Protocol of the Session on April 29, 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Linksfraktion und lieber Herr Büttner, ich schließe mich zunächst Ihrem

Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei ausdrücklich an. Zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei werden wir als Koalition ganz gewiss - ich denke, in Kürze - ein Gesetz zur Einrichtung einer/eines Polizeibeauftragten im Land Brandenburg einbringen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen leider noch nicht vor; er befindet sich - ja - noch immer in der Abstimmung;

(Zuruf)

denn wir wollen Ihnen ja keine halbgaren Ideen präsentieren. Wenn ich das jetzt so sage, weiß ich ganz genau: Ganz egal, was wir dann liefern, Sie werden uns diesen Vorwurf ohnehin machen. - Geschenkt!

Aber nein, im Ernst: Unser Gesetzentwurf soll einen praktikablen Weg ermöglichen, um Beschwerden und vermeintliches Fehlverhalten innerhalb der Polizei oder bei Maßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger an einer Stelle zu sammeln, zu bewerten, sich einen Überblick über die Bearbeitung der Beschwerden zu verschaffen und gegebenenfalls von sich aus tätig zu werden. Ich freue mich, dass Sie inzwischen auch das Zugangsrecht noch einmal angesprochen haben. Auch daran liegt uns wirklich sehr viel. Ich freue mich auf die Diskussionen, Herr Büttner.

Wir wollen, dass Beschwerden ernst genommen und möglichst zufriedenstellend bearbeitet werden. Im besten Fall können neben der Aufarbeitung von Fehlverhalten nicht nur Missverständnisse unkompliziert aufgeklärt werden, sondern wir als Parlament - und damit die Öffentlichkeit - bekommen auch einen objektiven Eindruck und Einblick, ob und, wenn ja, welche Beschwerden sich häufen. Dies wird seit Jahren von der Opferperspektive gefordert, und ich freue mich, dass wir bald intensiv mit ihr und Ihnen in die Beratungen einsteigen können.

Wir wollen wie Sie, dass Vertrauen berechtigt ist und wachsen kann. Aber Sie werden sich - ich habe es gerade angedeutet - noch ein wenig gedulden müssen. Derzeit laufen innerhalb der Koalition aber sehr gute und kollegiale Beratungen zur Ausgestaltung. Insofern freue ich mich, dass auch die Fraktion DIE LINKE unserem Koalitionsvertrag ausdrücklich zustimmt,

(Zuruf)

und ich sagte es schon: Vieles von dem, was Sie wollen, haben wir intern auch schon übereinstimmend bewilligt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle löst immer auch Skepsis aus; das ist völlig normal. Auch in anderen Bundesländern wurde vor der Einführung Skepsis geäußert. Allerdings gab es nach der Einführung durchweg positive Rückmeldungen, ganz besonders auch aus dem Bereich der Polizei. Das ist ermutigend, denn auch Polizistinnen und Polizisten sollen der Beschwerdestelle vertrauen. Wir werden uns eng mit der GdP und anderen Fachleuten abstimmen, und die Menschen sollen der Polizei vertrauen können - nein, sie müssen der Polizei vertrauen.

Die SPD-Fraktion nimmt daher den hier vorliegenden Gesetzentwurf der Linkspartei als Anregung mit, wie Sie es uns empfohlen haben; selbstverständlich, Herr Büttner. Wir nehmen ihn mit in die Beratungen und freuen uns auf die Diskussion, wenn wir unseren - unseren! - abgestimmten Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie haben es erraten: Ich danke Ihnen, aber heute haben wir leider keine Jastimme für Sie. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Möller spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kollegen der Polizei! Liebe Brandenburger! Sie werden es sicherlich erahnen, Herr Büttner: Wir lehnen Ihren vorliegenden Gesetzentwurf ab. Die Überweisung an den AIK lehnen wir auch ab; man braucht sich über so etwas nicht zu unterhalten.

