Protocol of the Session on June 17, 2021

Die Mieterinnen und Mieter sind es, die den Mittelpunkt unserer Handlungen darstellen müssen, weil Wohnen eben nicht nur ein Bedürfnis, sondern ein Grundrecht ist. Deshalb schlagen wir Ihnen heute die Neugründung des Bündnisses für Wohnen vor, und wir haben dafür in unserem Antrag fünf Ziele definiert:

Erstens. Wir wollen, dass im Bündnis für Wohnen das im UNSozialpakt verbürgte Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt gerückt wird.

Zweitens sehen wir doch, dass die Mietpreis- und Belegungsbindungen im Land Brandenburg schneller auslaufen, als wir bauen können. Um Ihnen dies einmal plastisch darzustellen: Im Jahr 2004 gab es in Brandenburg insgesamt 113 013 Wohneinheiten mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Trotz des Wiedereinstiegs in die Wohnraumförderung sind wir aktuell bei 20 625 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung, und bis zum Jahr 2030, meine Damen und Herren, werden sich diese Belegungsbindungen noch weiter minimieren: auf

12 482 Wohneinheiten.

Wenn Sie sich nun allerdings anschauen, wie die Mittel des Landes in Bezug auf den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gewirkt haben, werden Sie sehr schnell feststellen, dass beispielsweise im Jahr 2020 mit den 167 Millionen Euro, die eingestellt wurden, lediglich 871 Wohneinheiten mit Bindungen gebaut werden konnten. Was Sie daran sehen, ist, dass wir, selbst wenn wir jährlich 150 bis 200 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt mobilisieren könnten, dem Auslaufen der Belegungsbindungen in den Kommunen dieses Landes hinterherlaufen würden. Deshalb brauchen wir andere Ideen, um die Bezahlbarkeit von Wohnen in der Fläche des Landes zu sichern.

Doch solange die Bewertung der Angespanntheit des Wohnungsmarktes auf der Grundlage einer gesamtdeutschen Be

trachtung erfolgt und eben nicht die spezifischen brandenburgischen Entwicklungen seit der Transformation der 90er-Jahre in Ostdeutschland in den Blick genommen werden, werden wir mit diesen Maßnahmen nicht weiterkommen. Konkret heißt dies: Bis heute weigert sich beispielsweise das Infrastrukturministerium, eine Verordnung zu erlassen, die darauf hinwirkt, dass in Gebieten, in denen eine Milieuschutzsatzung erlassen wird, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen unter Genehmigung gestellt wird. Doch genau solche Verordnungen oder aber auch andere Instrumente, die uns der Bundesgesetzgeber ermöglicht, und Maßnahmen, die wir in Brandenburg selbst in die Hand nehmen können, brauchen wir, um die Mietsituation zu verbessern; deshalb müssen solche Instrumente im Bündnis für Wohnen gemeinsam diskutiert werden.

Drittens. Wir müssen Wohnen in der Gesamtheit betrachten. Es geht um Quartiersentwicklung; es geht darum, wie Infrastruktur in den Kommunen abgebildet wird und wie auch Nutzungskonflikte, die immer häufiger entstehen, miteinander ausgehandelt werden. Denn was wir nicht wollen - darin sind wir uns wahrscheinlich einig -, sind Schlafstätten, in die die Menschen nur kommen, um zu übernachten, und dass sie ansonsten in die Kommunen pendeln müssen, um dort beispielsweise zu arbeiten oder aber auch an Kultur und Demokratie partizipieren zu können, ja überhaupt Beteiligungsmöglichkeiten zu haben.

Viertens muss sich das Bündnis für Wohnen natürlich auch den Klimazielen zuwenden, denn wir wissen, dass beispielsweise der Bausektor mit der Zementproduktion für 8 % des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Das ist ein viel höherer Anteil als beispielsweise derjenige des Flugverkehrs. Genau deshalb müssen wir im Bündnis für Wohnen miteinander über Klimaziele diskutieren und hierzu wirksame Ideen auf den Weg bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgaben, die wir mit Blick auf das Wohnen miteinander diskutieren müssen, sind riesig. Wenn wir dabei vorankommen wollen, müssen wir dies möglichst breit miteinander diskutieren und Strategien entwickeln. Das bedeutet auch, dass sich die Akteure auf Augenhöhe begegnen. Deswegen stellen wir heute den Antrag auf Neustart des Bündnisses für Wohnen, weil wir meinen, dass auch Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Studierendenwerke und die Initiativen von Mieterinnen und Mietern aus dem Land Brandenburg an einen Tisch müssen, um gemeinsam solche Strategien zu entwickeln und die Aufgaben zu bewältigen.

