Der Punkt, um den es uns heute geht, der Grund, aus dem wir die Beschlussempfehlung ablehnen und nach wie vor der Auffassung sind, dass die Ziele und Inhalte der Volksinitiative angenommen werden sollten, ist, dass wir ein starkes Parlament wollen, das sagt: Bis hierhin und nicht weiter, liebes Haus Hohenzollern! - Das bedeutet auch, dass wir damit ein für alle Mal die Forderung nach einem Wohnrecht ablehnen, dass wir die Forderung nach einem institutionellen Einfluss bzw. einem Mitspracherecht bei der Darstellung von Kulturgütern zurückweisen. Darum bitten wir Sie heute auch in unserem Entschließungsantrag, zu dem ich nun komme.
Mit unserem Entschließungsantrag - das ist Ihnen als aufmerksamen Leserinnen und Lesern vielleicht nicht entgangen - haben Sie die Chance, das zu beschließen, und zwar wortgleich, was das Land in unserer Mitte, Berlin, Ende März beschlossen hat.
Liebe Sozialdemokraten, liebe Bündnisgrünen, ihr bzw. eure Nachbarlandesverbände haben genau diesen Entschlie
ßungstext im Abgeordnetenhaus unterstützt und mit beschlossen. Wir finden es richtig, wenn Berlin und Brandenburg hier den Schulterschluss üben, indem der Entschließungsantrag heute angenommen wird. Dazu fordern wir Sie auf.
Frau Abgeordnete, Sie müssten bitte zum Schluss kommen. Ich habe Ihnen schon eine Extraminute gegeben, weil die Uhr leider nicht mitgelaufen ist.
Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Damus.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Landtag gerade mit so vielen Volksinitiativen befasst - Bürgerinnen und Bürger wollen sich beteiligen. Bisher haben alle Volksinitiativen in dieser Wahlperiode das Quorum erreicht, trotz Pandemie.
Eine neue Qualität ist dabei die Suche nach Kompromissen. Bei den Volksinitiativen zur Artenvielfalt gab es einen Dialogprozess, bei der Initiative zur Verkehrswende haben die Initiatorinnen und Initiatoren am Kompromissantrag mitgearbeitet, und bei der hier vorliegenden Volksinitiative hat der Kulturausschuss die wichtigsten Forderungen aufgegriffen.
Dennoch heißt es dann oft verkürzt: Landtag lehnt Volksinitiative ab. Um das vorwegzuschicken: Eine Volksinitiative kann nur unverändert angenommen oder eben abgelehnt werden. Für einen Kompromiss braucht es eine formale Ablehnung und einen zusätzlichen Antrag - und genau das haben wir hier gemacht.
Liebe Linke, es ist schon einiges zum Startzeitpunkt der Volksinitiative zum Landtagswahlkampf gesagt worden. Ich muss schon sagen: Das 2019 als Noch-Regierungspartei zu tun, war schon abenteuerlich; denn Finanzminister Görke hat ja zeitweise selbst die Vergleichsverhandlungen mitgetragen. Aber
Schwamm drüber, was zählt, sind schließlich die Inhalte. Und viele Forderungen sind absolut berechtigt. Deswegen haben wir als Koalition unseren Antrag in den Kulturausschuss eingebracht und stimmen heute im Landtag darüber ab.
Dazu nun im Einzelnen: Eine Hauptforderung der Volksinitiative hat sich glücklicherweise erledigt, nämlich die zum Wohnrecht. Wie in der Anhörung herausgearbeitet, ist dieses verjährt und galt nur für die ersten drei Generationen ab 1926. Die Familie Hohenzollern hat inzwischen erklärt, es nicht mehr zu fordern. Also ist das kein Thema und wird kein Thema sein.
Uns war es wichtig, die historische Verantwortung der Hohenzollern für das Erstarken des Nationalsozialismus nicht auszuklammern - das bedeutet auch, keine nichtöffentlichen Verhandlungen zu führen. Deswegen waren wir Grünen von Anfang an gegen einen Vergleich, denn bei einem Vergleich kommt es unweigerlich zu Rückgaben und Kompensationen, und zwar ohne die Frage der Vorschubleistung zu klären. Wir würden aus Steuergeldern erstatten, obwohl die Familie möglicherweise nicht erstattungsberechtigt ist.
