Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind drei Minuten für ein wichtiges Thema; ich versuche, schnell und trotzdem angemessen vorzutragen.
Die grundsätzliche Problembeschreibung ist schon erfolgt. Eigentlich ist durch die Änderung zunächst einmal kein Wahllokal geschlossen worden - theoretisch. Theoretisch wurde nur § 68 Abs. 2 geändert. Darin steht nun: Ab 50 Stimmen sollen die Stimmen anders ausgezählt werden als bisher. - Ob es dieser Regelung bedurft hätte, ist eine gute Frage. Es steht mir nicht zu, sie zu kommentieren, aber in der Tat hätte das vielleicht nicht sein müssen. Dass das der Einhaltung des Wahlgeheimnisses dient, wurde vom Kollegen Büttner und der einreichenden Fraktion nicht angezweifelt. Es hat vielleicht auch einen objektiven Hintergrund. Okay, so weit die Theorie.
Die praktischen Auswirkungen sind nicht ganz so unproblematisch, im Gegenteil. Es ist, so glaube ich, tatsächlich zu beobachten, dass aufgrund der Empfehlung des Landeswahlleiters, die schon mehrfach zur Sprache kam, Wahllokale geschlossen werden, obwohl es eigentlich vielleicht nicht nötig wäre. Also sind wir uns in der Problembeschreibung einig. Auch hinsichtlich der Mathematik mit den 250 Wählerinnen und Wählern stelle ich mir die Frage, ähnlich wie bei § 68, ob es unbedingt notwendig war, ein solches Schreiben zu verfassen.
In dem Sinne: Vielen Dank an DIE LINKE, dass sie dem Thema hier eine gewisse Aufmerksamkeit verschafft hat. Auf der anderen Seite muss ich aber sagen: Das Thema ist eigentlich schon etwas älter. Die Wahlordnung wurde im Februar 2020 geändert. So gesehen ist das ein nicht ganz so aktuelles Thema. Ich hätte mir gewünscht, dass man solche Anträge frühzeitiger einbringt. Solche Kritik bekommen wir ja auch immer - das nur als Funfact nebenbei.
Zurück zur Ernsthaftigkeit: Dass die Wahllokale geschlossen werden, ist natürlich ein Problem. Dem müssen wir in irgendeiner Art und Weise entgegenwirken. Ich hoffe, dass der Landeswahlleiter heute zuschaut und diese Meinungsbildung verfolgt. Ich hoffe vor allem auch, dass viele Kommunen zuschauen und sich von uns ermutigen lassen, eine selbstbewusste Entscheidung zu treffen; denn die Lösungen liegen doch vor Ort - darauf hat Kollege Adler völlig zu Recht hingewiesen. Das Bundesrecht können wir nicht ändern. Ich weigere mich - das hat übrigens nichts mit Gewaltenteilung zu tun, Herr Vida; sondern da ist für mich sogar das Demokratieprinzip in Gefahr -, dem Landeswahlleiter hier Vorschriften zu machen. So weit geht es nicht.
Wenn wir aber in irgendeiner Art und Weise eine Möglichkeit haben, ist es doch prima, wenn die kommunale Selbstverwaltung an dieser Stelle einmal richtig zum Tragen kommen kann. Ich sage Ihnen: Da, wo Kommunen eine selbstbewusste Meinung haben, werden keine Wahllokale geschlossen. Die Kommunen, die Gemeindevertretungen haben diese Möglichkeiten - auch in Kommunen, wo die Freien Wähler möglicherweise eine andere Meinung vertreten.
Sehr geehrter Herr Schaller, Sie haben gerade von der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen. Ist das jetzt wirklich Ihr Ernst, zu sagen, dass bei einer Bundestagswahl die kommunale Selbstverwaltung dazu dienen soll, zu definieren, ob und wo man Wahllokale einrichtet?
