Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Einrichtung der Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich will hier aber ausdrücklich in Richtung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten sagen, dass wir dieses Vorhaben nicht aus Misstrauen oder Zweifel an ihrer korrekten Dienstausübung unterstützen. Es wäre ein fatales Signal, diesen Eindruck entstehen zu lassen oder denen, die ihn aus unterschiedlichsten Gründen kolportieren, nicht zu widersprechen.
Wir können uns in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in unserem Bundesland Brandenburg glücklich schätzen, wie bürgerfreundlich und gesetzestreu die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst ausüben. Wir haben hier keinesfalls Überschreitungen im polizeilichen Handeln zu beklagen wie in den USA oder in Frankreich - von Russland oder Belarus einmal ganz zu schweigen. Nein, unsere Polizei ist nicht nur gut ausgebildet, sondern unterliegt auch einer strengen demokratischen Kontrolle, sei es polizeiintern, durch das Innenministerium oder vor allem durch eine kritischer gewordene Bürgerschaft sowie natürlich durch die Medien. Keinesfalls will ich damit zum Ausdruck bringen, dass in der Polizei keine Fehler passieren würden. Auch hier gilt es aber, Maß und Mitte zu wahren, bedauerliche Einzelfälle selbstverständlich unnachsichtig aufzuklären, sie aber nicht für unzutreffende Verallgemeinerungen zu missbrauchen.
Deshalb plädieren wir für ein gut überlegtes Gesetz zur Einrichtung der Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten, ein Gesetz, das einer sehr verantwortungsvollen, konfliktreichen, kräftezehrenden und im öffentlichen Fokus stehenden Dienstausübung in der Praxis gerecht wird. Deshalb verbieten sich unserer Auffassung nach auch Schnellschüsse. Stattdessen müssen wir uns die Zeit nehmen, diejenigen zu diesem geplanten Gesetz anzuhören und zu beteiligen, die es betrifft.
Außerdem sollten wir die Dinge bzw. die Zuständigkeiten nicht verkomplizieren. Reicht es nicht aus, eine Beauftragte oder einen Beauftragten des Landtags einzurichten, oder bedarf es zusätzlich noch einer weisungsgebundenen Beschwerdestelle im Innenministerium, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen und formuliert ist?
Wenn wir schon eine solche Beauftragtenstelle beim Landtag einrichten, warum soll die oder der Beauftragte nicht auch noch andere Befugnisse oder Zuständigkeiten erhalten - beispielsweise die Befugnis, nicht nur auf Beschwerden hin, sondern bei offenkundig inkorrektem Verhalten innerhalb der Polizei auch eigenständig tätig zu werden, oder die Aufgabe, uns über die Angemessenheit der personellen wie sächlichen Ausstattung zur Aufgabenerfüllung der Polizei zu informieren? Seien wir doch einmal ehrlich miteinander: Wenn wir im Innenausschuss den Haushalt beraten und der Innenminister dort neben dem Polizeipräsidenten sitzt und man fragt: „Herr Polizeipräsident, welche Erfordernisse und Notwendigkeiten gibt es denn bei der Polizei noch?“, dann fällt es dem Polizeipräsidenten naturgemäß schwer, neben seinem Dienstherrn ganz offen mit uns zu sprechen und die Dinge auf den Tisch zu legen. Da könnte ein solcher Polizeibeauftragter durchaus hilfreich sein und uns ins Bild setzen.
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Entwurf vorgelegt, der eine Grundlage für den Einstieg in die Beratungen über ein entsprechendes Gesetz darstellt. Allerdings nennen Sie in Ihrem Entwurf in der Einleitung etwas, wofür der Beauftragte noch zuständig sein soll, nämlich die Beschäftigten. Sie erwähnen dies dann aber im § 1 unter den Aufgaben nicht noch einmal. Insofern gibt es hier durchaus noch kleineren Korrekturbedarf. Trotzdem werden wir uns einer Überweisung an den AIK nicht verweigern; wir werden dem zustimmen.
