um.

Herr Bretz, in der letzten Sondersitzung haben Sie mit der Maske gespielt wie ein Mädchen beim Gedichtvortragen mit ihren Rockzipfeln - genau so. Der sonst so korrekte Herr Schaller hat hier heute ebenfalls mehrfach mit der Maske in der Hand gespielt. Frau Ministerin Nonnemacher - ich habe das gerade beobachtet - legte diese Maske hier ab und setzte sie sich nicht korrekt wieder auf.

(Zuruf)

- Herr Keller, auch Sie halten sie im Untersuchungsausschuss immer so vor den Mund. Das ist eine Kontaminationsverschleppung, was Sie hier machen.

(Unruhe)

Für das Tragen einer Maske gibt es Grundvoraussetzungen, zum Beispiel die gesundheitliche Eignung, speziell bei der FFP2Maske. Sie ist ein Atemschutzgerät der Atemschutzgruppe 1 gemäß der Arbeitsmedizinischen Regeln. Und dafür braucht man eine Vorsorgeuntersuchung, die G 26.1, die ich nicht mehr habe.

Zudem erfordert die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes entsprechende Verhaltensweisen. Diese sind selbst bei beruflich damit verkehrenden Personen nicht immer vorzufinden. Im Alltag, bei der allgemeinen Öffentlichkeit sind sie faktisch auszuschließen. Ich nenne Ihnen vier Hauptpunkte:

Die Innenseite ist per se als infektiös anzusehen. Eine Berührung der Maske oder des Gesichts soll nur erfolgen, wenn die entsprechende Hygiene, also danach ein Händewaschen mit Seife, möglich ist.

Masken dürfen nicht wiederverwendet werden.

Masken müssen bei längerer zeitlicher Nutzung ausgetauscht werden, da Nässebrücken zu einer Kontamination der Außenseite der Masken führen.

Mit Ihrer Maskenpflicht tragen Sie eher zu einer Kontaminationsverschleppung bei und verbreiten so diese Krankheit.

Sie wollen das Narrativ, dass Corona eine absolut tödliche Seuche ist, aufrechterhalten. Diese Maskerade wird als das Zeitalter der Idiotie in die Geschichte eingehen.

Herr Abgeordneter Lüttmann, Sie sprechen jetzt für die Koalitionsfraktionen. Bitte schön.

(Unruhe)

- So, jetzt wäre es schön, wenn wieder Ruhe einkehrt. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wiederholt auch mit diesem Antrag das bekannte Muster: Die eigene Meinung wird teils wissenschaftlich, teils pseudowissenschaftlich begründet. Wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer anderen Einschätzung kommen, werden ausgeblendet. Differenziertes Handeln der politischen Akteure wird nicht zur Kenntnis genommen. Und am Ende wird eine radikale Forderung erhoben.

Übertragen auf den vorliegenden Antrag heißt das: Die Studien, die den Nutzen von Masken als begrenzt bewerten oder gar verneinen, werden zitiert; jene Arbeiten, die den Nutzen von Masken unterstreichen, werden nicht erwähnt. Die ständige Abwägung der Politik, in welchen Bereichen eine Maskenpflicht vorgesehen wird und in welchen nicht, wird wieder einmal ausgeblendet. Und am Ende wird gefordert, sämtliche Bestimmungen zum Tragen von Masken im nicht privaten Bereich aus der Umgangsverordnung zu streichen. - Wie gesagt, es ist das bekannte politische Muster und besteht vor keiner sachlichen Prüfung. Damit ist grundsätzlich eigentlich alles gesagt.

Bleibt noch zu betonen, dass die Landesregierung in dieser Woche erneut die von mir zitierte Abwägung vorgenommen hat. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich ist dabei fast vollständig entfallen. Für Grundschulen ist die Maskenpflicht auch im Innenbereich zurückgenommen worden. In vielen anderen Innenbereichen des öffentlichen Lebens bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen. Insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, an anderen öffentlichen Orten, wo man dicht gedrängt steht oder sitzt, sowie in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ist dies im Moment auch noch gut begründbar.

Und ich bin mir sicher: Die Landesregierung wird weiterhin regelmäßig und verantwortungsvoll die Notwendigkeit einer Maskenpflicht gegen die Freiheitsrechte abwägen …

Gestatten Sie, Herr Abgeordneter …

… wie es auch unsere Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gefordert hat. - Vielen Dank.

Dann habe ich keine Chance mehr, dazwischenzukommen, Herr Hünich. Es tut mir leid.

Es wurde nun aber eine Kurzintervention angemeldet. Da müssten Sie sich bitte absprechen. Herr Schieske und auch Herr Dr. Berndt haben sie angemeldet. - So, bitte schön, Herr Schieske.

Herr Lüttmann, Sie sprachen gerade von irgendwelchen Studien und sagten, wir hätten Pseudowissenschaftler aufgerufen. Sie kennen unseren Antrag also nicht. 14 Fußnoten haben wir hier eingebracht. Haben Sie all diese Studien gelesen? Das sind wirklich wissenschaftliche Belege dafür, dass diese Maske nicht schützt - so wie es die Gesundheitsministerin noch im Mai letzten Jahres gesagt hat.

