Protocol of the Session on April 29, 2021

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Lange erwartet - endlich ist er da, der Entwurf der kleinen Änderung der Kommunalverfassung. Ursprünglich sollte es nur um die Überführung der Regelungen des kommunalen Notlagegesetzes in die Kommunalverfassung gehen. Herr von Lützow, eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen. Ich glaube, alle anderen in diesem Haus haben das verstanden: Wir wollten damals keine überstürzte Änderung der Kommunalverfassung, sondern wir haben mit dem kommunalen Notlagegesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Es gibt also auch eine gesetzliche Legitimation. Das vielleicht kurz für Sie zum Mitschreiben.

Wir sind sehr froh, dass es jetzt einen Vorschlag gibt, die Regelungen aus dem kommunalen Notlagegesetz in die Kommunalverfassung zu überführen. Ich denke, es wird auch eine relativ große Einigkeit mit den Koalitionsfraktionen möglich sein. Einige Details haben wir aber noch zu bereden.

Herr Innenminister, da es heute bei uns beiden mit dem Wünschen so gut klappt, hätte ich einen Wunsch: Um eine tiefgehende Ausschussbefassung zu ermöglichen, wäre mein Wunsch, dass Sie uns die Stellungnahmen, die im Beteiligungsverfahren zu den Regelungen der kommunalen Notlagenverordnung eingegangen sind, zur Verfügung stellen. Das würde die Ausschussarbeit erleichtern.

Für uns ist besonders wichtig, dass die Handlungsfähigkeit der Vertretungen in Notlagen aufrechterhalten wird. Gleichzeitig finden wir es aber sehr positiv, die guten Erfahrungen mit Hybridsitzungen in den Regelbetrieb zu überführen. Das halten wir für eine sehr gute Möglichkeit. Allerdings möchte ich betonen: Für uns ist auch wichtig, dass es weiterhin ein Prä für die Präsenz in

Ausschusssitzungen und Vertretungssitzungen gibt. Das ist für die Arbeit von Vertretungen sehr wichtig.

Im Gesetzentwurf geht es außerdem um die verpflichtende Einführung von Ortsteilbudgets; das begrüßen wir. Uns liegt eine Stärkung der Ortsteile sehr am Herzen. Wir können uns auch noch weitergehende Regelungen beispielsweise hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Ortsbeiträten vorstellen. Darüber können wir im Ausschuss reden.

Weitere Änderungen, die uns vorliegen, sind Regelungen zur Mitverwaltung. Wir haben da eine gewisse Skepsis. Als ich das gelesen habe, hatte ich den Kollegen Petke in der letzten Wahlperiode vor mir gesehen und gedacht: Was würde Herr Petke eigentlich dazu sagen? - Ich bin mir total sicher: Er würde der Koalition vorwerfen, dass das der Einstieg in eine Gemeindegebietsreform sein könnte. So weit will ich gar nicht gehen. Ich will aber sagen: Wir haben eine gewisse Skepsis. Denn es ist unklar, warum es für einen Einzelfall in der Uckermark, um den es hier geht, eine gesetzliche Regelung braucht, zumal in dem Fall - zumindest nach meiner Kenntnis - gleich zwei Gebietskörperschaften bereit wären, die Mitverwaltung zu übernehmen. Weshalb das MIK das dann anstelle der betroffenen Gemeinde entscheiden soll, erschließt sich mir noch nicht; aber das können wir im Ausschuss klären.

Im Gesetzentwurf gibt es außerdem Regelungen zur Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren. Auch da haben wir zumindest noch Gesprächsbedarf. Es ist ja eben nicht so, dass die Zulässigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung stattfinden soll, sondern nachdem schon 2 % der Unterschriften gesammelt worden sind. Wenn die Zulässigkeitsprüfung dann aber drei Monate oder länger dauert, wenn nicht alle Fakten vorliegen, wird die Kampagne, die die Bürgerinnen und Bürger für die Unterschriftensammlung machen müssen, immer unterbrochen. Das kann auch dazu führen, dass die Kampagne zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gestört wird und damit auch direktdemokratische Anliegen zunichtegemacht werden. Deshalb haben wir bei dieser Regelung noch Diskussionsbedarf.