Die Koalitionsfraktionen haben ebenfalls einen Gesetzentwurf angekündigt. Da scheint die Säge insbesondere zwischen CDU und Grünen doch noch zu klemmen. Wir als Freie Wähler werden uns selbstverständlich in die Erarbeitung eines solchen Gesetzes konstruktiv einbringen. In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn wir den Gesetzentwurf heute als Grundlage an den AIK überweisen würden.
In diesem Sinne habe ich schon angekündigt: Wir stimmen Ihrem Antrag auf Überweisung an den AIK zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Schäffer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei spielt als Trägerin des Gewaltmonopols eine essen
zielle und sehr sensible Rolle in unserer Gesellschaft. Sie ist damit nicht nur Hüterin der Sicherheit für uns alle im Alltag, sondern gleichzeitig Hüterin des Grundgesetzes und der Menschenwürde in einem ganz praktischen Sinne. Dieser enormen Aufgabe stellen sich die Polizistinnen und Polizisten dieses Landes jeden Tag und ganz überwiegend mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dafür gebühren ihnen aller Dank und alle Achtung der Gesellschaft.
Aufgrund dieser sensiblen Stellung sind hier Verantwortlichkeit, Transparenz und Offenheit für stetige Verbesserung besonders wichtig - mehr noch als in allen anderen Behörden.
Die ständige Konfrontation mit Gefahrensituationen, mit den verschiedensten Problemen unserer Gesellschaft und leider immer wieder auch mit Gewalt gegen Einsatzkräfte befördert ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl und stärkere hierarchische Strukturen als anderswo. Das kann leider auch dazu führen, dass Transparenz und Offenheit für Veränderungen mit größeren Widerständen zu kämpfen haben, als es anderswo der Fall ist.
Wir alle kennen die Meldungen über rechtsextreme Chatgruppen in unseren Sicherheitsbehörden, die in den letzten Monaten und Jahren aufgeflogen sind; wir kennen auch die immer wieder zirkulierenden Bilder von Einsätzen bei Demonstrationen, die oft aus dem Zusammenhang gerissen sind, manchmal einen falschen Eindruck vermitteln, aber auch immer wieder ernsthafte Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von Einsätzen aufwerfen. Ich weiß von erfahrenen Anwälten, die von Anzeigen bei Verdachtsfällen auf unrechtmäßige Polizeigewalt abraten, weil die Aussichten auf Erfolg sehr gering sind und die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige in die Gegenrichtung hoch ist. Zwischen einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei als Vertreterin der Staatsmacht bei Konflikten kann per definitionem keine Waffengleichheit herrschen. Deshalb ist es wichtig, eine neutrale Stelle zu haben, die für Bürgerinnen und Bürger, für Polizistinnen und Polizisten, die eine neutrale externe Ansprechstelle haben möchten, und auch für uns im Landtag ansprechbar ist; eine Stelle, die versucht, Verständnis, Transparenz und stetige Verbesserung zu befördern.
Deshalb hat sich die Koalition darauf geeinigt und im Koalitionsvertrag festgehalten, eine unabhängige Polizeibeauftragtenstelle einzurichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, sehr geehrter Herr Büttner, wie Sie wissen, arbeiten die Koalitionsfraktionen mit Hochdruck daran, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nun ist es das Privileg der Opposition, ein paar Prüfschleifen und interne Abstimmungsprozesse weniger durchlaufen zu müssen. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle erst einmal nur gratulieren: Sie waren schneller als wir.
Da der gemeinsame Arbeitsprozess der Koalition noch nicht abgeschlossen ist - nein, Herr Stefke, nicht aufgrund irgendwelcher klemmender Sägen, sondern aufgrund der Komplexität der Materie und weil wir sehr ernsthaft und konstruktiv miteinander diskutieren -, müssen wir Ihren Gesetzentwurf heute erst einmal ablehnen. Wir tun dies nicht, weil das Thema für uns unwichtig wäre oder wir Ihre Vorschläge nicht für diskussionswürdig hielten, sondern weil wir einfach leider noch nicht so weit sind. Ich hoffe aber, dass wir sehr bald unseren eigenen Vorschlag vorlegen können,
und lade Sie ganz herzlich ein, Ihre Vorstellungen dann noch einmal einzubringen, damit wir das Thema hier im Landtag gemeinsam umfänglich diskutieren und die beste Lösung für eine unabhängige Polizeibeauftragtenstelle finden können.
