Dafür sehe ich viele Gründe. Hanf ist eine vielseitig einsetzbare Nutzpflanze, die im Land Brandenburg auf eine bedeutende Historie zurückblicken kann. Bis heute zeugen selbstaussamende Hanfpflanzen an den Rändern landwirtschaftlicher Flächen von der einstigen Verbreitung. Ganz besonders trifft das auf die Niedermoorstandorte zu, die der Alte Fritz einst trockenlegen ließ; wir finden sie heute besonders in der Prignitz und im Havelland. Der Anbau von Hanf war im Gebiet des heutigen Landes Brandenburg bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts durchaus bedeutend und wurde erst durch das Aufkommen synthetischer Fasern verdrängt: erst Nylon, später Dederon - vielen sicherlich noch bekannt.
Seit Mitte der 90er-Jahre erfährt der Nutzhanfanbau aus den verschiedensten Gründen eine gewisse Renaissance. Zentraler Auslöser war eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Bund im Jahre 1996. In der Folge kehrte der Nutzhanf auch in sein früheres Anbaugebiet Brandenburg zurück. Inzwischen sind deutschlandweit 52 Hanfsorten für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen. Die Anbaufläche umfasste zuletzt in etwa 4 000 Hektar.
Die Pflanze passt sich insgesamt sehr gut an die natürlichen Voraussetzungen der märkischen Landschaft an. Hanf kommt mit höheren Temperaturen gut zurecht. Hanf gliedert sich gut in die Fruchtfolgen der heimischen Ackerbaubetriebe ein und ist schon allein deswegen sehr interessant. Aber - auch das will ich ganz ehrlich sagen - das Thema Hanf ist nicht ganz frei von Übertreibungen, und Hanf wird von einigen gern als Alleskönnerpflanze dargestellt. Bei einer Anhörung im zuständigen Ausschuss wurde uns ein Papier vorgestellt, das den Namen Hanf-Manifest trug, und wie das mit Manifesten so ist, werden einer einzigen Idee geradezu überirdische, ja berauschende Fähigkeiten zugeschrieben. Maß und Mitte sind also gefragt - das möchte ich ganz nüchtern feststellen.
Verehrte Damen und Herren, die Besonderheit der Hanfpflanze Cannabis sativa ist das Vorkommen von deutlich mehr als 100
pflanzeneigenen Cannabinoiden, darunter auch das psychoaktive Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Nach aktueller Rechtslage leiten sich daraus eine Vielzahl von Erschwernissen in der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Handelskette ab, die in der Gesamtheit eine eher abschreckende Wirkung auf mögliche Interessenten entfalten. Dazu zähle ich die Anbauanzeigepflicht, besondere Regeln für die Saatgutzulassung und den Saatgutverkehr, die Kontrolle der THC-Grenzwerte im Saatgut und im Erntegut, die Meldepflicht der Blüte - ich wiederhole es: die Blüte einer Hanfpflanze ist dem zuständigen Amt zu melden; als hätte der Bauer sonst nicht viel zu tun -; besondere Vorgaben aus dem Betäubungsmittelgesetz und Vorschriften zum Warenverkehr von verarbeiteten Produkten sind zu beachten. Das alles ist nachzulesen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE.
Festzuhalten ist, dass sich der Nutzwert der Hanfpflanze nicht allein auf die Faser erstreckt. Inzwischen lässt sich eine Reihe von Lebensmitteln aus den Samen und Blättern der Pflanze herstellen, die in diversen Produkten auch in den Geschäften zu finden sind: Öle, Tees, Aufstriche, Schokolade usw. Bereits etabliert sind die Verwendungen in Faserverbundwerkstoffen, speziell für die Autoindustrie, für Verpackungsmaterialien oder in Dämmstoffen. Die Türinnenverkleidung eines Mercedes kann in der Tat schon mal aus Hanffasern bestehen - das ist Status quo. Ein Durchbruch in der Textilindustrie scheitert sicher noch an den viel zu uneinheitlichen Faserstrukturen. Wer die Industrie beliefern will, muss stets genormte Rohstoffe liefern. Hier ist der Weg für die Pflanzenzüchtung sicherlich noch sehr weit.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ganze Regelwerk rund um den Hanf hat sicherlich seinen tieferen Sinn. Dennoch sollten wir uns heute fragen, ob die bestehenden Regelungen noch auf der Höhe der Zeit sind. Genau darauf zielt der vorliegende Antrag ab. Wir müssen uns fragen, ob wir die Potenziale der Hanfpflanze wirklich ausschöpfen.
