Protocol of the Session on April 29, 2021

Ich freue mich, dass zum Beispiel Regelungen zur Testangebotspflicht für Arbeitgeber hier zur Wahrnehmung von Verantwortung geführt haben. Außerdem wurden Außenanlagen von Tierparks in die Regelungen aufgenommen und wurde Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren in einem zunächst nicht vorgesehenen Rahmen berücksichtigt und damit höher bewertet als in dem zunächst vorgelegten Vorschlag. Hier zeigt sich die unterschiedliche Bewertung von Aktivitäten im Freien und in geschlossenen Räumen und damit auch, dass Abwägung und Verhältnismäßigkeit regelmäßig neu bewertet und berücksichtigt werden.

Diese Abwägung bei der Einschränkung der Grundrechte ist ein immerwährender Balanceakt, dem wir uns stellen müssen und der vom Austausch konstruktiver Argumente geprägt ist. Das ist gute demokratische Tradition.

Die Bundesregierung darf, ja muss davon ausgehen, dass die Coronapandemie in der gegenwärtigen Situation eine ernst zu nehmende Gefahrensituation begründet, die staatliches Einschreiten zu den genannten Zwecken nicht nur rechtfertigt, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates für Leib und Gesundheit der Bevölkerung auch gebietet.

Der Gesetzentwurf führt aber deswegen keinesfalls zur Abschaffung des Föderalismus, den die AfD hier vermeintlich verteidigt.

Der politische Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben so zwischen Gesamtstaat und Einzelstaat aufgeteilt werden, dass beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig sind. Dieses Prinzip wurde sowohl mit dem vorliegenden Entwurf als auch im Gesetzgebungsverfahren nicht angetastet.

Tatsächlich wird der Föderalismus respektiert, denn der Bund gibt erst bei Inzidenzen ab 100 bundeseinheitliche Regelungen vor. Vorher sind die Länder zuständig, und es steht ihnen auch frei, über den bundesgesetzlichen Rahmen hinauszugehen.

Der Schutz der Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus, um die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden, ist ein legitimes Ziel.

Ich kann mich erinnern, dass ich hier im November, als wir das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz debattiert haben, schon einmal das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik näher erläutert habe. Bundesgesetze beschließt der Bundestag. Die Länder wirken nach Artikel 50 Grundgesetz über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mit, und der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Landesregierung. Meine Damen und Herren, wer hier im Land Brandenburg im Bundesrat sitzt, hat genau dieses Landesparlament mit der Wahl des Ministerpräsidenten entschieden. Brandenburg hat bei der Abstimmung über die bundesweite Notbremse im Bundesrat keine Ablehnung signalisiert.

Die regelmäßige parlamentarische Überprüfung des Vorliegens einer Notlage ist die Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen überhaupt wirksam bleiben können. Die Befristung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes, und der § 28b und die auf ihn fußenden Maßnahmen und Vorschriften gelten nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, also erst einmal bis zum 30. Juni 2021.

Natürlich können wir die Frage diskutieren - das ist hier auch umfangreich geschehen -, ob alle in § 28b aufgeführten Maßnahmen notwendig sind und ab welchem Infektionsgeschehen sie angemessen sind oder ob es ausreicht, nur auf den Inzidenzwert abzustellen. Doch darum geht es der AfD in ihrem Antrag nicht. Die AfD fordert in ihrem Antrag vielmehr die pauschale Ablehnung des Gesetzes, und sie geht gedanklich darüber hinaus.

Was die Einschränkung der Grundrechte betrifft: Hier ist eine Klarstellung erforderlich. Die Grundrechte werden nicht willkürlich eingeschränkt. Wir haben das schon in der Vergangenheit in diesem Landesparlament verneint. Der § 28b führt nicht zu maximalen Freiheitsbeschränkungen. Es handelt sich um einen Katalog von Möglichkeiten, die unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, Anwendung finden können.

Natürlich gilt auch für die festgelegten Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn kein milderes Mittel erfolgversprechend erscheint. Es muss immer ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet sein. Das ist der Fall.

Brandenburg wertet es positiv, dass der Bund die Ausgangsbeschränkungen nun auch ab 22 Uhr festgelegt hat, wie es bereits in der Eindämmungsverordnung Brandenburgs geregelt war.

Sie mögen die Eignung von Inzidenzzahlen zur Bewertung des Infektionsgeschehens sowie die Zuverlässigkeit von PCR-Tests verneinen. Dies rechtfertigt jedoch nicht den Vorwurf eines Verfassungsverstoßes des Gesetzgebers. Es ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers, die in der öffentlichen Diskussion vertretenen, teils extrem kontroversen Auffassungen im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums zu gewichten und eine Entscheidung zu treffen.

Was die Einschränkung von Grundrechten betrifft, wird im Gesetz das Zitiergebot nach Artikel 19 Grundgesetz erfüllt. Es werden alle Grundrechte aufgelistet, die eingeschränkt werden. Grundrechte werden nicht abgeschafft. Die Konflikte werden klar benannt.