(Unruhe)

In der „Ärzte Zeitung“ steht: Hautirritationen durch das Tragen der Maske. Patienten rennen Dermatologen die Praxis ein. Das ist das Problem.

(Unruhe)

Des Weiteren sprechen Studien aus Amerika darüber, dass auf den Masken von Schulkindern ein Mikroben-Zoo ist. Wir haben dort Streptokokken, wir haben dort Bakterien, wir haben da Staphylokokken, die Lungenentzündungen, Tuberkulose, Hirnhautentzündungen, Blutvergiftungen, Bindehautentzündungen usw. hervorrufen können. Das ganze Spektrum wird dort abgedeckt.

Und Sie wollen uns erzählen, dass wir keine Ahnung hätten, obwohl wissenschaftliche Studien unsere Sicht belegen!

(Unruhe)

Herr Abgeordneter Lüttmann, möchten Sie darauf reagieren? - Nein, das möchten Sie nicht. Dann kommen wir in der Redeliste zum Abgeordneten Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was für ein Abschluss einer dreitägigen Plenarsitzung vor der wohlverdienten Sommerpause. Erst ein Antrag der AfD-Fraktion, der den Rassismus bedient, und nun ein Antrag, der die Coronaleugner glücklich macht - damit sind dann auch alle zwei wesentlichen Themen der AfD hinlänglich bedient.

Inhaltlich hat Kollege Lüttmann alles Wesentliche gesagt. Doch auf einen Absatz in der Begründung Ihres Antrags muss ich eingehen. Darin schreiben Sie:

„Die tägliche Beobachtung - […] im Landtag Brandenburg - zeigt, dass die allgemeine Maskenpflicht mit einer allgemeinen Fehlverwendung der Masken einhergeht.“

Ehrlich gesagt: Mir ist noch gar nicht aufgefallen, dass die AfDFraktion den ganzen Tag mit einem Spiegel vor dem Gesicht rumrennt. Und weiter heißt es da:

„Die sachgemäße Verwendung der Masken ist anspruchsvoll und bedarf selbst im beruflichen Bereich ständiger Unterweisung.“

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Meine Kinder können das in der Zwischenzeit recht gut. Sie haben aber recht, in Ihrer Fraktion ist eine regelmäßige Schulung sicherlich nicht verkehrt.

Meine Damen und Herren, ja, die medizinischen Masken haben auch Nachteile. Ein wesentlicher Nachteil ist in meinen Augen die Tatsache, dass sie nicht verhindern, dass Menschen Blödsinn oder Unsinn reden oder Halbwahrheiten verbreiten. Sollte es jedoch in absehbarer Zeit eine Maske geben, die solche Wortmeldungen verhindert, rege ich an, dass das Präsidium verstärkt darüber nachdenkt, eine Maskenpflicht am Mikrofon einzuführen.

Herr Abgeordneter …

Damit würde uns vieles erspart bleiben. - Herzlichen Dank.

… gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Ich kann mit einer Zwischenfrage nicht dazwischengehen, wenn die Rede beendet ist. Das geht einfach nicht.

Aber es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Berndt. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Kretschmer, es gibt eine Übersichtsarbeit zu den negativen Folgen des Maskentragens, die im April 2021 erschienen ist.

(Zuruf: Zeigen Sie doch mal!)

Darin werden Studien zitiert, denen zufolge 65 % des medizinischen Personals und 78 % der Allgemeinbevölkerung nicht korrekt mit der Maske umgehen können. Die Beobachtungen im Landtag, bei denen wir uns einschließen - ich mich auch -, beweisen, dass das vollkommen richtig ist. Unter diesen Umständen, bei bekannten schädlichen Wirkungen des Maskentragens, ist zu prüfen, ob ein Maskentragen im allgemeinen öffentlichen Raum sinnvoll ist oder nicht.

Diese Überprüfung hat dazu geführt, dass die WHO und die europäische Gesundheitsbehörde keine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit empfehlen, sondern sich nach Abwägung unter bestimmten definierten Bedingungen dafür aussprechen - nur das! Und wenn das RKI hinter diesem Wissensstand zurückbleibt, dann ist das nur ein Beweis dafür, dass diese Behörde völlig insuffizient ist.

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter Kretschmer? - Der Wunsch besteht nicht. - Dann kommen wir zum Beitrag des Abgeordneten Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist recht befremdlich, denn der Landtag soll virologische Betrachtungen anstellen. Sie wissen ja: Wir haben immer gesagt, dass Maskentragen gegenüber den LockdownMaßnahmen das geringere Übel ist. Man muss bei der Auswertung von Studien immer auch zwischen Zufall, Korrelation und Kausalität unterscheiden und berücksichtigen, dass das Nichtvorhandensein eines Beweises nicht der Beweis des Nichtvorhandenseins der Hypothese ist. Wenn es Vergleichsgruppen gibt, in denen keine Unterschiede bestehen, heißt das nicht, dass es in anderen Bereichen nicht eine erwiesene Wirkung geben kann. Deswegen müssen Bezugspunkt immer belastbare Studien sein.