Die Ergebnisse des Aktionstages zeigen, dass die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit unerlässlich sind und auch in Zukunft unerlässlich bleiben.
Die im Vorfeld geleistete Öffentlichkeitsarbeit trägt ferner dazu bei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen transparenter zu machen und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Diese Schlussfolgerungen sind bereits seit mehreren Jahren elementarer Bestandteil der polizeilichen Verkehrssicherungsstrategie und des integrierten Verkehrssicherheitsprogramms der Landesregierung.
So wird sich die Polizei Brandenburgs im weiteren Verlauf dieses Jahres an weiteren europäischen Kontrollwochen beteiligen. Im Mai und im Oktober dieses Jahres werden verstärkt Kontrollen im Bereich des Güterverkehrs stattfinden. Im Juni und Dezember werden wir verstärkt auf Alkohol und Drogen kontrollieren. Im Juli widmen wir uns dem Fernreiseverkehr. Im August werden wir uns erneut Geschwindigkeitsübertretungen zuwenden und im September werden wir an den „ROADPOL Safety Days“ teilnehmen.
Falls Sie sich fragen, was die „ROADPOL Safety Days“ sind - das ist Ihnen allen bekannt? Ich musste es erst nachfragen -: Das ist ein europäisches Netzwerk von Verkehrspolizeien, das sich zum Ziel gesetzt hat, Unfälle mit schweren und tödlichen Personenschäden möglichst auf null zu reduzieren. Auch dabei werden wir in diesem Jahr und auch weiterhin mitmachen.
Sie sehen also: Wir sind an diesem Thema dran. Sie haben in Ihrer Frage auch darauf hingewiesen, dass wir in diesem Jahr voraussichtlich eine deutliche Vermehrung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang haben werden - immerhin 87 % davon durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Das ist das zentrale Thema, wenn wir schwere Unfälle und auch mit tödlichem Ausgang in Brandenburg reduzieren und am besten ganz verhindern wollen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 523 (Zahlen zu neu angekommenen Zuwanderern), die der Abgeordnete Nothing stellt.
Bei den Zahlen zu sogenannten Flüchtlingen gibt es Aktualisierungsbedarf im Bereich der Neuankömmlinge.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele sogenannte Flüchtlinge kamen - aufgeschlüsselt nach Monaten - seit Anfang des Jahres 2020 bis heute neu in die verschiedenen märkischen Landkreise und kreisfreien Städte? - Danke.
Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern und für Kommunales. Herr Minister Stübgen, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Nothing, herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir unterscheiden geflüchtete Personen nach den folgenden Kategorien:
Erstens: politisch Verfolgte, die nach Art. 16a Grundgesetz aufgenommen werden. Zweitens Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Dabei handelt es sich um ausländische Personen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe auf der Flucht befinden.
Drittens bieten wir subsidiär Schutzberechtigten Asyl. Dabei handelt es sich um Drittstaatsangehörige, denen weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Wir nehmen diese Menschen auf, wenn stichhaltige Gründe dafür sprechen, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ein ernsthafter Schaden durch die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, durch Folter oder durch unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Aktuell handelt es sich dabei überwiegend um syrische Staatsbürger. Auch nehmen wir jene Zivilpersonen auf, deren Leben infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts ernsthaft bedroht ist.
Viertens nehmen wir Menschen auf, deren Abschiebung auf Grundlage der Europäischen Menschrechtskonvention nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz unzulässig ist.
Fünftens gewähren wir auch denjenigen Asyl, die aufgrund von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder eines Bundeslandes zu uns finden.
Um es kurz zu machen: Zu uns kommen Menschen, die vor Krieg und Elend flüchten. Diese Menschen riskieren auf der Flucht ihr Leben und hoffen darauf, in Deutschland Schutz und Sicherheit zu finden. Zu uns kommen keine, wie Sie, Herr Nothing, sagen, „sogenannten Flüchtlinge“ - zu uns kommen Menschen.
