Protocol of the Session on May 20, 2021

„War die finanzielle Entschädigung ursprünglich als Ausnahme vorgesehen, wird sie durch die Präzisierung der Ansprüche durch das OVG nun noch eher zur Regel.“

Und weiter:

„Die Anwendung dieser Regelung muss aber wie geplant die Ausnahme bleiben. Das heißt, es müssen im Regelfall bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, auch wenn damit die Kappungsgrenze von 30 Prozent überschritten wird. Ich erwarte hier entsprechende Vollzugshinweise des Infrastrukturministeriums.“

Schade, dass Sie sich bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages so gar nicht an das erinnert haben, was noch gut ein Jahr zuvor Ihre Überzeugung gewesen sein soll!

Doch zurück zum Ursprungsthema: Regelungen im Planfeststellungsbeschluss, die Ihrer Meinung nach flexible Lösungen ausschließen. Die FBB bietet verschiedene Module zum Schallschutzprogramm an. Da gibt es unter anderem das Modul Doppelkastenfenster, das Modul Küche, das Modul Differenzzahlung oder das Modul Niedrige Raumhöhe. Bei all diesen Modulen rät die FBB im Kern zu einer Vorgehensweise, mit der das planfestgestellte Schutzziel nicht eingehalten wird. Die genannten Beispiele widerlegen also Ihre damalige Argumentation, dass unser Antrag gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen habe und deswegen nur abgelehnt werden könne. Im Übrigen gab es seit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 eine zweistellige Zahl an Planänderungs- oder -ergänzungsbeschlüssen. Wenn der Wille vorhanden wäre, ließe sich zum Schallschutz darüber sicher auch ein Weg finden.

Getreu dem Landesmotto „Brandenburg. Es kann so einfach sein“ wählen wir mit diesem Antrag einen weniger aufwendigen

Weg. Wir beantragen deshalb, die Übernahme der Mehrkosten aus gestiegenen Baupreisen denjenigen Anspruchsberechtigten zuzusichern, die bis zum Inkrafttreten des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2018 einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben.

Sie sind der Auffassung, auch das geht nicht? Ich darf noch einmal Ihren Minister Herrn Vogel aus der bereits angesprochenen Pressemitteilung zitieren:

„In Reaktion auf das Urteil fordere ich die Flughafengesellschaft auf, jetzt rückwirkend alle bereits ergangenen Kostenerstattungsvereinbarungen zum Einbau passiver

Schallschutzmaßnahmen auf die neuen Anforderungen hin [zu] überprüfen und entsprechend zu ändern.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, immer wieder zu behaupten, das, was wir in Bezug auf den Schallschutz für die Schwerstbetroffenen im BER-Umfeld beantragen, gehe aus diesen oder jenen Gründen nicht, ist nicht nur fantasielos, sondern auch verantwortungslos. Die Flughafengesellschaft hatte im Übrigen zu dem OVG-Urteil seinerzeit mitgeteilt - ich zitiere aus der Pressemitteilung -:

„Wir haben diese Urteile akzeptiert und umgesetzt, nicht nur in den entschiedenen Einzelfällen, sondern auch in allen vergleichbaren Fällen. Voraussetzung dafür war, dass die jeweiligen Eigentümer bereits Kontakt zu uns aufgenommen hatten oder um eine Überprüfung Ihrer [sic] Ansprüche baten.“

