Protocol of the Session on May 20, 2021

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Zuschauerinnen und Zuschauer! Artensterben und Klimakrise verlangen eine ökologische Transformation unserer Wirtschaftsweise. Wir Bündnisgrüne stehen seit jeher dafür, dies entschlossen anzugehen. Wir stehen aber eben auch dafür, das nicht auf ökologische Veränderungen zu beschränken, sondern daraus eine ökosoziale Transformation zu machen, bei der das Ökologische mit dem Sozialen verbunden wird.

Damit sind wir auch beim Kohleausstieg, beim Strukturwandel in der Lausitz und beim Anpassungsgeld. Die sogenannte Kohlekommission - sie hat ja formal und offiziell einen anderen Namen, aber die meisten kennen sie unter Kohlekommission - hat das Anpassungsgeld als wichtigen Bestandteil eines ökologisch und sozial ausgewogenen Transformationsprozesses empfohlen. Inzwischen gibt es dazu eine Richtlinie vom Bundeswirtschaftsministerium.

Der jetzt vorliegende Antrag fordert, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für Änderungen einsetzt, und zwar sollen die Stichtagsregelung erweitert, der Referenzzeitraum verbreitert und die Betroffenheitsschwelle gesenkt werden. Wie ja schon mehrfach angeklungen ist, hatten wir diesen Themenkomplex bereits im letzten Plenum. Da hat der Minister zugesagt, gegenüber der Bundesregierung die aufgeworfenen sinnvollen Punkte anzubringen. Und noch diese Woche hat der Minister auch mir gegenüber noch einmal versichert, bestätigt, dass er das tut. Deswegen können wir den Antrag auch ablehnen.

Ich möchte das Ganze aber noch einmal - und da möchte ich mich beim Kollegen Schierack sehr bedanken - aus arbeitsmarktpolitischer Sicht kontextualisieren: Ja, das Anpassungsgeld ist ein gutes Instrument, für das wir gekämpft haben. Aber

die Gegenüberstellung, wir müssten den Empfängerkreis stark erweitern, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, ist halt ein bisschen schräg; denn es geht hier schließlich um eine sehr eng eingegrenzte Gruppe - das wurde in den letzten Redebeiträgen noch einmal deutlich. Wir brauchen ja aber eine Gesamtlösung für die Lausitz - also auch für Jüngere und mittelbar Betroffene -, und da geht es eben auch um andere Instrumente, die aufgrund ihrer Wirkmächtigkeit eigentlich viel wichtiger und größer sind: Weiterbildungsoffensive oder eben insgesamt die Strukturpolitik mit den Geldern aus dem Strukturstärkungsgesetz. Sie sind insgesamt wirklich viel wichtiger, und wir sollten auch immer den richtigen Kontext und die richtige Relation beibehalten. Das wird im Übrigen noch wichtiger, falls das Tempo beim Kohleausstieg noch einmal anzieht. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Prof. Dr. Steinbach.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die wesentlichen Ausführungen hatte ich das letzte Mal schon gemacht, und sie sind von einigen von Ihnen jetzt noch einmal wiederholt worden. Ich kann an der Stelle nur davor warnen, diesen Antrag in dieser Form anzunehmen, und ich will Ihnen auch erklären, warum:

Diese Richtlinie ist Bestandteil des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, also des Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Sie ist in diesem Zusammenhang lang und breit diskutiert worden; sie ist hinsichtlich des Kreises der Anspruchsberechtigten vom Bundeswirtschaftsministerium deutlich gegenüber dem erweitert worden, was die Kohlekommission gefordert hatte, und es haben unterdessen mit Unternehmen unter Beteiligung von Gewerkschaften unlängst auch entsprechende Verhandlungen stattgefunden - und diese sind auch abgeschlossen worden. Das heißt, wenn wir jetzt hier mit einer Korrektur des gesetzgeberischen Prozesses kommen, dann schaut uns das Bundeswirtschaftsministerium an und fragt, welchen Winterschlaf wir an der Stelle gehalten haben. Diese Verhandlungen haben längst stattgefunden, auch unter Beteiligung und Anhörung von Gewerkschaften usw.

Was ich hier zugesagt habe - und was Herr Rostock eben noch einmal zitiert hat -, ist, dass das letzte Mal zwei Punkte aufgetreten sind, zu denen man das Bundeswirtschaftsministerium fragen kann, ob hier eine gewisse Kulanz möglich ist. Das ist einmal das Thema Mischbetriebe, was wir angesprochen haben. Und man kann auch fragen, ob das Bundeswirtschaftsministerium noch einmal für eine bestimmte Zeit das Fenster für die Antragstellung öffnet, obwohl es aus keinem Bereich - auch nicht aus dem gewerkschaftlichen Bereich - bezüglich dieser ganzen Dinge irgendeine Kritik gegeben hat.

