Protocol of the Session on June 17, 2021

Moin, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Sie wissen sicherlich, was ein Oxymoron ist. Nein? Es ist auf jeden Fall kein Reptil, das aus dem Amazonas verschwunden ist, sondern ein Oxymoron ist ein rhetorisches Stilmittel, das zwei widersprüchliche Begriffe miteinander verknüpft. Beispiel? „Süßsauer“, „Bürgeradel“, „scharfsinniger Unsinn“ oder „Alternative für Deutschland“.

(Heiterkeit)

Kein Oxymoron hingegen ist das brandenburgische Niederdeutsch. Die niederdeutsche Sprache mit ihren Mundarten ist ein wesentliches Zeugnis der kulturellen Eigenart in Brandenburg, und doch - finde ich - ist sie ein oft zu gut gehütetes Geheimnis in unserem Land. Fest steht: Niederdeutsch gehört zu unserem kulturellen Erbe, es ist aktiv genutztes Kommunikationsmittel und sprachlich eben auch Heimat für viele Menschen in Brandenburg - und das nicht nur in der Prignitz oder in der Uckermark, wie so oft angenommen wird, sondern auch im Havelland, im Fläming und im Barnim. Damit gehört Brandenburg zu den acht deutschen Bundesländern, in denen die Hochsprache der Hanse bis heute beheimatet ist.

Seit etwa zehn Jahren hat das Engagement zur Bewahrung und Förderung des Plattdeutschen in Brandenburg deutlich an Dynamik gewonnen. Die Sprecherinnen und Sprecher gründeten einen Dachverband, eine Grundlagenvereinbarung wurde geschlossen, und wir förderten Projekte, die von der bundesweit ersten niederdeutschen Bahnhofsbeschilderung in Prenzlau bis zur Erarbeitung - darauf haben einige Redner hingewiesen - einer Plattfibel für die Arbeit mit Kindern reichen. Aus Sewekow wurde Sävko, und mit dieser Ergänzung wird das Niederdeutsche nicht nur in der Ostprignitz sichtbar, nein, die Schilder tragen auch zur Verbreitung und Revitalisierung der im Land anerkannten Regionalsprache bei. Insofern freue ich mich auch sehr, dass wir heute mit der Erstellung eines zweisprachigen Ortsregisters einem weiteren, mit Lottomitteln geförderten Ansinnen Rechnung tragen können; der entsprechende Bescheid verließ vor Kurzem mein Haus.

Damit setzt sich ein Trend fort: Brandenburg hat sich im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen dazu bekannt, diese Sprachen zu fördern und zu schützen. Dazu gehören bei uns insbesondere - Frau Damus hat darauf hingewiesen - die Regionalsprache Niederdeutsch und die Minderheitensprache Niedersorbisch. Der Erhalt dieser Sprachen stiftet Identität - ein eindrückliches Beispiel hat Herr Redmann gerade vorgetragen -, stärkt regionale Bindungen und ist eine Bereicherung für unser Bundesland.

Die heute diskutierten Anträge verweisen berechtigterweise auf die Vielfalt der Themen, die mit der deutschen oder niederdeutschen Sprache im Zusammenhang stehen. Es sind eben nicht nur zweisprachige Schilder, sondern beispielsweise Platt in Pflege- und Bildungsfragen. Bereits der Landtagsbeschluss vom März beauftragte die Landesregierung, sich mit einigen Fragen

konkret zu befassen, und das Bildungsministerium arbeitet dementsprechend bereits an einem Mehrsprachigkeitskonzept. Mein Ministerium arbeitet bereits an einem ersten Entwurf für ein Niederdeutsch-Gesetz.

Die Beiträge aus der heutigen Diskussion, Frau Dannenberg, werden dort natürlich auch Einfluss nehmen oder darin aufgehen, bzw. werden wir sie zumindest diskutieren und einbeziehen. Wir werden auch den Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der niederdeutschen Sprachgruppe fortsetzen, denn uns alle eint das Ziel, Niederdeutsch als aktive Sprache, als lebendiges Kulturgut für Brandenburgs Zukunft zu erhalten; denn nicht nur der aufmerksame Fontane-Leser bzw. die aufmerksame Fontane-Leserin weiß: „In Brannenborch räd’t man Platt und vertellt op Platt.“ - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht kurz noch einmal an die Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Dannenberg, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure sehr, dass Sie sich nicht dazu durchringen konnten, konkret zu werden. Es fehlen konkrete Daten, was die Umsetzung von Maßnahmen betrifft. Im Übrigen kam der Prüfauftrag für das Gesetz nicht von uns, sondern von der Koalition. Petra Budke wird wissen, dass wir hier über den September gesprochen haben.

Ich verbitte mir auch, zu behaupten, dass wir das als Wahlkampfthema missbrauchen würden. Das ist eine Unterstellung, die ich von uns weise.

Abschließend: Ich kann …

(Zuruf)

- Also, da fehlen mir glatt die Worte. Es fehlt eigentlich nur noch, Herr Redmann, dass Sie sich hier hinlegen und mit Armen und Beinen strampeln, so angefasst scheinen Sie zu sein.

(Heiterkeit)

Nun bleibt mir eigentlich nur noch, einen Dank an die Niederdeutsch-Sprecherinnen und -Sprecher auszudrücken und mich für ihr unermüdliches Engagement zu bedanken, das ja zum großen Teil ehrenamtlich stattfindet. Ich bin fast versucht, Thomas Domres zu sagen, wir können dem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Trotzdem sage ich: Wir werden ihm zustimmen - nach dem Motto: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. - Herr Redmann, vielleicht bekommen Sie beim nächsten Mal eine Beruhigungstablette oder wie auch immer, aber verdrehen Sie hier nicht die Tatsachen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Nedderdüütsch - dat is een grooten Schatz, woför dat Land Rohmenbedingungen henkriegen mütt. Platt sall ok in de Tokunft to Brannenborg gehörn!“, Drucksache 7/3185, Neudruck, abstimmen.

Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse - zweitens - über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/3789, zum Glück ohne „fremdsprachigen“ Titel, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf.

TOP 17: Alleen in Brandenburg für zukünftige Generationen sichern und entwickeln

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3404

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/3809

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Domres für die antragstellende Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was verbinden Menschen mit Brandenburg? Die Antworten darauf sind sehr vielfältig, denn vieles zeichnet unser Land aus. Aber eines hört man immer wieder: die schönen alten Alleen.

Bis vor einigen Jahren gab es kaum eine Imagekampagne, kaum einen Werbeprospekt für das Land, kaum eine Tourismuswerbung ohne Alleenfotos. Auf eine Gesamtlänge von rund 8 000 Kilometern werden die Alleen in Brandenburg geschätzt. Sie sind vielerorts landschaftsprägend, sind ein Stück Heimat, bewundert von Besucherinnen und Besuchern; denn während vor allem in den westdeutschen Bundesländern ein Großteil der historischen Alleen dem Straßenbau zum Opfer gefallen ist, haben sie sich hierzulande - vor allem in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - über die Jahrzehnte erhalten, bis jetzt jedenfalls. Den Alleen geht es schlecht. Wenn wir sie für die zukünftigen Generationen erhalten wollen, müssen wir jetzt etwas tun; das ist keine neue Erkenntnis.

Der Alleenschutz beschäftigt das Land schon lange. 2007 erstellte die damalige Landesregierung erstmals eine Alleenkonzeption. Ihr vorausgegangen war eine Analyse, die gezeigt hatte: Vielen Bäumen an den Straßen geht es schlecht, sie sind aus verschiedenen Gründen - Tausalz ist einer davon - mehr oder weniger stark geschädigt. Schon damals war absehbar, dass einem großen Teil der Alleebäume keine lange Lebensdauer mehr beschieden sein würde.

Die Alleenkonzeption hat eine neue Strategie im Umgang mit den Nachpflanzungen eingeführt. Der vorherige Anspruch, Alleebaumfällungen eins zu eins auszugleichen, wurde aufgegeben.

Stattdessen sollten nun alljährlich 30 Kilometer Allee nachgepflanzt werden, dies entspricht etwa 5 000 Bäumen. Gegen diese Alleenkonzeption erhob sich ein Sturm der Entrüstung bei den Umweltverbänden. Sie gingen mit einer Volksinitiative dagegen vor, denn sie hatten zwei Befürchtungen: erstens, dass der Alleenbestand stark zurückgehen würde, weil viel mehr Bäume gefällt als gepflanzt werden würden, und zweitens, dass die 30 Kilometer Nachpflanzungen nicht dauerhaft gesichert werden könnten.

Die Volksinitiative wurde vom Landtag abgelehnt, aber eine Evaluierung der Alleenkonzeption beschlossen und 2014 vorgelegt. Wie stellt sich das nun aus heutiger Sicht dar? Man kann klar sagen: Die Bedenken der Umweltverbände waren berechtigt. Nach den Statistiken wurden an Bundes- und Landesstraßen zwischen 2008 und 2019 49 000 Alleebäume gefällt, nachgepflanzt wurden gut 37 000. Es sind also über 11 000 Bäume weniger gepflanzt als gefällt worden und 22 000 weniger als nach der Alleenkonzeption geplant. Die Zielzahl von 5 000 ist nur in den ersten beiden Jahren, 2008 und 2009, erreicht worden. Der Alleenbestand an Bundes- und Landesstraßen ist von 2 344 Kilometern auf 1 737 Kilometer zurückgegangen, also um ca. 25 % innerhalb von zehn Jahren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist etwas, was wir alle in unseren Wahlkreisen im ganzen Land beobachten können: die Ausdünnung und das schleichende Verschwinden der Alleen. Nach Auskunft der Landesregierung sind 70 % der Alleebäume derzeit so alt und in seinem so schlechten Zustand, dass sie ihr Lebensende als Straßenbaum bald erreicht haben werden. Der Prozess der Ausdünnung und des Verschwindens wird sich also massiv beschleunigen, wenn wir nicht aktiv gegensteuern.

Die Evaluierung der Alleenkonzeption hat gezeigt: Hauptgrund für die geringen Nachpflanzungen ist die fehlende Flächenverfügbarkeit. Dies liegt zum einen an Hindernissen, wie Leitungen und Radwegen parallel zur Straße; es liegt vor allem aber auch daran, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit inzwischen sehr große Abstände zwischen den Alleebäumen und dem Straßenrand vorgeschrieben sind: mindestens 4,5 Meter, teilweise noch deutlich mehr. Ich will überhaupt nicht in die Diskussion einsteigen, ob diese Abstände immer und gerade auch bei kleineren Straßen gerechtfertigt sind, aber klar wird: Wir müssen etwas unternehmen. Das möchten wir mit unserem Antrag anstoßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ich weiß, die Fortschreibung der Alleenkonzeption steht auch im Koalitionsvertrag, und das MIL hat bereits sein Gutachten für die fachlichen Grundlagen auf den Weg gebracht. Aber: Wir möchten der Fortschreibung gleich einige Prämissen mit auf den Weg geben, damit die Sache in die richtige Richtung läuft.

Zunächst ist wichtig: Die Alleenkonzeption darf sich nicht mehr nur auf Bundes- und Landesstraßen beziehen, sondern sie muss auch Kreis- und Gemeindestraßen einbinden, denn dort steht ein Großteil der Alleen, und dort gibt es auch mehr Potenzial für Nachpflanzungen als nur an Bundes- und Landesstraßen. Deshalb müssen wir die kleineren Straßen unbedingt einbeziehen, sowohl bei der statistischen Alleebaumerfassung als auch bei den Pflanzungen. Es muss möglich gemacht werden, Ersatzpflanzungen für Fällungen auch an Straßen anderer Kategorien durchzuführen. Mir ist bewusst, dass dies wegen der unterschiedlichen Zuständigkeit - und damit auch der unterschiedlichen Finanzierung - eine Herausforderung ist.

Mit etwas gutem Willen lässt sich da aber etwas machen. Wir sehen darin die einzige Chance, substanziell zu mehr Nachpflanzungen zu kommen. Die überarbeitete Alleenkonzeption muss dafür Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Wenn zusätzlicher Flächenerwerb für Alleen nicht möglich ist, müssen vermehrt Leitplanken zur Anwendung kommen, die eine Reduzierung des Abstands ermöglichen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Ziel muss schließlich sein: Es darf nicht zu einem weiteren Rückgang des Alleenbestandes in Brandenburg kommen. Wir müssen den seit 2006 eingetretenen Rückstand wieder aufholen.

Auch der Schutz der noch vorhandenen und neu angepflanzten Bäume ist wichtig, deshalb muss es Regeln für die Anwuchspflege und für eine fachgerechte Baumpflege geben. Es reicht nicht, wenn die Baumpflegemaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden, die einen Kettensägenschein haben. Zur sachgemäßen Baumpflege gehört mehr, und das muss abgesichert werden.