Dies ist Beleg dafür, dass mehr geht als das, zu dem man aus dem Planfeststellungsbeschluss verpflichtet war oder durch Gerichtsurteile verpflichtet wurde, sofern der Wille dazu vorhanden ist. Heute ist dazu Gelegenheit, Ihren guten Willen unter Beweis zu stellen. Wir werden sehen, wie Sie sich dazu positionieren und abstimmen. - Ich danke erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Der nächste Redebeitrag kommt vom Kollegen Barthel für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender - korrekt: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer am Livestream! Lieber Kollege Stefke, auch wenn Sie die Formulierung in Ihrem Antrag geändert haben, ändert das nichts an der bestehenden Rechtslage, und auf die haben wir an dieser Stelle in der letzten Sitzung eindeutig verwiesen - wir als Koalition, der Minister in seiner Funktion. Es gibt eine Festlegung einer Behörde. Es gibt nämlich die Festlegung einer Behörde, die das Prozedere vorschreibt und auch, in welcher Form der Schallschutz umzusetzen ist und welche Grenzen es dafür gibt. Und: Ich kann nicht von der Landesregierung verlangen, dass sie gegen diesen Behördenbeschluss verstößt.

Was möglich ist - und das haben Sie in Ihrem Diskussionsbeitrag auch deutlich gemacht -: Es gibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Viele Änderungen, die jetzt für die Betroffenen zustande gekommen sind, sind auf dem Rechtsweg erzielt worden. Wenn Sie der Auffassung sind, das, was im Vollzug hier passiert, nicht rechtskonform ist, können Sie Ihrer Klientel, den Betroffenen, empfehlen, an dieser Stelle den Rechtsweg zu nutzen. Ich weiß: Das ist arbeitsintensiv und kostenintensiv. Aber

das ist der einzig mögliche Weg, um hier zu einer rechtssicheren Entscheidung für beide Seiten zu kommen.

Sie haben im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes verwiesen. Es ist in der Tat so: Die FBB hat in den knapp 400 Fällen, die das betrifft, auch tatsächlich reagiert und neue ASE ausgestellt. Aber diese Entscheidung beruht, wie gesagt, auf einem Urteil.

Insofern halte ich an dieser Stelle noch einmal fest, dass der Landtag die Landesregierung nicht auffordern kann, Rechtsbruch zu begehen. Wir lehnen den Antrag aus diesem Grund ab. - Danke schön.

Eine Kurzintervention des Abgeordneten Stefke wurde angezeigt - im letzten Augenblick. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barthel, ich hatte ja schon beim letzten Mal Probleme, Sie zu verstehen, und dieses Mal wieder, denn offensichtlich haben Sie den Antrag wieder nicht korrekt gelesen. Das letzte Mal war es Ihr Kollege von den Grünen, Herr von Gizycki - heute sind Sie es.

Im Antrag steht nirgendwo, dass da etwas nicht rechtens wäre. Ich habe das auch beim letzten Mal gesagt: Die FBB ist dazu rechtlich nicht verpflichtet. - Andererseits: Lesen Sie mal im Planfeststellungsbeschluss nach, dann stellen Sie fest: Nirgends steht, dass das verboten bzw. nicht zulässig sei.

Mich stört Ihre Rechtsauffassung bzw. Ihre Einstellung - in dem Fall sogar Ihre politische Einstellung -, wenn Sie sagen: Na, wenn den Leuten etwas nicht gefällt, dann sollen sie doch den Rechtsweg beschreiten. - Ist das wirklich die Auffassung der Mitglieder der Koalitionsfraktionen, dass wir hier die Gerichtsbarkeit mit Verfahren vollstopfen, um Sachen zu klären, die dem natürlichen Menschenverstand entsprechend geregelt werden könnten?

Menschen haben vor vielen Jahren eine Anspruchsermittlung B bekommen, die sie aus verschiedenen Gründen - übrigens auch aus Gründen, die der FBB zugutegekommen sind - nicht eingelöst haben. Denn wäre das damals realisiert worden, hätte der Kram herausgerissen und neu eingebaut werden müssen. Das wäre für die FBB auch wieder viel teurer geworden.

Also bitte, wollen wir doch auch mal ehrlich zueinander sein und zugeben, dass es nicht zum Nachteil der FBB war, dass Sie nicht alle gleich losgelaufen sind und das in Auftrag gegeben haben. Insofern: Denken Sie bitte noch einmal nach, ob das Ihre Position ist, dass Sie Leute vor Gericht jagen, die Gerichte vollstopfen, große Unzufriedenheit schüren und - ja! - auch keine Schallschutzabsicherung für die Betroffenen herstellen. Das verstehe ich wirklich nicht.