Eine Reihe von Aktivitäten können wir im Land Brandenburg durchaus ins Leben rufen. Einige Fragestellungen lassen sich jedoch nur auf bundesdeutscher oder gar europäischer Ebene entscheiden. Das gilt sicher ganz besonders für die enge Bindung an das Betäubungsmittelgesetz, aber auch für die Zukunft der Pflanzenzüchtung und der Sortenzulassung. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Mit der Legalisierung eines Rauschmittels hat das alles nichts zu tun. Wir reden hier von einem Industrierohstoff.
Gestatten Sie mir noch, den Hintergrund etwas zu beleuchten. In der Agrarwirtschaft macht seit ungefähr zehn Jahren das Wort Bioökonomie die Runde. Auf Bundesebene wurde ein Bioökonomierat einberufen und wurden umfangreiche Gelder bereitgestellt. Was steckt dahinter? Weltweit sind nicht nur Agrarwissenschaftler davon überzeugt, dass die Rohstoffe der Zukunft einen biobasierten Ursprung haben werden. Genau in diese strategische und wichtige Denkschule hinein fördert das Land Brandenburg bereits heute, allein das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie - da steckt der Name schon drin - mit 15 Millionen Euro im Jahr und jetzt noch einmal zusätzlich mit 25 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist gut und zukunftsweisend. Persönlich
hoffe ich natürlich, dass sich daraus langfristig auch neue Perspektiven und Chancen für die Landwirte ergeben werden.
Zurück zum Hanf: Für mich ist der Anbau von Nutzhanf ein realistischer und greifbarer Baustein, der sich sehr gut in ein bioökonomisches Gesamtkonzept im Land Brandenburg einfügen kann. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail; deswegen ist es gut und richtig, die Hemmnisfaktoren noch einmal neu zu beleuchten.
Ein letzter Satz: Der Anblick eines Hanffeldes kann auch in Zukunft zu falschen Vorstellungen führen; da machen wir uns nichts vor. Ich habe alles gesagt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Drenske.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als diejenige Partei, die sich schon seit Jahren für eine starke regionale Wertschöpfungskette einsetzt, ist auch die AfD ein Befürworter des verstärkten Hanfanbaus in Brandenburg. Dieser braucht aber verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Herr Funke sagte es schon: Hanf ist eine vielseitige Pflanze, welche nicht nur in Gänze, vom Stängel bis zur Blüte, von der Faser bis zum medizinischen Produkt, verwendbar ist, sondern auch eine Energiepflanze ist, deren Biomasse als Zellulose, als Glasfaserersatz oder auch als Biokraftstoff Verwendung finden kann. Hanf ist eine wertvolle gluten- und sojafreie Proteinquelle, reich an Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, wie sie sonst nur in Fisch vorkommen. Forscher fanden heraus, dass Hanf die Fähigkeit besitzt, dem Boden Giftstoffe zu entziehen. Er unterdrückt nicht nur Unkraut, sondern ist auch ein effizienter CO2-Speicher. Die Blätter der bis zu 2 Meter hohen Pflanze beschatten sehr gut und sorgen für ein günstiges Mikroklima. Eine Studie ergab, dass Hanf innerhalb eine Anbausaison rund 50 % weniger Wasser benötigt als Baumwolle. Aufgrund seines schnellen Wachstums muss er zudem kaum mit Herbiziden behandelt werden. Die Frage ist: Warum wird eine solch vielfach verwendbare Pflanze nicht schon lange flächendeckend angebaut?