Ich glaube, dass wir, wenn wir etwas bescheidener auftreten und dies in Form eines Briefes von mir - im Sinne eines Antrages auf Kulanz - einreichen, beim Bundeswirtschaftsministerium eher die Tür für dieses Thema noch einmal öffnen können als - ich sage jetzt mal - mit einem Holzhammerbeschluss dieser Art hier; insofern kann ich an der Stelle nur vor so etwas warnen. Das Schreiben ist in der Mitzeichnung und wird vermutlich noch diese Woche herausgehen. Insofern bitte ich an der Stelle, den Antrag abzulehnen.

(Zurufe)

- Ich habe das nicht gesehen. Entschuldigung.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW] und Roick [SPD])

- Sie haben noch nicht das Wort, und Ihre Wortmeldung habe ich auch erst gesehen, nachdem die Rede des Ministers schon zu Ende war.

(Unruhe)

- Für eine Kurzintervention können Sie gern nach vorn kommen.

(Unruhe)

Ich denke, hinsichtlich der Kurzintervention müssen sich die Mitglieder der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion nicht unbedingt aufregen. Dass Sie hier regelmäßig Kurzinterventionen bringen, steht ja fest.

(Unruhe)

Ich wollte nur noch einmal den Minister bestärken, denn ich hatte das in der Rede heute - wir hatten nur drei Minuten - nicht sagen können: Ich weiß auch, dass die Gewerkschafter beim Bundeswirtschaftsminister zugange sind und versuchen, irgendwie eine Verbesserung der Regelung zu erzielen. Aber das Bundeswirtschaftsministerium sagt, dass europäische Regelungen dem auch entgegenstehen könnten. Vielleicht kann der Wirtschaftsminister noch einmal ausführen, ob das so ist bzw. ob die dort tätigen Gewerkschaften Erfolg haben. - Danke.

Herr Minister, möchten Sie auf diese Kurzintervention erwidern?

Ich will das ganz kurz und knapp machen: Ich weiß, dass die Gespräche im Bundeswirtschaftsministerium stattgefunden haben. Ich werde in dem Brief auch darauf Bezug nehmen. Allerdings kenne ich auch die Bedenken hinsichtlich der Änderungsmöglichkeiten im Rahmen der europäischen Richtlinien an der Stelle. Insofern - ich sage das noch einmal ganz laut und deutlich hier - muss ich die Erwartung, dass sich an dieser Richtlinie noch einmal etwas substanziell ändert, so klein halten.

Ich habe Herrn Kubitzki zugesagt, dass ich diesen Brief schreibe - das tue ich auch -, aber die Wahrscheinlichkeit, dass wir eine negative Antwort bekommen, ist sehr, sehr hoch.

Vielen Dank. - Herr Dr. Zeschmann, möchten Sie noch einmal ans Mikrofon treten?

Ich bin erst einmal interessiert an und dankbar für die Debatte. Wie gesagt, die Beiträge - alle drei von Herrn Roick - lassen sich in Ihrer „Nichtzutreffenheit“ und „Ungeeignetheit“ zu diesem Punkt nicht toppen.

Ich halte nur noch einmal fest: Auch hier haben wir einen Lackmustest dafür, ob die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, insbesondere die der SPD-Fraktion, ein soziales Gewissen haben oder nicht und den vom Kohleausstieg Schwerstbetroffenen auch in Zukunft, wenn sie dann arbeitslos werden bzw. ihr 58. Lebensjahr erreicht haben, wirklich helfen wollen oder nicht.

Sonst muss ich leider sagen: Aufgrund der in der Richtlinie enthaltenen Fristen ist das leider eine Placebo-Richtlinie. Wir haben es gerade gehört: Ein bzw. zwei Unternehmen in der Lausitz können für ihre Mitarbeiter überhaupt dies Anpassungsgeld beantragen.

Wie gesagt: Ich kann gar nicht verstehen, wie man eine Richtlinie, die eigentlich bis 2048 gelten soll - und in Anbetracht dessen, dass der Ausstieg aus der Braunkohl erst beginnt -, so formuliert und auf diese Weise auf den Weg bringt.

Also, liebe Mitglieder der Koalitionsfraktionen, Sie entscheiden jetzt darüber, ob Sie älteren Mitarbeitern ab 58 Jahren einen sozial abgefederten Übergang gewähren möchten, und zwar auch in Zukunft im Rahmen des Braunkohleabbaus und des Braunkohleausstiegs, der ja im Wesentlichen noch vor uns liegt.