Wenn ich Sie mit dem Antrag oder mit meinen Ausführungen bis jetzt noch nicht überzeugt habe, so möchte ich nach den Haushaltsdebatten, die wir gerade geführt haben, wenigstens kurz auf Folgendes hinweisen: Sie müssen dafür nicht einmal Geld in die Hand nehmen. Sie müssen dafür auch kein Gesetz ändern. Sie müssen einfach nur handeln und die Mieterinnen und Mieter endlich am Bündnis für Wohnen beteiligen.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Keller für die SPD-Fraktion zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bündnis für Wohnen wurde im Jahr 2017 vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unter der Leitung der damaligen Ministerin Kathrin Schneider gegründet, und das war eine gute Entscheidung. Ziel sind die Unterstützung und die Schaffung von mehr, besserem und bezahlbarerem Wohnraum

sowie der Erhalt und die Schaffung von Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Arbeit des Bündnisses als breit aufgestellte Arbeitsgruppe, die gemeinsam Ziele diskutiert, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Die Aussage, liebe Frau Abgeordnete Vandre, das Bündnis sei gescheitert, stellt die gesamte Arbeit aller beteiligten Akteure, insbesondere auch die des Mieterbundes, infrage, und ich muss sagen, ich finde es schon bemerkenswert, dass dies in Ihrem Antragstext so zu lesen ist. In Ihrem Antrag stellen Sie Ziele auf, an denen sich ein neu gegründetes Bündnis für Wohnen ausrichten soll. Auf diese möchte ich kurz eingehen.

Sie sprechen davon, das Bündnis dem Auftrag der Verfassung verpflichten zu wollen. Das klingt zunächst sehr staatstragend. Das ist sicherlich recht wichtig, ein Stück weit aber auch Kosmetik. Aus einer Verpflichtung des Bündnisses ergibt sich noch lange keine Rechtsfolge. Das Bündnis für Wohnen für die Wahrung von Grundrechten verantwortlich zu machen, ist in der Form, wie Sie es geschrieben haben, definitiv teilweise falsch.

Im Punkt 2 trifft DIE LINKE die Aussage, sie könne entscheiden, welche Einsichten sich für das Bündnis aus seiner Arbeit ergeben. Dabei geht es mir weniger um die Erkenntnis, dass der freie Markt Probleme erzeugen kann; das wissen wir alle. Vielmehr frage ich mich, welches Verständnis die Linke von Debattenkultur hat, wenn sie an einer Stelle des Antrags einerseits Mitspracherecht für mehr Akteure fordert und andererseits dem Bündnis vorschreiben will, welchen Einsichten es zu folgen hat. Ich sage: Ein Stück weit sollte dies auch ein Bestandteil der Debatte vor Ort sein.

Ich frage die Linke: Haben Sie einmal ein Gespräch mit dem Bündnis zu Erkenntnissen seiner Arbeit geführt? Hier Einsichten vorzuformulieren - das hatte ich bereits erwähnt - erscheint mir fehl am Platz.

(Zuruf)

- Herr Walter, ich glaube, wir führen alle verschiedene Gespräche. Der Unterschied ist, dass ich heute kein gescheitertes Bündnis in einem Antrag zur Abstimmung bringe, sondern das tut Ihre Fraktion und nicht meine Fraktion, das möchte ich Ihnen einmal deutlich sagen.

Bezüglich der Ausweisung von Neubaugebieten stimme ich Ihnen zu: Die Wiederbelebung bestehender Stadt- und Dorfstrukturen sollte Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete haben. Zuständig sind hierfür aber sicherlich die Kommunen; und auch diese können nicht komplett losgelöst vom Markt entscheiden, sondern sie müssen sich an der Nachfrage orientieren. Gerade in ländlichen Gebieten, die ohnehin um jeden Einwohner, um jede Einwohnerin kämpfen, sollte man auch differenzieren können und dürfen, was die jeweils beste Option darstellt. Dies hat jedoch nichts mit dem Bündnis für Wohnen zu tun, sondern muss vor Ort in den Kommunen diskutiert und entschieden werden.