Wie Sie bereits festgestellt haben, muss der Nutzhanfanbau in Brandenburg mit schwierigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zurechtkommen. Teile dieser Problematik können auf Landesebene nicht gelöst werden, weil sie nicht in unsere Zuständigkeit fallen, etwa - wie Herr Funke schon sagte - das Betäubungsmittelgesetz.
Was aber können wir tun? Die Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft zeigen: Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit Nutzhanfanbau hat sich zwischen 2014 und 2020 nahezu versiebenfacht und liegt mittlerweile bei etwa 700 Betrieben deutschlandweit. Ein Blick nach Frankreich aber zeigt, wie es besser gehen kann. Dort beträgt die Anbaufläche mehr als das Vierfache im Vergleich zu Deutschland. Auf knapp 18 000 Hektar wird in Frankreich Hanf produziert, und die Landwirte dort finden vielzählige Abnehmer - ein Potenzial, das in der deutschen Politik ein Echo finden sollte, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition. Wenn wir wirklich etwas bewegen wollen, reicht es nicht, bestehende Papiere auszuwerten und zu erör
tern, sondern wir müssen eine starke branchenübergreifende Zusammenarbeit ermöglichen, um kostengünstig fossile Rohstoffe zu ersetzen und nachhaltige Produktionsinnovation zu realisieren.
Brandenburg war schon zu DDR-Zeiten Hanfanbaugebiet. Hier hat man sogar eigene Sorten entwickelt, die bestens an unsere Böden angepasst waren, ehe sie nach der deutschen Einigung verboten wurden. Wir brauchen also auf allen Ebenen weniger Bürokratie, wenn wir etwas bewegen wollen, und auch den Mut, als Land voranzugehen. Da reicht es schlichtweg nicht, nur zu prüfen; da müssen wir auch machen. Nur die Nutzung der gesamten Hanfpflanze erschließt die volle Marktwirksamkeit und damit das gesamte Potenzial des Hanfanbaus.
Ihr Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nur ein kleiner Schritt in einem neuen Marktumfeld, das deutlich mehr Mut erfordert. Es gilt, Wertschöpfungsketten aufzubauen, in denen aus regional gewonnenem Pflanzenmaterial und organischen Reststoffen Biopolymere hergestellt und zu marktfähigen Produkten weiterverarbeitet werden, deren Gebrauchseigenschaften jenen von konventionellen Kunststoffen entsprechen. Es braucht nicht nur breit gestreuten Anbau, sondern vorrangig industrielle Kompetenzzentren in Form von Innovations- und Technologieparks für nachwachsende Rohstoffe. Durch die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Industrieunternehmen entlang der gesamten Prozesskette können die Voraussetzungen für eine großtechnische Umsetzung geschaffen werden. Synergieeffekte entstehen dann zwangsläufig zwischen den ansässigen Unternehmen und auch den unterschiedlichen Instituten. Darüber hinaus kann ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der Lausitz geleistet werden.
Für Unternehmen wie für die Wissenschaft bietet das große Chancen. Innovationen für die Nutzung von erneuerbaren Roh- und Reststoffen und die nachhaltige Produktion von biobasierten Materialien ermöglichen es Unternehmen, sich mit umwelt- und klimafreundlichen Produkten fit für den Markt der Zukunft zu machen. Lassen Sie uns mehr wagen und einen Teil dazu beitragen, dass unsere regionalen Wertschöpfungsketten auf einen erfolgreichen Weg gebracht werden.