Meine Damen und Herren, da wir ja über eine kleine Novelle zur Kommunalverfassung reden, haben wir auch einen kleinen Änderungsantrag eingebracht, über den wir gerne reden würden. In der ursprünglichen Gemeindeordnung war geregelt, dass der Geschäftsverteilungsplan auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch die Gemeindevertretung beschlossen wird. In der Kommunalverfassung wurde das dann geändert, und nun kann das der Hauptverwaltungsbeamte ohne die Beteiligung der Gemeindevertretung tun. Nach unserem Willen soll künftig die Gemeindevertretung vor Änderung der Geschäftsverteilung bzw. der Aufbau- und Ablauforganisation zumindest informiert werden. Das wäre eine Stärkung der Gemeindevertretungen. Gleichzeitig würde das aus unserer Sicht die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeindevertretung stärken. Über diesen Punkt würden wir gerne reden.

Ich freue mich auf spannende Debatten im Ausschuss und hoffe auf möglichst viele Einigungen auch mit den Koalitionsfraktionen. Für uns kann ich sagen: Wir sehen sehr viele Punkte, bei denen eine Einigung möglich ist. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Es folgt der Redebeitrag des Kollegen Schaller für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu Beginn für die Aussprache bedanken. Ich gebe zu, ich habe zu den Leuten gehört, die gedacht haben: Na, Mensch, eigentlich können wir das direkt an den Ausschuss überweisen; dann machen wir da die fachliche Arbeit und fangen an, miteinander zu diskutieren. - Ich bedanke mich insbesondere, auch wenn die geschätzte Kollegin gerade nicht zuhört, bei Frau Johlige, denn ich habe gehört: Sie wollten diese Aussprache. Ich bedanke mich tatsächlich bei Ihnen, denn es wird dem Thema Kommunalverfassung und der Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort gerecht. Es ist natürlich völlig richtig und dem Thema angemessen, dass wir das Meinungsbild kennenlernen. Diese Diskussion in einer 1. Lesung vor der Überweisung an den Ausschuss begrüße ich ausdrücklich, auch wenn ich es erst anders gesehen habe.

Im Prinzip schließt sich der Kreis; das ist hier bereits ein paar Mal zum Ausdruck gekommen. Vor etwas über einem Jahr haben wir ein Notlagegesetz beschlossen, um den Kommunen zu helfen. Daraufhin hat der Innenminister mit Zustimmung des Innenausschusses eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen bzw. noch einmal verlängert, die jetzt zum 30. Juni ausläuft.

Wir haben immer gesagt, jedenfalls diejenigen, die sich beteiligt haben, dass wir für die Zeit danach eine Änderung der Kommunalverfassung anstreben, weil man eine Verfassung nicht so nebenbei ändert. Das hat die Kollegin eben wunderbar zum Ausdruck gebracht.

Was haben wir vor einem Jahr erreicht? Wir haben die Demokratie gestärkt. Hätten wir das nicht getan, was wäre passiert? Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hätten eine Menge Eilentscheidungen getroffen - oder in der Sprache, die wir hier heute schon kennengelernt haben: Sie hätten totalitaristisch entschieden.

Wir haben die Demokratie gestärkt. Wir haben das Ehrenamt vor Ort gestärkt. Ich glaube, dafür waren uns viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete usw. sehr dankbar.

Zugleich haben wir dadurch schon im Vorgriff, liebe Frau Fortunato, einige Empfehlungen der Enquetekommission aufgegriffen - darüber haben wir gestern bereits gesprochen - und waren, was man lobend sagen darf, Vorreiter in ganz Deutschland. Ich kann mich gar nicht erinnern, ob ich bei meiner Recherche irgendetwas gefunden habe, wo andere Bundesländer schneller Regelungen für die Kommunen geschaffen haben. Ich meine, dass wir darauf auch ein Stück weit stolz sein können, zumal wir das überparteilich hinbekommen haben.

Ich persönlich habe übrigens noch etwas gelernt, und das erwähne ich als kleinen Diskussionsanstoß für den Innenausschuss: Ja, ich bin eigentlich, auch wenn man „eigentlich“ nicht sagen soll, ein Fan von Präsenzsitzungen. Trotzdem sollten wir darüber reden, inwiefern man auch außerhalb einer Krisenzeit bestimmte hybride Formate zulässt; das gebe ich zu. Wir haben vielleicht gelernt - ich jedenfalls -, dass wir nicht unbedingt eine Pandemie brauchen, um Menschen, die es normalerweise nicht könnten, an Demokratie zu beteiligen. Wie viele beteiligen sich gar nicht an Wahlen, weil sie es bisher nicht durften oder konnten, weil sie gehandicapt sind! In dem Sinne würde ich sagen: Für mich war das ein wichtiger Lernprozess.

