Protocol of the Session on June 17, 2021

Sie haben des Weiteren erklärt, der Minister habe hier ausgeführt, es gebe da gar kein Problem. Aber im Rundschreiben steht es ja. Ich glaube, Sie sind völlig neben der Spur: Das Rundschreiben ist vom 30.08.2020, als den Verbänden mitgeteilt wurde: Ihr müsst zurückzahlen. - Die Abfrage, auf die sich der Minister bezog - von wegen, es gibt keine Probleme -, ist vom März 2019 - im gregorianischen Kalender also anderthalb Jahre zuvor. Und: Das Rundschreiben ist ergangen, weil es offensichtlich Fälle gibt, wo es nicht so ist. Ich habe hier seit 2017 Fälle vorgetragen: Es gibt Vollstreckungen, die laufen; in fünf Verbänden habe ich Beispiele vorgetragen - all das wurde in Abrede gestellt.

Dann fragt man bei den Kommunalaufsichten nach, die natürlich auch nur gefilterte Informationen von den Zweckverbänden bekommen. Da wird gesagt: Uns sind keine Fälle bekannt. - Jetzt gibt es einen Fall, der bis zum Bundesverwaltungsgericht geht. Sie können es also nicht mehr leugnen; da heißt es: Na ja, das ist ein Einzelfall. - Bis letzten Monat hieß es noch: So etwas gibt es überhaupt nicht. - Jetzt ist es ein Einzelfall. Es ist kein Einzelfall, und deswegen wäre es sehr, sehr schön, wenn Sie vielleicht doch Veranlassung sähen, hier tätig zu werden.

Herr Abgeordneter Noack, möchten Sie darauf erwidern?

Frau Vizepräsidentin! Herr Vida, ein kluger Mensch hat mir einmal den Rat gegeben: Wenn du in der Auseinandersetzung mit anderen in die Situation kommst, dass deine Argumente wiederholt nicht auf Gehör treffen, sie nicht verarbeitet werden wollen, dann tu dir selbst und allen anderen den Gefallen und führe das Gespräch nicht fort. - Von diesem guten Rat würde ich jetzt Gebrauch machen.

(Gelächter - Zuruf: Das lässt tief blicken!)

Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Nachdem wir hier das letzte Mal im März dieses Jahres Ihren Antrag mit dem Titel „Altanschließerbeiträge: Unrecht verjährt nicht - Flächendeckende Rückzahlungen weiter anstreben“ auf Drucksache 7/3178 debattierten, haben wir heute die Altanschließerproblematik wieder auf der Tagesordnung. Und man kann dieses durch legislatives Unrecht überhaupt erst entstandene Problem nicht oft genug beleuchten; denn Sie von der jeweils wechselnden Landesregierung unter stetiger Beteiligung der SPD sitzen die Sache in Bezug auf den Großteil der Betroffenen einfach aus.

Heute geht es den Freien Wählern insbesondere um die rechtswidrigen und nicht bestandskräftigen Bescheide, welche jedoch nur den weitaus geringeren Teil der Gesamtproblematik ausmachen. In diesem Zusammenhang ist die Rechtslage noch eindeutiger als in den Fällen der bestandskräftigen Bescheide. Es gibt diesbezüglich sogar ein im Ergebnis klares Rundschreiben des Innenministeriums vom 31. August 2020; Herr Vida hat es gerade genannt. Darin heißt es:

„Der Nichtannahmebeschluss entbindet die Aufgabenträger nicht von der Umsetzung des BVerfG-Beschlusses vom 12. November 2015, insbesondere nicht von der Rückzahlungspflicht für auf noch nicht bestandskräftig gewordene Bescheide gezahlte Beiträge und auch nicht von dem Vollstreckungsverbot für bestandskräftige Bescheide.“

So viel dazu, Herr Noack! Das können Sie auch gern hier nachlesen; ich habe das für Sie einfach einmal mitgebracht, falls Sie es denn möchten.

Aufgrund welcher Argumentationsgrundlage vereinzelte Zweckverbände dies seit Ende 2015 anders sehen und nicht umsetzen, ist natürlich nicht nachvollziehbar. Aber die Bürger sollten in diesem Fall schnellstmöglich aktiv werden.