Dem vorliegenden Antrag werden wir zustimmen, aber unter der Annahme, dass es sich dabei um einen ersten Schritt von vielen handelt, um den Hanfanbau in Brandenburg zu stärken sowie neue Industriezweige und Arbeitsplätze durch nachwachsende Rohstoffe zu schaffen. - Vielen lieben Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Senftleben.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schöne an unserer Aufgabe im Parlament, unseren Mandaten ist, dass wir an der politischen Willensbildung teilhaben können, unser Wissen einbringen können, unsere Erfahrung einbringen können. Das Schöne daran ist aber auch, dass wir selbst noch etwas lernen können und dies als Abgeordnete hinterher bei den politischen Entscheidungen berücksichtigen können. Mir ging es zumindest so. Ich war vor den Beratungen zu diesem Antrag und zum Fachgespräch nicht unbedingt ein Nutzhanfexperte, weder in der Frage des Anbaus noch in der Frage der Nutzungsmöglichkeiten - wir hörten gerade schon von der Vielfalt.
Ich habe zum Beispiel festgestellt, dass Nutzhanf eine der ältesten Pflanzensorten der Welt ist, die genutzt werden konnten, und dass zum Beispiel Kolumbus niemals etwas hätte entdecken können ohne die Nutzung von Nutzhanf, insbesondere hinsichtlich der Segelsetzung Richtung Westen.
Es wurde schon gesagt: Es gab ein Fachgespräch. Und ich glaube, lieber Thomas Domres, die Initialzündung kam ein bisschen vonseiten der Linkspartei. Ich hoffe, dass wir diesen Sport nicht mehr so lange betreiben: dass sich DIE LINKE gern anschaut, was wir uns als Koalition für die fünf Jahre vorgenommen haben, und ein Thema, bei dem wir vielleicht noch nicht so weit sind, aufschreibt und im Ausschuss präsentiert. Es mag sein, dass es ein anderer Hintergrund war. Ich möchte nur darauf hinweisen: Der Antrag kam zwar von Ihnen, aber wir haben uns dieses Thema als Koalition im Vorfeld, in der Koalitionsvereinbarung auch vorgenommen.
Wie schon gesagt wurde, ist Hanf eine vielseitig nutzbare Pflanze. Der Hanf selbst stellt relativ wenig Ansprüche an den Boden, an das Klima, dafür aber die Politik an jene, die ihn anbauen, umso mehr - das wurde auch schon gesagt: Bürokratie mit Meldepflichten, Laboruntersuchungen etc. Das alles mag angesichts bestimmter biografischer Hintergründe seinen Sinn haben, aber sicherlich ist es für das, was wir vorhaben, nicht immer von Vorteil.
Wir wollen dazu beitragen, dass Nutzhanf - auch wegen des hohen Faseranteils, den er besitzt - stärker in der Wertschöpfungskette in Brandenburg ankommt. Deswegen legen wir heute diesen Antrag vor. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass wesentlich mehr zertifiziertes Saatgut zur Verfügung gestellt werden kann, um es zu nutzen. An der Stelle machen uns andere EULänder schon einiges vor oder sind ein bisschen weiter. Wir wollen auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Bürokratie abgebaut wird. Auch das kann man nur auf Bundesebene lösen, wie schon meine Vorredner ansprachen. Wir können aber noch ein bisschen mehr dafür tun: Wir können ein bisschen werben.
Jeder hat ja einen Beruf ausgeübt, bevor er seinen Einzug in den Landtag gefeiert hat. Ich selbst komme aus der Bauindustrie, und ich kann nur sagen, dass Nutzhanf und damit die natürlichen Dämmstoffe einen extrem hohen Dämmwert haben. Sie sind nicht nur nachhaltig, sondern sie haben einen extrem hohen Dämmwert, sind für die Kette der Nachhaltigkeit also sehr gut geeignet. Sie haben derzeit nur einen kleinen Nachteil: Sie sind viermal so teuer wie die künstlichen Dämmfasern, die wir noch im Baubereich nutzen. Das wiederum liegt daran, dass die Aufwendungen im Vorfeld offensichtlich zu groß sind, um das in der Wirtschaftskette anders darstellen zu können. Hier wollen wir auch einen Beitrag leisten und sagen, das wollen wir besser machen. Wir wollen, dass die Bauherren und Baufrauen stärker auf diese Dinge zurückgreifen, weil sie sie bezahlen können.
