Protocol of the Session on June 17, 2021

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg, Drucksache 7/3718 - Neudruck. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 23. Tagesordnungspunkt 24 entfällt, wie gerade mitgeteilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf.

TOP 25: Brandenburgisches Badesicherheitsgesetz - Rechtssicherheit für Kommunen und die Bürger schaffen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/3721

Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen mit dem Beitrag des Abgeordneten Freiherr von Lützow für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir haben den vorliegenden Antrag noch in die Juni-Sitzung des Landtags eingebracht, um der Bedeutung der Angelegenheit gerecht zu werden. Ziel des Brandenburgischen Badesicherheitsgesetzes soll es sein, den landesrechtlichen Rahmen für die Badesicherheit und die Badeaufsicht klarer und praxistauglicher zu fassen. Die Begrifflichkeiten sollen näher konkretisiert werden.

Weiterhin soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden für den Erlass einer Ausführungsverordnung. Jetzt sind wir alle zusammen sogar in der komfortablen Position, dass der so viel beschworene Brandenburger Weg in der 7. Legislaturperiode erstmals begangen werden kann, nachdem er bereits in der 6. Legislaturperiode nicht zum Tragen kam, nämlich im Falle einer fraktionsübergreifenden Einigkeit über das Sachthema die Zustimmung zu erteilen.

Dass wir uns bei diesem Thema einig sein sollten, hat die umfangreiche Befassung damit im Innenausschuss gezeigt. Wir haben ein umfangreiches Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes mit dem Titel „Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Badegewässern: Haftungsrisiken nach geltender Rechtslage, mögliche Rechtsänderungen für Badestellen“ vom 28. November 2020 vorliegen.

Wir haben auch eine umfangreiche Anhörung im Rahmen eines Fachgesprächs im Februar 2021 im Innenausschuss erlebt, bei der Vertreter beider kommunaler Spitzenverbände, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., des Kommunalen Schadenausgleichs und der Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf und Beeskow angehört wurden.

In den darauffolgenden Sitzungen im März und April wurden die bereits angesetzten Tagesordnungspunkte zur Auswertung des Fachgesprächs wieder abgesetzt. In der Juni-Sitzung wurde dann zu einem von den Freien Wählern - dafür bin ich sehr dankbar - angemeldeten Tagesordnungspunkt von dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU vorgeschlagen, dass der Ausschuss bzw. das Ausschusssekretariat einen Kurzbericht erstellt und an die Kommunen als Handreichung versendet. Dieser Bericht wäre jedoch letztlich nichts mehr als eine Verknüpfung der vorhandenen Stellungnahmen der Angehörten und des Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes.

Was aber können die Kommunen damit anfangen? In dem Falle nicht viel bis gar nichts. Die Kommunen müssten erst alles durcharbeiten und würden verschiedene Sichtweisen der Beteiligten feststellen, aber geholfen wäre ihnen damit nicht. Die Ausführungen des Kommunalen Schadenausgleichs verunsichern die Gemeinden und führen im Ergebnis zu nicht tragbaren Zuständen.

Die erheblichen Unsicherheiten und das Bedürfnis nach dem Vorhandensein eines Regelwerks in Form eines Badesicherheitsgesetzes ist in der Anhörung insbesondere durch die Gemeindevertreter deutlich geworden. Das Bedürfnis nach einem Regelwerk ist mehr als verständlich, aus den im Antrag dargestellten Gründen. Aus Angst vor einer möglichen Haftung werden von einigen Kommunen Tatsachen geschaffen, die aber gar nicht notwendig wären.

Stimmen Sie daher unserem Antrag zu. Machen Sie als Landesregierung bzw. als die regierungstragenden Fraktionen Ihre Arbeit und legen schnellstmöglich den Entwurf eines Badesicherheitsgesetzes vor, damit in der August-Sitzung die erste Lesung des Gesetzentwurfs erfolgen kann.

In Schleswig-Holstein existiert bereits seit 2020 ein Badesicherheitsgesetz mit einer darin enthaltenen Rechtsgrundlage für nähere Regelungen im Verordnungswege. Hierdurch wird eine Standardisierung von Warnhinweisen und behördlichen Prüfverfahren ermöglicht. Genau das ist es, was wir und auch die Kommunen möchten.

