Protocol of the Session on April 28, 2021

Herr Minister, bitte.

Wie ich schon sagte, ist das Problem, dass die Züge, wenn sie in Richtung Berlin fahren, zweimal die Gleise der Gegenrichtung kreuzen müssen, in diesem Zeitraum - das ist eben wichtig - andere Züge die Gleise nicht befahren können und damit die regelmäßige Nutzung nicht möglich ist. Was gelungen ist, ist, es so abzustimmen, dass morgens und abends jeweils eine Fahrt möglich ist. Ich denke, dass damit jedenfalls zu diesen beiden Zeiten Tagesausflüge sowohl von Berlin nach Fürstenberg/Havel als auch von Fürstenberg/Havel nach Berlin durchaus barrierefrei, auch im Sinne der Bürgerinitiative, möglich sind.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir springen noch einmal zurück. Ich hatte unbeabsichtigterweise die Frage 518 (Akkurate Infor- mation des Gesundheitsausschusses nach Wechsel der Impfzu- ständigkeit auf Ministeriumsebene) übersprungen. Sie wird von der Abgeordneten Frau Muxel gestellt.

Am 17.03.2021 berichtete der RBB online darüber, dass die Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher wegen Schwierigkeiten bei der Organisation der Coronaimpfungen zukünftig nicht mehr für die Impfkoordination zuständig sei. Stattdessen werde ein Krisenstab im Innenministerium angesiedelt, wo alle Impfzuständigkeiten gebündelt werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie will sie ohne eine ständige Teilnahme von Innenminister Stübgen an den Sitzungen des Gesundheitsausschusses sicherstellen, dass die Informationsmöglichkeiten für die Mitglieder dieses zentralen Ausschusses im Sinne einer schnellen und direkten Faktenklärung, zum Beispiel durch Fragen im Ausschuss, nicht eingeschränkt werden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher. Bitte.

Verehrte Frau Vizepräsidentin! Frau Abgeordnete Muxel, die Verantwortung für die Thematik Coronaimpfung liegt unverändert weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Demzufolge sind die Informationsmöglichkeiten der Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in keiner Weise eingeschränkt. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 22. März lediglich die Koordinierung der Impflogistik - federführend - unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz übernommen und einen Impflogistikstab eingerichtet, um innerhalb des Stabes die Bereiche Impflogistik sowie die Koordinierung der einzelnen Impfbereiche wie Impfzentren, Krankenhäuser, Arztpraxen und betriebsärztliche Strukturen stärker miteinander zu verzahnen. Diese Organisationsentscheidung war nicht auf Schwierigkeiten in der Organisation zurückzuführen, sondern zielte auf eine Verstärkung des gesamten Stabes, in dem die Mitarbeiter meines Projektbüros Impfen integriert sind und die jetzt im KKM mit deutlicher personeller Verstärkung in Präsenz arbeiten.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in bewährter Manier wieder für eine Einladung der Kollegen aus dem MIK sorgen wird, sodass dann entweder der Innenminister oder der Staatssekretär Dr. Grünewald den Abgeordneten uneingeschränkt für Fragen zur Verfügung stehen wird.

Es gibt keine Nachfragen, Frau Ministerin. - Dann kommen wir jetzt zur Frage 520 (Landesaufnahmegesetz). Die Frage wird von der Abgeordneten Frau Johlige gestellt.

In seiner 28. Sitzung am 15. Dezember 2020 beschloss der Landtag die Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Darin wurde die Fortschreibung der Förderung von Stellen in der Migrationssozialarbeit II aufgenommen und beschlossen.

Ich frage die Landesregierung: Wann wurde den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt, wie viele MSA-II-Stellen ihnen für das Jahr 2021 jeweils zustehen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Johlige, das Erstattungssystem des Landesaufnahmegesetzes sieht weder für die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit noch für die MSA II eine stellengebundene Erstattungspauschale an die Landkreise und kreisfreien Städte vor.

