Protocol of the Session on May 20, 2021

(Frau Block [DIE LINKE]: Nehme ich zur Kenntnis!)

- Gut. - Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht der Kollege Raschke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Gäste an den Bildschirmen! Liebe Abgeordnete! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über die Ausgestaltung der Arbeitsgerichtsreform diskutiert, heute ist die letzte Lesung. Nach meinem Eindruck sind die Argumente ausgetauscht, die Debatte eben hat das bestätigt.

Deswegen möchte ich zum Schluss eine andere Perspektive wählen, nämlich, dass wir nach Jahren des konzeptionellen Stillstands in der Rechtspolitik nun in eine neue Phase eingetreten sind. Der Landtag und die Landesregierung haben sich in den letzten zehn Jahren fast ausschließlich mit dem Thema Personalmangel beschäftigt, und viel Konzeptionelles ist auf der Strecke geblieben, was wir jetzt aufholen müssen.

Wir hätten aus meiner Sicht in diese Phase nicht wirklich mit der Arbeitsgerichtsreform starten müssen. Aber nun ist es so. Wenn man rückwirkend auf die Debatte schaut, zeigen sich aus meiner Sicht zwei Dinge: nämlich erstens, dass die nötigen Veränderungen ziemlich schmerzhaft sind und auch sein werden, sowohl für die, die betroffen sind, als auch manchmal für die, die es am Ende entscheiden müssen und nicht in der Opposition sind, und zweitens, dass es trotz der schwierig verlaufenen Debatte am Ende doch die Bereitschaft zur Veränderung im Land gibt.

In der Debatte standen sich zum Anfang - wir erinnern uns - beinahe zwei Lager gegenüber, auf der einen Seite die Traditionalisten, die sagten, es dürfe sich nichts ändern - oder hier im Landtag in der Variante: jetzt bei Corona dürfe sich nichts ändern -, und auf der anderen Seite jene, die sagten, jetzt müssten wir etwas ändern, um die Arbeitsgerichte zukunftsfest zu machen. Das zeigte sich für mich bei den Gerichtstagen exemplarisch. Für viele war aus der heutigen Praxis der Arbeit gar nicht vorstellbar, wie das gehen soll. Da wurde die Sorge formuliert, dass der Richter bzw. die Richterin dann zum Gerichtstag reist und vor Ort per Fax informiert wird, dass die Termine ausfallen, und er dann Leerlauf hat, oder die Sorge, dass Fristen versäumt werden könnten. Deswegen haben wir uns auch ganz intensiv mit diesen praktischen Fragen auseinandergesetzt. In der Anhörung haben wir zum Beispiel gelernt, dass die Gerichtstage in NRW natürlich so organisiert werden, dass keine Fristen versäumt werden. Und wir haben gelernt, dass die nächste Generation von Arbeitsrichterinnen und -richtern in eine ganz andere, viel digitalere Welt eingestellt wird. Da werden dann Laptops, kompatible Software und mobiles Arbeiten selbstverständlich sein - vielleicht auch immer noch ein bisschen Fax.

Es haben sich also beide Seiten bewegt, und ich bin dankbar, dass die Arbeitsrichterinnen und -richter Alternativkonzepte vorgelegt haben. Wir haben ja auch Teile davon aufgegriffen. Ich begrüße auch, dass DIE LINKE sich bewegt hat, den Reformbedarf inzwischen anerkennt und sachliche Hinweise eingebracht hat.

Für alle hier im Haus - da schaue ich nach rechts - gilt die Reformbereitschaft nicht. Aber draußen im Land ist sie vorhanden, und das stimmt mich hoffnungsfroh; denn der Reformbedarf ist in der Justiz unbestritten hoch. Was wir dafür jetzt nur noch brauchen, sind gut geführte Debatten auf Augenhöhe. Dafür soll ein Format die von uns Bündnisgrünen in den Koalitionsvertrag eingebrachte Zukunftskonferenz sein. Das wurde hier im Landtag auch mit großer Mehrheit beschlossen; das Ministerium wurde entsprechend beauftragt. Das Ministerium ist auch fleißig dabei; in Kürze werden wir im Rechtsausschuss den aktuellen Stand diskutieren.

Deswegen bitte ich zum Schluss um Zustimmung zum Gesetzentwurf und die Verbände und Gewerkschaften da draußen um intensive Mitgestaltung der Zukunft der Justiz in Brandenburg; denn die wird nur gemeinsam gut werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an den Abgeordneten Vida. Er spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die gestrige Debatte hat gezeigt, dass insbesondere die zahlenmäßige Untermauerung der Notwendigkeit dieser Reform nicht ausreichend war, dass sie nicht in einer Weise dargelegt worden ist, dass das einen derartigen Kahlschlag rechtfertigen würde.