Und entgegen Ihrer in den folgenden Redebeiträgen vermutlich beabsichtigten Schutzbehauptung, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei - sie wurde auch von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Kommunalen Schadensausgleichen als nicht notwendig bezeichnet -, entspricht dies nicht der Richtigkeit. So wurde bereits nach der aktuellen Rechtsgrundlage der Erlass eines Landesbadesicherheitsgesetzes ermöglicht, der in Zukunft hinsichtlich des Regelungsgehaltes sogar erweitert werden könnte, wenn durch die Änderung von Bundesrecht ein weitergehender und die bundesrechtlichen Verkehrssicherungspflichten einschränkender Regelungsspielraum für die Länder erfüllt würde. Zum jetzigen Zeitpunkt aber geht es - wie dargestellt - um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die näheren Regelungen und Verordnungswege. Dies ermöglicht laut Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes unter anderem die Standardisierung von Warnhinweisen und behördlichen Prüfverfahren sowie die Konkretisierung zum Umfang der Badeaufsicht. Das ist ein Vielfaches dessen, was es jetzt gibt.

Sie alle reden hier immer von der kommunalen Familie - das haben wir immer wieder bei allen möglichen Themen gehört. Dann seien Sie endlich Familienmitglied, ja, seien Sie ein ordentliches Familienmitglied und stimmen dem Antrag zu! - Danke schön.

Vielen Dank. - Herr Noack von der SPD-Fraktion hat sich bereitgemacht. Er folgt als nächster Redner. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir hinausschauen, stellen wir fest: Es ist nicht nur optimales, sondern fast schon suboptimales Badewetter, und an den Brandenburger Seen tummeln sich gerade, in diesen Minuten, wahrscheinlich Tausende von Menschen.

Umso wichtiger ist, dass nicht nur unsere Badegäste unbeschadet dieses Badevergnügen genießen können, sondern auch all jene, die für Naturbäder - sprich: beaufsichtigte Bäder - verantwortlich sind, und diejenigen, die für Verkehrssicherungspflichten und Haftungsrisiken möglicherweise geradestehen müssen - auch das ist ein Ergebnis dieses langen Prozesses -, heute Abend ruhig schlafen können und, wenn etwas passiert ist, möglichst nicht Sorge haben müssen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Der Städte- und Gemeindebund hat im letzten Jahr, am 17.07., mit seinem Rundschreiben Nr. 193/2020 für sehr viel Verunsicherung gesorgt - so weit ist das richtig. Daraus leitete sich dann ab, dass sich der Innenausschuss mit diesem Thema sehr intensiv befasst und am 10. Februar dieses Jahres ein Fachgespräch geführt hat. Wir haben in diesem Gespräch viele Fachleute zu dem Thema angehört, konnten und mussten aber am Ende des Tages feststellen, dass die Systematik nicht so einfach ist, wie wir sie uns zu Beginn der Beratung vorgestellt haben. Ich bedauere sehr, dass wir auch heute kein abschließendes Ergebnis haben, denn: Es ist eben nicht so einfach - wie die AfD-Fraktion behauptet -, dass wir hier im Landtag Brandenburg Haftungsfragen und auch Fragen des Strafrechts mit einer landesgesetzlichen Regelung klären könnten. Es sollte bei der AfD allgemein bekannt sein, dass Landesrecht Bundesrecht nicht bricht.

Da liegt auch unser Problem, denn: Die Einzelfälle sind viel komplizierter, als uns die AfD glauben machen will. Ich war gestern

in der Stadtverordnetenversammlung von Velten, und glauben Sie mir, unsere Diskussion im Innenausschuss hat in der Stadtverordnetenversammlung dazu geführt, dass wir gestern Abend einen Beschluss gefasst haben, dass unsere Badestelle … Da komme ich zurück auf die AfD: Sie kann bis heute ja noch nicht einmal zwischen einer naturbelassenen Badestelle und einem Naturbad unterscheiden.

(Zuruf: Nicht schlimm!)

- Doch, es ist sehr schlimm, dass sie das nicht unterscheiden kann. Nur wer den Unterschied kennt, kann im Grunde genommen bewerten, welche Haftungsrisiken an unterschiedlichen Badegelegenheiten für unsere Bürger und für diejenigen, die Verantwortung tragen, entstehen könnten.

In Velten haben wir ein Naturbad. Dieses Naturbad ist seit gestern Abend laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung künftig nur noch zwischen 10 und 20 Uhr geöffnet, weil wir nicht sicherstellen können, dass die Badeaufsicht über diese Zeit hinaus gewährleistet ist. Diese und ähnliche Probleme haben andere auch. Die Badeinsel ist abgebaut worden - wir kennen die Diskussionen.

Ich bin auch sehr betrübt, dass wir aus dem Innenausschuss heraus noch nicht zu einer Vereinbarung - ob sie nun Rundschreiben oder Broschüre heißt, aber zumindest eine Handlungsgrundlage, wie im Einzelfall kommunale Verantwortungsträger mit dieser Systematik umgehen können - gekommen sind.

Herr Kollege, Sie müssten jetzt einen geeigneten Schlusssatz finden.

Wir werden im Grunde genommen nur dahin kommen, wenn wir uns das im Einzelfall vor Ort anschauen.

