Die zusätzlichen Mittel sind kein Freifahrtschein für die Regierung, im Gegenteil. Auch die weiteren Gelder sind ausschließlich für Ausgaben im Corona-Kontext bestimmt und unterliegen den strengen Vorgaben des Haushaltsgesetzes. In jeder Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wird von den Ministerinnen und Ministern höchstpersönlich über die Auszahlungen berichtet. Ausgaben in Höhe von über 7,5 Millionen Euro müssen zudem explizit vom Ausschuss freigegeben werden. Der Vorwurf, das Sondervermögen sei der Bauchladen der Landesregierung, ist also völliger Unsinn. Über alle Ausgaben herrscht Transparenz.
Wir müssen in der Krise handlungsfähig bleiben. Das war und ist unsere Maxime. Deshalb unterstützen wir diesen Nachtrag.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Jetzt haben Sie es wieder abgepasst, dass Sie ganz an den Schluss geraten sind, Herr Dr. Zeschmann. Tut mir leid. Eine Kurzintervention hatten Sie nicht angemeldet.
Dann kommen wir zu einer zweiten Runde der Diskussion und zum Beitrag des Abgeordneten Galau. Er spricht für die AfDFraktion. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die Fraktion DIE LINKE hat sich den Spruch ja schon öfter gefallen lassen müssen: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. - Dabei bin ich mir nicht einmal sicher, ob sie es gut gemeint hat.
Der erste Fehler fällt mir schon in der Überschrift Ihres Antrags auf: „Wiedereinführung der Vermögensteuer!“ Es ist Ihnen wohl entgangen, dass die Vermögensteuer nie weg war, wie Sie hier glaubhaft machen wollen. Der Bund hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 diese Steuerart im Jahr 1996 letztmalig erhoben. Das Vermögensteuergesetz ist aber immer noch in Kraft. Es geht Ihnen also - so darf ich Ihren Antrag einmal richtigstellen - um die Wiedereinführung der Erhebung der Vermögensteuer.
Dreist ist das schon, diesen Antrag hier so vorzulegen. Ihre Bundesvorsitzende Hennig-Wellsow hat ja gerade erst am 31. März bei Lanz im ZDF gezeigt, dass die Linke zwar billig und populistisch fordert, der Staat solle sich doch bei den Vermögenden bedienen, wenn er Geld für die Bewältigung der Coronapandemie braucht. Aber welches Vermögen dann in welcher Höhe belastet
werden solle, das konnte sie nicht sagen. Sie sind mit Ihrem Antrag hier und heute keinen Schritt weiter. Nichts gelernt also - wobei mich das bei Ihnen auch nicht wirklich wundert.
Die Landesregierung soll sich also beim Bund für die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe und die Wiedereinführung der Erhebung - das hatten wir ja gerade besprochen - der Vermögensteuer einsetzen. Aha! Eine einmalige Vermögensabgabe kommt jetzt also auch noch dazu, klammheimlich durch die Hintertür sozusagen.
Durch intensive Nachfragen von Herrn Lanz kam in der Sendung heraus, dass Frau Henning-Wellsow wohl an eine Staffelung dachte, beginnend mit 10 % ab 2 Millionen Euro Vermögen bis hin zu 30 % ab 10 Millionen Euro Vermögen. Aber was alles zum Vermögen zählt, wie das erhoben und festgestellt werden soll, mit welchen Kosten das alles verbunden sein wird, dazu blieb Ihre Bundesvorsitzende jede Antwort schuldig - und Sie hier heute auch.
Von so praktischen Herausforderungen, woher jemand mit einem Vermögen von 10 Millionen Euro, welches üblicherweise in Immobilien und Sachanlagen steckt, auf einmal 3 Millionen Euro Liquidität für das Finanzamt nehmen soll, reden wir hier noch nicht einmal. Das meine ich eben mit populistisch und billig. Es ist ja so einfach, solch eine Forderung - nehmt es von den Reichen - herauszuposaunen, aber alle Antworten zur Umsetzung dann schuldig zu bleiben.