Was ist der Hintergrund der gesamten Problematik? Erinnern wir uns: Trotz der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor nunmehr fast sechs Jahren - mit Beschluss vom 12. November 2015 - ist immer noch ein Trümmerfeld des ausschließlich durch legislatives Unrecht entstandenen Dilemmas vorhanden und eine tatsächliche Lösung nicht in Umsetzung befindlich. Die Landesregierung hat nicht etwa versucht, die Verfassungswidrigkeit zum Anlass zu nehmen, den begangenen Fehler schnellstmöglich, das heißt bereits Ende 2015,

zu beheben. Nein, nicht so die damalige rot-rote Landesregierung! Das Motto lautete damals und lautet auch heute noch im Wesentlichen „Aussitzen“.

Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal vorstellen: Trotz eindeutiger Rechtslage wird ein teures Gutachten von Prof. Christoph Brüning eingeholt und am 23. Mai 2016 vorgelegt. Auf sage und schreibe 101 Seiten wird eine umfangreiche Darstellung der Rechtsproblematik vorgenommen. So weit, so gut! Aber anstatt eine tatsächliche Lösung zu erzielen, wird das Gutachten als Argumentationsgrundlage herangezogen, um die rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Bescheide nicht im Wege der Selbstkontrolle der Verwaltungen aufzuheben. Einige kommunale Zweckverbände wie der in Cottbus haben vorbildlich gehandelt; das muss man immer wieder betonen, aber eigentlich sollte diese Handlungsweise eine Selbstverständlichkeit sein. Die Verhaltensweise einzelner Zweckverbände im Bereich der nicht bestandskräftigen Bescheide, auf die schon Zahlungen geleistet worden sind, ist durch überhaupt nichts gerechtfertigt; aber im Grunde wurde nur die Politik des Aussitzens und Nichttuns befolgt und versucht, irgendwelche nicht tragfähigen Ausreden zu finden.

In sämtlichen Fällen gibt es für die Bürger nur die Lösung, sich gegen das Aussitzen zu wenden und die Zweckverbände unter Fristsetzung zur Aufhebung der bestandskräftigen Bescheide und zur Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Beiträge aufzufordern. Gegen etwaige Aufhebungsbescheide kann Widerspruch erhoben und gegen ablehnende Widerspruchsbescheide Klageverfahren eingeleitet werden; das hatten wir alles schon. Wenn jeder betroffene Bürger die Klageverfahren führen würde, wäre der Handlungsdruck auf diese Landesregierung wahrscheinlich endlich groß genug, damit hier irgendetwas passiert.

Wichtig ist, dass sich die betroffenen Altanschließer gegen das Verhalten der Aussitzer wehren und schnellstmöglich handeln; denn es wird vonseiten der Zweckverbände und der Landesregierung aufgrund der Komplexität der Sachlage immer wieder versucht, Nebelkerzen zu zünden. Eine davon ist die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren der Staatshaftungsansprüche. Sie wurde von einigen Zivilgerichten sogar zugestanden, hat aber im Berufungs- und Revisionsverfahren keine Bestätigung gefunden, und das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Es wird nunmehr versucht, den betroffenen Bürgern einzureden, sie hätten in der Altanschließerangelegenheit wegen dieser Nichtannahmebeschlüsse keine Chance mehr. Aber das entspricht nicht der Richtigkeit. Es wird lediglich ein Antrag auf Aufhebung und Rückzahlung gestellt und notfalls im Widerspruch und Klageverfahren der entsprechende Anspruch weiterverfolgt werden.

Wir zeigen die Lösungsmöglichkeiten in unserem Entschließungsantrag auf und werben für Zustimmung. Zu dem Antrag der Freien Wähler enthalten wir uns, weil er uns nicht weit genug geht. - Danke schön.

Wir kommen nun zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Schaller.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin durchaus froh darüber, dass wir uns hier vor der

Sommerpause noch einmal mit diesem Thema auseinandersetzen können - und das meine ich völlig ohne Ironie, bitte. Das Thema gibt uns die Möglichkeit, uns immer wieder selbstkritisch vor Augen zu führen, was unser Tun bewirken kann; denn - da gebe ich Herrn Vida durchaus recht, auch wenn Sie das hier in jeder Sitzung zu diesem Thema ein bisschen andachtsartig durchtreiben - es kann uns nicht schaden, wenn wir uns immer wieder vor Augen halten, welches Ausmaß, welche Auswirkungen einzelne Entscheidungen von uns haben können. Und in dem Fall war es nur ein einziges Wort, das geändert wurde.

