Protocol of the Session on April 29, 2021

Unabhängig davon: Sie sind der Jurist, das wissen wir alle. Ich bin der Bauexperte. Wir können uns gerne verschiedene fachliche Dinge entgegenhalten.

Ich habe keinen so versierten rechtlichen Einblick, wie Sie ihn gerade formuliert haben. Aber ich sage noch einmal: Wenn wir Akzeptanz für solche Horste erreichen wollen, dann können wir doch nicht Eigentümer von Grundstücken, auf denen Horste von anderen zerstört wurden, verpflichten, sie wiederaufzubauen.

Deswegen habe ich vorhin gesagt: Ich bin gerne bereit, mit Ihnen und den anderen Kollegen im Ausschuss darüber zu diskutieren, wie wir uns diesem Ziel nähern können - aber das geht nicht, indem wir sagen: Ein anderer zerstört auf deinem Grundstück den Horst, und du musst ihn neu errichten. - Das ist nicht der richtige Weg, um bei der Allgemeinheit für Akzeptanz zu sorgen. Das ist mein Hinweis; rechtlich haben Sie natürlich sicherlich recht, glaube ich. - Danke schön.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Domres für die Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Linke sind sowohl die Gewinnung erneuerbarer Energien als auch der Schutz gefährdeter Arten wichtige Ziele. Wenn beide Ziele kollidieren, ist es deshalb wichtig, Regeln für einen Interessenausgleich zu finden. Das ist beim Thema Windkraft und Artenschutz nicht ganz einfach, wie die aktuelle Diskussion über die Abstandsregelung und den Signifikanzrahmen für Tötungswahrscheinlichkeit zeigt.

Wie auch immer diese Fragen im Einzelnen gelöst werden: Grundsätzlich ist es richtig, über Abstandsvorgaben sowohl in der Regionalplanung als auch im Genehmigungsverfahren die Standortwahl von Windkraftanlagen so zu steuern, dass der Artenschutz so gut wie möglich gewährleistet wird und Greifvögel so gut wie möglich geschützt werden. Artenschutz muss neben der Berücksichtigung anderer Belange wie Abständen zu Siedlungen und dem Landschaftsbild ein wichtiges Kriterium für die Planung von Windeignungsgebieten sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat hat das aber in einer Reihe von Fällen offensichtlich dazu geführt, dass mit

krimineller Energie Niststätten gefährdeter Arten beseitigt wurden, um solche Abstandsregelungen auszuhebeln.

Zwar lässt es sich bislang nicht beweisen, aber der Zusammenhang mit Windkraftplanungen ist offensichtlich. Das geht auch aus dem Niststättenerlass von 2018 und aus den Informationen des MLUK in der letzten Ausschusssitzung hervor. Anders als BVB / FREIE WÄHLER bin ich zwar kein Windkraftgegner, aber so etwas geht überhaupt nicht. Deshalb teile ich grundsätzlich das Anliegen, den Schutz der Greifvögel zu verbessern, um solchen Handlungsweisen den Boden zu entziehen.

Trotzdem muss ich sagen: Der vorliegende Antrag ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Ein Erlass ist keine eigene Rechtsetzung. Er ist dazu da, das Bundesnaturschutzgesetz umzusetzen, in dem es um den Schutz von Fortpflanzungsstätten geht. Das wird sich nicht nach Belieben ausdehnen lassen. Der 2018 geänderte Niststättenerlass geht schon recht weit, indem er auf die Besetzung von Revieren statt auf besetzte Nester abzielt und mehrere Jahre Pufferzeit einräumt, bevor der Schutz nach Aufgabe eines Reviers erlischt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Vögel eine hohe Ortstreue haben und geeignete Lebensräume manchmal auch nach einigen Jahren neu besetzt werden.

Ich habe aber erhebliche Zweifel, dass sich das so einfach auf zehn Jahre für alle Arten ausdehnen lässt. Der Bezug zum Schutz der Fortpflanzungsstätten, der die gesetzliche Grundlage ist, muss fachlich gewahrt bleiben, sonst ist es sehr leicht rechtlich angreifbar.

Gleiches gilt für den Vorschlag, den Grundstückseigentümer zum Ersatz von zerstörten Niststätten zu verpflichten. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das möglich sein? Der Grundstückseigentümer hat damit nichts zu tun und er ist auch nicht für die Zerstörung verantwortlich zu machen.

Auch in fachlicher Hinsicht ist das eine schwierige Forderung. Nicht für alle Arten, die dort aufgeführt sind, lassen sich überhaupt künstliche Niststätten anlegen. Das gilt zum Beispiel für die Rohr- oder die Wiesenweihe, die am Boden brüten und sich die geeigneten Stellen selbst suchen. Bei aller Sympathie für den Greifvogelschutz: So geht es nicht. Und deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

Trotzdem muss man darüber nachdenken, wie man den Greifvogelschutz stärken kann. Wir haben die gesetzlichen Horstschutzzonen, und wir haben für einige der Arten ein ehrenamtliches Betreuernetz, das von den staatlichen Vogelschutzwarten koordiniert wird. Vielleicht können wir diese Dinge stärken, um den Vollzug des Horstschutzes zu verbessern. Das müsste man sich aber näher ansehen. Das Angebot des Kollegen Senftleben, das im Ausschuss zu diskutieren, ist sicherlich ein gutes.