Lassen Sie mich zur AfD eines sagen: Lesen Sie sich mal Ihre Begründung durch. Juristische Personen nach dem Strafrecht …

Herr Kollege Noack, Sie müssten jetzt zum Ende kommen. Aber ich sehe: Es gibt eine Zwischenfrage. Möchten Sie die beantworten?

Frau Johliges Zwischenfragen nehme ich gerne entgegen.

Na ja, vielleicht verschafft ihm das ja noch die halbe Minute, die er gern noch gehabt hätte.

Dafür ist die Frage nicht da.

Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Wir hatten ja tatsächlich die Idee, eine fraktionsübergreifende Initiative zu starten und eine Handreichung für Kommunalpolitikerinnen und -politiker und die Kommunalverwaltung herauszugeben. Wenn ich mich recht erinnere, hat das die SPD - vor allem die SPD-Führung - verhindert, obwohl sich alle anderen, besser gesagt die demokratischen Fraktionen, einig waren. Meine Frage ist, nachdem wir jetzt erlebt haben, dass die AfD auf einmal auf dieses Thema draufsetzt: Kommen wir vielleicht doch noch dazu, dass wir eine solche gemeinsame Handreichung für unsere Kommunalpolitikerinnen und -politiker herausgeben können?

Frau Johlige, Sie wissen ja, dass ich ein optimistischer Mensch bin. Und optimistische Menschen schließen für die Zukunft gute Lösungen grundsätzlich nicht aus. Das bedeutet, dass wir diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben. Daher schließe ich auch nicht aus, dass die demokratischen Fraktionen möglicherweise noch eine gemeinsame Linie finden.

Der Antrag mit Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist abzulehnen.

Als Nächste auf der Rednerliste steht die Abgeordnete Johlige. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion las, fiel mir spontan ein Satz von Leo Trotzki aus der übrigens aus verschiedenen Gründen sehr empfehlenswerten Schrift „Lernt denken“ ein. Dieser Satz lautet:

„[Man] hat natürlich das Recht, nichts zu verstehen, aber man sollte dieses Recht nicht mißbrauchen.“

(Heiterkeit)

Der Satz ist mir eingefallen, weil Sie wirklich nichts von dem verstanden haben, was wir in den vergangenen Monaten getan haben. Es gab ein Rechtsgutachten, es gab eine umfangreiche Anhörung, und Sie haben bis heute nicht einmal das Problem verstanden.

Die haftungsrechtlichen Fragen sind geklärt - das hat der Kommunale Schadensausgleich in der Anhörung ganz klar gesagt. Der Kommunale Schadensausgleich trägt die Schäden, geht in die Haftung bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eine Kommune direkt darauf hinweist …

(Unruhe)

- Herr Vizepräsident, könnten Sie dafür sorgen, dass hier nicht ganz so laut geschwatzt wird.

(Zuruf: Das ist eine Frage der Kosten!)

- Bitte? - Also: Der Kommunale Schadensausgleich trägt den Schaden bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eine Kommune auffordert, an einer konkreten Badestelle eine Gefahr zu beseitigen. Die Haftungsfrage steht also gar nicht mehr. Das Problem ist ein anderes: Es besteht die Sorge, dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen für Verantwortliche kommt, wenn sich ein Unfall ereignet.

Herr Noack ist gerade darauf eingegangen, dass es da tatsächlich vor Ort Verunsicherung gibt. In der Anhörung hat sich übrigens auch herausgestellt, dass ein Badesicherheitsgesetz das Problem nicht löst, sondern es im Gegenteil sogar verschärft, weil festzulegende Standards auch dazu führen können, dass noch mehr Bauten, Stege oder Ähnliches an Badestellen abgebaut werden müssen, als es nach der jetzigen Rechtslage der Fall wäre. Deshalb wird uns eine gesetzliche Regelung an dieser Stelle nicht helfen.

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, zu dem Wort „Missbrauch“, das im Zitat vorkam: Sie haben - wie gesagt - das Problem nicht verstanden, und jetzt, nach der intensiven Befassung des Innenausschusses versuchen Sie, auf dieses Thema draufzusetzen. Das ist tatsächlich Missbrauch.

Ein bisschen schade - das klang in meiner Zwischenfrage schon an - finde ich es wirklich, dass diese, wie ich finde, hervorragende Idee einer Handreichung nicht umgesetzt wurde. Der Text ist übrigens fertig, der Bäderverband hat uns für diese Handreichung bereits einen Text und Checklisten geliefert, und die würden Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in die Lage versetzen, sich diese Arbeit, die der Innenausschuss geleistet hat, sehr viel schneller anzueignen, das Problem sehr viel schneller zu durchdringen und dann vor Ort Lösungen zu finden.