Die Entscheidung des Landtags damals am 17. Dezember 2003 hat tatsächlich zu unglaublich viel Verwirrung und letztlich auch zu einem großen Verlust an Vertrauen geführt.

(Zuruf)

- Korrekt.

Aber zugleich - da bitte ich Sie, Herr Vida, auch um eine gewisse Ehrlichkeit - ist dieses Thema nicht ganz so eindeutig, wie Sie es immer darstellen. Das Thema ist nach wie vor sehr umstritten. Die höchsten Gerichte in Deutschland streiten sich leider über „die richtige Meinung“. Unser Rechtsstaat wird insofern auf eine gewisse Bewährungsprobe gestellt, und es gehört eine ganze Menge Disziplin und Idealismus dazu, das auszuhalten.

Aber ich finde - Sie haben sich hier gerade ein wenig apostelartig dargestellt -, auch in diesem Punkt sollten wir Vorbilder sein. Herr Vida, Sie verschweigen nämlich in Ihren Anträgen immer, dass auch das Landesverfassungsgericht im September 2012 noch der Meinung war, das wäre verfassungsgemäß. Insofern sollten wir hier schon bei der Wahrheit bleiben. Das sage ich auch in Richtung der AfD-Fraktion, die die Gerichtsurteile gar nicht liest sowie Landesregierung und Gerichte in einen Topf wirft. Vielleicht lest ihr das einfach mal.

Es gibt tatsächlich eine sehr schwierige rechtliche Konstruktion im Hintergrund, die man nicht sofort verstehen kann. Das macht es auch so schwer, den Betroffenen das zu erklären. Die Meinung des Landesverfassungsgerichts im Jahr 2012 habe ich gerade erwähnt. Aber man muss sich auch einen Satz aus dem Urteil, das Sie in Ihrem Antrag zitiert haben, mal auf der Zunge zergehen lassen:

„[…] die Rechtspflege ist vielmehr aufgrund der in Art. 97 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich […].“

Wie gesagt, es gehört eine Menge Idealismus dazu. Aber ich bin der Meinung, wir als Vorbilder sind ein Stück weit auch dazu aufgerufen, das zu ertragen und den unabhängigen Richter an der Stelle zu schützen, anstatt ihn hier permanent infrage zu stellen.

Sehr geehrter Herr Kollege, inhaltlich und rechtlich passt kein Blatt Papier zwischen uns. Es ist für Sie immer ein bisschen beunruhigend, glaube ich, wenn ich so etwas Harmonisches sage. Aber tatsächlich sind wir uns in der Bewertung der Thematik einig, nicht dagegen hinsichtlich der Lösungsansätze. Deshalb werden wir als CDU-Fraktion uns Ihren Anträgen nicht anschließen; wir werden dem nicht zustimmen. Letztlich ist es eine Sammlung von Gedanken, die den Betroffenen überhaupt nicht helfen, sondern - im Gegenteil - nur suggerieren, dass es eine Möglichkeit gibt, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Sie suggerie-

ren immer wieder, dass es Möglichkeiten gibt. Die gibt es aber nicht. Im Prinzip verschlimmbessern wir die Sache von Mal zu Mal.

Um konkret darauf einzugehen - es ist schließlich nichts Substanzielles in Ihren Anträgen -: Das Erste ist eine Nachfrage zu einer Anfrage - Herr Zeschmann, hören Sie ruhig einmal zu -, aber ich glaube, Sie haben auch genug Möglichkeiten ohne einen Beschluss.

Das Zweite ist zum wiederholten Mal eine Verletzung der Gewaltenteilung, die Sie dort anstreben. Oder reden wir über unterschiedliche Dinge? - Sie wollen die Gewaltenteilung immer noch ein Stück weit außer Kraft setzen. Auch damit sind wir nicht einverstanden.

Das Dritte ist ein überhaupt nicht untersetztes Hilfsprogramm. Da frage ich vor allem Sie als Jurist: Wer will was von wem woraus? - Das lernt man in der ersten Vorlesung, aber das steht überhaupt nicht in Ihrem Antrag.

