Wer dem Antrag „Tourismus in Brandenburg jetzt stärken“ der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3408, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 6: Schallschutz im BER-Umfeld durch Flexibilität bei der Umsetzung der Anspruchsermittlungen-Bau (ASE-B) voranbringen
Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen mit dem Redebeitrag der Antragsteller. Herr Abgeordneter Stefke, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ein weiteres Mal bringen wir einen Antrag zum BER-Schallschutzprogramm ein. Für diejenigen, die nicht Mitglied im Sonderausschuss und deshalb nicht im Detail mit dem Prozedere vertraut sind, kurz zur Erklärung:
Wenn Anspruchsberechtigte einen Antrag auf den Einbau von Schallschutz gestellt haben, kommt ein Ingenieurbüro und begutachtet ihr Haus dahin gehend, welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um das Schallschutzziel zu erreichen. Die Maßnahmen für Fenster-, Dach- und Wanddämmung sowie Schalldämmlüfter werden dann in einem Leistungsverzeichnis aufgelistet und mit Preisen versehen, und unter dem Strich steht dann eine Gesamtsumme, die die Flughafengesellschaft zu zahlen garantiert. Dieses Leistungsverzeichnis ist dann Teil der sogenannten Anspruchsermittlung.
Unser Antrag zielt auf ein Dilemma, welches Tausende Haushalte betrifft. Den Monatsberichten der Flughafengesellschaft können wir entnehmen, dass rund 5 % aller Anträge auf Schallschutz noch immer nicht abgearbeitet - sprich: genehmigt - sind. Daran ändert sich seit Monaten - konkret: seit einem Jahr - nichts.
Ein weiteres und gravierendes Problem ist die Quote bezüglich der Anspruchsermittlung, die die Anspruchsberechtigten bereits in bauliche Umsetzung gebracht haben. Lediglich 31 % dieser Anspruchsermittlungen sind bisher baulich umgesetzt worden, so die Angabe der Flughafengesellschaft. Diese Zahl ist, für sich genommen, schon schlimm genug, aber es kommt noch schlimmer; denn die 31 % sind auch noch geschönt, da hier auch Teilumsetzungen und Sonderfälle eingerechnet wurden. Man kommt auf lediglich 16,6 %, wenn man diese herausrechnet. Es ist wirklich zum Fremdschämen.
Die FBB hat einstmals im vorvorletzten Monatsbericht im Januar dieses Jahres die Quote hinsichtlich der baulich umgesetzten und abgerechneten Anträge genannt, danach noch einmal im Februar-Bericht. Im aktuellsten, für März, fehlt diese Zahl; offenbar hat man selbst erkannt, dass sie nicht korrekt ist, und sich davor gescheut, die tatsächlichen Zahlen zu veröffentlichen. Es stellt sich die berechtigte Frage: Warum lassen die Betroffenen den Schallschutz nicht einbauen, wenn sie die Zusage erhalten haben, dass die Flughafengesellschaft die Kosten übernimmt?
Nun, dafür ist nicht nur ein Grund zu nennen, aber einer ist hauptursächlich: Viele Betroffene im BER-Umfeld, die die Anspruchsermittlung teils schon seit Jahren in den Händen halten, haben zunächst angesichts zu vielfältiger Rechtsstreitigkeiten zu den Schallschutzprogrammen in Bezug auf Wohnküchen, Deckenhöhen, Wintergärten, Schalldämmlüfter oder auch zu der Frage, ob Innen- oder Außendämmung, mit der baulichen Umsetzung gezögert. Sie haben - und wer will es ihnen verdenken? - abgewartet, ob dabei schlussendlich noch ein höherwertiger Schallschutz für sie herausspringt.
Es sind Jahre ins Land gegangen, um diese Fragen gerichtlich zu entscheiden. In dieser Zeit haben sich die Preise für die Schallschutzmaßnahmen, die in dem Leistungsverzeichnis genannt wurden, naturgemäß erhöht - und dies nicht nur um wenige Euro, sondern es handelt sich dabei um vier- bis fünfstellige Beträge.