(Lachen)

Sie haben uns gestern vorgeworfen, wir hätten einen komischen Atomantrag gestellt, dann können wir hier auch dagegenschießen und sagen: Dieser Antrag bzw. dieser Gesetzentwurf macht keinen Sinn.

Die Linken machen aus ihren Beweggründen keinen Hehl, und Herr Büttner hat in seinem Beitrag zum Ausdruck gebracht, es gehe ihm nicht darum, für Polizisten eine neutrale Anlaufstelle zu schaffen, und auch nicht darum, die Arbeitssituation von Polizisten durch einen solchen Beauftragten zu verbessern. Es geht ihm noch nicht einmal darum, die Position der Bürger gegenüber der Polizei zu stärken, sondern es geht ihm ausschließlich darum, Polizisten - in Ihren Augen politisch korrekt - zu nerven und die AfD-Sympathisanten unter den Polizeibeamten zu identifizieren und einzuschüchtern,

(Zuruf)

genauso wie die Gewerkschaft der Polizei, GdP, in ihrer aktuellen Ausgabe vom April 2021 öffentlich auf Seite 2 bekannt gab, dass Polizisten, die AfD-Parteimitglieder sind, nicht mehr in der GdP erwünscht seien. - So viel zu Toleranz und Meinungsfreiheit!

Sie von den Linken wollen die Beamten nicht nur einschüchtern, Sie wollen sie auch nach realsozialistischem Prinzip umerziehen. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur hat im letzten Jahr ihren Fünften Tätigkeitsbericht, Drucksache 7/1219, vorgetragen - wir haben in der Juli-Plenarsitzung letzten Jahres darüber debattiert -, und was haben die Linken aus der Geschichte gelernt? Nichts! Wie sonst soll man den Passus im Gesetzentwurf verstehen, dass Sie die Polizei zur - Zitat - „lernenden Organisation“ fortentwickeln wollen?

(Zuruf: Ja!)

In dem Gesetzentwurf steckt jede Menge SED-DNS oder -DNA. Die Herkunft des Antrages ist unverkennbar. Wir sind darauf gespannt, was die Regierungskoalition aus dem Antrag macht. Sie wissen genau, dass wir von der AfD eine Vielzahl von Parteimitgliedern haben, die auch Polizisten sind. Und was ist der Grund dafür? Weil die Kollegen der Polizei Ihre ideologischen MultikultiVerwirrungen auslöffeln und für Ihre ideologisch motivierten Irrungen zum Schaden der ganzen Nation den Kopf hinhalten müssen. So sieht es nämlich aus! Unterhalten Sie sich doch einmal mit Polizisten!

Die Polizisten stehen für unsere Sicherheit an vorderster Front und müssen sich in den deutschen Städten fast tagtäglich angreifen lassen. Da solidarisieren sich Linksextremisten mit dem

sogenannten Partyvolk. Dass das meistens Leute mit Migrationshintergrund sind, wird mit dem Begriff „Partyvolk“ umschrieben. Und da wundern Sie sich ernsthaft, dass Sie unter den Polizisten nur wenige Wähler haben, außer Ihrem rotlackierten

Andreas Büttner, der mal Polizist war oder ist oder beurlaubt worden ist?

Ein kleiner Exkurs: Das BKA hatte uns bei der Bundespolizei vor einigen Jahren informiert, dass sich Linksextremisten zunehmend mit Ausländern, die sich radikalisieren, zusammenschließen und gemeinsam gegen unsere Gesellschaft, unseren Staat kämpfen.

Aber zurück zum Thema: Wenn etwas nicht funktioniert, können sich Bürger heute schon beschweren. Beispielsweise bei der Pressestelle der Polizei oder direkt beim Direktionsleiter, beim Direktionspräsidenten, bei den Leitern einzelner Dienststellen, sogar bei der Staatsanwaltschaft kann sich der Bürger beschweren und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

(Zurufe)