Herzlichen Dank, Frau Schäffer, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe den Rednerinnen und Rednern der Koalition jetzt intensiv zugehört und nicht ein einziges fachliches Argument gegen den Gesetzentwurf gehört. Es entsteht daher der Eindruck, dass der einzige Grund für die Ablehnung und die Nichtüberweisung ist, dass der Antrag nicht von der Koalition kommt.
Ich bitte Sie, uns einfach einmal zu sagen, was diesen Gesetzentwurf fachlich ablehnenswert macht oder warum er es nicht einmal wert ist, an die Ausschüsse überwiesen und dort diskutiert zu werden.
Vielen Dank für die Frage. Ich kann mich nur wiederholen: Wir befinden uns da in einem sehr guten Abstimmungsprozess innerhalb der Koalition und werden einen eigenen Vorschlag vorlegen. Ich glaube, es ist gut, dass wir dann gemeinsam hier im Landtag darüber diskutieren, in einem ausführlichen, offenen Prozess, wenn alle Vorschläge von allen Seiten vorliegen, und wir dann schauen können, was die beste Lösung ist und wie genau die Regelung aussehen soll.
Dann werden wir natürlich über die Details, die genauen Rechte diskutieren, die mit dieser Stelle verbunden sein sollen, über die genauen Modalitäten, wer sich mit welchen Anliegen an diese Stelle wenden kann. Aber ich glaube, das sollte dann passieren, wenn alle Vorschläge auf dem Tisch liegen.
Eigentlich war ich gerade schon fast am Ende meiner Rede. Ich schließe damit. Ich glaube, wir werden am Ende einen ziemlich breiten Konsens zu diesem Thema erzielen können, weil wir eine gemeinsame Zielrichtung haben. Ich freue mich deshalb auf die kommenden Debatten dazu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag der brandenburgischen Landesregierung heißt es im Wortlaut:
„Die Koalition wird auf gesetzlicher Grundlage eine Polizeibeauftragte oder einen Polizeibeauftragten beim Landtag einrichten und angemessen ausstatten.“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Fraktion DIE LINKE also, einen wesentlichen Punkt des Koalitionsvertrags der Kenia-Koalition umzusetzen. Wir als Koalition freuen uns natürlich, wenn auch Oppositionsfraktionen der Meinung sind, dass wesentliche politische Vorhaben und Ziele des Koalitionsvertrags richtig und unterstützenswert sind. Herzlichen Dank also!
Ohne dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über einen Polizei- und Bürgerbeauftragten vorgreifen zu wollen, muss ich jedoch festhalten, dass wir uns, glaube ich, in wenigstens einem Punkt einig sind: Ein solches Gesetz muss rechtsklar, normenklar und rechtsförmlich sein. Was Sie gemacht haben, war - das konzediere ich - gut gemeint. Aber wie der Volksmund sagt: Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht. Leider trifft das auf Ihren Gesetzentwurf zu.
Danke, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. Wir haben nun in den vergangenen Sitzungen häufiger gehört, dass Anträge der Opposition abgelehnt werden, weil das angesprochene Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert sei.
Ab wann dürfen wir denn Vorschläge unterbreiten, wenn wir den Eindruck haben, dass der Koalitionsvertrag möglicherweise nicht umgesetzt wird bzw. bestimmte Ziele nicht mehr erreicht werden können? Ab wann dürfen wir Anträge zu Themen einbringen, die wir für wichtig halten und bei denen wir nicht die Notwendigkeit sehen, sie auf die lange Bank zu schieben?
Ich verstehe Ihre Frage, Herr Kollege. Aber an mich gerichtet ist sie falsch adressiert. Sie sind der Landtag. Wir können nur Ge
setzentwürfe einbringen. Ich habe niemals gesagt, dass ich irgendetwas an einem Antrag falsch finde, weil im Koalitionsvertrag steht, dass wir das noch machen wollen. Das werden Sie schon an meiner Rede merken.