Sie sprechen an dieser Stelle das Bundesverfassungsgericht an. Das Bundesverfassungsgericht überprüft vorgelegte Normen umfassend auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Das Bundesverfassungsgericht kann ordnungsgemäß beschlossene Gesetze aufheben, wenn sie seiner Ansicht nach verfassungswidrig sind. Aber das entscheidet eben das Bundesverfassungsgericht und niemand anders. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu einer solchen Entscheidung kommen, wird dies selbstverständlich sofort aufzugreifen sein.

Nun zum letzten Teil. Mit Ablehnung und auch mit Abscheu nehme ich zur Kenntnis, dass wiederholt mittels antiparlamentarischer Aussagen versucht wird, die Bundes- und auch die Landesregierung in abstruse NS-Vergleiche einzuwickeln. Sie sprechen von Gleichschaltung und diffamieren damit alle Opfer des NS-Regimes. Gleichschaltung bezeichnet die erzwungene Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte in eine einheitliche Organisation einer Diktatur. Seit den Dreißigerjahren bezeichnet der Begriff den Prozess der Abschaffung des Föderalismus und der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Zeit des Nationalsozialismus. Der Föderalismus ist aber nicht abgeschafft, und Ihre Vergleiche sind absolut unangemessen. Das aufgezeigte Zusammenspiel von Bund und Ländern, von Bundestag und Bundesrat funktioniert. Und das wird auch in Zukunft so sein!

Am Ende sprechen Sie die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger an. Ich zitiere:

„Die Bürger und die Kommunen können die Lage vor Ort […] überblicken und der jeweiligen Situation angepasst handeln.“

Das stimmt für den Einzelnen. Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sich ärztlich behandeln lassen möchte. Im Fall von Infektionskrankheiten ist das jedoch anders. Da geht es um die Gesundheit und das Leben unserer Mitmenschen. Da stößt die Freiheit des Einzelnen an ihre Grenzen, da ist Rücksichtnahme geboten, und es sind klare gesetzliche Regelungen wie im Infektionsschutzgesetz erforderlich.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt keine Zeit für Stimmungsmache. Nur gemeinsam werden wir die nächsten Wochen der Pandemie gut bewältigen. - Ich danke Ihnen.

Danke schön. - Das Wort geht noch einmal an die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das war ja wieder einmal ein wunderbares Schauspiel, das wir hier gerade erleben mussten.

Ich fange einmal bei Ihnen an, Herr Lüttmann, und auch bei Ihnen, Herr Walter. Sie sind sich ja mit Ihrer gespielten Empörung hier für nichts zu schade. Sie werfen uns vor, unlautere Vergleiche mit dem NS-Regime zu ziehen. Ich möchte mal sagen: Das, was Sie heute hier abgeliefert haben, Herr Walter, war ein Paradebeispiel dafür, unpassende Vergleiche mit diesem totalitären Regime zu ziehen. Nichts anderes war Bestandteil Ihrer Rede.

Sofern man die AfD in irgendwelche Vergleiche mit dem Nationalsozialismus rückt, ist das in Ordnung. Wenn man daran Kritik übt, ist es unsolidarisch. Wenn man als AfD historische Vergleiche zieht, dann ist das nicht passend. - Das müssen Sie uns doch einmal erklären, Herr Walter. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Herr Lüttmann, kommen wir zu Ihnen. Wenn Sie Frau Duggen auffordern, sich zu distanzieren, können wir den Ball gern einmal zurückspielen. Wir können gern die Initiative #allesdichtmachen nehmen. Welche Morddrohungen gab es da - auch in aller Öffentlichkeit! Forderungen nach Berufsverboten aus Ihrer Partei! - Distanzieren Sie sich davon dann auch, Herr Lüttmann? Das hoffe ich doch ganz stark.

Herr Bretz, wir müssen uns von Ihnen nichts über den Gebrauch totalitärer Sprache oder LTI sagen lassen. Wenn eine Fraktion permanent Begriffe wie Scharlatan oder Coronaleugner in den Mund nimmt, ist diese Fraktion auf dem besten Wege zu dem, was Sie hier propagiert haben. Und wenn diese Fraktion einer Partei angehört, deren ehemalige Vorsitzende, die Noch-Bundeskanzlerin, den Begriff „alternativlos“ geprägt hat, der seit 16 Jahren für nichts anderes als totalitäres Denken steht, sollte man sich doch hier wirklich im Zaum halten, Herr Bretz, und mit solchen Vergleichen nicht so wild um sich werfen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Und vielleicht noch eine Frage, Herr Bretz - Sie sind ja nachher noch einmal dran …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, aber selbstverständlich.

Bitte, Herr Walter.

Ich bin völlig überrascht. Ich habe tatsächlich eine Frage.

(Zurufe und Heiterkeit)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Hohloch, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, dass Sie in Ihrem Antrag historische Vergleiche ziehen. Deshalb möchte ich Ihnen jetzt wirklich klar die Frage stellen: Sehen Sie mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in einer ähnlichen Situation oder in einer gleichen Situation wie 1933, ja oder nein?