Nein, ich möchte gern weiter vortragen. - Für die Flughafengesellschaft gibt es keine Verpflichtung, die durch Preissteigerungen entstandenen Mehrkosten zu übernehmen. Die Betroffenen, oftmals bereits im hohen Alter, können die Mehrkosten nicht übernehmen; einen Kredit erhalten sie deshalb auch nicht mehr. Die Folge ist: Die Anspruchsermittlung wird nicht eingelöst, die Häuser der Betroffenen sind nicht schallgeschützt. Das kann es jedoch nicht sein. Eine Lösung muss auch für dieses Problem gefunden werden, und zwar schnellstens.
Wir schlagen in unserem Antrag eine für die Flughafengesellschaft kostenneutrale Lösung vor. Sie sieht so aus, dass den An
spruchsberechtigten gestattet werden soll, dass sie den Gesamtbetrag aus den Anspruchsermittlungen gegebenenfalls auch nur für ein Gewerk aus dem Leistungsverzeichnis verwenden dürfen, also beispielsweise nur für Schallschutzfenster oder nur für die Schalldämmung an Dach oder Wänden - je nachdem, wofür der Betrag, der vor Jahren gewährt wurde, noch ausreicht. Im Zweifel ist doch ein teilweiser Schallschutz besser als gar kein Schallschutz; und um es gleich klarzustellen: Die Verwendung der Mittel soll ausschließlich für Schallschutzmaßnahmen möglich sein, nicht für einen Swimmingpool, nicht für einen Koiteich und auch nicht für die Pflasterung der Auffahrt.
Aktuell freut sich über die jetzige Situation allein die Flughafengesellschaft, denn Dutzende Millionen Euro werden von ihr nicht abgefordert, weil die Anspruchsermittlungen aufgrund der genannten Preissteigerungen nicht in Umsetzung gebracht werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sozialpolitik ist nicht nur die Mietpreisbremse, die Höhe von Hartz-IV-Sätzen oder die Kita-Kostenfreiheit; auch der Umgang mit Lärmbetroffenen im BER-Umfeld in Bezug auf die Anspruchsermittlung ist für unsere Fraktion eine soziale Frage, und weder 31 % noch - und schon gar nicht - 16 % der umgesetzten - oder besser gesagt: der aus Kostengründen umsetzbaren - Anspruchsermittlungen sind sozial. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten im Bundestagswahlkampf von allen Parteien wieder vernehmen dürfen, wie wichtig ihnen die soziale Frage ist. Heute haben Sie Gelegenheit, dies unter Beweis zu stellen.
Demzufolge kann es nur eine Zustimmung zu unserem Antrag geben. Ich bitte Sie darum und bin auf die folgende Diskussion und die Abstimmung sehr gespannt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Stefke, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gerade den Eindruck vermittelt, dass die meisten baulichen Maßnahmen aufgrund von Rechtsstreitigkeiten nicht umgesetzt wurden, und sprachen von einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, kamen dann auf Küchenhöhen zu sprechen usw. Ich habe in der letzten Woche im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung - Herr Wagner von der Flughafengesellschaft saß hier vorn - genau diese Frage gestellt: Wie viele Rechtsstreitigkeiten sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen im Flughafen aufgetreten?