Wenn Fälle illegaler Horstbeseitigung vorkommen, darf das von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft nicht als Bagatelle abgetan werden. Das ist Umweltkriminalität, die verfolgt gehört und geahndet werden muss. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Wundern Sie sich nicht. Ich werde mich direkt auf den Antrag von BVB / FREIE WÄHLER beziehen - und nicht auf den Beitrag von Herrn Hünich, der das Thema des Antrags weitläufig umkreist hat wie ein Adler seinen Horst.

In § 44 Abs. 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz heißt es:

„Es ist verboten,

[…]

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören […].“

Das ist Fakt. Und obwohl bekannt sein dürfte, dass Horste geschützter Arten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen, kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Zwischen 2013 und 2017 wurden in Brandenburg 14 solcher Fälle bekannt; in der Uckermark waren es allein im Zeitraum 2013 bis 2020 sechs Fälle, in denen Seeadler, Schreiadler und Rotmilane betroffen waren.

Von verschiedenen Seiten wird der Verdacht geäußert, dass mit der Zerstörung der Horste der Weg für die Errichtung von Windkraftanlagen freigemacht werden soll. Dem Niststättenerlass der Landesregierung zufolge müssen bestimmte Abstände zu den Horsten eingehalten werden. Beim Vorkommen von besonders geschützten Arten kann die Genehmigung von Windkraftanlagen deshalb zum Problem werden.

Die Windkraftunternehmen können aber gar kein Interesse daran haben, störende Horste zu beseitigen. Wie das Umweltministerium auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Vida am 17. Juli 2017 mitteilte, behalten illegal beseitigte bzw. zerstörte Horststandorte ihren Schutzstatus. Man geht nämlich davon aus, dass die Vögel reviertreu sind und im Revier einen neuen Horst bauen werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es deshalb weiter:

„In immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen werden illegal beseitigte Horste nicht anders behandelt als bestehende Horste, sofern sie eine Genehmigungsvoraussetzung darstellen.“

Zudem hat der brandenburgische Landesverband des Bundesverbandes Windenergie in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag die Zerstörung von Horsten und jegliche Angriffe auf geschützte Tiere aufs Schärfste verurteilt. Weiter heißt es: Eine bewusste Vertreibung der geschützten Tiere oder eine mutwillige Zerstörung ihrer Nester führt nicht dazu, dass geplante Windparkprojekte genehmigt werden. Im Gegenteil, der Ausbau der Windenergie wird auf Jahre blockiert. Wenn Nistplätze zerstört werden, schadet das vor allem der Windenergie. - So weit der BWE.

Aber vielleicht geht es ja aus welchen Gründen auch immer genau darum, der Windenergie zu schaden. Nur schadet der Täter in erster Linie der heimischen Tierwelt, besonders den geschütz

ten und gefährdeten Arten. Man kann hier ruhig von einem Täter oder einer Täterin sprechen, denn es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Bisher wurden die gestellten Strafanzeigen eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Was kann man tun, damit es gar nicht erst zu diesen Fällen kommt?

BVB / FREIE WÄHLER fordert nun, den Niststättenerlass dahin gehend zu ändern, dass der Täter am Standort einen Ersatzhorst aufstellt. Da wir den Täter in der Regel nicht kennen, fällt dieses kostspielige Vergnügen dann an den Flächeneigentümer und bereitet bei aller Unterstützung durch die Behörden nicht nur einen erheblichen zeitlichen Aufwand, sondern fördert auch nicht gerade das Verständnis für Naturschutz.

Der zweite Vorschlag von BVB / FREIE WÄHLER ist, die Frist für eine mögliche Genehmigung von Windkraftanlagen im näheren Umfeld von zerstörten Vogelhorsten auf zehn Jahre zu erhöhen. Zurzeit beträgt diese Frist je nach Vogelart zwei bis fünf Jahre; bei Wechselhorsten sind es bereits drei bis zehn Jahre.

Auch diese Forderung scheint wenig sinnvoll, um die Vögel zu schützen. Zum einen liegt das Problem möglicherweise darin, dass den Tätern die Konsequenzen nicht klar sind. Also besteht zunächst die Aufgabe, in dieser Sache mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Zum anderen sollte den Fällen intensiver kriminaltechnisch nachgegangen werden. Vielleicht könnte man bei intensiver Auswertung neuen Fällen auch zuvorkommen.

Frau Kollegin Hiekel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Vielen Dank, Frau Hiekel, dass Sie das zulassen. - Ich habe nur eine Frage. Sie stellen in Abrede, dass es einen Zusammenhang zwischen den systematischen Zerstörungen der Horste und den beantragten Windkraftanlagen gibt.