Deswegen haben wir im Antrag verankert, dass die verbindliche Klärung nur vor Gericht erfolgen kann, dass die historische Verantwortung nicht ausgeblendet wird und dass wir zum Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 stehen, das bei Vorschubleistung für die Nazis keine Kompensation vorsieht. Wir bekräftigen außerdem, dass das Land Brandenburg selbst, nämlich das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, bereits von einer Vorschubleistung ausging und daher den Antrag der Familie Hohenzollern abgelehnt hat. Dagegen läuft ja auch die Klage der Familie.
Wir schließen uns der Bewertung der großen Mehrheit der Historikerinnen und Historiker an, die das genauso sehen. Die beispiellose Welle von Abmahnungen oder Klagen gegen Historikerinnen und Historiker, gegen Journalistinnen und Journalisten ist ein unfassbarer Vorgang. Da entsteht ein Klima, in dem Presse- und Wissenschaftsfreiheit in Bedrängnis geraten. Auch war bisher unvorstellbar, dass gegen eine Volksinitiative selbst geklagt wird, gegen ein Instrument der direkten Demokratie aus unserer Landesverfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung der Familie Hohenzollern dazu ja auch abgelehnt.
Wir sagen in unserem Antrag auch: Die Diskussion um Leihgaben muss von der um die enteigneten Kulturgüter getrennt werden. Die etwa 90 Leihgaben gehören unstrittig der Familie Hohenzollern und werden in unseren Museen gezeigt. Die deutlich größere Anzahl von Kulturgütern ist aber nicht im Besitz der Familie; hier muss die Würdigkeitsfrage gerichtlich geprüft werden, also die Frage, ob Kronprinz Wilhelm als damals handelnde Person dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hat.
Ich erinnere daran: Kronprinz Wilhelm war es, der breit medial zur Wahl Hitlers aufrief. Er war Mitglied der SA, und er posierte am Tag von Potsdam einträchtig mit der Führungsriege der Nationalsozialisten, um Unterstützung für ihre Politik zu signalisieren.
Bei den Leihgaben brauchen wir stattdessen neue Leihverträge, so wie bei allen anderen Leihgaben auch, und zwar auf Basis internationaler Standards, die keinen inhaltlichen Einfluss und keine institutionelle Mitsprache vorsehen. Die Leihgaben zeigen einen Teil unserer Vergangenheit, und ich würde es sehr bedauern, wenn die Familie Hohenzollern diese abzieht. Teil unserer historischen Identität ist aber auch - und das wiegt für mich deutlich schwerer - die klare Abgrenzung vom Nationalsozialismus. - Vielen Dank.
Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Oh nein, Entschuldigung. Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Das habe ich nicht zu entscheiden, Herr Abgeordneter Stefke. Trotzdem dürfen Sie ans Rednerpult treten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! BVB / FREIE WÄHLER begrüßen immer Volksinitiativen als Instrumente bürgerschaftlicher, sozusagen basisdemokratischer Beteiligung. Wir selbst nutzen dieses Instrument, wie Ihnen bekannt sein dürfte, seit Jahren und durchaus auch erfolgreich - so beispielsweise bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge oder aber bei der aktuell eingereichten Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenerschließungsbeiträge.
Ziel einer Volksinitiative ist in der Regel die Befassung des Landtages mit einem politischen Sachthema, von dem sich ein großer Teil der Bürgerrinnen und Bürger direkt oder auch indirekt betroffen sieht. Die Zahl der Betroffenen lässt sich aber nicht nur an der Zahl derjenigen ableiten, die eine Volksinitiative unterschrieben haben, sondern auch der Zeitraum der gesammelten Unterschriften ist aussagekräftig.
Nun sollte man diese beiden Kriterien nicht allein als Maßstab dafür heranziehen, wie sehr den Bürgerinnen und Bürgern ein Thema auf der Seele brennt. Zu berücksichtigen ist für uns Parlamentarier, die über Annahme oder Ablehnung von Volksinitiativen zu befinden haben, auch die Komplexität eines Themas, die Interesse oder auch Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger für eine Volksinitiative bedeuten kann.
Die Initiatoren der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ haben sich ein sehr anspruchsvolles Thema vorgenommen. Auf den ersten Blick klingt es manchem vielleicht zu sehr nach Klassenkampf. Auf den zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass es um sehr viel mehr geht. Die gesamte komplexe Materie, auch Rechtsmaterie, hier in einer fünfminütigen Rede allumfassend zu betrachten ist nicht möglich.
