Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es spricht zu Ihnen der Lobbyist des Rechtsstaates in dieser Frage.
in dieser Sache: Gesetzesänderungen im Landtag im Jahr 2003 und im Jahr 2013, damals von den Linken zunächst scharf kritisiert und dann mitorchestriert, haben überhaupt dazu geführt, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage hatten, auf der die Beitragserhebung erfolgen sollte. Daraufhin haben Verbände 250 000 rechtswidrige Bescheide erlassen. Die Politik hat erklärt, das sei alles rechtmäßig. Sie hat jegliche Vorschläge hier im Haus, die Beitragserhebung zu stoppen, abgelehnt. Sie hat auch den Bürgern deutlich gemacht, es lohne sich nicht, gegen die Bescheide vorzugehen. Ich erinnere an meine Heimatstadt Bernau, wo die Bürger, die gegen die Bescheide demonstriert und Widersprüche eingelegt haben, seinerzeit von der örtlichen CDU als Mob bezeichnet worden sind, meine Damen und Herren - ja, so war das. Alles sei okay, wurde erklärt.
Dann kam das Bundesverfassungsgericht und stellte fest, dass alles rechtswidrig war. Nun sagen dieselben, die vorher sagten, es sei alles in Ordnung: Hättet ihr mal geklagt, dann würdet ihr euer Geld zurückbekommen. - Und so warten weiterhin 100 000 Haushalte auf Rückzahlung.
Wie sieht die Situation aktuell aus? Nach der Entscheidung gab es hier im Landtag, das war im März 2016, einen Minimalkonsens auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Brüning von der Universität Kiel, der feststellte, dass wenigstens diejenigen, die ihre Bescheide nicht haben bestandskräftig werden lassen, ihr Geld zurückbekommen oder ihnen, wenn sie noch nicht gezahlt haben, die Forderung erlassen wird.
Wir haben zwar weiterhin die Zahlung an alle gefordert. Das ist aber immer abgelehnt worden mit dem Argument, Bestandskraft sei ein hohes Gut, die seien selber schuld. Schon das war angesichts der vielen Klagen, in die die Menschen getrieben wurden, der Kosten hierfür und der Einschüchterung, die sie erlebt haben, ziemlich unverschämt. Aber immerhin hieß es: Diese Gruppe bekommt ja ihr Geld zurück; die Gruppe, die geklagt hat, bekommt ihr Geld zurück, da werden wir auf jeden Fall etwas tun.
Nun ist die Sachlage: Ist nicht so! - Weiterhin gibt es Fälle, in denen Bürger ihr Geld nicht zurückbekommen, so auch bei dem dem Antrag zugrunde liegenden Fall aus dem Zweckverband Oderaue, zu dem es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt. Was ist passiert? Im Jahr 2013 ist ein klassischer Altanschließerbescheid ergangen; dagegen wurde Widerspruch eingelegt; der Widerspruch wurde zurückgewiesen; dagegen wurde Klage erhoben; die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt wurde verloren; daraufhin wurde Berufung eingelegt.
Und nachdem die Berufung eingelegt war, kam die Entscheidung aus Karlsruhe, in der es hieß: Alles rechtswidrig! - Dann wurde hier seinerzeit von der Landesregierung erklärt: Diejenigen, die aktuell laufende Verfahren haben, bekommen ihr Geld zurück. - Nicht so in diesem Fall und in vielen anderen Fällen; der Bürger musste weiter klagen.
Er gewinnt dann im Jahr 2020, also vier Jahre später, vor dem Oberverwaltungsgericht. Aber der Verband denkt nicht einmal daran, das Geld zurückzuzahlen, und legt beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, um eine Revision anstrengen zu können. Er verliert nach einem Jahr und erklärt dann - nach einem Jahr -: Jetzt zahlen wir zurück, allerdings ohne Zinsen. - Das heißt, nach acht Jahren, in denen es angeblich solche Fälle nicht gab, müssen Bürger immer noch klagen oder werden zur Durchsetzung rechtswidriger - verfassungswidriger - Altanschließerbescheide verklagt.