Zu den inhaltlichen Dingen möchte ich gar nicht so viel sagen. Das haben der Innenminister und auch meine Vorredner aus meiner Sicht sehr erschöpfend getan. Ich hoffe, dass wir auch für die Zukunft eine Notstandsverfassung in die Kommunalverfassung integrieren können. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das gleich mit Ortsteilbudgets und gewissen Änderungen an Zulässigkeitsprüfungen für Bürgerbegehren verknüpfen. Wir schaffen dadurch ein Stück weit mehr Verbindlichkeit und stärken die Demokratie vor Ort.

Ich bin auch froh - und da bin ich tatsächlich anderer Meinung -, dass das Thema Mitverwaltung als Idee, als Denkanstoß für uns hineingeschrieben wurde. Denn es fehlt schlicht und einfach im Mitverwaltungsgesetz eine analoge Regelung zur Amtsstruktur. Ob und wie wir damit verfahren, ist ganz unbenommen. Ich finde es aber grundsätzlich richtig, dass wir darauf hingewiesen werden. Und wie es auch im Regierungsentwurf ausreichend begründet ist: Zwangsfusionen sind nicht so einfach möglich. Dazu haben wir dann immer noch eine Landesverfassung. In dem Sinne sollte man dieses Thema jetzt auch nicht überziehen.

Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich persönlich bin noch nicht ganz überzeugt von der Idee. Ich glaube, dass die grundsätzlichen Dinge durch die Gemeindevertretungen schon jetzt geregelt werden können. Die Details aber werden sicherlich in unseren Diskussionen ein Thema sein.

In dem Sinne vielen Dank dem Innenminister und seinen Mitarbeitern im Innenministerium für diesen Regierungsentwurf. Der Entwurf ist aus meiner Sicht eine hervorragende Grundlage für den weiteren Verlauf der Diskussion im Ausschuss. Ich hoffe und setze darauf, wie das gerade angeklungen ist, dass wir gemeinsam Lösungen finden, wie wir das auch vor einem Jahr geschafft haben.

Es gibt im Praktischen noch eine ganze Menge Dinge zu bedenken; auf diese Antworten warten die Menschen vor Ort: Was ist bei hybriden Videositzungen mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutz? Was ist mit Rechtssicherheit? Die Hauptverwaltungsbeamten müssen natürlich für Rechtssicherheit von entsprechenden Sitzungen und Beschlüssen sorgen.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank für die Diskussion. Das ist auch das, was man von uns erwartet, dass wir tatsächlich agieren, dass wir gestalten und Dinge für die Zukunft völlig neu denken. Ich freue mich auf die Diskussion und verbleibe in dem Sinne wie immer mit: Glück auf!

Vielen Dank. - Wir fahren in der Redeliste mit dem Beitrag des Kollegen Vida für BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir als BVB / FREIE WÄHLER begrüßen grundsätzlich die Reform der Kommunalverfassung. Die hier vorgenommenen Schritte sind wichtig und in weiten Teilen auch richtig, aber auf jeden Fall nicht ausreichend.

Im Hinblick auf die Bürgerbegehren ist es gut, dass es eine Vorabprüfung durch die Kommunalaufsicht gibt. Fraglich ist in der Tat, ob es diese Zwischenstufe geben muss, dass man erst 2 %

der Unterschriften sammeln muss. Immerhin ist im Entwurf vorgesehen, dass die Unterschriften fortzählen. Das ist sozusagen die 2 %-Prüfung, und dann kann man weitersammeln, um auf die 10 % zu kommen; das ist so weit ganz okay.

Wichtig wäre auch, dass die Kommunalaufsichten verpflichtet werden, die Kostenschätzungen der Gemeinden zu überprüfen, damit es nicht zu Zuständen kommt wie aktuell in Breese, einer kleinen Gemeinde in der Prignitz. Dort hat der Amtsdirektor, der das Bürgerbegehren nicht will, eine Kostenschätzung abgegeben, die jenseits von Gut und Böse ist. Sogar die Kosten für die Abstimmung, also für die Zettel, hat er mit reingezählt. Auch die Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer hat er in die finanziellen Auswirkungen des Bürgerbegehrens hineingerechnet; völlig absurd und natürlich so auch gesetzlich nicht vorgesehen.

Ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid müssen unter fairen Bedingungen laufen können. Es kann nicht sein, dass der Bürgermeister einer Gemeinde, wenn ihm ein Bürgerbegehren nicht gefällt, Wahlkampf auf Kosten der Stadt betreibt. Das muss in Zukunft unterbleiben.

Es braucht natürlich noch mehr im Bereich der Bürgerbegehren. § 15 Abs. 3 Kommunalverfassung muss endlich entschlackt und zeitgemäß gestaltet werden. Bürgerbegehren müssen endlich auch zu Satzungen und Bebauungsplänen möglich werden.

Die Bürger wollen mitentscheiden. Sie wollen nicht nur mitreden nach § 3 Baugesetzbuch, Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern auch mitbestimmen - damit es nicht zu Zuständen wie derzeit in Tempelfelde im Landkreis Barnim kommt, wo eine 200 Hektar große Photovoltaikanlage errichtet werden soll, die bis zehn Meter an die Wohnhäuser heranreicht, und die Bürgermeisterin, wenn sie von den Anwohnern kritisiert wird, darauf verweist, es gebe ja eine Entscheidung der Gemeindevertretung und man solle sich nicht so haben.

Meine Damen und Herren, wir brauchen auch eine Senkung der Quoren für Bürgerentscheide. Es kann nicht angehen, dass Bürgermeister und Landräte mit einem Mindestquorum von 15 % gewählt werden, bei Bürgerentscheiden aber ein Quorum von 25 % verlangt wird. Das steht in keinem Verhältnis. Auch da erwarten wir Verbesserungen.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Jawohl.

Danke schön, Herr Vida. Sie sprachen vorhin die Prignitz an und einen Amtsdirektor, der das Bürgerbegehren nicht möchte. Ich wüsste gerne, wer das ist. Können Sie mir das sagen?

Das ist die Gemeinde Breese. Ich weiß jetzt nicht den Namen des Amtsdirektors, ich kenne nur das Amt. Bad Wilsnack heißt das Amt, glaube ich.

(Zuruf: Jacob!)

Weisen.

Genau, Amt Bad Wilsnack/Weisen. Hier wurde eine Kostenschätzung abgegeben. Da dies teilweise im nichtöffentlichen Teil erfolgte, kann ich sie hier nicht wiedergeben, allerdings wurden in die Kosten des Bürgerbegehrens auch die Kosten der Durchführung eingerechnet, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das muss kostenneutral betrachtet werden, insofern wird dort verzögert. Es ist ein kassatorisches Bürgerbegehren vorgesehen. Die Frist läuft bereits, die Kostenschätzung wird verschleppt, mit der Folge, dass die Bürger frustriert werden. Wir haben uns heute unterstützend ans Innenministerium gewandt. Wir können nachher gern noch einmal darüber sprechen, dann können wir Ihnen die Details mitteilen. Das ist kein vernünftiger Umgang mit den Bürgern. Inhaltlich möchte ich das nicht bewerten, das entscheiden die Bürger in der Gemeinde vor Ort. Aber es muss möglich sein, ein Bürgerbegehren unbeeinträchtigt durchzuführen.

Des Weiteren ist für die größere Reform, die vorgesehen ist, wichtig: Die Kommunalaufsichten müssen gestärkt werden und ihrem Namen endlich alle Ehre machen, damit sie Recht und Gesetz durchsetzen, damit sie handlungsfähig und handlungspflichtig gemacht werden, damit Minderheitenrechte gewahrt werden. Es sind rechtsstaatliche Mindesterfordernisse, die wir hier fordern. Es muss endlich die Möglichkeit geben, dass die Kommunalaufsichten bei systematischen Verletzungen von Minderheitenrechten in Kommunen eingreifen, statt sich ständig auf das Opportunitätsprinzip zu berufen. Den Kommunalaufsichten muss auch ein Durchgriffsrecht bei der Verletzung parteipolitischer Neutralität im Vorfeld von Wahlen gegeben werden, insbesondere angesichts der nahenden Bundestagswahl. Wir kennen das Spiel: Es wird immer groß bedauert, nach der Wahl wird es kritisiert, und dann beginnt das Spiel von vorn. Das muss endlich sanktioniert werden.