Das ist eine Bundestagswahl, wo es darum geht, dass man regionale Vorteile bzw. Nachteile - je nachdem ob man im ländlichen oder im städtischen Raum stärker ist - beachtet. Da geht es darum, Chancengleichheit herzustellen. Was hat das also mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun, wenn völlig disproportionale Wahlbeteiligungsmöglichkeiten bei einer Bundestagswahl eingerichtet werden? Damit wird doch gerade den Kräften, die in den dörflichen Gegenden stärker sind, eine schallernde Ohrfeige verpasst.
Herr Vida, ich weiß nicht, wie es in Bernau läuft, aber in meiner Region ist es so, dass die Kommunen die Wahllokale festlegen. Das scheint in Bernau ja anders gehandhabt zu werden. Dann sollte man da vielleicht mal ins Gespräch kommen. Tatsächlich wird vor Ort festgelegt, wo Wahllokale eingerichtet werden und wo nicht. Was das betrifft, kann ich mich bei mir vor Ort nicht beschweren.
Wir haben aber ein Problem - und da stimme ich den Einreichern ausdrücklich zu - im ländlichen Bereich. Ich kann Ihnen trotzdem nur empfehlen: Lassen Sie uns mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Ich hoffe, dass genügend Kommunen diese Debatte verfolgen und den Mut haben, entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Lieber Herr Büttner, ich bin fertig mit meiner Redezeit. Sie wissen aber selbst, dass Sie hier - das sage ich mit der gebotenen Höflichkeit - einen Schaufensterantrag fabriziert haben. Das Thema ist wichtig, aber eine Lösung bieten Sie nicht an. - Danke schön.
Herr Schaller, Sie haben gesagt, wir sollen mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Genau das will unser Antrag bewirken. Ich frage Sie aber: Was tut denn die Koalition, um mit den Kommunen nun tatsächlich ins Gespräch zu kommen? Das „Man müsste mal“ hilft uns an der Stelle nicht weiter, zumal im September die Bundestagswahlen stattfinden.
Nehmen Sie es jetzt bitte nicht zu persönlich - das geht vor allem in Ihre Richtung, Herr Vida -, aber ich habe Gespräche mit den Leuten vor Ort geführt. Ich habe Gespräche geführt mit Amtsdirektoren, die mich gefragt haben: Sollen wir schließen, oder sollen wir nicht schließen? - Ich habe geantwortet: Das ist doch eure eigene Entscheidung.
Warum müssen wir als Parlament denn immer so selbstgefällig tun, als würden wir etwas beschließen müssen? Warum können wir nicht einfach ausschwärmen und den Leuten vor Ort sagen: „Trefft einfach selbstbewusst eure eigenen Entscheidungen!“? Ich bin ein Fan von Subsidiarität und kommunaler Selbstverwaltung. Dass Sie den Hauptverwaltungsbeamten nicht vertrauen, Herr Vida, weiß ich. Ich weiß jedenfalls, dass es vor Ort funktionieren kann, und deshalb plädiere ich für selbstbewusste Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte. - Glück auf!
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, haben wir noch eine Kurzintervention des Kollegen Büttner. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Herr Kollege Schaller, ich bin ein bisschen enttäuscht. Wir haben während Ihrer Rede festgestellt, dass Sie grundsätzlich vollkommen übereinstimmen mit dem, was wir in dem Antrag geschrieben haben und was ich ausgeführt habe. Sie sagen jetzt, wir kämen ein bisschen spät. - Ich sage dazu: Hätte ich den Antrag im Februar oder im März eingereicht, hätten Sie eine andere Begründung gefunden, warum Sie ihn ablehnen wollen.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass es zu diesem Thema eine mündliche Anfrage der Kollegin Johlige gab. Daraufhin hat das Innenministerium im Übrigen versichert, dass keine Wahllokale geschlossen werden. Es gab dazu auch eine thematische Befassung im Innenausschuss. Jetzt haben wir diesen Antrag eingereicht. Mal abgesehen davon, dass Sie ihn sowieso abgelehnt hätten: Wann hätten Sie denn gerne den Antrag gehabt?
Was mich wirklich ein bisschen irritiert hat, war Ihre Aussage dazu, mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen und dass
Sie hoffen, dass der Landeswahlleiter zuschaut usw. Das ist alles ganz nett, aber unser Antrag sagt genau das aus: dass Sie mit den Kommunen ins Gespräch kommen sollen. Wo liegt denn da die Diskrepanz? Sie können dem Antrag doch zustimmen.