Ich wurde für diese Behauptung hier immer gescholten. Der Minister hat ein Rundschreiben versandt - ich habe nachgefragt -: Es ist alles okay, solche Fälle gibt es nicht, alle haben ihr Geld zurückbekommen. - Tatsache ist: Die Zweckverbände machen, was sie wollen, und sie tanzen dem Minister auf der Nase herum. Er hat im Rundschreiben im August Hinweise gegeben und auf meine Anfrage hin geantwortet - Drucksache 7/2877 -:
„Es handelte sich dabei um eine Abfrage bei den unteren Kommunalaufsichtsbehörden vom 6. März 2019 vor dem Hintergrund wiederholt vom Fragesteller“
„behaupteter, jedoch nicht belegter Verstöße gegen das Vollstreckungsverbot […]. Diese Abfrage ergab, dass bei den unteren Kommunalaufsichtsbehörden keine Anhaltspunkte […] vorlagen.“
Das heißt: Uns sind solche Fälle nicht bekannt, also gibt es sie auch nicht. - Dabei lief zu der Zeit, als die Auskunft erteilt wurde, genau dieses Gerichtsverfahren, es war schon anhängig beim Bundesverwaltungsgericht. Dennoch behauptet das MIK, so etwas gebe es überhaupt nicht. Der Anschlussnehmer erhält also nach acht Jahren sein Geld nicht zurück, obwohl es hier Konsens war, dass die, die geklagt haben, ihr Geld zurückbekommen. Und das Ministerium sagt: Solche Fälle gibt es nicht. - Die Begründung: weil die Kommunalaufsicht ihnen gesagt habe, dass ihr die Zweckverbände gesagt hätten, dass sie so etwas natürlich niemals tun würden.
Und nun bekommt der Anschlussnehmer nach acht Jahren Recht. Eigentlich bekam er schon 2015 Recht, weil Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung für und gegen alle haben, das interessiert hier aber keinen. Aber er bekommt nach acht Jahren auch individuell Recht, und jetzt sagt der Verband: Na ja, immerhin hat es sich gelohnt, zu klagen, denn jetzt ist die Rechtsfrage ja endlich geklärt. - Nein, meine Damen und Herren, die Rechtsfrage war schon längst geklärt, spätestens seit November 2015.
Und - rein präventiv fürs Protokoll - nein, das sind keine Einzelfälle: Fälle nachträglicher Vollstreckung - inklusive Zinsen - aus verschiedensten Verbänden habe ich hier vorgetragen. Dazu wurde uns erklärt: Na ja, eine richtige Vollstreckung ist es nicht, es war erst einmal nur eine Vollstreckungsandrohung - zwinker, zwinker - mit einer Mahnung, insofern ist es ja keine Vollstreckung. - Aber die Auswirkung ist natürlich dieselbe. Und in diesem Fall ist es nun schwarz auf weiß belegt, dass hier nicht zurückgezahlt wurde, also Fallgruppe 2.
Grund für dieses kühne, selbstbewusste Verhalten ist die unerträgliche Desinformationskampagne, dass - wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - alles wieder strittig sei. Dazu haben auch Aussagen vom „Fanclub Zweckverband“ in diesem Landtag beigetragen, nämlich mit der Erklärung, dass die Rechtslage unklar und jetzt alles wieder im Fluss und streitig sei und die Gerichte das schon in den nächsten zehn Jahren klären würden.
Meine Damen und Herren! Ich halte das für unerträglich: Die Menschen haben geklagt, sie haben Unsummen gezahlt - wir reden von rund 800 Millionen -, sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen, und dennoch müssen sie ein weiteres Jahrzehnt darum kämpfen - in diesem Fall weitere fünf Jahre -, und sie gewinnen! Und da vertreten Sie ernsthaft gegenüber den
Nein, meine Damen und Herren, die Rechtslage war klar, ist klar, und zwar mittlerweile durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen hindurch, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, und Bundesverfassungsgericht ja sowieso.