Herr Kollege Barthel hat Gelegenheit zu antworten. - Die nimmt er wahr.

(Zuruf)

Herr Stefke, ich bin dafür, dass es einen vernünftigen Schallschutz gibt - darin sind wir uns einig. Aber der Weg, den Sie hier vorschlagen … In Ihrem Antrag steht:

„Die Landesregierung wird beauftragt, gegenüber der FBB GmbH darauf hinzuwirken, dass …“

(Zuruf)

- Ich wiederhole: hinzuwirken. - Die FBB hält sich an den Planfeststellungsbeschluss, und die Landesregierung ist an dieser Stelle auch an diesen Beschluss gebunden.

Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass wir nur dann zu einer rechtssicheren Regelung kommen, wenn es ein Urteil dazu gibt. Alle - alle! - Sachen, die irgendwo, ich sage mal, an Absprachen gekoppelt waren, wurden von dem einen oder anderen Betroffenen nicht akzeptiert, was letztendlich zu einem Gerichtsverfahren führte. Insofern sehe ich den einzig möglichen Weg darin, das Ganze über ein Gerichtsverfahren zu klären. Das hat nichts damit zu tun, dass ich den Leuten irgendetwas nicht gönne, sondern es geht einfach um eine rechtssichere Position für beide Seiten. - Danke.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Kollegen Kubitzki fort. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Die Landesregierung hat ein gewaltiges Problem: Die Umsetzung des Schallschutzes am BER kommt nicht voran.

Die Entschädigungszahlungen werden diesen Landtag ohnehin noch lange beschäftigen, da der Schallschutz nicht selten nicht umgesetzt wird. Eine Zweckbindung der Gelder hat man damals vergessen, oder mit den Worten des Ministerpräsidenten: Wir appellieren an die Selbstverantwortung der Brandenburger. - Das Resultat ist nun, dass viel mit diesen Entschädigungszahlungen geschah, jedoch nicht immer der Schallschutz umgesetzt wurde. Dieser Anspruch besteht pro Immobilie nur einmal.

In diesem Antrag geht es um die bauliche Umsetzung des Schallschutzes. Auch hier sieht es nicht besser aus: In der vorletzten Sitzung des Sonderausschusses war es dem Schallschutzbeauftragten der FBB GmbH, Herrn Wagner, nicht möglich, zu sagen, in welchem Turnus oder wann überhaupt die letzten Preisindexsteigerungen vorgenommen wurden.

Was mir aber noch sehr gut im Ohr ist, ist seine Aussage, dass die Preise nicht jährlich angepasst werden können. - Ich sage Ihnen: Doch, das können sie. Das müssen sie sogar! Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, müssten sogar im Interesse der Brandenburger eigenverantwortlich darauf hinwirken. Das ist Ihre Verantwortung den Brandenburgern gegenüber.

Seit Anfang dieses Jahres ziehen die Baupreise deutlich an. Ein Ende ist nicht in Sicht. Schwierig war es aber schon vorher, Handwerker zu bekommen, insbesondere im Speckgürtel. Die Nachfrage ist groß. So hat von zehn angefragten Handwerkern im Fensterbau nur einer überhaupt ein Angebot abgegeben, und das muss dann auch noch passen. Viele Anwohner sind damit schlichtweg überfordert. Eine realistische Anpassung der Preissteigerung würde diese Situation entspannen.

Dann haben wir noch die Anwohner, die einfach abwarten. Oft genug mussten Schallschutzansprüche durch Gerichte korrigiert oder angepasst werden. Die maßgebliche Verantwortung dafür trägt die Landesregierung. Stellen Sie Rechtssicherheit her, und passen Sie die Preise im Leistungsverzeichnis an die aktuelle Baupreisentwicklung an.