Die Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - schreckliches Wort - regelt, dass die Kommunen die Pauschale pro aufgenommener Person erhalten. Insofern wurde den Kommunen nicht explizit mitgeteilt, wie viele MSA-II-Stellen ihnen für das Jahr 2021 zustehen. Im Übrigen geschieht dies auch nicht für die Pauschalen der unterbringungsnahen Sozialarbeit.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Telefonkonferenzen mit den Sozialämtern wurden diese stets über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert. In der Telefonkonferenz am 28. Oktober 2020 wurden die Kommunen darauf hingewiesen, dass die im Haushalt angemeldeten Mittel für die Migrationssozialarbeit II im Jahr 2021 etwa die gleiche Größenordnung wie für das Jahr 2020 haben. Auf die beabsichtigte Änderung der Berechnungsgrundlage auf Basis der Daten der Bundesagentur für Arbeit laut Gesetzentwurf wurde verwiesen.

Es wurden daraufhin einige telefonische Nachfragen seitens der Kommunen nach den aktuell vorliegenden Zahlen der Bundesagentur gestellt. Das Fachreferat hat die bereits zur Verfügung stehenden Zahlen telefonisch weitergegeben und für das fehlende halbe Jahr prognostiziert; für das zweite Halbjahr 2020 waren die Zahlen noch nicht vorhanden.

Anhand dieser vorliegenden Zahlen konnten fiktive Stellenanteile berechnet werden. Erst durch die Verabschiedung des Gesetzes durch den Haushaltsgesetzgeber Mitte Dezember hatten die Sozialämter Sicherheit für die Fortführung der MSA II. Am 18. Dezember hat das Fachreferat in einer Telefonkonferenz die Sozialämter über die Verabschiedung des Gesetzes noch einmal ausdrücklich informiert. Mit E-Mail vom 20. April 2021 hat das LASV als Kostenerstattungsbehörde den kommunalen Aufgabenträgern die endgültige Berechnungsgrundlage für die MSA II im Jahr 2021 mitgeteilt, nachdem am 12. April 2021 die vervollständigte BA-Statistik mit den Zugängen des SGB II-Leistungssystems in den Jahren 2018 bis 2020 eingegangen war.

Darüber, dass die Kommunen erst so spät im Jahr 2021 Sicherheit mit Blick auf die Weiterführung dieses wichtigen Instrumentes der MSA II hatten, sind wir in unserem Haus natürlich auch nicht glücklich. Das ist leider die Folge, wenn eine Finanzierung durch das Land nicht dauerhaft erfolgt, sondern für kürzere Zeiträume jeweils neu beschlossen werden muss.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin. Frau Johlige, bitte.

Frau Ministerin, ich glaube, wir sind uns einig, dass es sehr ungünstig ist, dass es jetzt immer in Jahresscheiben verlängert wird. Ich hoffe, dass wir das dieses Jahr anders hinbekommen.

Allerdings würde mich interessieren, wie Sie sichergestellt haben, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Stellen trotzdem besetzt werden konnten, wenn erst am 20. April, also vier Monate nach Beschluss des Gesetzes, die Landkreise und kreisfreien Städte erfahren haben, wie viele Stellen ihnen eigentlich zustehen.

Mich interessiert erstens: Wie wurde sichergestellt, dass erstens die Stellen auch schon besetzt werden konnten? - Und zweitens: Gibt es Landkreise und kreisfreie Städte, die, weil sie nicht in Vorleistung gehen wollten oder weil sie Sorgen hatten, dass sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, Stellen oder Stellenanteile nicht finanziert haben?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte.

Ich habe im ersten Teil meiner Antwort sehr ausführlich den Prozess dargelegt, wie eng das begleitet worden ist, dass wir alle vorhandenen Zahlen schon seit dem Herbst durchgängig gemeldet haben, dass wir Prognosen - Hochrechnungen - für die noch ausstehenden Zahlen des zweiten Halbjahres 2020 vorgenommen und damit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit gegeben haben, die fiktiven Stellenanteile sehr genau vorab zu berechnen.