Im Übrigen war ich auch der Meinung, dass Ihr Gesetzentwurf überwiesen wird. Ist mir jetzt egal. Im Bundestag geht es nicht anders: Wenn man einen Gesetzentwurf einreicht, muss er in die 2. und 3. Lesung gehen. Aber das ist mir jetzt auch egal.
- Ja, selbstverständlich. - Ich werde jetzt eine sachliche Bewertung Ihres Gesetzentwurfs vornehmen. Das wird für Sie aber nicht ganz so toll.
Ihr Gesetzentwurf, um das vorwegzunehmen, weist derart gravierende inhaltliche Mängel auf, dass er nicht zustimmungsfähig ist. Die Schwächen liegen dabei offen zutage. Ich zähle nur einige auf: Der Entwurf lässt zwar eine Entlassung der oder des Beauftragten bei Dienstunfähigkeit zu, legt aber keinerlei Regeln dafür fest, unter welchen Voraussetzungen und vor allem von wem diese Dienstunfähigkeit bestätigt werden kann. Gleichsam trifft der Gesetzentwurf zwar Aussagen zur Rechtsstellung der oder des Beauftragten, allerdings fehlen wiederum Regelungen zu Bezügen bzw. zur Besoldung, zur Versorgung, zu möglichen Beihilfen im Krankheitsfall. Auch andere beamtenrechtliche Entsprechungen, die für das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis von Belang sind, enthält der vorliegende Gesetzentwurf - Sie ahnen es bereits - nicht. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Begrenzungen der Datenverarbeitungsbefugnisse verstoßen in gravierendem Maße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade beim sensiblen Thema Datenschutz bedarf es ausdifferenzierter Regelungen, um auch den Schutz der Betroffenenrechte zu gewährleisten. Und eines, Kollegen von den Linken, muss ich Ihnen dann schon sagen: Sie tragen das Thema Datenschutz permanent wie eine Monstranz vor sich her. Das ist auch in Ordnung, das ist okay. Wenn Sie aber gerade bei einem solchen Gesetz den Datenschutz, wenn es um die Rechte von beschuldigten Polizisten geht, einfach unberücksichtigt lassen, sehen Sie etwas falsch. Ich glaube, Kollege Büttner weiß sehr genau, wovon ich rede.
Jetzt komme ich zu dem drolligsten Punkt Ihres Gesetzentwurfs: Nach § 3 Abs. 2 Ihres Gesetzentwurfs soll der Polizei- und Bürgerbeauftragte - so nennen Sie ihn ja auch - eine oberste Landesbehörde sein. Gut, Legislative, Exekutive - das geht sowieso nicht. Wahrscheinlich meinen Sie eine oberste Dienstbehörde; das ist theoretisch möglich. Aber dann kommt’s: Ohne jegliches Personal! Wie stellen Sie sich das denn vor? Dann kommen Sie auf die tolle Idee, das vorhandene Personal des Petitionsausschusses solle aushelfen - ohne Weisungsrecht, ohne irgendeine Regelung. Ich will Ihnen einmal sagen, was das bedeuten würde: Dann wählt dieser Landtag einen Polizeibeauftragten; hier wird ein Büro freigemacht und mit einem Schild versehen: „Polizeibeauftragter des Landtags“. Darin stehen ein Stuhl und ein Tisch, es gibt einen Computer und ein Telefon. Und das war’s dann. - Was soll denn der- oder diejenige dann machen? Ich
sage Ihnen: Ein solcher Polizeibeauftragter wäre eine reine Showveranstaltung; das würde weder dem Bürger noch der Polizei helfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass es mir fernliegt, die grundsätzliche Zielrichtung des eingebrachten Gesetzentwurfs schlechtzureden. Ich sage aber auch: Ihr Gesetzentwurf ist legislativer Murks. Sie haben versucht, das Berliner Gesetz zum Polizeibeauftragten abzuschreiben, Sie haben es auch noch falsch abgeschrieben. Mir wäre das etwas peinlich, das sage ich Ihnen ehrlich.