Die handwerklichen Mängel Ihres Antrages fangen schon in der Botschaft an, die Sie damit auszusenden versuchen. Was ist das für eine Gerechtigkeit, die Sie erreichen wollen? Die Pandemie trifft uns alle, arm und reich, aber die sogenannten Reichen sollen dafür bezahlen. Haben Sie einmal daran gedacht, dass deren Vermögen aus Einkommen entstanden ist, welches einmal erarbeitet, verdient und vor allem auch schon besteuert wurde? Und das wollen Sie nun ab 1 Million Euro mit mindestens 5 % pro Jahr erneut, also doppelt besteuern? Ist das gerecht, frage ich Sie? Nur weil die Reichen Ihr Feindbild sind, gilt hier eine andere Gerechtigkeit? Was ist - um es einmal plastisch zu machen - mit den Beziehern einer durchschnittlichen, also kleinen Rente? Die haben - um mal ein Beispiel zu nennen - vielleicht das zufällige Glück, dass deren vor 40 oder 50 Jahren erworbenes Einfamilienhäuschen heute in einer angesagten Gegend liegt und mit dem Grundstück zusammen eine Million Euro wert ist.
Diesen Menschen mit einer Jahresrente von - sagen wir mal - 25 000 bis 30 000 Euro wollen Sie nun ernsthaft erklären, dass sie jetzt reich sind und jedes Jahr eine Vermögensteuer von 50 000 Euro zahlen sollen? Das ist doch absurd!
Was ist mit den Unternehmen, den juristischen Personen, die Sie ja gleichfalls der Vermögensabgabe wie auch der Vermögensteuer unterwerfen wollen? Zur Feststellung des Vermögens muss das Unternehmen erst einmal bewertet werden. Dafür brauchen Sie ausgewiesene Experten, Wirtschaftsprüfer und
Unternehmensberater. Sollen das die ohnehin schon überlasteten Finanzbeamten unseres Landes auch noch stemmen? Von den Streitereien vor Gericht über gegensätzliche Meinungen zum Unternehmenswert will ich hier gar nicht erst reden.
Kommt es dann zu einer Vermögensteuerabgabe, wird dem Unternehmen Investitionskapital entzogen, das in die Staatskasse wandert, wo es keinen Mehrwert erwirtschaftet. Wäre es im Unternehmen verblieben, hätte es Umsatz produziert, Arbeitsplätze geschaffen und darauf Einkommen- und Körperschaftsteuer in einer Größenordnung generiert, die die Vermögensteuer deutlich überträfe.
Aber was rede ich? Seit wann hatten die Linken jemals Ahnung von Wirtschaft? Sie nennen das dann Planwirtschaft und fahren die Wirtschaft planmäßig gegen die Wand.
Ihr Antrag ist nichts als ein Griff in die sozialistische Mottenkiste und hat mit Gerechtigkeit rein gar nichts zu tun. Aber wenn Ihre Partei im Sommer dann damit auch noch in den Wahlkampf zieht, ist es das perfekte „Wählt uns bloß nicht!“-Programm. Gute Reise, kann ich da nur wünschen. - Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Danke schön. - Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Vogelsänger für die SPD-Fraktion zu uns. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute über einen coronabedingten Nachtragshaushalt - das haben einige hier vergessen -, und diese Koalition wird in der Finanzpolitik für die Menschen und die Kommunen weiterhin verlässlich sein.
Herr Walter, Sie haben wahrscheinlich schon einiges vergessen. Das war das Thema. Sie haben über den Bundestagswahlkampf geredet, Sie haben über den Brandenburg-Trend geredet. Dass Sie da sehr zufrieden sind, ist mir völlig klar. Mit 11 % sind Sie wieder sicher im Parlament.
Ich will auch eines zur kommunalen Seite sagen: Nennen Sie mir das Land, das einen kommunalen Rettungsschirm über drei Jahre gespannt hat! Das ist nämlich Brandenburg. Wir sind an der Seite der Kommunen! Wir werden das bleiben, auch mit dem Nachtragshaushalt. Das Leben findet in den Kommunen statt, und wir werden weiterhin Gesundheitsvorsorge unterstützen, wir werden Kitas unterstützen, wir werden die Menschen im Land Brandenburg unterstützen.
Es wirkt schon absurd: Erst kritisieren Sie das ZifoG, und jetzt ist es fast Ihre Idee. Auch mit dem ZifoG wird die kommunale Seite unterstützt.