Dass ich natürlich nichts dafür kann, dass die Zahlen der BA erst so spät gekommen sind, werden Sie einsehen. Wir haben diese Meldungen umgehend weitergegeben.

Zum letzten Teil der Frage, ob irgendwelche Stellenanteile in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten momentan nicht besetzt werden können, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Die Information liegt mir hier im Moment nicht vor. Das könnte ich aber nachfragen lassen; das lässt sich sicherlich nachreichen. Ich habe sie hier im Moment nicht zur Hand.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 521 (Kür- zung bei stundenweiser Verhinderungspflege durch die Pflegere- form 2021), gestellt von der Abgeordneten Nicklisch. Bitte.

Zur Unterstützung und Entlastung können pflegende Angehörige neben den Betreuungsleistungen derzeit die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Während die Kurzzeitpflege ganztags in einer Pflegeeinrichtung stattfinden muss und mit dem Pflegegeld der Angehörigen verrechnet wird, kann die Verhinderungspflege auch stundenweise, also sehr flexibel und nach Bedarf auch sehr kurzfristig in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei weitergezahlt.

Am 4. November 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium nunmehr ein Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 vorgestellt, in dem der Verfügungsrahmen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengefasst auf 3 300 Euro erhöht werden soll. Allerdings ist dabei die Verteilung auf die Einzelleistungen nicht

mehr hälftig vorgesehen. Stattdessen sollen künftig 60 % - 1 980 Euro - für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, für die von Pflegenden wesentlich stärker nachgefragte Verhinderungspflege hingegen nur noch 40 % - 1 320 Euro. Bei der Verhinderungspflege wäre damit ein Minus von ca. 45 % zum bisherigen Gesamtbudget von 2 418 Euro zu verzeichnen. Dies würde eine deutliche Verschlechterung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der Häuslichkeit und eine erhebliche Einschränkung in der Flexibilität für die pflegenden Angehörigen bedeuten.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die im Rahmen der Pflegereform geplanten Änderungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammenzulegen und die stundenweise Verhinderungspflege zu kürzen? Inwiefern ist beabsichtigt, gegen dieses Vorhaben zu intervenieren?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Mit der Pflegereform 2021 soll eine dringende Frage der Pflegeversicherung gelöst werden: das Problem der zum Teil enorm steigenden Eigenanteile in stationären Einrichtungen, die von den pflegebedürftigen Menschen bzw. von ihren Angehörigen geleistet werden müssen. Das haben wir hier mehrfach ventiliert, auch im Ausschuss.

Die Landesregierung setzt sich gegenüber dem Bund für die Begrenzung ein, insbesondere auch um die notwendigen Entwicklungen wie beispielsweise tarifliche Entlohnungen der Beschäftigten in der Pflege zu ermöglichen.

Mit dem Eckpunktepapier vom 4. November 2020 und einem Arbeitsentwurf vom 15. März 2021 liegen nun erste Vorschläge aus dem BMG auf dem Tisch. Hierbei handelt es sich jedoch noch um einen äußerst frühen Verfahrensstand; eine offizielle Beteiligung der entsprechenden Häuser in den Ländern fand noch nicht statt.

Neben der Frage der Finanzierung von Pflege sind auch verschiedene Einzeländerungen im Leistungsrecht des SBB XI enthalten. Eine Debatte über diese Punkte erscheint momentan jedoch verfrüht.

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Verhinderungspflege wird der derzeitige Vorschlag aus dem BMG so verstanden, dass der vorgesehene Jahresbeitrag von insgesamt 3 300 Euro im Kalenderjahr auch vollständig für die Verhinderungspflege eingesetzt werden kann; die Begrenzung des Einsatzes auf 40 % des Gesamtbetrages soll sich vielmehr auf die Fälle beziehen, in denen die Verhinderungspflege stundenweise am Tag, das heißt neben ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden soll. Für tageweise Abwesenheiten der häuslichen Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe gilt diese Begrenzung nicht.