Im Kern geht es um Ansprüche der Hohenzollern gegenüber dem Land Brandenburg nach dem privatrechtlichen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz aus dem Jahr 1994. Der Casus knacksus ist § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes, der Ansprüche ausschließt, wenn der Enteignete - in diesem Fall Wilhelm von Preußen - dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat. „Erheblicher Vorschub“ ist jedoch ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Nun kann man zwei Wege beschreiten, um den Konflikt bezüglich der Rückgabe von Immobilien oder Kunst und Kulturschätzen von unschätzbarem Wert zu lösen: den Verhandlungsweg, der letztendlich auf einen Kompromiss der widerstreitenden Positionen abzielt, mit der Folge einer vermutlich hohen finanziellen Ablösung an die Nachfahren des Hauses Hohenzollern; oder aber den Rechtsweg, der das Risiko des bekannten Spruches „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ mit sich bringt. Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative, die sich gegen Verhandlungen über eine finanzielle Entschädigung des Hauses Hohenzollern richtet und auf eine gerichtliche Klärung vollständig zugunsten Brandenburgs setzt.
Nun würde man sich bei seiner Entscheidung hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung einer Volksinitiative gern an der Auffassung der Landesregierung orientieren. Eine einheitliche Position gibt es in der Landesregierung jedoch nicht - im Gegenteil: Hier
herrscht Uneinigkeit. Für beide Positionen, sowohl für die aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als auch für die des Ministeriums der Finanzen und für Europa, mag es durchaus Argumente geben. Letztlich muss die Landesregierung aber mit einer Stimme sprechen und sich auf eine Haltung in der Frage verständigen.
Wir sind sehr gespannt, ob diese hier heute mitgeteilt wird, und wenn ja, welche. Die Beschlussempfehlung aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen versucht, die differierenden Positionen auf untaugliche Weise zu verschleiern. Dies ist der Bedeutung der Frage aus unserer Sicht nicht angemessen. Die von der Finanzministerin vertretene Auffassung, nur eine abschließende und einvernehmliche Gesamteinigung könne dies vermeiden - etwa entlang der von mir vertretenen Linie Einigung ohne Entschädigung -, halten wir nicht für tragfähig.
Nach unserer Beurteilung wird eine Klärung durch das Bundes- oder Landesverfassungsgericht letztlich unvermeidlich sein. Unserer Einschätzung nach besteht Grund zu der Annahme, dass die Chance für die Zurückweisung der Ansprüche höher ist als für einen Erfolg des Hauses Hohenzollern, weshalb wir die Annahme der Volksinitiative auch in den bisherigen Beratungen im AWFK und im Hauptausschuss nicht nur begrüßt, sondern auch unterstützt haben.
Dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE stimmen wir zu, weil er deutlicher auf den Punkt kommt als die doch sehr verschwurbelte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Jetzt fahren wir mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Schüle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein bisschen Trouble mit den Hohenzollern - wer kennt es auch? Die Antwort ist ganz einfach: das preußische Finanzministerium. Schon vor über 100 Jahren konnten dessen Beamte nicht eindeutig klären, wie man Güter der Hohenzollern oder Güter, die mit den Hohenzollern in Verbindung stehen, in öffentliche und private Kategorien einteilen kann.
Im Zentrum unserer heutigen Debatte steht bekanntermaßen die Entschädigungsforderung aufgrund von Enteignung nach 1945. Die Gesprächsversuche zwischen dem Bund, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Familie Hohenzollern zur Klärung des Eigentums an den Sammlungsgegenständen sind bisher erfolglos geblieben, und die Entschädigungsfrage wird nunmehr juristisch geklärt.
Schade, denn ich hätte mich mit dem Prinzen von Preußen an einen Verhandlungstisch gesetzt. Dafür habe ich nur drei Bedingungen gestellt, die ich für so selbstverständlich - weil angemessen - hielt, dass ich nicht einmal davon ausgegangen bin, dass man sie als Bedingungen hätte klassifizieren können. Erstens: Die Klagen gegen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden zurückgenommen. Zweitens: Die Verhandlung wird öffentlich und transparent geführt. Drittens: Das jüngste Angebot der öffentlichen Hand von 2018 wird Verhandlungsbasis.