Deswegen ist es unverantwortlich, wenn die Politik die Fehler von vor zehn Jahren wiederholt und weiterhin erzählt, man könne es auch als rechtmäßig ansehen. Deswegen bedarf es jetzt der Verbindlichkeit: Rückzahlung zumindest für jene, die es laut eigenem Bekunden seit 2016 schon längst hätten bekommen müssen - wenigstens das, aber dann bitte schön auch garantiert und flächendeckend. Alle Verwaltungsgerichtsebenen und das Bundesverfassungsgericht sehen es so. Deswegen muss endlich Gerechtigkeit herbeigeführt werden, und hierzu bedarf das Ministerium eines echten Überblicks und nicht grobmaschig erzählter und ungeprüfter Behauptungen.
Deswegen: Schluss mit der weiteren Frustration der Anschlussnehmer! Der Landtag muss endlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anerkennen und entsprechend handeln, denn das ist ein Grundsatz des Rechtsstaates. Sorgen Sie dafür, dass das, was Sie 2016 versprochen haben, endlich auch umgesetzt wird! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag - das sage ich zu Beginn - verdient keine Redezeitüberschreitung. Deshalb fasse ich mich kurz. „Altanschließerbeiträge Folge 6“ oder aber „Alter Wein in neuen Schläuchen“:
Zwei kleine Vorbemerkungen: Rechtswidriges Verhalten oder die Aufforderung dazu, Herr Vida, egal von wem, wird von uns nicht toleriert. Zumindest in dem Punkt sollten wir uns einig sein.
Zum Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER: Altanschließer sind diejenigen, die Abwasser- oder Trinkwasseranlagen bis 1990 teilweise oder vollständig errichtet haben. Es scheint seitens der Antragsteller Absicht zu sein, Argumente und Fakten systematisch zu ignorieren. Alle Versuche und Hinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales, zum Beispiel das Rundschreiben vom August letzten Jahres oder die Drucksache 7/3178, die wir am 24. März letztmalig behandelt haben, werden von BVB / FREIE WÄHLER penetrant ignoriert. Es passt anscheinend weder in das Weltbild von BVB, noch hat man die Absicht, es zu akzeptieren. Es liegt eher die Vermutung nahe, dass die eigene Klientel bedient werden soll - Tatsachen stehen da eher im Wege. Der Antrag verursacht nicht nur Arbeit und Aufwand, er zielt auch ins Leere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine Veranlassung, hier aktiv zu werden. Bereits am 17. Dezember 2020 teilte das Ministerium des Innern und für Kommunales mit, dass zu den in Rede stehenden Bescheiden Anfragen erfolgen würden. Der Minister teilte hier am 24. März persönlich mit - Sie wiesen darauf hin -, dass von den Aufgabenträgern dazu keine Angaben vorlägen. Nun haben Sie einen Einzelfall entdeckt.
Frau Präsidentin, ich sehe da noch eine Kurzintervention und würde dann vielleicht in dem Zusammenhang darauf erwidern.
Herr Abgeordneter Vida hat eine Kurzintervention angemeldet. Aber es geht jetzt um die Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?
Erst einmal nicht, ich wollte mich ja kurzfassen. - Von den Aufgabenträgern ist also mitgeteilt worden, dass es dazu keine Hinweise gebe. Sie schließen daraus, dass der Minister hier gegenüber dem Landtag sozusagen falsche Angaben mache. Ich finde es schon dreist, Herr Vida, das daraus, dass es im Rechtsstaat einen Einzelfall gibt, abzuleiten.