Deswegen zielt unser Antrag nicht nur in Richtung der Wertschöpfungsketten, sondern auch in Richtung der Forschung. Wir waren als Ausschuss auch in Potsdam im Leibniz-Institut und haben uns dort informiert und festgestellt, wofür man diese Dinge alles nutzen kann und woran die Forschung und die Wissenschaftler letztlich auch schon arbeiten. Von daher gibt es nur Argumente dafür, den Antrag der Koalitionsfraktionen heute anzunehmen, ihn zu unterstützen. Wir wissen natürlich auch: Es ist ein Anfang, den wir heute machen, und noch lange nicht das Ende der Kette.
Ich möchte noch kurz zum Antrag der Linken kommen, der uns auch vorliegt: Sie haben darum gebeten, dass wir bereits jetzt beim Bund für eine Neufassung des Rechtsrahmens werben.
Das mag berechtigt sein, aber wir halten einen anderen Weg für besser. Wir wollen nämlich erst Argumente sammeln, um sie hinterher in der Diskussion mit dem Bund und auch in der Abstimmung mit verschiedenen Bundesministerien nutzen zu können. Deswegen ist die vorherige Prüfung, die wir in unserem Antrag angeregt haben, zielführender. Am Ende eint uns das Ziel, aber vielleicht nicht immer der Weg.
Ansonsten habe ich alles dazu gesagt, und ich hoffe, dass wir heute den Startschuss dazu geben können, den Nutzhanf in Brandenburg stärker zu nutzen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Herr Abgeordneter Domres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Januar fand im Agrarausschuss auf Vorschlag meiner Fraktion ein sehr interessantes Fachgespräch zum Anbau von Nutzhanf statt. Lieber Ingo Senftleben, die Diskussion, wer zuerst da war - das Ei oder die Henne -, interessiert die Leute nicht; sie wollen wissen, was passiert. Das Fachgespräch hat sehr interessante Erkenntnisse hinsichtlich der Potenziale des Nutzhanfs gebracht, gerade in Bezug auf den Klimawandel; aber auch die Probleme sind deutlich geworden. Ich freue mich, dass daraus nun ein Antrag der Koalition erwachsen ist und wir uns heute mit diesem Thema befassen.
Nutzhanf war bisher ein Nischenthema, aber eines mit Entwicklungsperspektive. Im Februar kam im ALUK von den Koalitionsfraktionen noch das Angebot, den Antrag gemeinsam zu besprechen und gegebenenfalls einzubringen. Das wäre nicht schlecht gewesen, denn wir hätten ihn dann noch qualifizieren können - das hätte dem Antrag der Koalition gutgetan. Schade, dass diese Ankündigung nicht umgesetzt wurde.
Zu den Problemen, die in unserem Änderungsantrag beschrieben sind - man kann sich schon heute gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass der Rechtsrahmen verändert wird -, komme ich noch.
Der Antrag will das Richtige, aber er trifft nicht den Kern des Problems. Vielleicht ist das ein Argument, unserem Änderungsantrag doch zuzustimmen. Ich habe beispielsweise aus dem Fachgespräch nicht mitgenommen, dass es an Technologien für Ernte und Verarbeitung mangele und diese noch entwickelt werden müssten. Es gibt in Brandenburg und in anderen Ländern Unternehmen, die erfolgreich Hanf anbauen, ernten und verarbeiten und auch eigene Technik dafür entwickelt haben. Dass die Technik teuer ist und Hilfe bei der Anschaffung oder auch bei der gemeinsamen Nutzung solcher Technik nötig ist, steht auf einem anderen Blatt. Maschinenringe aufzubauen und zu fördern wäre sicher eine ganz konkrete Unterstützung, die wir hier in Brandenburg leisten könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch nicht so richtig davon überzeugt, dass wir den Bund auffordern müssen, die Züchtung zu intensivieren. Das ist sicher gut, aber ist es wirklich Aufgabe des Bundes?