Herr Walter, ich habe zwei Minuten Zeit. Sie wissen, dass man als Geschichtslehrer keine Ja- oder Nein-Antworten gibt; es gibt immer etwas dazwischen,

(Zurufe)

und es gibt auch Schattierungen. Das sage ich auch ganz klar und deutlich. Selbstverständlich kann man solche Vergleiche ziehen. Selbstverständlich geben wir übrigens den …

(Zuruf)

- Nein, es gibt auf solche Fragen kein klares Ja oder Nein, Herr Keller.

Als AfD geben wir genau den Leuten dort draußen eine Stimme, die mit dieser Politik nicht einverstanden sind. Wir müssen seit einem Jahr feststellen, dass in diesem Land föderale Strukturen immer weiter eingeschränkt werden, dass Grundrechte, die wir als Bürger normalerweise immer hatten, aufgrund von schwurbeligen Inzidenzwerten, die als Grundlage für diese Grundrechtseinschränkungen verwandt werden, eingeschränkt werden.

Ich sage Ihnen: Nein - das werde ich Ihnen auch in meiner Rede gleich noch sagen -, wir sind nicht im Jahr 1933, auch nicht im Jahr 1932, aber es ist durchaus legitim - das ist übrigens auch ein Mittel im Geschichtsunterricht, das in den Rahmenlehrplänen dieses Landes verankert ist -, historische Vergleiche zu ziehen. Ein Vergleich bedeutet übrigens nicht, dass alles gleich ist, auch wenn von Ihrer Fraktion immer so getan wird, sondern er bedeutet auch, Unterschiede zu benennen. Auch das werde ich nachher in meiner Rede tun. - Vielen Dank.

Lassen Sie mich noch eine Frage an Herrn Bretz richten. Sie können ja im Nachgang darauf antworten. Wie gehen Sie denn eigentlich mit Äußerungen wie der von Ihrem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff um, der im Bundesrat sagt, die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sei ein Tiefpunkt der föderalen Kultur? - Das interessiert mich. Gehen Sie mit solchen Äußerungen Ihrer Parteikollegen genauso um wie mit unserer Kritik, oder reden Sie dort anders?

Herr Klemp, einmal zu Ihnen: Es ist ja schön, wie Sie die Bestimmungen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes herunterspielen. Ich erinnere daran, dass es - zusammen mit den Linken - Ihre Fraktion im Bundestag war, der die Einschnitte nicht weit genug gingen. Deswegen haben Sie sich enthalten. Hier im

Landesparlament sollte man noch einmal sagen, dass Ihre Fraktion eigentlich wollte, dass die Grundrechte noch weiter eingeschränkt werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu meiner Rede kommen. Der deutsche Föderalismus ist eine Erfolgsgeschichte, und das nicht erst seit 70 Jahren, sondern weit darüber hinaus. Je nach Definition und historischer Längsschnittanalyse sind seine Wurzeln bis in die Zeit der Ottonen oder der Salier zurückzuverfolgen und ist er damit mehr als zehn Jahrhunderte Bestandteil der deutschen Kultur und Geschichte.

Vom deutsch-römischen Kaiserreich über das Heilige Römische Reich deutscher Nation zum Deutschen Bund, über das Zweite Deutsche Reich bis hin zur Weimarer Republik reichen seine Wurzeln. In all diesen Jahrhunderten und Systemen war er Garant für Freiheit, bot Schutz vor zentralistischen Bestrebungen, erhielt die regionale Vielfalt der Identitäten und trug damit entscheidend zur kulturellen sowie gesellschaftlich-politischen Entwicklung bei.

Aber, meine Damen und Herren, der Sinn des Föderalismus liegt heutzutage vor allem darin, die Demokratie und die politische Willensbildung zu stärken und einen gesellschaftlichen Pluralismus zu gewährleisten. Dass das nicht allen gefällt, liegt in der Natur der Sache, denn Aufgabe des Föderalismus ist es eben auch, zu verhindern, wonach einige Regierungen hier im Land anscheinend streben, und zwar zentralistische Machtanhäufung.

Nicht ohne Grund stand am Anfang des Dritten Reiches mit dem sogenannten Preußenschlag von 1932 die Entmachtung des größten Gliedstaates der Weimarer Republik oder mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 die gänzliche Zerschlagung der deutschen Länder.

Meine Damen und Herren, Herr Walter, so weit ist es hier in der Bundesrepublik noch nicht. Zentralismus war aber, und das muss man festhalten, in der deutschen Geschichte noch nie eine konstruktiv-nachhaltige Lösung eines Problems, die menschenfreundlich war.

Deshalb ist es auch kein unlauterer Alarmismus, wenn Bürger landauf, landab oder die AfD-Fraktion hier im Landtag oder im Bundestag die Ereignisse der letzten Woche zum Anlass nehmen, die Regierung an ihre Verpflichtungen gegenüber den Brandenburger Bürgern zu erinnern. Denn es ist leicht, seine Freiheit zu verlieren oder eigene Kompetenzen abzugeben, aber sehr schwer, sie wiederzuerlangen. Das sollte die Geschichte gerade hier in Deutschland bewiesen haben.