Unsere Fraktion hatte eine Große Anfrage zum Thema erneuerbare Energien eingereicht, die wir hier im Januar vorgestellt hatten. In Anlage 4 zur Antwort der Landesregierung befindet sich eine schöne Übersicht, in der genau aufgeführt wurde, dass zuerst Horstbäume gefällt wurden, dann angezündet wurden. Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, seit 2018 kam das kaum noch vor; seitdem wurde dann systematisch abgeschossen und vergiftet. Das kann man in der Tabelle schön sehen. Ich habe damals in meiner Rede zur Vorstellung der Großen Anfrage genau das angesprochen und gesagt, das sollte sich jeder mal als Pflichtlektüre anschauen.

Sie haben gesagt: Wer auch immer das macht, wisse vielleicht gar nicht, wie er bestraft wird. Allein anhand der Entwicklung der amtlich gemeldeten Fälle von Vernichtung geschützter Tierarten, der Greifvögel, die aus dieser Tabelle hervorgeht, kann man erkennen, dass sich die Art und Weise und die Technik, wie das gehandhabt wird, systematisch weiterentwickelt haben.

Sind Sie immer noch der Meinung, dass das zufällig ist und keinerlei Zusammenhang zu den auf diesen Flächen in der Regel

beantragten Windenergieanlagen besteht und dass die Täter gar nicht wussten, worum es geht?

Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass es nicht Angehörige der Windenergiebranche sein müssen, die hier tätig werden, sondern dass es genauso gut Leute sein könnten, die die Windenergie so weit in Misskredit bringen wollen, dass es nicht mehr zur Genehmigung von Windkraftanlagen kommt. So habe ich das gemeint.

(Zuruf)

- Gut, okay. - Ich setze meine Rede fort; ich bin ja auch gleich fertig.

Ich hatte gesagt, dass zum anderen den Fällen intensiver kriminaltechnisch nachgegangen werden sollte. Der Meinung bin ich weiterhin. Ich würde mich freuen, wenn vonseiten der Polizei und des Innenministeriums und auch des Justizministeriums nach Wegen gesucht wird, wie man gerade solche Fälle aufarbeiten und daraus vielleicht auch Schlüsse ziehen kann, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.

Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER ist unserer Meinung nach nicht zielführend, um das Problem zu lösen. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen. Trotzdem - da schließe ich mich meinen Vorrednern, insbesondere Herrn Senftleben und Herrn Domres an - möchte ich mich bei Christiane Wernicke bedanken, dass sie das Thema nochmal in die Öffentlichkeit gebracht hat.

Ich finde auch, dass es notwendig ist, dass wir an der Problematik arbeiten und eine Lösung finden. Es kann aber nicht sein, dass wir Flächeneigentümer mit der Pflicht belegen, Ersatzhorste aufzustellen. Vielleicht gibt es andere Wege. Da sollten wir uns wirklich verständigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Das Wort erhält nun die Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Vogel. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke allen Rednerinnen und Rednern für ihre engagierte Unterstützung des Greifvogelschutzes im Land Brandenburg. Ich möchte hinzufügen: Auch wenn sich Ihr Antrag lediglich auf Greifvogelhorste bezieht, Frau Wernicke, geht es ja um Großvögel insgesamt. Der Schwarzstorch beispielsweise ist kein Greifvogel; der Weißstorch ist kein Greifvogel. Und trotzdem sind die Horste genauso streng geschützt wie die der von Ihnen benannten Seeadler oder Schreiadler. Das ist mir wichtig zu sagen, weil zu den geschützten Horsten beispielsweise auch die Horste von Kormoranen oder Graureihern gehören. Auch in diesen Fällen beobachten wir - aus ganz anderen Gründen - eine massive Entnahme von Horsten oder Schädigungen von Horstbäumen. Immer, wenn so etwas passiert, ist das nicht zu vertreten. Dem muss natürlich entgegengetreten werden.

Ja, Herr Roick hat es ausführlich dargestellt und die Drucksachennummern benannt. Wir haben Ihnen die Fakten zugearbeitet; auch Herr Zeschmann hat auf unsere Antwort auf die Große

Anfrage hingewiesen. Daraus ist erkennbar, dass es eine Beseitigung und Zerstörung von Horsten in der Nähe von potenziellen Windeignungsgebieten gegeben hat und vermutlich auch noch gibt.

Nur - auch das haben mehrere Rednerinnen und Redner angesprochen - allein aus der Tatsache, dass es stattfindet, können wir nicht ableiten, wer genau die Täterin oder der Täter gewesen ist. Da befinden wir uns in einer ähnlichen Situation wie bei der illegalen Müllablagerung im Wald. Wenn wir niemanden finden, dann können wir auch niemanden bestrafen, egal ob mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit oder als Straftat vor Gericht.

Vor allem müssen wir - das klang ein bisschen bei Herrn Roick an; zumindest habe ich den Gedanken für mich niedergeschrieben - den ehrenamtlichen Horstschutz stärken.