Bei der Bundespolizei klappt das Beschwerdemanagement; bei der Landespolizei funktioniert es manchmal nicht so gut, wie die Schießstand-Affäre des Landes Berlin mit mittlerweile 20 toten Kollegen in trauriger Weise zeigt. Aber für die Polizisten stehen der Sozialmedizinische Dienst, Polizeiseelsorger, Personalräte etc. jetzt schon zur Verfügung. Hier brauchen die Polizeibeamten aber etwas anderes: Unsere brandenburgischen Polizisten brauchen keinen Polizeibeauftragten, wie ihn sich die Linken vorstellen, sondern einen Beauftragten nach dem Vorbild des Bundeswehrbeauftragten. Über diese Idee könnte man ja einmal sprechen. Dieser sollte aber auf Bundesebene für alle Polizeibehörden der Länder und des Bundes angesiedelt werden

(Zuruf)

und nicht nur auf Landesebene. Er könnte dann zum Beispiel Vorwürfen nachgehen, wenn Polizeibeamte wegen ihrer Sympathien für die AfD von ihren Vorgesetzten gemobbt werden oder wo das Demonstrieren des Beamten versagt.

Der hier vorliegende Gesetzentwurf entlarvt das gestörte Verhältnis der Linken zur Polizei und zum staatlichen Gewaltmonopol. Da liest man in dem fragwürdigen Gesetzentwurf von Problemen - ich zitiere -, die nicht auf das Fehlverhalten Einzelner zurückzuführen seien, sondern „auf etwaige strukturelle oder institutionelle Mängel“. Damit stellen Sie, die Linken, unsere Landespolizei auf unerträgliche Art und Weise unter Generalverdacht.

Eines will ich Ihnen auch noch sagen: Wenn Sie schon aus Gesetzentwürfen anderer Bundesländer abkopieren, dann machen Sie es doch richtig. Sie haben nämlich bei der Vereidigungsformel das „So wahr mir Gott helfe“ - wahrscheinlich absichtlich - vergessen. Aber Sie von den Linken können ja mit Gott nicht viel anfangen. Für Sie ist Religion nur „Opium für das Volk“, wie Ihr Vordenker Lenin es so gottlos ausdrückte.

Ihren gottlosen Gesetzentwurf braucht kein Mensch. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Danke.

Herr Abgeordneter Lakenmacher folgt laut Redeliste für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu Ihnen, Herr Möller: Also, Herr Möller, wirklich, Sie tun alles, um in diesem Haus keine Debattenkultur entstehen zu lassen. Ich werde jetzt hier wieder eine Debattenkultur einführen, aber diese Rede war wieder so unterirdisch, muss ich ganz ehrlich sagen, beleidigend, nicht in der Sache. Sie können es einfach nicht besser, das beweisen Sie immer wieder, und Sie werden auch nicht besser. Im Gegenteil, Sie werden immer noch persönlicher und verletzender.

(Zuruf)

Also wirklich, ich bin völlig entsetzt von Ihrer Rede. Sie sind Polizeibeamter bei der Bundespolizei, das heißt übrigens: freigestellt von Rechten und Pflichten. Lesen Sie sich das mal durch in der Erklärung, die Sie bekommen haben, als Sie in den Landtag eingezogen sind, wenn Sie dazu in der Lage sind.

Herr Kollege Büttner, Ihrem Dank an die Bediensteten der Polizei Brandenburg schließe ich mich höchstpersönlich und im Namen der CDU-Fraktion ganz ausdrücklich an.

(Beifall)

Meine Damen und Herren! Die regierungstragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Stelle eines Polizeibeauftragten einzurichten. Dieser soll sich mit den Vorgängen innerhalb der Polizei befassen, die Unzulänglichkeiten und Defizite im Polizeiapparat sowie die Verletzung von Rechten einzelner Bediensteter vermuten lassen. Ebenso ist es erklärtes Ziel der Koalition, eine Bürgerbeschwerdestelle einzurichten, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie als unrechtmäßig empfundene polizeiliche Maßnahmen anzeigen wollen. Beide Aspekte, die ich gerade genannt habe - die Befassung mit innerpolizeilichen Vorgängen sowie Bürgerbeschwerden -, sind die Kernelemente der einzurichtenden Stelle eines Polizei- und Bürgerbeauftragen. Das ist das Koalitionsvorhaben. So steht es schwarz auf weiß - zumindest so ähnlich - in unserem Koalitionsvertrag.