Lassen Sie mich aber noch zwei Worte zum AfD-Antrag verlieren: Davon, dass bestandskräftige Bescheide aufzuheben seien, sind zumindest BVB / FREIE WÄHLER schon abgerückt; das hatte ich ja im letzten Plenum schon gefordert. Die AfD verharrt da in alten Mustern. Und wir haben auch im Plenum zu diesem Sachstand mehrmals ausreichend und umfassend diskutiert, was das in der Folge bedeuten würde - nämlich, dass das für all jene, die heute für Trinkwasser und Abwasserentsorgung zahlen, zu Kostensteigerungen führen würde. Und welche Programme das Land aufgelegt hat, um bestandskräftige und - zum Teil - rechtswidrige Bescheide aufzuheben, ist uns allen bekannt.
Wir können weder dem Entschließungsantrag der AfD noch Ihrem ursächlichen Antrag folgen, weil dieser ins Leere zielt.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Herr Vida, Sie begannen Ihre Rede damit, dass Sie ja Lobbyist des Rechtsstaates sein.
- Na ja, aber Sie haben gesagt, dass Sie Lobbyist des Rechtsstaates seien. - Ich glaube, Herr Vida, Ihr Berufsstand gehört nachweislich zu den Profiteuren des Rechtsstaats. Schön, wenn Beruf und Berufung im Einklang sind!
Vielen Dank. - Es wurde ja schon erwähnt: Von Herrn Abgeordneten Vida wurde eine Kurzintervention angezeigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Noack! Ich möchte hier für das Protokoll feststellen, dass ich beruflich als Anwalt 0,00 Euro mit irgendwelchen Altanschließerfällen verdient habe. Ich habe Menschen unterstützt, ich habe hierbei aber niemanden anwaltlich vertreten - das ist mir für die Wahrung der Berufsstandsehre sehr wichtig, und ich verbitte mir solche Unterstellungen und Andeutungen.
Meine Damen und Herren, wir haben hier viel gehört: viele Täuschungsmanöver, viel neben der Sache. So erklärte Herr Noack: Wir sind immer dagegen, rechtswidriges Handeln zu schüren oder aufrechtzuerhalten. - Am 23. September 2015 habe ich hier im Landtag einen Antrag gestellt, die Beitragserhebung wegen erkennbarer Verfassungswidrigkeit zu stoppen. Ich wurde hier von der Landtagsmehrheit verhöhnt und verspottet; der Antrag ist abgelehnt worden. Sechs Wochen später kam das Bundesverfassungsgericht um die Ecke und sagte: Alles verfassungswidrig, und zwar offensichtlich verfassungswidrig. - Erzählen Sie also nicht, dass sich Ihre Fraktion dafür eingesetzt hätte, eine rechtswidrige Beitragspraxis zu stoppen!
Des Weiteren haben Sie hier - völlig an der Sache vorbei - ausgeführt, wir hätten uns am 24.03. nicht mit der Drucksache beschäftigt. Am 24.03. wurde hier unsere Drucksache behandelt; das war mein Antrag, und Sie können sicher sein, dass wir uns selbstverständlich mit unserer Drucksache beschäftigen. Also unterlassen Sie derartige Täuschungsmanöver.
Sie haben des Weiteren erklärt, der Minister habe hier ausgeführt, es gebe da gar kein Problem. Aber im Rundschreiben steht es ja. Ich glaube, Sie sind völlig neben der Spur: Das Rundschreiben ist vom 30.08.2020, als den Verbänden mitgeteilt wurde: Ihr müsst zurückzahlen. - Die Abfrage, auf die sich der Minister bezog - von wegen, es gibt keine Probleme -, ist vom März 2019 - im gregorianischen Kalender also anderthalb Jahre zuvor. Und: Das Rundschreiben ist ergangen, weil es offensichtlich Fälle gibt, wo es nicht so ist. Ich habe hier seit 2017 Fälle vorgetragen: Es gibt Vollstreckungen, die laufen; in fünf Verbänden habe ich Beispiele vorgetragen - all das wurde in Abrede gestellt.