Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich in ihrer gestrigen Sitzung mit Einverständnis der Fragesteller und der Landesregierung darauf verständigt, dass die Dringlichen Anfragen 17 und 19 heute aufgerufen und von der Landesregierung mündlich beantwortet werden und die Dringliche Anfrage 18, Drucksache 7/3458, in die Tagesordnung unserer morgigen Landtagssitzung aufgenommen wird. Letztere wird, wie auch die mündlichen Anfragen, von der Landesregierung am selben Tag schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 17 (Schließung der Ser- vicestelle Arbeitswelt und Elternzeit). Ich erteile Herrn Abgeordneten Walter das Wort.
Den Medien war zu entnehmen, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Schließung der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit zum Jahresende 2021 angeordnet habe. Bereits seit Anfang April sei die Erreichbarkeit eingeschränkt. Die Beratungsstelle führt seit 2008 jährlich bis zu 2 500 Beratungen für werdende Eltern und ihre Arbeitgeber zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz durch. Die jährlichen Kosten für die Stelle liegen bei ca. 500 000 Euro.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Überlegungen führen zu der Entscheidung, die Beratungsstelle zu schließen, trotz weiterhin steigenden Bedarfs im Land Brandenburg?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Herr Minister Prof. Dr. Steinbach.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie in der Frage zutreffend dargestellt, wird das Projekt Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit seit 2008 gefördert. Lassen Sie mich eines vorneweg klarstellen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stelle haben in den vergangenen 13 Jahren einen sehr, sehr guten Job gemacht. Sie haben tausendfach Eltern und Betriebe erfolgreich dabei unterstützt, die Phasen Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr in den Betrieb zu gestalten.
Aber, das muss man auch zugeben, die Welt hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt, und sozialpolitische Leistungen für Eltern, Mütter wie Väter, wurden differenzierter und umfangreicher, ihre Inanspruchnahme selbstverständlicher. Das Beratungsangebot der Leistungsträger, insbesondere der Jugendämter und Familienkassen, hat zugenommen. Onlineberatungsmöglichkeiten wie etwa das Familienportal des BMFSFJ sind hinzugekommen.
Der Arbeitsmarkt des Jahres 2021 ist nicht mit dem von 2008 vergleichbar. Damals gab es mit 160 000 mehr als doppelt so viele Arbeitslose wie heute. Insgesamt ist ein viel stärker entwickeltes Bewusstsein der Unternehmen für gute Arbeit und auch für Familienfreundlichkeit festzustellen.
In der Summe sehe ich daher - und das ist sicher ein Unterschied zu Ihnen - aus inhaltlichen Gründen nicht mehr die Notwendigkeit, die bisherige Beratungsleistung bei der WFBB fortzuführen. Das ist eine Einschätzung, die im Übrigen die Evaluatoren der WFBB in ihrer Evaluation teilen. Hinzu kommt: Die Förderung erfolgt seit 2008 aus Mitteln des ESF mit der Landeskofinanzierung, und mithin ist diese Förderung über zwei komplette Strukturperioden erfolgt. Es ist mehr als fraglich, ob die Europäische Kommission weitere Förderungen aus dem ESF akzeptieren würde; denn Projektförderungen aus dem ESF sind grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt.
Reine Landesmittel stehen bedauernswerterweise nicht zur Verfügung - daher die vorzeitige Entscheidung, das Projekt am Jahresende zu beenden. Die WFBB hat frühzeitig die Verantwortung für die Beschäftigten übernommen. Drei Personen haben innerhalb der WFBB eine neue Position gefunden; eine vierte folgt am
1. Juni dieses Jahres. Es besteht Übereinstimmung mit der Geschäftsführung der WFBB, auch die verbleibenden Personen bei ihrer Suche nach einer Weiterbeschäftigung zu unterstützen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt Nachfragen, zum einen vom Fragesteller Herrn Walter und zum anderen von Frau Fortunato. Herr Walter, bitte.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Darstellung. - Könnten Sie bitte näher auf Folgendes eingehen: Wenn Sie sagen, dass wir mittlerweile eine völlig andere Situation auf dem Arbeitsmarkt und auch innerhalb der Wirtschaft hätten, warum hat dann der Beratungsbedarf in den letzten Jahren regelmäßig zugenommen?
Dann würde mich auch interessieren, wie Sie als Landesregierung sicherstellen, dass gerade kleinen Firmen und kleinen Betrieben - im Handwerk, aber auch überall anders - mit einer Beratung geholfen wird. Wer übernimmt dann diese Beratung?
Meine dritte Nachfrage lautet: Verschiedenste Projekte, die über den ESF gefördert wurden, sind in Regelförderung übernommen worden. Warum wurde nun gerade dieses Projekt als eines der wenigen aus Ihrem Haus heraus nicht in die Regelförderung aufgenommen? - Vielen Dank.
Es wurde intensiv darüber beraten, ob es alternative Finanzierungsmodelle gibt. Da sind auch verschiedene Träger angesprochen worden. Bei dieser Analyse stellte sich heraus, dass alle gleichermaßen zu der Überzeugung gekommen sind, dass es genug Alternativangebote gibt, die diese Aufgaben übernehmen können. Ich habe eben einige genannt.
Die steigenden Zahlen sind im Prinzip ein Lob für die Beschäftigten. Es gilt jetzt, diesen Strom der Interessierten mit entsprechenden Öffentlichkeitsmaßnahmen auf die Institutionen umzulenken, auf die ich eben schon hingewiesen habe und die diese Aufgaben größtenteils schon übernommen haben.