Inhalt dieses Verhandlungsangebots war es, eine Gesamteinigung über das Eigentum an sämtlichen strittigen Sammlungsgegenständen zu erreichen. Warum wollten wir das? Wir wollten einen ungehinderten Zugang für die Forschung und die Öffentlichkeit zu relevanten Kunstwerken, Dokumenten und Sammlungsgegenständen. Das war die Motivation. Die Auseinandersetzung wird nunmehr gerichtlich fortgesetzt. Ich habe dennoch Hoffnung, dass wir zu einer guten Lösung kommen werden.
Die erhobenen Entschädigungsforderungen und die damit verknüpfte Drohung der Rücknahme von Leihgaben aus Schlössern und Museen bilden dabei einen Themenkomplex von höchster politisch-historischer Relevanz. Diesen Komplex sollten wir in unserer Gesellschaft, sollten wir in unserem Bundesland, sollten wir den Brandenburgerinnen und Brandenburgern nahebringen, denn es geht um weitaus mehr als um 4 000 Sammlungsobjekte, so wertvoll und wundervoll sie sein mögen. Als Kultur- und Wissenschaftsministerin treibt mich die Kardinalfrage „Entschädigung - ja oder nein?“ gerade deshalb besonders um, weil es an dieser Stelle eben nicht vordergründig um eine privatrechtliche Angelegenheit geht, sondern um deutsche Geschichte und damit eben auch um deutsche Identität. Diese Frage hat eine große, spannende Debatte darüber angestoßen, inwieweit die Nachwehen des Kaiserreichs in die Entstehung des Nationalsozialismus hineingewirkt haben, und auch darüber, wer und in welcher Form qualifiziert und berechtigt ist, diesen Fragen nachzugehen.
Hohenzollernoberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen scheint die Relevanz einer historischen und weniger privaten Aufarbeitung mittlerweile etwas neu zu bewerten - darauf lassen seine Interviews schließen. Ich finde, das Versäumte lässt sich ein Stück weit nachholen, indem wir die Öffentlichkeit ausdrücklich zum Gespräch und zum Diskurs einladen. So planen wir in Kooperation mit dem Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung gerade eine eigene Veranstaltungsreihe. Wir begrüßen einen konstruktiven und anregenden Austausch zu dieser außergewöhnlichen Entschädigungsdebatte, sei es in den Medien, im Internet, im Geschichtsunterricht oder am privaten Küchentisch.
Wie und wo auch immer, ich wünsche mir ausdrücklich diesen gesellschaftlichen Diskurs. In diesem Sinne, liebe Familie Hohenzollern: Sie sind herzlich eingeladen, sich aktiv in die Aufarbeitung einzubringen und Ihre Archive vollständig zu öffnen, und zwar nicht nur für Forscherinnen und Forscher Ihres Vertrauens.
Die Frage, inwieweit Kronprinz Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet hat, ist in der Streitfrage Hohenzollern besonders heikel. Nicht nur aufgrund der Gesetzesgrundlage besteht auf allen Seiten über Folgendes Einigkeit: Ein berechtigter Anspruch auf Entschädigung erlischt, sobald der Entstehung des Nationalsozialismus von den Vorfahren, die diese Güter besessen haben, erheblich Vorschub geleistet wurde.
Noch einmal zum wissenschaftlichen Fundament: Die allermeisten Menschen in unserem Land vertrauen trotz Fake News und Verschwörungserzählungen nach wie vor auf fachliche Expertise. Eine verstärkte wissenschaftliche Aufarbeitung kann die dunkelsten Stellen unserer kulturellen und politischen Vergangenheit noch mehr als bisher erhellen. Führen wir diese Debatte also weiterhin, und führen wir sie breit und vor allen Dingen offen. Führen wir sie gerade als Brandenburgerinnen und Brandenburger im Falle Hohenzollern, um zu neuen Erkenntnissen über uns, unsere Geschichte und unsere Identität zu gelangen. Darin liegt die wirklich große Chance. Nutzen wir sie! - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und eröffne die Abstimmung.
Die AfD-Fraktion hat die getrennte Abstimmung über die vier Nummern der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zur Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“, Drucksache 7/3572, beantragt. Ich nehme an, der Abgeordnete Keller möchte dem widersprechen. Ich möchte aber zuvor ausführen, worüber getrennt abgestimmt werden könnte.
Zur Erläuterung: In Nummer 1 wird empfohlen, die Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ abzulehnen.
In Nummer 2 geht es um die Freiheit von Wissenschaft und Presse und die Sorge, dass zahlreiche Abmahnungen und Klagen gegen Historikerinnen und Historiker sowie Journalistinnen und Journalisten das Diskursklima gefährden könnten.