Der aus meiner Sicht wichtigste Punkt des Notlagegesetzes war die Ermöglichung von Audio-, Video- und Hybridsitzungen. Zwar mussten wir beobachten, dass die Umsetzung der neuen Möglichkeiten in den Kommunen zunächst sehr schleppend begann, aber nach nunmehr einem Jahr kann man feststellen, dass sie zunehmend und weitgehend im Land genutzt werden. In meinem Umfeld tagen alle kommunalen Gremien, vom Ortsbeirat bis zum Kreistag, per Videokonferenz. Nebenprodukt ist vielerorts, dass die Sitzungen als Livestream ins Internet gestellt und dort auch als Aufzeichnungen verfügbar gemacht werden - super für die Transparenz.
Nun dürfen wir hoffen, die Pandemie in einigen Monaten weitgehend überwunden zu haben. Vielleicht würde es ja reichen, dass Notlagegesetz noch einmal um drei Monate zu verlängern? Nein, das reicht nicht. Es ist an der Zeit, die Kommunalpolitik mithilfe der Digitalisierung auf Dauer flexibler und inklusiver zu gestalten. Warum darf ich eigentlich außerhalb von Pandemiezeiten nicht an einer Sitzung mitwirken, wenn ich krank zu Hause bin, dienstlich abwesend abends im Hotel sitze oder eben nicht eine Stunde von meinem Wohnort zum Sitz des Kreistags fahren möchte, was mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oft gleich gar nicht gelingt?
Die Coronakrise ist Treiberin von Innovation, auch in der Kommunalpolitik. Manche Menschen waren bislang wegen der Präsenzpflicht praktisch von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Sie haben vermutlich gar nicht erst kandidiert. Die Digitalisierung infolge der Pandemie kann diesen Personenkreis für die Demokratie erschließen. Das ist doch großartig!
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Punkte, zum Beispiel die Einführung von verpflichtenden Ortsteilbudgets, was ein Ergebnis der Enquetekommission zu den ländlichen Räumen aus der vergangenen Legislaturperiode ist.
Uns Grünen ist besonders wichtig, dass wir auch im Begriff sind, die Enttäuschung der Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerbegehren zu reduzieren. Wir werden die Zulässigkeitsprüfung der Volksbegehren an den Beginn, vor die Unterschriftensammlung, verlegen, damit nicht erst aufwendig Unterschriften gesammelt werden und hinterher den Sammelnden erklärt wird, sie hätten die Abstimmungsfrage anders formulieren müssen.
Meine Damen und Herren, es gibt viele weitere Wünsche bezüglich der Änderung der Kommunalverfassung. Herr Vida hat viele aufgezählt, die ich alle wertvoll und wichtig finde. Auch die Migrationsbeiräte, über die wir gestern debattiert haben, gehören dazu. Ich habe eine Liste von vielleicht 25 Punkten, die ich gerne ändern würde. Ich fürchte, die bekommen wir in diese Novelle nicht mehr hinein. Die Kommunalverfassung ist so etwas wie ein Gesamtkunstwerk. Jede Änderung muss sich in Balance und Konsistenz mit den anderen Bestimmungen befinden und will daher gut überlegt sein. Mit der Verabschiedung des aktuellen Gesetzesvorhabens stehen wir unter Zeitdruck, weil wir eine Anschlussregelung für das auslaufende Notlagegesetz brauchen. Zeitdruck ist aber kein guter Ratgeber für Änderungen an einem Kunstwerk. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, weitere Anpassungen der Kommunalverfassung noch im Laufe der Wahlperiode mit der gebotenen Sorgfalt vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, die heutige 1. Lesung kennzeichnet den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Lassen Sie uns im Innenausschuss gemeinsam am Gesetzentwurf arbeiten. Hier können und werden noch Verbesserungen eingebracht werden. Mit der Novellierung erhalten wir die modernste Kommunalverfassung Deutschlands, so viel ist heute schon sicher. Bestimmt sind auch Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern im Gespräch. Alle schauen auf Brandenburg. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die Landesregierung, an Herrn Minister Stübgen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich kurzfassen und werde die viereinhalb Minuten nicht brauchen. Wir werden noch intensiv über das Gesetz diskutieren.
Erster Punkt, den ich nennen will: Kein von einer Regierung eingebrachtes Gesetz ist so gut, dass es in der parlamentarischen Beratung nicht noch besser werden kann. Davor habe ich keine Angst, darauf freue ich mich.