Er hat es noch einmal gegliedert, weil es grundsätzliche Rechtsstreitigkeiten gab, bei denen letztendlich auch die Flughafengesellschaft nachsteuern musste - was sie auch getan hat. Aber hier den Eindruck zu vermitteln, dass die Umbaumaßnahmen für Berechtigte, die einen Bescheid von der Flughafengesellschaft haben, aufgrund einer Vielzahl von Umbaumaßnahmen - man gewinnt ja den Eindruck, dass von mehreren Tausend die Rede ist -, das ist einfach falsch, und ich bitte Sie, dies zu korrigieren. Im Übrigen sind zurzeit überhaupt keine Rechtsstreitigkeiten anhängig.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Noack, ich sage es ungern, aber die Äußerungen, die Sie gerade gemacht haben, kann nur jemand machen, der von dieser Sache keine Ahnung oder sich in den letzten Jahren überhaupt nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Denn es geht nicht um Rechtsstreitigkeiten derjenigen, die jetzt eine Anspruchsermittlung in der Hand halten und damit nicht einverstanden sind, sondern es geht um die Rechtsstreitigkeiten, deretwegen viele Bürgerinitiativen - beispielsweise der Bürgerverein Berlin-Brandenburg, dem ich einmal als Vorsitzender vorstand, und andere - sowie Einzelpersonen erst einmal Klage geführt haben wegen grundsätzlicher Fragen wie Deckenhöhen, Küchen, Wohnküchen und Wintergärten. Das war ein Prozess, ein Ablauf, der stattfand, als Sie sich wahrscheinlich überhaupt noch nicht für den BER interessiert haben. Aber stellen Sie es jetzt bitte nicht so dar, als wenn ich hier Unfug erzählen würde, weil ich von wirklich vielen Rechtsstreitigkeiten gesprochen habe. Das können wir im Nachgang dieser Sitzung gern nachliefern. Es gab sie, und das können Sie auch jetzt am Platz googeln. Ich habe mich dabei sehr wohl an Fakten orientiert. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Barthel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörende oder Zusehende! Zu dem eben geführten Disput: Es bestreitet niemand - das war auch nicht die Aussage im Ausschuss -, dass es Rechtsstreitigkeiten gegeben hat.
- Darf ich mal zu Ende reden? - Die Aussage im Ausschuss auf die Frage von Herrn Noack war, dass derzeit noch etwa eine Handvoll Rechtsstreitigkeiten zwischen Anspruchsberechtigten und der FBB anhängig sind.
In der Vergangenheit - das bestreitet keiner in diesem Haus, das hat auch Herr Noack nicht bestritten - gab es natürlich unterschiedliche Auffassungen dazu, was in welchem Umfang im Tagschutzgebiet und im Nachtschutzgebiet schützenswert war. Dass das rechtlich ausgefochten wurde, dass es da Sammelklagen gab, bestreitet keiner, auch nicht die SPD-Fraktion.
Zu Ihrer Darstellung, Kollege Stefke, der Gründe, warum die Umsetzung des Schallschutzes hinkt: In Punkt eins gebe Ihnen recht. Da waren diese Rechtsstreitigkeiten, die natürlich an der einen oder anderen Stelle die Hoffnung geweckt haben, man komme zu einem besseren Schallschutz. Aber man muss auch so ehrlich sein und sagen, dass es sehr viele in der Region gab, die gehofft haben, dass das Projekt BER scheitert und sie den Schallschutz gar nicht brauchen. Das war eine der Ursachen,
Zur Wahrheit gehört auch, dass ein Großteil der Zahlungen aufgrund der Gutachterunterlagen am Ende nicht auf einer ASE-B basierte, sondern auf einer ASE-E, das heißt, eine Entschädigungszahlung zustande gekommen ist. Wenn die Schallschutzmaßnahmen nach Planfeststellungsbeschluss 30 % des Verkehrswertes des Gebäudes überschreiten, ist dem Eigentümer nämlich eine Entschädigung zu zahlen. Grundlage ist, wie gesagt, die ASE-E. An dieser Stelle ist auch wichtig zu wissen: Der Eigentümer erhält das Geld ohne Auflagen. Insofern sind Ihre Bemerkungen, was Pool usw. betrifft, richtig. Er hat keine Auflagen, er muss den Schallschutz nicht umsetzen.