Sie bekunden jetzt mit Ihrer Abstimmung, ob Sie wenigstens noch den Rest eines sozialen Gewissens haben oder nicht. - Danke schön.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion - Hinzufügung eines vierten Punktes nach den Punkten 1 bis 3 des Beschlusstextes -, Drucksache 7/3598, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zum Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion mit dem Titel „Anpassung und Erweiterung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“ auf Drucksache 7/3527. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe jetzt den ehemaligen Tagesordnungspunkt 17 auf, da wir die Tagesordnungspunkte 15 und 16 verschoben haben.

TOP 17: Antragsstau bei Anträgen auf quarantäne-bedingten Verdienstausfall zeitnah abarbeiten!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3541

Ich eröffne die Aussprache und bitte Herrn Abgeordneten Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In § 56 des Infektionsschutzgesetzes ist klar geregelt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die behördlich angeordnet in Quarantäne geschickt werden, haben Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gleiches trifft auf Eltern zu, die aufgrund der Betreuung ihrer unter Quarantäne stehenden Kinder oder aufgrund der quarantänebedingten Schließung der Betreuungseinrichtung ihrer Kinder nicht arbeiten können. Auch hier muss der Arbeitgeber mit Lohnfortzahlung in Vorleistung gehen.

Im Gesetz ist weiterhin klar geregelt, dass die Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, eine Erstattung dieser von ihnen verauslagten Lohnfortzahlungen von den jeweiligen Bundesländern zu erhalten. Selbstständige, die aufgrund einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall hatten, können diesen ebenfalls direkt bei den zuständigen Landesbehörden geltend machen. - So weit, so gut. Doch, meine Damen und Herren, musste das MSGIV in der Sitzung des AHF am 11. März dieses Jahres einräumen, dass von den 15 000 Anträgen auf diese Entschädigung, die allein im Jahr 2020 eingingen, mehr als 12 000 Anträge unbearbeitet herumliegen.

Die Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 7/3398 ergab, dass der Antragsberg bis Mitte März 2021 auf knapp 34 000 Anträge angewachsen ist. Eine Auskunft darüber, wie sich die Eingänge auf die einzelnen Monate und die einzelnen Rechtsansprüche verteilen, gab man mir nicht. Ich zitiere aus der Antwort des Gesundheitsministeriums:

„Es werden keine statistischen Erhebungen über den monatlichen Eingang geführt […].“

Weiter heißt es:

„Aufgrund der Komplexität der Antragsbearbeitung werden die Anträge im LAVG bei der Antragserfassung nicht getrennt nach Antragsgruppen erfasst […].“

Komisch. - Bei der weiteren Recherche zu diesem Thema bin ich auf die Antwort der Bundesregierung zu einer diesbezüglichen Kleinen Anfrage im Bundestag gestoßen - Drucksachennummer 19/26715. Darin ist der monatliche Eingang der Anträge aufgeführt, unterteilt nach § 56 Abs. 1 und 1a IfSG im Land Brandenburg. - Das ist schon bemerkenswert.

Wie kann es sein, dass mir das MSGIV mitteilt, es erfolgten keine monatlichen Erhebungen der Antragstellungen, aber der Bund monatliche Zahlen hat?

Herr Staatssekretär Ranft, ich erwarte von Ihnen als politisch Verantwortlichem heute eine Erklärung, warum der Bund Zahlen nennen kann, das Land Brandenburg mir gegenüber aber nicht, oder eine Entschuldigung - schließlich sind wir alle Menschen und machen Fehler. - Sei es, wie es sei.

Das MSGIV versprach schnelle Abhilfe bei der Beseitigung des Antragsstaus durch eine personelle Verstärkung des zuständigen Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Doch passiert ist nicht viel. Man hat vielmehr festgestellt, dass das LAVG hoffnungslos mit der Aufgabe überfordert war. Am 30. April teilte man deshalb mit, dass die Antragsbearbeitung ins Landesamt für Soziales und Versorgung verlagert wird und Anträge zukünftig nur noch online gestellt werden können.

Andere Bundesländer waren da schon viel weiter: In Thüringen beispielsweise können solche Anträge seit 1. Januar nur noch digital gestellt werden. Auch hier hat offensichtlich das brandenburgische MSGIV die Entwicklung schlicht verschlafen.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 5. Mai wurde zudem bekannt, dass sich in der Zwischenzeit 38 000 unbearbeitete Anträge angestaut haben, und in der vorigen Woche ist deren Zahl auf über 40 000 gestiegen.

Meine Damen und Herren, Woche für Woche wird dieser Berg anwachsen. Denn nach Aussage der zuständigen Präsidentin des LASV wird eine neu zu bildende Projekt- und Arbeitsgruppe frühestens Ende Juli dieses Jahres - erst Ende Juli! - in der Lage sein, mehr Anträge zu bearbeiten als zeitgleich eingehen - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sich das Pandemiegeschehen nicht wieder verschärft. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Umstand ist inakzeptabel!