Die Forderung nach mehr Klimaschutz ist berechtigt, wurde vom Bündnis und von der Landesregierung aber auch schon aufgegriffen. Als Beispiel hierfür möchte ich die novellierte Bauordnung nennen, bei der wir gerade auch den Aspekt der Nachhaltigkeit sehr vertieft diskutiert und bearbeitet haben.

Zu Punkt 5 - Austritt des Brandenburger Mieterbundes aus dem Bündnis für Wohnen -: Dies ist bedauernswert und sollte, wenn möglich, schnellstens rückgängig gemacht werden. Daher be

grüße ich die Initiative der übrigen Akteure im Bündnis für Wohnen, die das Ziel hat, den Mieterbund zu einer Rückkehr bzw. zumindest zu erneuten Gesprächen zu bewegen. Die Perspektive der Mieterinnen und Mieter ist für ein solches Bündnis von besonderer, ich möchte sogar sagen von essenzieller Bedeutung. Darin sind wir uns einig. Auch Sie möchten, dass die Beteiligung und Mitsprache erneut hergestellt wird.

Weitere Akteure in das Bündnis aufzunehmen, wie von den Linken gefordert, ist grundsätzlich eine Überlegung wert. Wir als Parlament können dazu aber meines Erachtens nur Anregungen geben und sollten das hier nicht per Antrag vorschreiben. Hierbei muss man sich - Sie sagten es selbst - auf Augenhöhe begegnen, und ich weiß nicht, ob es der richtige Weg ist, das hier festzuschreiben. Auch den Teil, die Landtagsfraktionen in das Bündnis aufzunehmen, finde ich eher schwierig. Ich glaube, dabei würden wir Gefahr laufen, dass dieses Bündnis, dieses Gremium in irgendeiner Art und Weise instrumentalisiert bzw. auch politisiert wird.

Wenn sich weitere Akteure am Bündnis beteiligen sollen, muss auch transparent dargelegt werden, dass diese Entscheidung, wenn es nach Punkt 1 Ihres Antrages geht, eine komplexe Situation zur Folge hat. Dort wird nämlich gefordert, dass sich die beteiligten Akteure an der Umsetzung von Verfassungszielen beteiligen. Allerdings erwachsen aus diesem Engagement keine Rechtsfolgen; das hatte ich erwähnt.

Herr Abgeordneter Keller, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Ich gehe davon aus, dass Sie nachher noch das Wort ergreifen werden. Dann schaue ich, ob ich darauf Bezug nehmen kann.

(Zurufe)

Vielen Dank, ich fahre fort. - Da müssen wir schauen, dass wir keine Erwartungen wecken, die womöglich nachher mit den Akteuren, die Sie in Punkt 1 aufführen, nicht erfüllt werden können. Die Linke stellt sich hier mit ihren juristischen Spitzfindigkeiten ein Stück weit selbst ein Bein. Eine konsequente Überarbeitung der Bündnisarbeit müsste auch berücksichtigen, ob Entscheidungen im Konsens oder per Mehrheitsentscheid getroffen werden. Auch dazu geben Sie im Antrag keine Auskunft.

Der gesamte Antrag enthält Forderungen, die entweder nicht ganz zu Ende gedacht sind, ein Stück weit auch fehl am Platz sind oder nicht die Zuständigkeit dieses Gremiums betreffen. Wir halten an der jetzigen Institution „Bündnis für Wohnen“ fest - das will ich hier deutlich sagen -, wünschen uns aber, dass ein Weg gefunden wird, den Mieterbund in das Bündnis aufzunehmen. Aus den gerade geschilderten Gründen lehnen wir den Antrag ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf weitere Ausführungen von Ihnen, Frau Vandre.

Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention der Abgeordneten Vandre angezeigt. Bitte schön.

Herr Keller, da Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, werde ich das jetzt via Kurzintervention tun und hoffe, dass Sie darauf antworten. - Sie müssten mir bitte ganz kurz erklären, wie Sie darauf kommen, dass eine Beteiligung von Fraktionen am Bündnis für Wohnen eine Instrumentalisierung des Bündnisses darstelle. Im Bündnis für Wohnen entstehen sehr konstruktive Debatten - wenn mich nicht alles täuscht, ist das in Potsdam auch so -, die eher dafür sorgen, dass beispielsweise der Rücklauf in die SVV gegeben ist. Sehen Sie dementsprechend die Beteiligung der Fraktionen im Bündnis für Wohnen in Potsdam als Instrumentalisierung dieses Bündnisses?