Wir stimmen diesem Antrag zu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Pfingstfest. Lassen Sie viel Sonne in Ihre Herzen!

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort mit dem Beitrag der Kollegin Walter-Mundt für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wir hatten diesen Antrag in ähnlicher Form bereits im April-Plenum beraten. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle kurzfassen.

Folgendes möchte ich festhalten: Für den Schallschutz gibt es einen Planfeststellungsbeschluss, der von der Flughafengesellschaft eingehalten werden muss. Das heißt, alle ordnungsgemäß gestellten Anträge müssen vollständig umgesetzt und finanziert werden. Der Landtag hat sich in der Vergangenheit auch immer wieder zu den Schallschutzzielen im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger positioniert, im Zweifel zugunsten der Betroffenen. Das war und ist das Credo des Landtags. Das werden wir so auch immer in den Gesprächen gegenüber der FBB darstellen.

Die Mehrkosten jedoch, die die FBB selbst verschuldet, muss sie natürlich tragen. Wir sind aber nicht mit Ihnen d'accord, eine pauschale Pflicht, grundsätzlich für Kostensteigerungen aufzukommen, zu etablieren, wie Sie sie hier im Antrag formulieren. Aus diesem Grunde - sehen Sie es mir nach - halte ich meine Rede kurz, auch in Anbetracht der Zeit, denn viel Aufmerksamkeit haben wir jetzt nicht mehr. Sie stellen den Antrag immer wieder, Herr Stefke, wenngleich in abgeänderter Form. Auch diesen Antrag werden wir ablehnen; das dürfte Sie nicht überraschen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an Frau Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Den Antrag gab es so schon einmal. Gleich vorweg: Ich bin keine Freundin von ständigen wortreichen Wieder

holungen, aber ich habe in diesem Hohen Hause auch schon lernen dürfen, dass diese offenbar bei der Entscheidungsfindung helfen können. Ich hoffe, das gilt irgendwann auch einmal für Entscheidungen der Koalition zu Anträgen der Opposition. Bisher sind Sie den Nachweis für die Wirkung von Wiederholungen leider schuldig geblieben, was ich auch den bisherigen Ausführungen von Herrn Barthel und Frau Walter-Mundt entnehmen kann.

BVB / FREIE WÄHLER haben ihren Antrag vom letzten Mal überarbeitet, und so, wie er jetzt vorliegt, sollte er zustimmungsfähig sein. Für uns ist er das jedenfalls. Wir wollen doch alle einen umfassenden Schallschutz, und wir sind uns hoffentlich auch alle einig, dass man nach der Eröffnung des BER ausstehende Schallschutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner zügig umsetzen muss.

Das ist keine freiwillige Verschönerung oder Verbesserung des Eigenheims, sondern eine ziemlich deutliche Einschränkung, die aber unabdingbar ist für den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität. Deshalb muss dieser Schutz den Menschen auch weitestgehend und umfassend gewährt werden. Die Preissteigerungen haben die betroffenen Menschen nicht zu vertreten. Den Lärm müssen sie trotzdem aushalten. Deshalb sind die Budgets an die allgemeine Preisentwicklung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Gewerke anzupassen, damit alle beantragten Maßnahmen umgesetzt werden können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir stehen hier in einer besonderen Verantwortung, wenn wir Milliarden Euro an die FBB GmbH ausreichen, um das, was später den Lärm verursacht, zu ermöglichen, und es zugleich zulassen, dass die FBB bei den Betroffenen und deren Gesundheit im Hinblick auf den Schallschutz knausert.

Natürlich können wir die FBB GmbH auffordern, mehr zu tun. Wir müssen es sogar. Da stehen wir in der Verantwortung. Das hat nichts mit dem Planfeststellungsbeschluss zu tun, sondern das kann man auch auf andere Weise regeln. Das muss man nicht im Planfeststellungsbeschluss ändern. Hier geht es um bereits festgestellte Ansprüche.