Der zweite Punkt: Frau Kollegin Johlige, das sage ich nicht, damit irgendjemand neidisch wird, aber wenn Sie einen Wunsch äußern, werde ich keine Mühen scheuen, das umzusetzen. Von mir aus werde ich gern die Stellungnahmen der Vorberatung, der Verbändebeteiligung, die erfolgt, bevor ich ein solches Gesetz ins Kabinett bringen kann, dem gesamten AIK zur Verfügung stellen. Allerdings muss ich die Einwilligung der Stellungnehmenden abwarten, weil sie die Stellungnahmen in der Erwartung abgegeben haben, dass es ein internes Verfahren ist. Ich bemühe mich, dass das so schnell wie möglich geht. Allerdings weise ich auf Folgendes hin: Voraussichtlich werden sich diese Stellungnahmen von den Stellungnahmen, die dieselben Verbände nächste Woche Mittwoch in der Anhörung abgeben, nicht unterscheiden. Trotzdem mache ich das. Mit Transparenz habe ich kein Problem. Ich habe das Einwilligungsverfahren von der Regierungsbank aus gerade ausgelöst. Sobald ich die Einwilligungen vorliegen habe, bekommt der AIK sie.
Zu dem Punkt 2 %, 2-%-Auslösemechanismus für die Prüfung. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben in unserem Haus - das werden Sie hier im Landtag auch machen - sehr lange mit den Experten darüber diskutiert. Es gibt da ein Für und Wider. Man könnte theoretisch sagen: Gibt es eine Initiative von ein oder zwei Leuten, wird bereits der Prüfmechanismus ausgelöst. - Dann stünden wir vor dem Problem, dass ich dafür nicht mehr Personal bekomme; das ist so eine Frage. Das muss auch nicht passieren; ich erwarte es nicht.
Manche Initiativen - ich erinnere mich an eine, mit der sich mein Haus sehr gequält hat - sind so hochkomplex, dass man Wochen intensivster Recherche benötigt, um das sachlich ordentlich bewerten zu können. Es gibt Initiativen, die zum Beispiel tarifrechtliche Implikationen haben, die in die Tarifautonomie eingreifen, in Eigentumsrecht, Vertragsfreiheit, europäische Normen, Europaratsnormen, andere völkerrechtliche Verträge. Das ist manchmal sehr kompliziert und sehr komplex, und wir wollen das natürlich richtig machen.
Deswegen haben wir nach einem Modus gesucht, die Eingangsschwelle nicht zu hoch zu setzen. Man könnte auch sagen: erst bei 10 %. Dann kommen nicht so viele an. 0 % geht auch nicht. Ich sage Ihnen ehrlich, mein Vorschlag lag eher bei 5 %, aber wir haben uns darauf geeinigt, 2 % vorzusehen. Das ist wichtig, um dieses Verfahren explizit werden zu lassen, denn es muss schon spürbar sein, dass ein wirkliches Interesse, das über einen kleinen Familienkreis oder einen Freundschaftskreis hinausgeht, vorhanden ist. Deshalb sind unser Ansatz die 2 %. Aber ich bin sicher, Sie werden das bei sich genauso intensiv diskutieren, wie wir das bei uns im Haus getan haben.
Sie haben Ihren Antrag kurz erläutert. Meine persönliche Auffassung ist, dass die jetzige Regelung besser ist: in eigener Verantwortung Entscheidung der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten bei voller Transparenz gegenüber den Vertretungen. Aber auch das wird im Verfahren diskutiert werden.
Herr Vida, Sie haben schon auf die große Kommunalverfassungsänderung hingewiesen. Sie haben vieles gefordert, als Möglichkeit gesehen. Ich kenne viele Ihrer Forderungen und habe mich damit intensiv beschäftigt. Ich bin ziemlich sicher, dass wir das eine oder andere davon vorschlagen werden, aber nicht alles. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs - Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften - auf Drucksache 7/3361 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich frage Sie, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig überwiesen.
Gemäß § 48 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung gilt damit der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3456 als mitüberwiesen.
TOP 7: Gesetz zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in kommunalen Körperschaften des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Standarderpro- bungsgesetz - BbgStEG)
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs - Gesetz zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in kommunalen Körperschaften des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz - BbgStEG) - auf Drucksache 7/3369 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich frage Sie, wer dieser Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.
TOP 8: Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs - Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - auf Drucksache 7/3376 an den Hauptausschuss. Ich frage Sie, wer der Überweisung seine Zustimmung erteilt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist damit einstimmig beschlossen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Turpe est in patria vivere et patriam ignorare. - Dieser alte Satz bedeutet frei übersetzt: Es ist eine Schande, in der Heimat zu leben und sie nicht zu kennen.
Es ist ein Satz, den wir alle wohl bedenkenlos unterschreiben würden. Doch wem haben wir es eigentlich zu verdanken, dass wir unsere Heimat kennen? Und warum ist es so wichtig, seine Heimat zu kennen? Warum ist es von so großer gesellschaftlicher Relevanz, dass unsere Heimatgeschichte erforscht wird?