Anders ist die Situation bei der ASE-B. Insofern können wir Ihrem Vorschlag nicht folgen. Die Auszahlung des Geldes aufgrund der ASE-B ist zwingend an die Umsetzung der Baumaßnahmen, und zwar an den vollständigen Schallschutz nach ASE-B, gebunden. Insofern ist das sicher ein Denkmodell, das Sie da formuliert haben, aber wenn ich nur die Teilumsetzung realisiere, erfülle ich nicht die Auflage des Planfeststellungsbeschlusses. Er besagt nämlich, der Schallschutz muss für die Betroffenen nach Planfeststellung realisiert werden. Wenn wir den Weg, den Sie hier vorschlagen, gehen, wäre das erstens ein bewusster Verstoß gegen das Planfeststellungsverfahren. Zweitens kann ich der Landesregierung nur raten, die Finger davon zu lassen. Die Rechnungshöfe - nicht nur der Brandenburger, sondern auch der Bundesrechnungshof und der Berliner Rechnungshof - würden sofort auf der Matte stehen und sagen: Ihr gebt hier Geld für Dinge aus, die vom Planfeststellungsbeschluss nicht gedeckt sind.
Zum Abschluss will ich auf das Thema Kostenentwicklung eingehen. Es ist unbestritten, dass sich die Preise seit den Jahren 2014/15 so entwickelt haben, dass das Geld aus der damaligen ASE-B nicht mehr ausreicht, um den Schallschutz, der zu dem Zeitpunkt mit dem entsprechenden Leistungsverzeichnis versehen war, zu finanzieren. Dem ist die Flughafengesellschaft nachgekommen, indem sie die Leistungsverzeichnisse aktualisiert hat, sodass die heute und in den vergangenen drei Jahren ausgegebenen Leistungsverzeichnisse diese Preisentwicklung berücksichtigt haben. Misslich ist, wie gesagt, aus meiner Sicht, dass die ASE-B den Anspruchsberechtigten nicht verpflichtet hat bzw. nicht verpflichtet, die Baumaßnahmen im definierten Zeitraum umzusetzen, damit auch die Finanzierung gewährleistet war. Im Nachhinein zu fordern, dass die Flughafengesellschaft diese Differenz übernimmt, halte ich für rechtlich nicht durchsetzbar.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Kubitzki.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! 4 053 baulich umgesetzte Schallschutzmaßnahmen von 12 893 möglichen - welch ein Armutszeugnis! Aufgabe der Landesregierung wäre es gewesen, zu ermitteln, worin trotz erfolgter Bewilligungen der Grund für die mangelnde Umsetzung liegt, denn Sie tragen maßgeblich die Verantwortung für die Bürger hier im Land. Es reicht eben nicht, aus einer vierteljährlich vorgestellten Übersicht zu erklären, wie viele Bewilligungen erfolgt sind, dann zu sagen, dass alles getan worden sei, und sich dann zufrieden zurückzulehnen.
Den Sonderausschuss BER haben die Koalitionsfraktionen für nicht mehr nötig erachtet. Er hat seine inhaltliche Arbeit eingestellt. Die Probleme bleiben aber. Der Schallschutz gehört dazu. Deshalb hat unsere Fraktion diese Thematik in der letzten AILSitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Ein Satz von Herrn Wagner - er ist ja der für den Schallschutz Verantwortliche - blieb mir stark im Gedächtnis. Er sagte: Wir können doch nicht ständig die Baupreise anpassen. - Ich sage Ihnen: Doch, das können wir. Mehr noch: Es ist Ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Baupreise im Maßnahmenkatalog in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Wenn wir einmal schauen, was so eine Dachlatte kostet, stellen wir fest, dass es das Dreifache von dem Preis vor einem Jahr ist. Das gilt auch für viele andere Dinge. Da muss man die Baupreise anpassen, denn wir kriegen die Baumaßnahmen nicht mehr so hin wie vielleicht vor ein oder zwei Jahren. Eine Leistung, die im letzten Jahr 3,50 Euro gekostet hat, kostet in diesem Jahr 7,80 Euro.