Zweiter Punkt. Die Maßnahmen, die Sie unter 2. kritisieren, Punkte a) und b), Erhalt und Neubau von Mietwohnraum, oder aber auch die Steigerung des Anteils von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum sind Forderungen, die sehr wohl schon heute in irgendeiner Form in der Zielstellung des Bündnisses für Wohnen stehen. Wir wollen den Blick allerdings weiten. Den unter c) und d) aufgeführten Punkten haben Sie übrigens neulich in der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam zugestimmt.

Vielen Dank. - Herr Keller, möchten Sie darauf reagieren? - Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Vandre, ich finde es immer erstaunlich, wie es Ihnen gelingt, in einer verkürzten Art und Weise Ihre Diskussionen bzw. Debatten aus der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung wiederzugeben und sich ein Stück weit auch bei Ihrem Abstimmungsverhalten hier die Rosinen herauszupicken. Da wir hier aber im Brandenburger Landtag sind und nicht in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, bleiben wir vielleicht bei dem Antrag, wie Sie ihn gestellt haben. Und ja, wir haben ein hier bestehendes Gremium und wissen, wie es sich bis dato zusammengesetzt hat. Und die Frage - wir haben eine Bundestagswahl und auch andere Geschehnisse -, ob dort ein Mitwirken verschiedener politischer Akteure zu einer Verbesserung der Arbeit vor Ort oder eher zu einer Instrumentalisierung des Gremiums führt, habe ich vorhin beantwortet.

Nichtsdestotrotz, Frau Vandre, haben Sie die Möglichkeit, im Ausschuss - dies wird auch genutzt, auch von meiner Fraktion - über die verschiedenen Punkte, die aus diesem Gremium kommen, zu diskutieren und die Diskussion dort stattfinden zu lassen, denn dorthin gehört sie auch. Daran werden wir uns auch in gewohnter Art und Weise beteiligen. Man sollte nicht jedes Gremium mit der einen oder anderen Idee überladen, die man lieber im Parlament diskutieren sollte. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Münschke, bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrtes Kollegium hier im Hohen Hause! Werte Zuschauer am Bildschirm! Uns liegt der Antrag der

Fraktion DIE LINKE vor, der dazu auffordert, das Bündnis für Wohnen neu zu gestalten. Die Ausgangssituation war - das haben wir gerade von Kollegin Vandre und vom Kollegen Keller gehört -, dass der Mieterbund dieses Bündnis verlassen hat. Er war in diesem Beratungsgremium die einzige Mietervertretung. Ziel war es gewesen, die Interessen der Mieter einbringen zu können. Das hat, mit Verlaub, sehr geehrte Damen und Herren, nicht funktioniert. Trotz Kritik seitens des Mieterbundes wurde mitnichten auf diese Punkte eingegangen. In der Endkonsequenz ist der Mieterbund nun wieder Einzelkämpfer.

Den in diesem Antrag geforderten Neustart dieses Bündnisses sehen wir dennoch eher kritisch. Deutlich mehr Verhandlungspartner - dies klang gerade auch in der Rede des Vorredners an - sollen zukünftig in diesem Gremium mitwirken. Das halten wir für wenig zielführend, denn wir wissen: je mehr Teilnehmer, je mehr Diskussion, desto weniger Übereinstimmung.

Auch wundert uns die vom Mieterbund angebrachte Kritik, dass er in diesem Bündnis eine ausgewogene Betrachtung aller Interessen vermisst habe. Das hat nichts mit der Besetzung des Gremiums zu tun, sondern mit der Moderation der gemeinsamen Interessen und dem Willen, sich der Interessen einzelner Partner anzunehmen. Das kennen wir auch hier im Hohen Haus, im Landtag. Daran ändert auch kein Neustart mit noch mehr Gesprächspartnern etwas.

Was für die AfD aber der ausschlaggebende Grund zur Ablehnung dieses Antrages war und ist, ist die Forderung nach Mietpreis- und Belegungsbindung. Wir alle verfolgen gerade die Diskussion um die stark gestiegenen Rohstoffpreise im Baugewerbe. Eigentümer müssen die Möglichkeit haben, tatsächlich gestiegene Kosten auch auf die Mieten umzulegen - ob in Gänze oder in Teilen, bleibt eine ganz andere Diskussion -, sei es bei Neubau, Sanierung oder Renovierung. Die Kosten für Material oder Arbeitsleistungen steigen stetig. Vermietung darf und sollte kein Zuschussgeschäft sein. Auch Wohnungsgenossenschaften müssen zumindest kostendeckend arbeiten. Vor Kurzem stand ein Bericht über ProPotsdam in der „MAZ“; Sie werden sicherlich die Argumente aus Potsdam kennen und wissen, was die Wohnungsgenossenschaft dort gesagt hat. - Danke, Frau Vandre.