Die Beschäftigung mit der Geschichte der Heimat dient zumindest nach meinem Verständnis nicht dazu, reines Faktenwissen über den unmittelbaren Lebensraum anzusammeln, sondern ist wesentlich weiter gefasst und soll auch der Ausbildung und der Entwicklung eines spezifischen Heimatbewusstseins dienen, eines Heimatbewusstseins, das es den Menschen ermöglicht, ihre Identität zu wahren und sich in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu verorten. Heimatgeschichte kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Die Erforschung von Kultur und Geschichte der engeren Heimat sollte in jeder Hinsicht integrierend wirken, denn in unserer Zeit leiden viele Menschen immer mehr unter der Anonymität, verlieren Halt und Orientierung. Hier bietet die Heimatgeschichte die Chance, sich bewusst wenigstens den Ort, an dem man lebt und vielleicht sogar arbeitet, vertraut zu machen.
Wer sich mit der Geschichte seines überschaubaren Lebensraums beschäftigt, kann so versuchen, zumindest in dem Bereich Wurzeln zu schlagen, den er selber noch erfahren oder erfassen kann. Wo der Mensch die Wirklichkeit oftmals nicht unmittelbar erlebt, sondern indirekt über das Fernsehen, über das Internet, diverse virtuelle Freundschaften und Communities erwirkt, wo viele irrtümlich glauben, existenzielle Fragen mithilfe von Apps lösen zu können, in dieser Welt bietet die Beschäftigung mit Geschichte vor allem die Möglichkeit, die eigene Zeit nach dem Maßstab des Menschen zu messen.
Sie liefert den Beweis dafür, was der Mensch zu leisten vermag, was von ihm erwartet wird und wo er seine natürlichen Grenzen findet. So kann Geschichte einerseits auch ein Heilmittel gegen Populismus und die immer weiter um sich greifende Resignation sein, andererseits aber auch eine Bremse gegen allzu utopische
Hoffnungen und Zukunftserwartungen. Denn wer die Vergangenheit kritisch und nüchtern aufarbeitet, um die Gegenwart besser verstehen zu können, wird sich weder vom heute so gern praktizierten Pessimismus anstecken lassen noch aus der Wirklichkeit in die Utopie einer grenzenlosen Zukunft flüchten.
Dabei kommt gerade der Heimatgeschichte eine zentrale Bedeutung zu, denn die Wissenschaft von der preußisch-brandenburgischen oder der nationalen und internationalen Geschichte greift weit aus und muss immer wieder abstrahiert werden. Die Heimatgeschichte hingegen, die Beschäftigung mit kleineren, vertrauten und eng begrenzten Räumen bietet den entscheidenden und unschätzbaren Vorteil, dass Geschichte nicht nur überschaubar bleibt, sondern dass die Geschichte vor Ort wirklich nachvollzogen und überprüft werden kann. Damit werden vor allem für den Nichtfachmann die Bedingungen und die Entwicklungslinien der allgemeinen Geschichte einsichtig, denen er sonst vielleicht fremd und ratlos gegenübersteht. Vor allem am Beispiel der eigenen Heimat kann die Geschichte als individueller Entscheidungs- und Leidensprozess erfahren werden.
Wie kaum ein anderer kann der Heimatforscher aufzeigen, dass echte Bindungen der Menschen zu ihrer Lebenswelt bestanden haben und sie immer noch möglich sind. Noch etwas: Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit des eigenen und unmittelbaren Lebensbereichs kann am ehesten Verständnis für das Denken und das Handeln früherer und jetziger Generationen wecken, denn wer die Besonderheiten des eigenen Lebensraums kennt, schätzt und pflegt, der ist auch aufgeschlossen und tolerant gegenüber fremden Völkern und ihren ganz anderen Kulturen.
Wie aber kommen wir zu einer solchen Kenntnis, einem solchen Verständnis der Heimat? Hier sind wir auf die Vermittlung und die aufopfernde Arbeit der zahlreichen Frauen und Männer angewiesen, die ihre Freizeit nutzen, um die Geschichte Brandenburgs zu erforschen und zu bewahren. Nur durch ihr Engagement, sei es als Einzelkämpfer oder in den Vereinen, können wir einen Blick in die Geschichte unserer Heimat werfen, können wir Geschichte nachvollziehen. Diese Ortschronisten, Heimatforscher, die ehrenamtlichen Denkmalpfleger und die Bodendenkmalpfleger sammeln, ordnen und archivieren die Geschichte der Orte, an denen sie wirken. Sie tun dies mit großem Engagement und herausragendem Einsatz, wenden häufig auch private Mittel in erheblichem Umfang auf, machen die Heimatgeschichte so für uns erlebbar und erfahrbar und erhalten sie für die Nachwelt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Bedeutung, die der Heimatforschung also offensichtlich zukommt, müssen wir uns natürlich die Frage stellen, wie es um die Heimatforschung in Brandenburg bestellt ist. Auf den ersten Blick kann man sagen: gar nicht so schlecht!