Und dann ist da der Hinweis, dass sich alles im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abspielen müsse. Ohne diese Floskel gibt es offenbar keinen Koalitionsantrag mehr. Wie wollen Sie etwas ohne Geld entwickeln und fördern? Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass fachpolitische Wünsche die Grundlagen der Haushaltspolitik berücksichtigen müssen. Auch während Rot-Rot haben wir immer wieder darum gerungen, ob und wie unsere Vorhaben finanziert werden können. Aber dass sich der Landtag von vornherein selbst derart beschneidet und damit die Inhalte der Anträge im Grunde ad absurdum führt, hätten wir uns in der rot-roten Koalition nicht bieten lassen. Da wünschte ich mir von der Koalition etwas mehr Gestaltungswillen und Selbstbewusstsein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Hanf. Die wichtigste Erkenntnis aus dem Fachgespräch war doch, dass das allergrößte Hemmnis für den Hanfanbau die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, die vor allem die Nutzung von Nutzhanf für Lebensmittel und Kosmetika erschweren bis unmöglich machen. Da besteht neben der THC- auch die CBD-Problematik. Allgemein unterliegt der Reinstoff Cannabidiol - bekannt als CBD - anders als THC keinen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen. Die jeweils zuständigen Landesbehörden überwachen den Verkauf von CBD-haltigen Produkten. Teilweise wurden bereits Produkte vom Markt genommen; verschiedene Verwaltungsgerichte haben die Verkehrsfähigkeit von CBD-haltigen Produkten verneint.
Im Dezember 2020 ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden kann, und hat die Prüfung der zeitweise auf Eis gelegten Zulassungsanträge für CBD-Produkte als neuartige Lebensmittel wieder aufgenommen. Hier wird also dringend Klarheit gebraucht.
Im Fachgespräch haben wir gehört: Hanfanbau ist vor allem dann wirtschaftlich, wenn alle Pflanzenteile genutzt werden können. Deutschland hat sehr strenge Grenzwerte für den THC-Gehalt von Hanf, nämlich 0,2 %. Warum? Italien hat einen Grenzwert von 0,6 %, die Schweiz einen von 1 %. Die Schweizer sind auch nicht gleich high, wenn sie mal einen Hanftee trinken. Diese Werte sind immer noch weit entfernt von einer berauschenden Wirkung. In Deutschland wird Nutzhanf dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen. Ein Lebensmittelhändler, der Hanftee oder Hanföl handelt, läuft Gefahr, sich des Rauschgifthandels schuldig zu machen. Auch das machen andere Länder anders. Es ist schon richtig, die allgemeine Anbauerlaubnis auf solche Sorten zu beschränken, die vom THC-Gehalt her unbedenklich sind. Aber dann sollte man diese Sorten auch ohne ein Übermaß an Regulation und Bürokratie anbauen können.
Das sind die Punkte, die wirklich von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Hanfanbaus sind. Gerade da bleibt der Koalitionsantrag windelweich. Sie möchten erst einmal mit den zuständigen Stellen im Land beraten, wie die THC-Grenzwerte zu bewerten sind und ob die Berücksichtigung im Betäubungsmittelgesetz sinnvoll ist; die CBD-Problematik wird von Ihnen gleich gar nicht angesprochen. Da es selbst in der CDU Debatten um die Freigabe von Cannabis gibt, kann man sich nur wünschen, dass die Beratung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Außerdem möchten Sie, dass der Bund das Ergebnis dieser Beratungen - wir kennen es noch nicht - auch gebührend berücksichtigt.
Dazu sagen wir Nein, wir sind schon weiter. Wir können die notwendigen Forderungen direkt erheben und dabei sicher sein,
dass die Gesundheit der Bevölkerung nicht aufs Spiel gesetzt wird. Selbst das EU-Parlament hat im Herbst eine Anhebung des THC-Grenzwertes gefordert. Diese und weitere Forderungen haben übrigens Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kürzlich gemeinsam im Bundestag eingebracht.
Deshalb: Wenn Sie den Nutzhanfanbau wirklich fördern wollen, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Herzlichen Dank.