Wir kommen damit zur letzten Frage in der Fragestunde, nämlich zu Frage 524 (Stand der Digitalisierung an den Arbeitsgerichten in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Raschke. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Das Justizministerium plant eine Reform der Arbeitsgerichtsstandorte in Brandenburg. In dieser Debatte spielen die möglichen Chancen der Digitalisierung eine wichtige Rolle. Zum Stand und zu den Planungen der Digitalisierung an den Arbeitsgerichten ist bisher allerdings wenig bekannt.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie sind der aktuelle Stand und die weitere zeitliche Planung zur Digitalisierung an den Arbeitsgerichten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Raschke, der Bundesgesetzgeber hat uns die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz für das Jahr 2026 gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft und damit auch die Fachgerichtsbarkeiten und die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Zu Beginn der Legislaturperiode wurde der Fokus gerade auch auf die Digitalisierung der Fachgerichtsbarkeiten gelegt. Bis dahin lag der Schwerpunkt der Digitalisierung überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
In der Fachgerichtsbarkeit wurden gleich am Anfang der Legislaturperiode maßgebliche Entscheidungen getroffen, die die Zielrichtung der schnellen Digitalisierung vor Augen hatten. Es wurde entschieden, dass sowohl in der Sozialgerichtsarbeit als auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit das dort praktizierte Fachverfahren nicht geeignet ist, um die Einführung der elektronischen Akte schnellstmöglich zu gewährleisten. Deswegen wurde entschieden, das Fachverfahren zu wechseln. Jeder, der etwas mit solchen Systemen zu tun hat, weiß, dass das eine schwerwiegende Entscheidung ist, die mit vielen Ressourcen, auch von Mitarbeitern und beteiligten IT-Gremien und IT-Fachkräften zu tun hat.
Die Sozialgerichtsbarkeit wechselt derzeit von dem Fachverfahren GO§A zum Fachverfahren EUREKA-Fach.NET. Die Arbeitsgerichtsbarkeit soll im Jahr 2022 von dem dort bisher praktizierten Fachverfahren TRIJUS ebenfalls auf EUREKA-Fach.NET umgestellt werden. Mit der Umstellung auf EUREKA-Fach.NET wird eine schnelle Anbindung an das E-Aktensystem eIP, das in Brandenburg favorisiert wird, ermöglicht. Bereits mit der Einführung von EUREKA-Fach.NET im Jahr 2022 wird es den Arbeitsgerichten noch vor Einführung der elektronischen Akte möglich sein, vielfältige Funktionalitäten des Systems für das elektronische Arbeiten zu nutzen.
Des Weiteren planen wir in diesem Jahr eine flächendeckende Ausstattung in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit mobilen Arbeitsplätzen. Eine Bedarfsabfrage ist erfolgt. Derzeit wird eine europaweite Ausschreibung erarbeitet. Wenn all die Geräte rechtzeitig kommen, soll die Arbeitsgerichtsbarkeit mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Das wird auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ermöglichen, mobil von zu Hause aus unter Zugriff auf das Fachverfahren zu arbeiten. Das sind ganz wesentliche Fortschritte, die dann in der Arbeitsgerichtsbarkeit erzielt werden.
Parallel dazu wird auch das Videokonferenzsystem in allen Gerichtsbarkeiten eingeführt und werden entsprechende Ausstattungen vorgenommen werden. Ziel ist es, noch dieses Jahr möglichst an jedem Standort einen Sitzungssaal so auszustatten, dass eine Videohauptverhandlung ermöglicht wird.
Sie sehen: Die Digitalisierung in der Justiz ist inzwischen auch in der Fachgerichtsbarkeit angekommen. Ich hoffe, dass wir da zu schnellen Fortschritten kommen werden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es wurden zwei Nachfragen angezeigt, zum einen vom Abgeordneten Vida und zum anderen von der Abgeordneten Block. - Herr Vida, bitte.
Frau Ministerin, der Fragesteller hat in seiner Einleitung angedeutet, dass die Fragestellung darauf abzielt, inwiefern durch derartige Digitalisierungsschritte die Arbeitsgerichtsreform erträglicher gestaltet wird. Entnehme ich Ihren Ausführungen also richtig, dass die Umsetzung der E-Akte auf Bundesgesetzgebung beruht und die von Ihnen dargestellten Vorteile dieser Entwicklung nichts, aber auch gar nichts davon wegnehmen, was als Kritik an der Arbeitsgerichtsreform vorgetragen worden ist?
Inwiefern ist die E-Akte geeignet, beispielsweise Gerichtstermine und Vor-Ort-Termine gerade bei Eilverfahren zu ersetzen? Sind die von Ihnen geschilderten Ausführungen zutreffend, dass es allgemeine Verbesserungen der Gerichtsbarkeiten sind und sie nichts mit einer Abfederung oder Linderung der Auswirkungen der Arbeitsgerichtsreform zu tun haben bzw. nicht hieraus motiviert sind, sondern allgemeinpolitisch motiviert sind und damit konträr zu dem stehen, was der Fragesteller mit seiner Einleitung insinuierte?