Ob bei diesem Punkt Interventionsbedarf besteht, wird die Landesregierung beurteilen, wenn die Inhalte des Referentenent

wurfs bekannt sind. Wann dieser eingehen wird oder ob er überhaupt noch in dieser Legislaturperiode eingehen wird, ist uns bisher nicht bekannt.

Das war aber ganz knapp. Es wäre schön, wenn Sie die Nachfragen ein bisschen früher andeuten könnten. Frau Abgeordnete, bitte.

Frau Ministerin, Sie haben auf meine letzte Frage gesagt, Sie wissen nicht, wann das passieren wird. Ist also dieses Jahr definitiv nicht mehr geplant, dass da eine Änderung eintreten wird?

Frau Ministerin, bitte.

Soweit ich Ihre Frage akustisch verstanden habe: Es ist von der Bundesregierung angekündigt worden, sich dieser Thematik der Pflegereform 2021 zu stellen. Wie bereits gesagt, wurde uns noch kein offizieller Referentenentwurf zugeleitet. In Anbetracht der augenblicklichen Belastungen auch im BMG durch die Coronapandemie - Corona-Impfverordnungen, Testverordnungen, jetzt die Verordnungen, die sich aus der Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten ergeben, die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes usw. -, kann ich nicht sagen, wann das auf der Agenda sein wird oder ob es überhaupt noch auf der Agenda ist. Ich muss das so stehen lassen, wie ich es auch vorhin angedeutet hatte.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 522 (Eu- ropaweit für mehr Verkehrssicherheit), formuliert von den Abgeordneten Noack und Vogelsänger. - Ich meine, erkennen zu können, dass der Abgeordnete Vogelsänger die Frage nun stellt.

Der Bedarf an Kontrollen und leider auch an daraus folgenden repressiven Maßnahmen bleibt hoch - gerade in Brandenburg -, wie die Unfallzahlen des Jahres 2020 beweisen. Die Dramatik der aktuellen Situation und das damit verbundene menschliche Leid zeigen sich darin, dass im Land Brandenburg die Zahl der tödlich Verunglückten gegenüber dem Vorjahr entgegen dem Bundestrend angestiegen ist. Von den 140 tödlich Verunglückten verloren 64 ihr Leben wegen überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit.

Es gilt, den Kontrolldruck zu erhöhen, um bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern Gefahrenbewusstsein und Regelkonformität zu stärken. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich das Land Brandenburg am europaweiten 24-Stunden-Kontrolltag „Speed-Marathon“ am 21. April 2021 beteiligt hat.

Wir fragen die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen werden aus der Bilanz des Kontrolltages gezogen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Vogelsänger und Herr Abgeordneter Noack, herzlichen Dank für Ihre Frage. Am 21. April beteiligten sich die brandenburgische Polizei und die kommunalen Ordnungsbehörden am europaweit durchgeführten „Speed-Marathon“. Obwohl dieser im Vorfeld auch medial breit angekündigt wurde, mussten bei ziemlich genau 100 000 kontrollierten Fahrzeugen insgesamt 5 844 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden - also ungefähr 6 %, was übrigens so ziemlich dasselbe Ergebnis wie im Jahr davor ist.

Eine Begleituntersuchung des damals noch „Blitzmarathon“ genannten Einsatzes durch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen aus dem Jahr 2016 belegt die positive Wirkung derartiger Aktionstage auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer. Entsprechend betrachte auch ich den „Speed-Marathon“ als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Verkehrssicherheit auf den brandenburgischen Straßen.

Die Ergebnisse des Aktionstages zeigen, dass die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit unerlässlich sind und auch in Zukunft unerlässlich bleiben.