Der Knackpunkt sind die Preise hinter dem Leistungsverzeichnis, und genau dieses Problem wird im vorliegenden Antrag angesprochen. Die Anspruchsberechtigten müssen draufzahlen, wenn sie den Handwerker bekommen. Auch unsere Fraktion sieht dieses Problem, hält es aber nicht für richtig, dass nun Geld, das für eine bestimmte Leistung ermittelt wurde, für eine andere Maßnahme genutzt wird. Das kann nicht die Lösung sein. Sicherlich ist es pragmatisch gedacht, aber nicht im Sinne des Erfinders. Jeder Anspruchsberechtigte soll seinen Anspruch in vollem Umfang geltend machen können. Dazu gehören realistische Preise hinter dem Leistungsverzeichnis.
Wir fordern die Landesregierung auf, das mittlerweile leidige Thema Schallschutz endlich ernst zu nehmen und zur Zufriedenheit und Gesundheit der Anwohner umzusetzen. Wir haben letzte Woche im AIL gefragt, wann die Preise im Leistungsverzeichnis angepasst wurden. - Keine Antwort. Dann haben wir gefragt, in welchen Abständen die Preise, angepasst werden. - Die Antwort war die oben genannte. Das ist eine Unverschämtheit! Sorgen Sie endlich für eine realistische Preisgestaltung der baulichen Umsetzung. Es ist schon schlimm genug, dass Sie von der Landesregierung keine Zweckbindung der Entschädigungszahlungen vorgesehen haben. Wir sehen die Notwendigkeit dieses Antrages, halten die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch nicht für richtig. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Bommert.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns erneut mit einem Antrag zum Thema Umsetzung des Schallschutzes am BER. Es wird vorgeschlagen, dass die schallschutzberechtigten Eigentümer die Gesamtsumme der bei ihnen notwendigen Schallschutzmaßnahmen auch so verwenden dürfen, dass sie auch nur bestimmte Gewerke ihrer Wahl nutzen können. Hintergrund des Vorschlags sind aber konjunkturbedingte Preissteigerungen im Baugewerbe, die aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung durch die Anspruchsberechtigten entstanden sind und daher nicht von der FBB übernommen werden können.
Das ist so weit auch richtig, meine Damen und Herren, aber wie gesagt: Es kommt schon mal vor, dass gewartet wird. Und da man muss sagen: Je länger jetzt seitens der Anspruchsberechtigten gewartet wird, desto mehr werden die Baupreise steigen. Wir erleben gerade, dass sie schon fast exorbitant steigen. Es kann aber nicht sein, dass es nicht gemacht wird, weil jetzt irgendwer wartet, weil er meint, dass vielleicht eine andere Möglichkeit, eine bessere Situation kommt. Dafür kann der Steuerzahler letztendlich nicht aufkommen - denn das ist es, was am Ende passieren wird.
Es ist möglich, Mehrkosten für Schallschutzfenster aufzufangen, indem ein weiteres Gewerk nicht umgesetzt wird. Aus Sicht der Betroffenen ist das nachvollziehbar. Nur ist die FBB verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss und damit die Schallschutzziele vollständig umzusetzen. Herr Kollege Stefke, das ist auch etwas, was von Ihnen und Ihren Vorgängern immer gefordert wurde: dass nicht irgendwo etwas gegengerechnet und nur eine Maßnahme durchgesetzt wird. Auch dank der hier im Landtag geführten Diskussion ist es schon heute möglich, nur einzelne Gewerke bei den Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Hier besteht also eine gewisse Flexibilität. Rechtlich ist es jedoch kritisch, wenn einzelne Gewerke gegeneinander aufgerechnet werden, da die Schallschutzziele de facto so nicht erreicht werden können; denn wenn nicht alle Ziele umgesetzt werden, wird der Schallschutz nicht erreicht. Damit würde die FBB gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen und dafür auch rechtlich belangt werden können.
Klar ist, dass wir hier über Verzögerungen aufgrund des Abwartens der Anspruchsberechtigten sprechen. Für Mehrkosten aufgrund dieser Verzögerungen ist die FBB aber nicht verantwortlich. Ich kann Sie verstehen, Sie machen natürlich auch Politik für Ihre Leute vor Ort. Aber diesem Antrag können wir aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen. - Vielen Dank.