Was mich noch stärker irritiert hat, war Ihr Nachsatz als Antwort auf die Frage der Kollegin Johlige, in dem Sie gesagt haben, Sie hätten mit den Amtsdirektoren und dergleichen gesprochen. Das ist schön, herzlichen Glückwunsch; ich glaube, das machen wir alle. - Und nachdem die Sie gefragt haben, was sie denn jetzt machen sollen, sagen Sie denen: Das müssen Sie selber entscheiden. - Das finde ich wirklich ein bisschen selbstgefällig.
Wenn Sie sagen, Sie wollen mit den Kommunen ins Gespräch kommen, dann frage ich mich, worüber Sie denn überhaupt mit denen reden wollen. Wollen Sie denen sagen: „Trefft mal eure Entscheidung selbst“? Ich finde nach wie vor, dass ein Landesparlament durchaus eine bestimmte Meinung zu bestimmten Themen vertreten darf. Eine politische Meinung zu einem Thema haben heißt, dass ich gerne möchte, dass die Menschen, die in meinem Ort wohnen oder in anderen kleinen Kommunen hier in Brandenburg - zum Beispiel in der Uckermark, wo es auch schwierig wird, vor Ort zu wählen -, vor Ort wählen können.
Ein Landesparlament muss für sich feststellen können, dass dies möglich ist, Herr Kollege Schaller. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Büttner, Sie sind ein sehr eloquenter Typ, und Sie können wunderbar übertünchen, dass der Antrag nicht wirklich Substanz hat. Darüber können wir ruhig reden. Ich habe Ihnen zugestimmt, dass das Thema unglaublich wichtig ist. Dem Antrag mangelt es trotzdem an Substanz.
Unabhängig davon hätte ich Ihnen, selbst wenn Sie einen zeitlich passenderen Antrag eingebracht hätten, also vor etwa einem Jahr, die gleiche Begründung genannt. Die werde ich Ihnen auch in einem Jahr wieder so nennen. Ich fordere starke Kommunen, und das schon seit 20 Jahren, also seitdem ich in der kommunalen Selbstverwaltung tätig bin. Sonst beschweren wir uns immer, dass die Kommunen keine Kompetenzen haben. Hier haben sie Kompetenzen; sie müssen diese nur nutzen. Die Lösung liegt doch auf der Hand. Da bittet man doch - Entschuldigung, bei allem Respekt - nicht irgendeine Landesregierung, sondern da geht man hin und sagt: Leute, trefft die Entscheidungen selbst!
Noch ein Wort zur Landesregierung. Wen meinen Sie eigentlich: den Landeswahlleiter oder die Landesregierung? Ich persönlich bin der Meinung, dass die Landesregierung keinen Einfluss auf den Landeswahlleiter nehmen sollte. Da haben wir unterschiedliche Meinungen, und das sollte man vielleicht einfach respektieren.
- Ich weiß nicht, in Ihrem Antrag steht: „Die Landesregierung wird gebeten...“ Und dann? Was passiert danach? Dann haben wir
die Landesregierung gebeten, aber was passiert danach? Wollen wir eine Lösung, oder wollen wir bitten? Es geht um eine Lösung, und diese Lösung liegt vor Ort. Entschuldigung, aber dem können Sie sich nicht verschließen. Die Lösung ist vor Ort, sie ist vorhanden - sie muss nur genutzt werden. Darauf haben Sie aber keine Antwort gegeben. Aber Sie haben ja noch ein bisschen Redezeit übrig; vielleicht sagen Sie nachher einfach mal, warum die Kommunen das nicht machen.