Natürlich hat das auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Wie verhalten sich Abgeordnete in persona vor Ort als Stadtverordnete, wie präsentieren sie sich gegenüber ihren Wählern vor Ort, was tun sie hier? Im Artikel „CDU regt Bau von Justizzentrum an“ in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ von heute wird angekündigt, dass aufgrund der Schließung von Tegel und der Entstehung Tausender Arbeitsplätze um den BER herum ein Anstieg im Bereich der Fälle im Arbeitsrecht erwartet wird. Das können Sie nicht leugnen, und selbstverständlich ist es so, dass das, wenn es zu einer Verlagerung von Fällen im Zivilrecht kommt und sonstige Arbeitsplätze geschaffen werden, mit einer Steigerung im Bereich des Arbeitsrechts einhergeht.

Jetzt können Sie natürlich sagen: Genau deswegen haben wir ja dort - sehr schlau - die Gerichtstage vorgesehen. Nun, dazu wird ausgeführt - dieses Zitat können Sie nicht in Abrede stellen -:

„Gerichtsdirektor Stephan Lehmann [winkte] gleich ab. Dafür gebe es weder personelle noch räumliche Kapazitäten in Königs Wusterhausen, sagte er.“

Das ist die Situation Stand heute, über die wir entscheiden sollen, und das sagen ja nun wirklich namhafte Personen.

Ich komme jetzt zum Daniel-Keller-Gedenkantrag. Es ist selbstverständlich so: Wenn Sie in der Stadtverordnetenversammlung

Potsdam gegenüber den Wählern in Potsdam erklären, dass Sie dem nur mit großen Bauchschmerzen zustimmen können, dann müssen Sie sich an diesen Worten auch messen lassen.

Sie erklären in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“: Ich spreche mich daher dafür aus, dass wir deren Praktikabilität und Effizienz nach zwei Jahren, also im Januar 2025, überprüfen, und erwarte eine Offenheit, wenn die jetzt angestoßene Reform Nachbesserungen bedarf. - Ich nehme die Worte des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD immer ernst und habe deswegen auch gestern im Rechtsausschuss nachgefragt: Frau Ministerin, ist so etwas geplant, vielleicht als Annex hinten dran mit einer Klammer? - Es gab darauf keine Antwort. Also muss ich davon ausgehen, dass es nicht geplant ist. Also habe ich genau in die Zeitung geschaut und festgestellt, dass Ihr Kollege Uwe Adler, ebenfalls aus Potsdam, auch sagt, dass eine Evaluierung mit Blick auf die Praxistauglichkeit stattfinden müsse.

An diesen Worten muss man sich natürlich auch messen lassen. Wenn Sie erklären, dass Sie dem nur unter der Bedingung zustimmen, dass es eine Evaluierung gibt, die Ministerin aber eine Evaluierung nicht vorsieht, dann werden Sie sich, wenn wir einen Antrag auf Evaluierung stellen, dem kaum entziehen können, wenn Sie glaubwürdig bleiben möchten.

Ich weiß, dass Sie erklären werden: Wir können dem Antrag leider nicht zustimmen, weil dort eine Evaluierung für 2024 vorgesehen ist; wir haben aber eine für 2025 gefordert. - Entweder haben Sie den Grundsatz der Diskontinuität nicht verinnerlicht, oder Sie kennen ihn und wollen aber nach taiwanesischem Vorbild ein derart „Langes Parlament“, dass Sie quasi ohne Wahl zwischendurch einfach weitermachen können. Das ist für manche vielleicht verlockend, aber so geht es natürlich nicht, sondern es ist so, Herr Keller, dass wir hier in diesem Vorschlag vorsehen, dass am 30.04.2024 die Evaluierung vorgelegt wird, damit noch vor der Sommerpause, vor der Wahl 2024, eine Analyse stattfinden kann. Wer das so vollmundig verkündet und meint, den Schlingerkurs zwischen den Funktionen als Stadtverordneter und als Landtagsabgeordneter so hinzubekommen, wird sich dem nicht entziehen können, diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung zu geben.

Vielen Dank. - Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Hoffmann zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum Änderungsantrag der AfD möchte ich nur insoweit ausführen, als ich sage, dass ich die Analyse der AfD, dass wir bei der Arbeitsgerichtsbarkeit vor dem Abgrund stehen, teile. Deswegen haben wir uns entschlossen, diesen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren einzubringen; denn wir brauchen diese Reform dringend, um die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit auch in der Zukunft sicherzustellen.