Herr Vida, wir stehen kurz vor der Sommerpause, und da wollen wir alle bitte ein bisschen harmonisch sein. Ich bin mir sicher, dass wir im nächsten Plenum eine ausgereiftere Version dessen vorgelegt bekommen. Entsprechend verbleibe ich mit: Glück auf!

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Schaller, Sie behaupten, wir von der AfD-Fraktion hätten die Gerichtsurteile nicht gelesen. Ich kann mich noch sehr genau an den Tag erinnern. Just in dem Augenblick bin ich in mein Fraktionsbüro gegangen, als das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht dieses wegweisende Urteil gesprochen hat. Wir alle haben gejubelt und geklatscht, weil sich gerade die AfDFraktion in Cottbus so vehement für dieses Urteil eingesetzt hat. Das ist erst einmal Fakt.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

- Herr Vida, sind Sie Stadtverordneter in Cottbus? - Ich glaube nicht; denn Sie kommen aus Bernau.

Das war der erste Punkt. - Zweitens: Sollten wir nicht einmal demütig sein und zugeben, dass dieses Landesparlament - nicht hier in diesem Haus, sondern auf dem Brauhausberg - gegen das Rückwirkungsverbot - das stand in dem Urteil - verstoßen hat? Das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen.

Drittens: Herr Noack, Sie sagen immer, das werde zu teuer. Ich selbst besitze ein Haus in Cottbus.

Frau Abgeordnete, Sie müssen sich bitte auf den Vorredner beziehen und nicht auf den Vorvorredner.

Ja, okay, alles klar. - Wie gesagt, wir haben Urteile gelesen, Herr Schaller. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Das Verfassungsgericht hat eindeutig gesagt: Gegen das Rückwirkungsverbot wurde verstoßen. Wir haben das Urteil also genau gelesen. Unterstellen Sie der AfD-Fraktion hier nicht solche Dinge. Das ist einfach unfair und nicht redlich.

Herr Abgeordneter Schaller möchte gern erwidern.

Frau Präsidentin! Liebe Frau …

(Zuruf: Spring-Räumschüssel!)

- Kollegin, wollte ich sagen.

Ich wollte niemandem in irgendeiner Art und Weise anmaßend entgegentreten. Insofern entschuldige ich mich, wenn das bei Ihnen so negativ angekommen ist. Ihren Äußerungen konnte man tatsächlich entnehmen, dass Sie sich mit dieser Frage beschäftigt haben. Ich fand, den Äußerungen des Kollegen konnte man das nicht entnehmen. Dort wurden eindeutig Dinge verwechselt: Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof, Oberverwaltungsgericht - alles wurde durcheinandergebracht. Es wurde sogar behauptet, dass die Landesregierung auch noch dafür verantwortlich ist, welche Nichtannahme beim Bundesverfassungsgericht vonstattengegangen ist. Es tut mir leid, die Fachkompetenz konnte ich dem Kollegen nicht unterstellen. Vielleicht reden Sie in Zukunft für die AfD-Fraktion. - Danke schön.

Wir fahren in der Redeliste fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr als zwei Landtagssitzungen ohne das Thema Altanschließer - das geht nun wirklich nicht. Insofern ist es wieder da. Herzlichen Dank dafür. Ich hatte schon fast Entzugserscheinungen.

Wieder geht es um die Rückzahlung der Beiträge von sogenannten Altanschließern. Dabei soll laut Antrag zunächst einmal eine verbindliche - Herr Vida, vielleicht können Sie uns erklären, was in dem Zusammenhang „verbindlich“ heißen soll - Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bis 30.09.2021 durchgeführt werden, um in Erfahrung zu bringen, wo und in wie vielen Fällen weiterhin keine Rückzahlung von Beiträgen, die auf Bescheiden beruhen, die sich in Ansehung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 als rechtswidrig erwiesen haben, erfolgt ist.

Außerdem wollen Sie wissen, wo und in wie vielen Fällen seit 01.01.2016 eine Vollstreckung nicht gezahlter Beiträge, die auf Bescheiden beruhen, die sich in Ansehung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 als rechtswidrig er