Des Weiteren begrüßen wir und sprechen dafür unseren Dank aus, dass die Ortsteilbudgets verbindlich geregelt werden sollen. Das ist eine gute Sache und muss flächendeckend genutzt werden. Dazu gehört aber auch, dass ortsteilbezogene Bürgerbegehren, also auf einen Ortsteil beschränkte Bürgerbegehren, leichter ermöglicht werden.

Meine Damen und Herren, weitere Maßnahmen braucht es dann im Rahmen der großen Reform, an der wir uns intensiv mit Diskussionen, Änderungsvorschlägen und Hinweisen beteiligen wollen: eine Stärkung der Rolle der sachkundigen Einwohner, die gerade in den Gemeinden eine wichtige Arbeit vollbringen; eine Stärkung der Rechte der Fraktionslosen, denn auch sie sind gewählt, auch sie repräsentieren Bürger, Wähler, auch sie müssen, wie es früher, vor 2008, möglich war, Mitwirkungsmöglichkeiten in Ausschüssen erhalten. Ebenso fordern wir endlich ein Verbot, dass Kreistage die Hürde zur Bildung einer Fraktion auf 9 % der Mandate anheben. Auch das findet in manchen Kreistagen statt. Es kann nicht angehen, dass 9 % der Mandate erforderlich sind, um Kreistagsfraktionen zu bilden. Auch das muss in der Kommunalverfassung endlich untersagt werden.

Des Weiteren ist es nötig, Inkompatibilitäten sinnvoller zu regeln. Es kann nicht angehen, dass beispielsweise Mitarbeitern von Rettungsdiensten ihre Kreistagsmandate entzogen werden,

während Bauhofsleiter mit einer engen Verbindung zum Bürgermeister in der Gemeindevertretung sitzen und den Bauausschuss leiten. Da wird uns erklärt, das habe mit Inkompatibilität nichts zu tun, während ein einfacher Mitarbeiter des Rettungsdienstes dies nicht darf. Das sind keine vernünftigen Verhältnisse.

Des Weiteren braucht es klare Entschädigungsregeln für Beauftragte und Beiräte, die derzeit das Problem haben, keine Entschädigung erhalten zu dürfen.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion wird sich hier intensiv einbringen. Wir hoffen auf sinnvolle Reformen. Wir hoffen auf die Beachtung der Hinweise der Kommunen. Was verstehen wir unter Kommunen? Nicht nur den Städte- und Gemeindebund, sondern die Vielfalt der Kommunen und der dort vertretenen demokratisch gewählten Fraktionen und Vertreter. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Klemp. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende am Livestream! Wenn wir darüber reden, wann die Impfpriorisierung beendet werden kann und welche Einschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden können und müssen, sind das für mich die Silberstreifen am Horizont, die uns zeigen, dass wir auf dem Weg sind, diese Pandemie zu überwinden.

In der ersten Welle der Pandemie, also vor gut einem Jahr, haben wir - ich habe das recherchiert - innerhalb von vier Wochen das kommunale Notlagegesetz erarbeitet, mit den relevanten Teilen der Opposition abgestimmt, durch das parlamentarische Verfahren gebracht und der entsprechenden Verordnung des Innenministeriums das Einvernehmen erteilt und ihr so zur Gültigkeit verholfen. Innerhalb von vier Wochen! Das zeigt, wie schnell Politik in der Krise handeln kann.

Der aus meiner Sicht wichtigste Punkt des Notlagegesetzes war die Ermöglichung von Audio-, Video- und Hybridsitzungen. Zwar mussten wir beobachten, dass die Umsetzung der neuen Möglichkeiten in den Kommunen zunächst sehr schleppend begann, aber nach nunmehr einem Jahr kann man feststellen, dass sie zunehmend und weitgehend im Land genutzt werden. In meinem Umfeld tagen alle kommunalen Gremien, vom Ortsbeirat bis zum Kreistag, per Videokonferenz. Nebenprodukt ist vielerorts, dass die Sitzungen als Livestream ins Internet gestellt und dort auch als Aufzeichnungen verfügbar gemacht werden - super für die Transparenz.