Eine Fragestellung kann ich jetzt allerdings nicht erkennen. Richtig ist, dass die Digitalisierung der Justiz in allen Gerichtsbarkeiten in dieser Legislaturperiode vorangetrieben wurde. Parallel zu der geplanten Arbeitsgerichtsreform, aber auch aufgrund dieser Strukturänderung werden sich durch die Einführung der mobilen Arbeitsmöglichkeiten natürlich auch Vorteile ergeben. Denken Sie gerade an die von uns geplante Einführung von Gerichtstagen. Dann ist ein mobiles Endgerät, mit dem man Zugriff auf den örtlichen Arbeitsplatz am Stammsitz haben kann, natürlich ein Vorteil, der es auch erleichtert, solche Gerichtstage effektiv zu gestalten.
Vielen Dank. - Wir haben jetzt gehört, dass die Digitalisierung in der Justiz bis 2026 fortgeführt werden soll, die Arbeitsgerichtsbarkeit auf ein anderes digitales System umsteigen muss und mobile Endgeräte noch nicht vorhanden sind und auch erst ausgeschrieben werden müssen.
Bis zu welchem Jahr rechnen Sie mit der Einführung einer elektronischen Arbeitsmöglichkeit im Sinne einer elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch in den anderen Gerichtsbarkeiten, in denen es bis jetzt nur Modellprojekte sind?
Voranstellen möchte ich, dass dieser sehr aufwendige Wechsel des Fachverfahrens, den wir für erforderlich halten, um die Einführung der elektronischen Akte zu beschleunigen, von den jeweiligen Gerichtsbarkeiten mitgetragen wird. Das ist also eine einvernehmliche Entscheidung.
Wenn sich unsere Planungen umsetzen lassen - das weiß man bei IT natürlich nie so genau, vor allem auch, weil es immer Lieferengpässe gerade durch Corona gibt, was Hardware betrifft -, im Jahr 2022 EUREKA-Fach.NET in der Arbeitsgerichtsbarkeit einzuführen, wird dort schon ein weitgehendes elektronisches Arbeiten möglich sein, ohne dass wir jetzt explizit eine elektronische Akte zur Verfügung haben.
Sie wissen, dass die Digitalisierung der Justiz ein weiteres Großprojekt - auch ein persönliches Großprojekt von mir - ist. Wir haben durch den erweiterten Aufbau des Zenits und die Verdoppelung des dort tätigen Personals und Zielrichtung auf eine Verdreifachung im Bereich der anderen Gerichtsbarkeiten erhebliche Fortschritte erzielen können, sodass wir, denke ich mir, jetzt sehr beschleunigt auf dem Weg sind. Das war auch dringend erforderlich, um diese sehr sportliche Zeitvorgabe des Bundesgesetzgebers einhalten zu können.
Eine Prognose, wann in der Arbeitsgerichtsbarkeit die elektronische Akte wirklich eingeführt werden kann, kann ich hier seriös nicht abgeben. Allerdings kann ich sagen: Mit EUREKAFach.NET wird ein elektronisches Arbeiten möglich sein.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Alle weiteren Fragen werden von der Landesregierung schriftlich beantwortet.
TOP 4: Die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale des Nutzhanfanbaus in Brandenburg ausschöpfen
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Allein das Wort Hanf kann dazu führen, dass bei einigen Anwesenden, aber vielleicht auch bei Zuschauerinnen und Zuschauern die Augen zu leuchten beginnen. Deswegen möchte ich dem gleich von vornherein entgegentreten und klarstellen, dass wir hier und heute ausschließlich über Nutzhanf reden.
Vielleicht sind manche jetzt enttäuscht. Ich kann sagen: Nutzhanf ist nicht rauchbar, aber brauchbar für Ökologie und Wirtschaft in diesem Land.
Dafür sehe ich viele Gründe. Hanf ist eine vielseitig einsetzbare Nutzpflanze, die im Land Brandenburg auf eine bedeutende Historie zurückblicken kann. Bis heute zeugen selbstaussamende Hanfpflanzen an den Rändern landwirtschaftlicher Flächen von der einstigen Verbreitung. Ganz besonders trifft das auf die Niedermoorstandorte zu, die der Alte Fritz einst trockenlegen ließ; wir finden sie heute besonders in der Prignitz und im Havelland. Der Anbau von Hanf war im Gebiet des heutigen Landes Brandenburg bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts durchaus bedeutend und wurde erst durch das Aufkommen synthetischer Fasern verdrängt: erst Nylon, später Dederon - vielen sicherlich noch bekannt.