Zum Entschließungsantrag möchte ich sagen, dass das Justizministerium all seine Handlungen, Maßnahmen und Strukturen evaluiert, und zwar ständig, und das Ergebnis dieser Evaluation war ja auch, dass wir die Defizite im Strukturbereich der Arbeitsgerichtsbarkeit erkannt und genau deswegen diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich möchte erst einmal die Punkte abhaken.

Okay.

Deswegen kann ich hier zusichern: Wenn sich in der Umsetzung des neuen Gesetzes entsprechende strukturelle Defizite ergeben, werden wir eine neue Arbeitsgerichtsreform in die Wege leiten. Allerdings denke ich, dass der gesetzte Zeitrahmen von einem Jahr nicht ausreichend ist, um tatsächlich in wissenschaftlich belastbarer Weise strukturelle Defizite, die wir nicht erwarten - das möchte ich dazusagen -, wirklich nachweisbar festzustellen.

Zu den rechtlichen Bedenken von Frau Block möchte ich nur allgemein anmerken, dass Gerichtstage die Zuständigkeiten von Gerichten und auch des gesetzlichen Richters nicht verändern, sondern sie bestimmen und verändern nur den partiell anderen Arbeitsort der Richter. Deswegen bedarf es hier auch keiner Festlegungen im Gesetz. In zahlreichen Verordnungen anderer Länder sind für Gerichtstage keine Zuständigkeitsbereiche festgelegt, und es ändert daran auch nichts, ob wir Gerichtstage in der Rechtsverordnung oder im Gesetz festlegen.

Zu Königs Wusterhausen möchte ich nur anführen, dass wir das in der Begründung zum Gesetzentwurf als Prüfungsauftrag vorgesehen haben, und wir werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in Königs Wusterhausen einen Gerichtstag einzurichten. Auch in den Erörterungen, die wir im Vorfeld des Gesetzentwurfs und im Rahmen der Sachverständigenanhörung hatten, war Königs Wusterhausen immer wieder im Gespräch. Das nehmen wir auch ernst. Solche Anregungen sind auch aus der Arbeitsgerichtsbarkeit gekommen. Wir werden das prüfen. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein solcher Gerichtstag sinnvoll ist, wird es in Königs Wusterhausen auch Räumlichkeiten dafür geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Sie lassen jetzt die Zwischenfrage zu, Frau Ministerin?

Ja.

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie zum Schluss doch noch meine Zwischenfrage zulassen. - Sie argumentierten, dass es

des Antrages auf Evaluierung nicht bedürfe, weil in Ihrem Justizministerium Evaluierungen regelmäßig durchgeführt würden.

Können Sie sagen, zu welchen Themen in der Zeit, seit Sie Justizministerin sind, Evaluierungen stattgefunden haben? Und ist das Ergebnis auch dem entsprechenden Ausschuss hier vorgestellt worden?

Ich kann als bestes Beispiel die vorliegende Arbeitsgerichtsreform anführen. Selbstverständlich evaluieren wir sämtliche Maßnahmen und Handlungen. Das bedeutet nicht immer, dass wir Änderungen durch ein Gesetzgebungsverfahren - unter Einbeziehung des Rechtsausschusses - vornehmen müssten. Aber gucken Sie einfach, was Justiz alles macht, und Sie werden sehen, wie erfolgreich wir am Evaluieren sind.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir beginnen ad 1 mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3612, Stichwort: Arbeitsgerichtsstandorte in Potsdam, Senftenberg und Eberswalde erhalten, Außenkammern statt Gerichtstage, Änderungen in den Artikeln 1 Abs. 1, 2 und 3 sowie Anfügungen eines § 4 und Änderungen in Artikel 2 Nr. 1 und 3. Ich darf Sie fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmt. - Die Gegenprobe! - Die Enthaltungen! - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Die Fraktionen DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER haben namentliche Abstimmung beantragt für Punkt 2, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksa

che 7/3611, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke.

Ich darf kurz fragen: Sie sind bereit? - Dann gebe ich Ihnen das Mikrofon.

(Namentliche Abstimmung)

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke, Drucksache 7/3611. Es haben 44 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 31 mit Nein; es gab keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich ohne Enthaltungen angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 111)

Es liegt uns drittens ein Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER vor, Drucksache 7/3613, ohne Titel - Stichwort: Evaluierung …

(Zuruf)

- Bitte was? - Nicht dazwischenrufen bitte, wenn ich hier vortrage!

Stichwort: Evaluierung der gesetzlichen Änderungen zum 31.12.2023 und Berichterstattung an den Landtag über die Ergebnisse bis 30. April 2024. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Konferenz zur Zukunft Europas - Brandenburgerinnen und Brandenburger beteiligen

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion