Umgang mit den Ergebnissen des Dialogprozesses zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft - Insektendialog zum Erfolg führen
Selbstständiger Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Insektenschutz und Erhalt der Artenvielfalt sowie der Kulturlandschaften begleiten - Landnutzer unterstützen
Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Hiekel, bitte.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Heute ist Weltbienentag. Vielleicht ist es ein Zeichen des Herrn, dass wir gerade heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Insektenschutzes, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften für das Land Brandenburg einbringen.
Dieser Gesetzentwurf geht auf die Volksinitiativen der Landnutzer „Mehr als nur ein Summen - Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ und der Umweltverbände „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ zurück, die sich vor zwei Jahren gleichzeitig auf den Weg gemacht hatten. Zu unterschiedlich waren damals die Vorstellungen darüber, was für mehr Insektenschutz und die Artenvielfalt zu tun sei, als dass man hätte zusammenkommen können. Fast drei Viertel der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatten sich für die Initiative der Umweltverbände entschieden; insgesamt ca. 100 000 Menschen haben diese beiden Volksinitiativen unterzeichnet. Das ist ein starkes Signal.
Damit verbunden sind die Erwartungen an das Landesparlament, sich mit den Vorschlägen beider Volksinitiativen ernsthaft zu befassen und in die Umsetzung zu bringen. Wir haben im Umweltausschuss beide Initiativen angehört, einen extern moderierten Diskussionsprozess zwischen ihnen vorgeschlagen und dieses Novum in der Geschichte des Brandenburger Landtages mit Hilfe der Landtagsverwaltung durchgeführt.
In einem neunmonatigen Verhandlungsprozess, an dem neben den paritätisch vertretenen Volksinitiativen auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen teilnahmen, wurden die teils recht unterschiedlichen Standpunkte diskutiert, viele Argumente ausgetauscht, und es wurde um Formulierungen gerungen. Das war ein arbeitsintensiver, manchmal aufreibender und schwieriger Prozess. Letzten Endes gab es eine gemeinsame Vereinbarung zum sogenannten Insektendialog. Diese besteht aus einem Gesetzentwurf und einem Antrag mit zwölf begleitenden Forderungen.
Am 10. März dieses Jahres wurde die gemeinsame Vereinbarung von den Vertretern der Volksinitiativen und der Koalitionsfraktionen - also von Ingo Senftleben, Johannes Funke und mir - unterzeichnet und an die Präsidentin des Landtages übergeben, mit dem Versprechen unsererseits, diese Vereinbarung zügig zur Befassung in den Landtag einzubringen.
An dieser Stelle möchte ich allen am Dialogprozess Beteiligten danken. Das sind in erster Linie die Moderatoren Joachim Lück und Martin Enderle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und die Referentinnen und Referenten der Redaktionsgruppe.
Ganz besonders hervorheben möchte ich das Engagement der Volksinitiativen und stellvertretend für die Landnutzerverbände Gregor Beyer und Hendrik Wendorff sowie für die Umweltverbände Friedhelm Schmitz-Jersch. Sie haben für ihre Interessengruppen gekämpft. Sie waren lösungsorientiert und kompromissbereit. Dieser Wille hat letztendlich auch zur Verständigung und zum gemeinsamen Erfolg geführt.
Nach diesem so erfolgreichen Dialog ist es umso bedauerlicher, dass es im weiteren Verlauf zu unsäglichen Diskussionen über den Zeitpunkt und die Form der Einbringung gekommen ist, dass die Einbringung des Gesetzentwurfes nun nicht durch die Koalitionsfraktionen erfolgt, sondern einzig durch die drei am Prozess beteiligten Abgeordneten und dass der begleitende Antrag aus der Vereinbarung nur mittelbar über einen selbstständigen Entschließungsantrag zur Mitverhandlung den Weg ins Parlament findet.
Das hat für Unverständnis bei den Volksinitiativen gesorgt und das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit erschüttert. Ich persönlich würde mir bei solchen Vorgängen mehr Mut und Gestaltungswillen bei unseren Koalitionspartnern, insbesondere bei der SPD-Fraktion, wünschen - den Mut, von dem unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im Dezember 2019 gesprochen hat.
Für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann ich sagen: Wir hatten die erforderlichen Beschlüsse bereits für das AprilPlenum gefasst. Wir haben es als selbstverständlich und wertschätzend gegenüber den beiden Volksinitiativen empfunden, den Inhalt der Vereinbarung ohne Umschweife zur Befassung in das Parlament zu bringen.
Auch wenn unsere Fraktion heute aufgrund der Koalitionsabsprache die Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion an den Ausschuss ablehnen wird, werde ich dem zustimmen. Denn ich habe dafür unterschrieben, und dazu stehe ich auch.
Trotz der Unstimmigkeiten bin ich sehr froh, dass wir mit den heute zu fassenden Beschlüssen die Tür für die weitere Arbeit im Umweltausschuss öffnen können. Mit der Vereinbarung zwischen Landnutzern und Umweltschützern wurde gemeinsam der Grundstein für einen neuen Umgang mit der Natur in Brandenburg und beispielgebend über unsere Landesgrenzen hinweg gelegt. Der Diskussionsprozess hat gezeigt, was möglich ist, und zwar mehr, als alle anderen Bundesländer bisher durch Gesetzgebung oder Volksbegehren erreicht haben. Konkret dürfen Sie sich das, passend zum Thema, als einen ganzen Blumenstrauß an Maßnahmen vorstellen.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes soll geregelt werden, dass erstens Grünanlagen der öffentlichen Hand im Sinne der biologischen Vielfalt unterhalten und gepflegt werden und die Beleuchtung der öffentlichen Infrastruktur insektenfreundlich gestaltet wird. Zweitens soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Stickstoffdünger in Naturschutzgebieten und europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten schrittweise verboten werden. Mit der Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Schutz von Gewässerrandstreifen umgesetzt werden, und im Gesetz zur Verwertung landeseigener Grundstücke soll eine naturverträgliche Bewirtschaftung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen des Landes geregelt werden.
Darüber hinaus sind weitere Forderungen aus dem Ergebnis des Insektendialogs mit zu verhandeln. So sollen Förderprogramme helfen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Stickstoffdünger in den FFHGebieten zeitnah zu reduzieren und die Anlage von Gewässerrandstreifen zu unterstützen.
Hierzu möchte ich betonen, dass es den am Insektendialog Beteiligten besonders wichtig ist, dass die Landwirtinnen und Landwirte für ihre ökologisch ausgerichteten Leistungen einen Ausgleich erhalten und dass die Gesellschaft an diesem Punkt ein Stück mehr zusammenrückt. Insofern ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auch gegenstandslos.
Weitere Maßnahmen betreffen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Insektenschutz und Forschung, die Erweiterung der Förderung von Blüh-, Grün- und Ackerrandstreifen, die Einführung einer Weidetierprämie, die Erarbeitung einer Reduktionsstrategie für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, die Förderung des Ökolandbaus und betriebsintegrierter Beratung sowie die Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Die Landesregierung soll auch aufgefordert werden, sich im Rahmen der Verhandlungen zur GAP für eine stärkere Honorierung von Umwelt- und Klimamaßnahmen, des Tierwohls, des ökologischen Landbaus und betriebsinterner Beratung einzusetzen.
Ja, das ist ein großer Strauß an Forderungen. Aber allen, die meinen, das alles sei nicht notwendig oder das könnten wir uns nicht leisten, sage ich: Doch, wir haben nämlich keine Alternative. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die vielen Studien eingehen, die den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt und auch der Biomasse in der Insektenwelt nachweisen und die auch klar und deutlich die Ursachen für diese Entwicklung benennen.
Die Erhaltung der Biodiversität in Brandenburg, in Deutschland und in der ganzen Welt ist kein Selbstzweck. Die Biodiversität ist eine unserer Lebensgrundlagen wie Wasser und Boden. Wir
müssen verantwortungsbewusst und nachhaltig mit diesen Ressourcen umgehen und auch dafür sorgen, dass die Gratisleistungen der Natur, zum Beispiel die Bestäubung von Blüten, auch in Zukunft Bestand haben. Ohne Biene kein Apfel, meine Damen und Herren!
Lassen Sie uns also mit Mut und Zuversicht an die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Insektendialog gehen - für mehr Insektenschutz, für die Erhaltung der Artenvielfalt und die Bewahrung lebendiger Brandenburger Naturlandschaften.
In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes und des selbstständigen Entschließungsantrages an den Umweltausschuss. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht der Abgeordnete Domres.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 10. März haben die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz ihr Verhandlungsergebnis der Landtagspräsidentin übergeben. Es war ein freudiger, ein feierlicher Tag, denn es war der erfolgreiche Abschluss eines einjährigen schwierigen Prozesses, der mit großem Engagement von den Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und der Landnutzerverbände mit Unterstützung der Fraktionen, der Landtagsverwaltung, des MLUK und des Landesumweltamtes sowie der externen Moderatoren erreicht worden ist. - Dafür sage ich im Namen der Linksfraktion herzlich Danke.
Herausgekommen ist ein Ergebnis, das besser ist als nur ein Kompromiss. Die Verbände haben sich auf ein umfassendes Paket geeinigt, das mehr Schutz für die biologische Vielfalt bringen wird. In unseren wertvollen Schutzgebieten soll durch eine Umstellung der Bewirtschaftung, weniger Dünger, weniger Pestizide nach einem längeren Übergangszeitraum noch mehr Rücksicht auf die Insekten und die biologische Vielfalt genommen werden. Wir werden wirksame Gewässerrandstreifen haben. Damit kommt eine Diskussion zum Abschluss, die uns hier seit Jahren beschäftigt hat.
Um dies mit den Landwirtinnen und Landwirten gemeinsam erreichen zu können, soll die Agrarförderung so ausgerichtet werden, dass die Betriebe dies auch wirtschaftlich stemmen können. Der Naturschutz soll auf landeseigenen Flächen stärker berücksichtigt werden, die Kommunen beim Artenschutz unterstützt werden, die Weidetierhaltung gefördert, der Pestizideinsatz perspektivisch reduziert, der Ökolandbau vorangebracht und der Flächenverbrauch gemindert werden.
Vieles davon wird schon lange diskutiert und muss aber auch irgendwann entschieden werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Umweltverbände und Landnutzerverbände begrüßen das Paket gleichermaßen und erhoffen sich viel von seiner Umsetzung. Der Dialogprozess, den der Landtag auf den Weg gebracht hat, ist einzigartig und sollte - so im März die Erklärung der beteiligten Koalitionsabgeordneten - beispielgebend sein.
Ja, das Verfahren und Ergebnis waren beispielgebend; der Umgang der Koalitionsfraktionen mit dem Ergebnis ist es nicht. Es
wäre am 10. März wohl niemandem zum Feiern zumute gewesen, wenn sich das da schon abgezeichnet hätte. Zur Erinnerung: Die Koalitionsfraktionen hatten den Dialogprozess mit den Volksinitiativen in einer Vereinbarung am 17. Februar 2020 verabredet. Darin heißt es: Das Ergebnis des Diskussionsprozesses wird dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Heute beziehen sich die Koalitionsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag auf eine Information der Präsidentin.
Im Landtagsbeschluss vom Februar 2020 wird davon gesprochen, die Landesregierung solle in Abhängigkeit vom Ergebnis einen Gesetzentwurf einbringen. Was ist aber in Wirklichkeit passiert? Der Gesetzentwurf wurde nicht von der Landesregierung, nicht von den Koalitionsfraktionen, sondern von drei einzelnen Abgeordneten eingebracht. Der im Dialogverfahren verabredete Landtagsantrag wurde überhaupt nicht eingebracht und wird damit auch nicht zur Befassung an die Fachausschüsse überwiesen.
Lediglich dieser selbstständige Entschließungsantrag hat das Plenum erreicht, der sich auf besagte Information der Präsidentin bezieht, die den Bericht des Moderatorenteams zum Inhalt hat und das Ergebnis als Antrag enthält. Das ist ein ganz einzigartiger Vorgang, ein klarer Wortbruch und eine Missachtung des Dialogprozesses und der Volksinitiativen, die immerhin fast 100 000 Unterstützerinnen und Unterstützer im Land hatten. Geringer kann man das Ergebnis des Insektendialoges nicht schätzen.
Da hilft auch kein Lavieren, wie Dienstag in der Pressekonferenz. Nun kann man sicherlich sagen: Der formale Weg ist nicht so wichtig. Der Ausschuss hat alle Möglichkeiten, das Dialogergebnis aufzugreifen und daraus eine Beschlussempfehlung zu machen. - Wenn aber der Antrag nicht überwiesen wird, haben wir im Ausschuss zum Beispiel überhaupt nicht die Möglichkeit, ihn zum Gegenstand einer Anhörung zu machen. Der verabredete Antrag muss aber unbedingt gemeinsam mit dem Gesetzentwurf beraten werden, denn beides gehört untrennbar zusammen - und das ist der springende Punkt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, dieses völlig verkorkste Vorgehen kann nur dadurch erklärt werden, dass die Koalitionsfraktionen in ihrer Gesamtheit das Ergebnis des Dialoges nicht mittragen. Offensichtlich lehnen Sie die Ergebnisse und die Vorschläge so stark ab, dass Sie dies im Parlament nicht einmal zur Diskussion stellen möchten.
Deshalb ist nicht nur bei uns die Sorge groß. Nicht nur ich frage mich: Was kann denn eigentlich das Ergebnis der parlamentarischen Befassung sein? Und was ist das Ziel der Koalition? Dass ein auf diesem Weg vereinbarter besserer Insektenschutz Geld kosten würde, war uns allen doch vorher klar. Es muss jedem bewusst gewesen sein, dass eine Verständigung der Verbände anders nicht zur erreichen gewesen wäre. Im Landtagbeschluss vom Februar 2020 heißt es auch ganz ausdrücklich, dass ein finanzieller Ausgleich sichergestellt werden muss. Das war also von vornherein Auftrag an die Dialogpartnerinnen und -partner vonseiten des Landtages.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder halten wir uns an die Verabredung und beschließen nach parlamentarischer Befassung das Dialogergebnis - sicherlich hier und da mit notwendigen Anpassungen. Auch die haushaltsrelevanten Fragen müssen im Verfahren geklärt werden.
Das Begleitgremium unter Einbeziehung der beiden Volksinitiativen ist geplant. Dann hätten wir ein großes Ziel erreicht: mehr
biologische Vielfalt in der Landschaft und eine Befriedung der verhärteten Fronten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Landwirtinnen und Landwirte wären nicht mehr unter Rechtfertigungsdruck, sondern verlässlicher Partner im Natur- und Umweltschutz und können damit wirtschaftlich klarkommen. Das würde Geld kosten, aber es wäre überschaubar, denn mit Sicherheit wird die EU gerade solche Aufgaben in der nächsten Förderperiode bevorzugt fördern.
Oder, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition von SPD, CDU und Grünen, die Koalition lässt den Dialogprozess platzen oder beschließt eine abweichende, verwässerte und unverbindliche Regelung. Das wäre in jeder Hinsicht ein Supergau. Zum einen ginge Vertrauen in Politik verloren. Wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Volksinitiativen je wieder auf Politik verlassen können? Warum schickt man die überwiegend ehrenamtlichen Akteure in zähe Verhandlungsrunden, wenn man die Ergebnisse dann nicht ernst nimmt? Wer dabei war, weiß, wie intensiv um jede Formulierung im Antragstext gerungen worden ist. Sie oder wir hätten dann alle gegen sich: Landnutzer und Naturschützer. Das wäre doch eine fatale Entwicklung. Wir hätten mit Sicherheit sehr schnell eine neue Volksinitiative und ein neues Volksbegehren mit allerbesten Erfolgsaussichten.
Die Konflikte zwischen Landnutzern und Naturschutz würden sich verschärfen - mit allen dazugehörigen Problemen. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen. DIE LINKE jedenfalls will das nicht.