Wo stehen wir heute bei diesem Vorhaben? Frau Kollegin Gossmann-Reetz hat es bereits erwähnt: Derzeit finden innerhalb der Koalitionsfraktionen die Abstimmungen zu diesem Thema statt. Ja - das ist kein Geheimnis -, diese Abstimmungen sind sehr intensiv - zeitlich und inhaltlich -, und ich finde, das ist ein gutes Zeichen für die Arbeit dieser Koalition.

Die Koalition wird im Ergebnis der Abstimmungen einen entsprechenden Entwurf einbringen, den wir dann ausführlich hier im Plenum und natürlich auch im Innenausschuss diskutieren werden, und ich verrate nicht zu viel, wenn ich feststelle, dass dieses Vorhaben sehr komplex ist und etliche Verzahnungen, meine Damen und Herren, mit anderen Bereichen wie etwa dem Datenschutzrecht und dem Disziplinarrecht aufweist.

Unser Ziel ist eine solide gesetzliche Grundlage, die gewährleistet, dass der Polizei- und Bürgerbeauftragte künftig effektiv und zielgerichtet arbeiten kann und einen echten Mehrwert bietet - einen Mehrwert für die Polizei des Landes Brandenburg, für die innerdienstlichen Belange und für die Bürgerinnen und Bürger. Die bzw. der Polizei- und Bürgerbeauftragte soll sich um die Vorgänge innerhalb der Polizei kümmern, die augenscheinlich den guten Ruf, das Ansehen und die sehr erfolgreiche Arbeit der Polizei Brandenburg in Misskredit bringen; denn genau diese sehr

wenigen Einzelfälle, die auf das Fehlverhalten einzelner Polizeibediensteter zurückgehen, werfen zu oft ein schlechtes Licht auf die gesamte, auf die sehr gute Arbeit der Brandenburger Polizei.

Auch Bürgerinnen und Bürger sollen künftig verbesserte Möglichkeiten erhalten, Fälle, von denen sie meinen, dass sie unrecht behandelt wurden, beim Polizei- und Bürgerbeauftragten vorzubringen, Fälle, von denen sie meinen - teilweise fühlen -, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Sie sollen diese vorbringen und prüfen lassen können.

Meine Damen und Herren, dieser kurze Abriss zeigt die wesentliche Zielstellung dieses Koalitionsvorhabens. Der Weg ist klar: Wir werden das Vorhaben umsetzen und einen eigenen Entwurf vorlegen. Natürlich wird es dazu auch Anhörungen im Innenausschuss geben, die sicher auch Einfluss auf das weitere parlamentarische Verfahren haben werden.

Herr Büttner, Ihren heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. Auch eine Überweisung lehnen wir ab. Ich kann Ihnen aber heute schon sagen, dass viele Aspekte - ich habe Ihnen ganz genau zugehört und natürlich den Entwurf gelesen - unseres Entwurfes bei Ihnen auch auf Wohlwollen stoßen werden. Nun ist es nicht Intention meiner politischen Arbeit, bei Ihnen Wohlwollen zu erzeugen,

(Zuruf)

aber ich möchte Ihnen das trotzdem mitgeben und lade Sie ausdrücklich ein, den gemeinsamen Entwurf der Koalitionsfraktionen zusammen zu debattieren, zu diskutieren und daran mitzuwirken, und danke für Ihr Ohr. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit Herrn Abgeordneten Stefke für BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Einrichtung der Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich will hier aber ausdrücklich in Richtung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten sagen, dass wir dieses Vorhaben nicht aus Misstrauen oder Zweifel an ihrer korrekten Dienstausübung unterstützen. Es wäre ein fatales Signal, diesen Eindruck entstehen zu lassen oder denen, die ihn aus unterschiedlichsten Gründen kolportieren, nicht zu widersprechen.