Eines noch ganz deutlich: Wir brauchen nach der Bundestagswahl ein Gesamtkonzept für Wachstum und Beschäftigung. Aber der Staat kann es nicht alleine. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie hier wieder und wieder die Tesla-Ansiedlung kritisieren. Menschen brauchen Arbeit und Perspektive. Dafür werden und wollen wir in dieser Koalition sorgen …
… gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Jetzt machen wir das mit der Zwischenfrage. Wenn es immer so am Ende ist, ist es schwierig.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogelsänger, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. - Sie sagten, wir bräuchten nach der Bundestagswahl ein Programm für Wachstum und Beschäftigung. Warum eigentlich erst nach der Bundestagswahl? Warum kann sich die Landesregierung nicht jetzt schon Gedanken machen, wie es nach der Pandemie mit den Brandenburger Unternehmen und den Menschen weitergehen kann?
Sie müssen das mal ein bisschen auseinanderhalten. Mit dem Landeshaushalt 2021 haben wir einen Rekordinvestitionshaushalt und setzen damit wichtige Impulse.
Jetzt komme ich zu meiner Rede. Ich habe den Bund gemeint. Da geht es um ein steuerliches Gesamtkonzept. Das brauchen wir. Wir brauchen neue Impulse, und vor allen Dingen müssen wir daran denken, die Menschen finanzpolitisch sicher durch die Coronakrise zu steuern, und wir müssen
- lassen Sie mich ausreden - daran denken, wie wir das machen können. Da brauchen wir Zusatzprogramme, da brauchen wir Programme vom Bund, und die wollen wir auch kofinanzieren. Deshalb schonen wir die Rücklage im Jahr 2021. - Vielen Dank.
Das Wort geht noch einmal an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Herrn von Gizycki. Alle anderen Fraktionen haben ihre Redezeiten bereits genutzt. Bitte schön.
Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich möchte noch zwei Sätze zum Nachtragshaushalt sagen. Ja, wir finanzieren uns jetzt auf Kreditbasis, um in der Krise genau die Leistungen finanzieren zu können, die jetzt nötig sind, die die Leute auch von uns erwarten - Herr Walter, genau das, was Sie auch angesprochen haben. Aber erlauben Sie, dass wir als Koalition da vielleicht auch ein paar andere Schwerpunkte setzen und das letztendlich politisch so gestalten, wie wir denken, dass es für das Land das Richtige ist. Jawohl!
- Ja, das heißt ja nicht, dass die Dinge, die Sie angesprochen haben, darin nicht auch vorkommen. Aber dass wir jetzt eins zu eins LINKE-Politik machen, werden Sie ja wohl nicht erwarten.
Herr von Gizycki, ich habe das nie erwartet und werde auch nie linke Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten, schon gar nicht hier in Brandenburg. Deshalb an dieser Stelle: Machen Sie sich da keine Sorgen!
Ich habe eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass es natürlich ist, dass Sie als Koalition noch einmal eigene Schwerpunkte setzen. Ich würde dann gern wissen: Wenn Sie tatsächlich Schwerpunkte haben sollten, warum lassen Sie als Grünen-Fraktion es zu, dass die Landesregierung einen Nachtragshaushalt mit fünf Seiten vorlegt, worin eigentlich nur eine Kreditermächtigung steht, die ja noch über die weiteren Jahre gehen soll, darin aber nicht ein einziges konkretes Projekt steht?
Diesbezüglich würde mich interessieren: Wann kommen Ihre Schwerpunkte? Wann wollen Sie diese hier im Parlament diskutieren? Denn wir als Parlament sind der Haushaltsgesetzgeber und haben hier das Sagen, jedenfalls aus Sicht meiner Fraktion. Ich glaube, in der letzten Legislaturperiode hätte Ihr finanzpolitischer Sprecher Axel Vogel einen solchen Nachtragshaushalt nie im Leben durchgehen lassen. - Vielen Dank.
Ich weiß ja nicht, ob Sie es mitbekommen haben, aber die Themen, die wir hier regelmäßig diskutieren - auch im Rahmen der Haushaltsdebatten; jetzt auch im Zusammenhang mit dem Nach
tragshaushalt -, betreffen ja die Schwerpunkte, die wir hier setzen, wenn wir zum Beispiel im Finanzausschuss über die Ausgaben reden. Jetzt geht es ja in dem Nachtragshaushalt nur um den coronabedingten Rettungsschirm, darum, dass wir die Sofortmaßnahmen, die sich ja auch bewährt haben und die wir in der Krise immer gebraucht haben, falls nötig, fortsetzen können.