Auch die Anpassung an die Klimaentwicklung muss sich in der Alleenkonzeption wiederfinden. Die beiden letzten Jahre haben gezeigt, wie sehr die Alleebäume unter der Trockenheit leiden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den bisherigen Erfahrungen sind wir skeptisch, ob es reicht, die Entwicklung der Alleen allein dem Infrastrukturressort anzuvertrauen. Wir denken, dass es eines Motors bedarf, der immer wieder auf den Handlungsbedarf hinweist und sowohl die Erstellung als auch die Umsetzung der Alleenkonzeption fachlich begleitet. Deshalb ist unser Vorschlag ein Alleen-Kompetenzzentrum, das Wissenschaft, Kommunen und Verbände zusammenführt und mit geballter Kompetenz am Alleenschutz mitwirkt. Wir greifen damit einen Vorschlag des Fördervereins Baukultur auf, der mit seinem Vorstoß einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte geleistet hat. - Herzlichen Dank dafür!

Schließlich sehen wir auch Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene. Wir haben im Naturschutzausführungsgesetz eigentlich sehr gute Regelungen zum Alleenschutz: Es gibt strenge Schutzregelungen, es gibt ein ausdrückliches Nachpflanzgebot, damit sich der Alleenbestand nicht verringert, es gibt Instrumente der Verbandsbeteiligung, und schließlich ist auch die Verbandsklage ausdrücklich zugelassen, um den Alleenschutz überprüfbar und durchsetzbar zu machen.

Man fragt sich natürlich: Wie konnte es eigentlich zu diesem großen Nachpflanzungsdefizit und diesem Alleenrückgang kommen? Das ist doch offensichtlich rechtswidrig und verstößt gegen das Naturschutzgesetz. - Der Grund dafür ist: Im Brandenburgischen Straßengesetz ist geregelt, dass der Straßenbaulastträger und nicht die Naturschutzbehörde für den Umgang mit den Alleebäumen zuständig ist. Für die Fällung von Alleebäumen ist keine eigenständige Genehmigung, also kein Verwaltungsakt, notwendig. Die Schutzregelungen im Naturschutzausführungsgesetz sind aber an solche Genehmigungen gebunden - so jedenfalls die Lesart der Straßenbehörden. Auf diese Weise wird durch eine reine Verwaltungsregelung der Gesetzesinhalt des Alleenschutzes komplett ausgehebelt. Aus unserer Sicht ist das ein klarer Verstoß gegen den Willen des Gesetzgebers. Dies wird auch daran deutlich, dass das MIL in der Antwort auf meine Kleine Anfrage angibt, die Naturschutzverbände seien gegen Alleebaumfällungen nicht klagebefugt, obwohl das im Naturschutzrecht ausdrücklich vorgesehen ist. Es bedarf also einer Harmonisierung der Gesetze, um die Regelungen des Alleenschutzes tatsächlich praxistauglich zu machen. Mit unserem Antrag betreten

wir den Weg hin zu einem reformierten und wirksamen Alleenschutz.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Behandlung dieses Antrags zweimal verschoben, weil uns die Koalitionsfraktionen zugesichert hatten, mit eigenen Vorschlägen auf uns zuzukommen. - Nichts ist passiert. Mehrfache Beteuerungen seitens der Koalition, eigene Vorschläge vorzulegen und eine gemeinsame Initiative für die Alleen zu starten, waren nichts anderes als Beruhigungspillen. Leider muss ich sagen, dass die Koalition auch bei diesem Thema nicht vereinbarungsfähig ist. Das ist enttäuschend und wird Ihrem eigenen Anspruch bei Weitem nicht gerecht.

Und nun hat es die Koalition gestern tatsächlich geschafft, einen eigenen Entschließungsantrag einzubringen,

(Zurufe: Oh!)

sicherlich nach zähem Ringen innerhalb der Koalition und mit mehr als acht Wochen Verzug. Eine reife Leistung! Von einer gemeinsamen Initiative ist aber nichts zu merken. Wir haben konkrete inhaltliche Vorgaben gemacht, die Koalition zählt nur die Themen auf, die zu behandeln sind - so die Kurzfassung.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, noch ist es nicht zu spät. Stimmen Sie einer Überweisung an die Ausschüsse ALUK und AIL zu! Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam antreten, sonst kennen zukünftige Generationen Alleen nur noch aus den Geschichtsbüchern. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kornmesser.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg ist das alleenreichste Bundesland, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern. Unser Alleenbestand beträgt ungefähr 8 000 Kilometer, Mecklenburg schafft es immerhin auf fast 4 000 Kilometer. Während der Alleenbestand in den 50er- und 60er-Jahren in den alten Bundesländern durch die Verkehrsentwicklung stark dezimiert wurde, war der Verkehrsdruck in der DDR erheblich geringer, sodass das Alleennetz hier bis heute weitgehend erhalten ist.