Für viele Privatvermieter sichert die Vermietung von Immobilien die Altersvorsorge, bei dem einen mehr, bei dem anderen etwas weniger. Unsere Fraktion vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Nachfrage nach Wohnraum unter anderem durch Neubau gedeckt werden kann. Auch müssen Förderungen für Wohnraumabriss hinterfragt werden, aber auch die Förderungsbindung für abgerissenen Wohnraum. Das ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und muss überdacht werden.

Gestaltungsspielraum sehen wir auch in Ortskernen im weiteren Speckgürtel. Fahren Sie einmal in Richtung Luckenwalde, dann werden Sie sehr viel Leerstand sehen. Beim Bereitstellen von Wohnraum gibt es unserer Meinung nach viel Spielraum; man muss es nur wollen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Es folgt die Abgeordnete Walter-Mundt für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag der Fraktion

DIE LINKE befasst sich im Kern mit der Wohnungspolitik des Landes. Der Grundgedanke dahinter ist: Das Bündnis für Wohnen soll neu aufgelegt und auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dabei wählt die Linke in ihrem Antrag einen Ansatz, den wir als CDU so nicht teilen und in dieser Form zurückweisen. Denn wir stehen als Koalition ganz klar für die Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft. Diese Mechanismen schaffen auch in der Wohnungspolitik einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. Das Bündnis für Wohnen ist geprägt von diesem Gedanken, und es ist ein Bündnis für die Interessen der Mieterinnen und Mieter, aber auch ein Bündnis für Bauen, für Fortschritt und für das Recht auf Eigentum. Damit wurde in den zurückliegenden Jahren vieles erreicht. Einige Punkte möchte ich kurz ansprechen.

Stichwort bezahlbarer Wohnraum: Ich möchte feststellen, dass das Land Brandenburg aktuell Rekordsummen in die soziale Wohnraumförderung investiert: 170 Millionen Euro im Jahr 2020 und dieselbe Summe im Jahr 2021. Damit schaffen wir Wohnraum im preisgedämpften Segment vor allem für jene Bevölkerungsgruppen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, und das ist auch gut so.

Stichwort freier Markt: Ich bin davon überzeugt, mit unseren starken Partnern aus der freien Wirtschaft wird es uns gelingen, Wohnraum für alle Einkommensgruppen und Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu schaffen. Die vielen privaten Projektentwickler, die privaten Wohnungsbauunternehmen und die Genossenschaften werden dafür definitiv gebraucht; denn sie schaffen Wohnraum für jedermann, und dazu gehören auch das Einfamilienhaus, das Reihenhaus und die Eigentumswohnung. Kurz gesagt: Sozial gerecht ist auch, was Eigentum schafft. Das gelingt am besten mithilfe starker Partner aus der freien Wirtschaft.

Stichwort Klimaschutz: Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass Klimaschutz auch im Bereich Wohnungswirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten muss, um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen: dezentrale Energielösungen, energieeffizientes Bauen, flächendeckende E-Ladesäulen und der Einsatz von klimagerechten Materialien, wie zum Beispiel Holz. Der Klimaschutz ist auch hier seit Jahren ein Thema. Der BBU zum Beispiel hat in diesem Zusammenhang bereits eine Klimabilanz mit einer deutlichen CO2-Absenkung vorgelegt. Auch dort hat sich das Bündnis für Wohnen definitiv bewährt.

Ich komme zum Schluss. Die Linke möchte das Bündnis für Wohnen nicht nur neu auflegen, sondern vor allem aufblähen. Aus unserer Sicht hat sich das Bündnis in der jetzigen Form definitiv bewährt. Wir sehen daher keinen Anlass zur Neuausrichtung, wünschen uns jedoch auch, dass der Mieterbund wieder an den Tisch zurückkehrt und die Arbeit mit den weiteren Partnern des Bündnisses sach- und lösungsorientiert fortsetzt.