Vielen Dank. - Das Wort geht nun an die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Herr Abgeordneter Stefke, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Zunächst ein Wort an den Kollegen Schaller. Herr Schaller, ich darf mal für unsere Fraktion und für unseren Fraktionsvorsitzenden zurückweisen, dass Herr Vida Hauptverwaltungsbeamten misstraut. Er traut vielleicht nicht allen, aber auch das hat nicht wirklich was mit Vertrauen zu tun. Es ist vielmehr die Aufgabe eines jeden Parlamentariers, egal auf welcher Ebene, seine Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Und das macht Herr Vida brillant auf all den Ebenen, auf denen er ein Mandat hat. - Danke schön.
Hintergrund des Antrags der Fraktion DIE LINKE ist eine Änderung in der Bundeswahlordnung, wonach zur Sicherung des Wahlgeheimnisses keine Wahlurnen mit weniger als 50 Stimmen in einem Wahllokal ausgezählt werden dürfen. Dies soll verhindern, dass man die Stimmabgabe nachverfolgen könnte.
Derzeit läuft die Einteilung der Wahllokale, und der Landeswahlleiter hat dazu Empfehlungen ausgesprochen. Er empfiehlt in Ansehung der neuen Regelung in der Bundeswahlordnung, die Wahlbezirke so festzulegen, dass sie mindestens 250 Wahlberechtigte umfassen. Dies wird wohl dazu führen, dass im ländlichen Raum die Wege zu den Wahllokalen länger werden und der Aufwand, eine Wahlurne zu erreichen, für einige zu groß sein könnte.
Wegen der oftmals relativ geringen Wahlbeteiligung sollte man es den Wählerinnen und Wählern möglichst einfach machen, zu wählen. Zudem ist zu beachten, dass der Wahltag ein Sonntag ist, wo ohnehin nur wenige bis gar keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzbar sind; Herr Kollege Büttner hatte schon darauf hingewiesen. Die Linken haben nun beantragt, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, auch in kleineren Orten das wohnortnahe Wählen zu ermöglichen.
Sofern tatsächlich weniger als 50 Stimmen in der Wahlurne abgegeben wurden, müssen sich mindestens zwei Wahllokale zusammenfinden und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen gemeinsam auszählen. So sieht es auch die Bundeswahlordnung vor. Das stellt die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zwar vor Herausforderungen; eine hohe Wahlbeteiligung lohnt dennoch alle Anstrengungen.
Das Wahlrecht ist Kernelement der parlamentarischen Demokratie. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes steht geschrieben:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Wenn wir diesen Artikel ernst nehmen, müssen wir auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es dem Volk möglich ist, diesem Grundsatz entsprechend zu handeln, sprich: das Wahlrecht ohne größere Mühen auszuüben, insbesondere für unsere älteren und mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Dies mag grundsätzlich auch möglich sein, wenn man in entfernteren Wahllokalen seine Stimme persönlich abgeben kann; die Lebenswirklichkeit sieht aber so aus, dass dann eher auf den Wahlakt verzichtet wird. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER unterstützt jedes Bemühen, eine hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen, und unterstützt deshalb auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Ich glaube, das ist ein Antrag, bei dem wir fraktionsübergreifend alle zustimmen können. Es wird darum gebeten, dass die Landesregierung auf etwas hinwirkt, und das kann wirklich jeder mittragen. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Klemp für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für die Demokratie für sehr wichtig, es den Wahlberechtigten möglichst leicht zu machen, wählen zu gehen. Dafür muss es ein Wahllokal in der Nähe geben, selbst wenn das ein zusätzlicher Aufwand für die Organisation der Wahl bedeutet. Ich selbst habe in der Vergangenheit schon für die Offenhaltung eines kleinen Wahllokals gekämpft, das die Verwaltung schließen wollte. „Das lohnt sich hier nicht“, halte ich für kein gutes Argument.
Bei der Festlegung der Wahlbezirke handelt es sich um eine kommunale Aufgabe. Sie sollte auf Basis verschiedener Kriterien erfolgen, zu denen besonders auch die Erreichbarkeit für die Wählerinnen und Wähler gehört. Weitere Kriterien sind die Bevölkerungsdichte und die Verfügbarkeit ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die im Antrag der Linken geäußerte Befürchtung, in kleinen Orten würde es möglicherweise keine Wahllokale mehr geben, kann ich nicht nachvollziehen.