Zur Frage nach der institutionellen Förderung: Es gab eine Reihe von Projekten, die auf der Kippe zwischen ESF-Förderung und institutioneller Förderung standen. Hier hat ein Abwägungsprozess stattgefunden, inwieweit Ersatzangebote vorhanden sind. Dabei ist man zu dem Schluss gekommen, dass dieses Projekt eines ist, dessen institutionelle Förderung nicht zwangsläufig im Haushalt des Landes weitergeführt werden muss.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort. Ich hätte wirklich gerne eine Klarstellung. Sozialstudien zeigen, dass sich in den
letzten Jahren eben keine signifikante Änderung der Situation ergeben hat. Es sind meistens immer noch die Mütter, die zu Hause bleiben; im Durchschnitt nehmen sie zehn Monate Elternzeit. Und die Väter nehmen die geringste Zeit, im Durchschnitt zwei Monate.
Bei dem Hinweis, dass es andere Institutionen und Stellen gebe, die die Familien beraten, kann ich nicht so richtig mitgehen. Ich weiß, es gibt die Stellen für Bundeselterngeld, aber die füllen nur den Antrag aus.
Ich bin der Meinung, dass man das Ganze in Ihrem Wirtschaftsministerium zusammenbringen kann: kleine Betriebe, die gerne ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rückkehr in den Berufsalltag erleichtern wollen, zu beraten, und zwar nicht nur zum Elterngeld, sondern zum ganze Prozedere, das zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört.
Jetzt würden uns natürlich als Erstes die Verbände und Vereine fragen, wohin sich die Betroffenen wenden sollen.
Frau Fortunato, ich hatte das in Teilen eben schon beantwortet. Lassen Sie mich aber einen Gedanken vorweg äußern: Wir haben bei drittmittelgeförderten Projekten immer wieder die Situation, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Frage ansteht, ob sie in die institutionelle Förderung überführt werden oder nicht.
Ich habe schon gesagt: Wir haben diesen Prozess nicht willkürlich gestaltet. Das ist eine Fragestellung, die im Rahmen der Evaluierung der WFBB intensiv diskutiert wurde; es wurde auch hinterher darüber diskutiert. Man hat die verschiedenen zur Diskussion stehenden Projekte miteinander verglichen, und man ist dabei zu dem Schluss gekommen - da kann man sicher auch unterschiedlicher Meinung sein -, dass die größere Zahl von Ersatzmöglichkeiten bereits institutionalisiert ist, sodass das für dieses Projekt nicht zwingend ist.
Das ist nicht schön, aber diese Abwägungsprozesse müssen nach solchen Anschubfinanzierungen immer wieder durchgeführt werden. Hier ist man in mehreren Gutachterkreisen zu dieser Entscheidung gekommen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Das Umlenken auf die besagten Institutionen, die an den verschiedensten Stellen zu finden sind, öffentlichkeitswirksam zu unterstützen, das ist jetzt die Aufgabe für die verbleibenden Wochen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen jetzt zur Dringlichen Anfrage 19 (Illegale Rohrverlegung durch Tesla), Drucksache 7/3459. Sie wird vom Abgeordneten Christian Görke gestellt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Medien haben berichtet, dass auf der Baustelle der Gigafactory ohne Genehmigung Abwasserrohre verlegt worden seien. Dies soll wohl bei einer Kontrolle Ende März aufgefallen sein, nachdem die Arbeiten an dieser illegalen Anlage schon mehrere Wochen gedauert haben sollen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen haben die Genehmigungsbehörden vor dem Hintergrund dieser Feststellung getroffen? Gibt es Informationen zu weiteren Schwarzbauten auf dem Gelände von Tesla?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Herr Minister Vogel, bitte.
Medien haben nicht immer recht; es soll jedenfalls ab und zu mal passieren, dass Informationen nicht so richtig zutreffend sind. In diesem Fall kann ich Ihnen sagen, dass es nach unseren Erkenntnissen nicht zu einer illegalen Rohrverlegung durch Tesla über mehrere Wochen hinweg gekommen ist.
Es scheint möglicherweise ein Irrtum zu sein, auf dem das Ganze fußt. Richtig ist, dass mit der bereits vierten Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vom 13. Juli 2020 genehmigt wurden - ich zitiere -: alle Erdarbeiten, die für die Erstellung der Gebäude, Ingenieurbauwerke, Versorgungsleitungsverlegung und Verkehrsanlagenbau notwendig sind, gemäß den zugehörigen geotechnischen Berichten und hydrogeologischen Gutachten, soweit relevant, jeweils oberhalb des Grundwasserleiters. - Und weiter: Installationen von Grundleitungen, Versorgungsleitungen und erdverlegten Leitungen auf dem Werksgelände, gemäß Antragsgegenstand jeweils nur oberhalb des Grundwasserleiters, innerhalb und außerhalb der Gebäudegrundflächen.
Also, es ist zur Rohrverlegung gekommen; das ist völlig unstrittig. Aber die Frage ist: Erfolgten die Arbeiten im Grundwasserleiter oder oberhalb des Grundwasserleiters? Diesbezüglich gibt es regelmäßige Kontrollen. In diesem Fall ist es so, dass die untere Wasserbehörde mindestens einmal pro Woche auf der Baustelle ist, in manchen Wochen auch mehrfach. Von daher kann ich Ihnen versichern, dass es gar nicht möglich gewesen wäre, dass die Verlegung von Untergrundleitungen im Grundwasserbereich über mehrere Wochen hinweg unentdeckt bleibt.
Bei einer der genannten Routinekontrollen der unteren Wasserbehörde, nämlich am 25. März 2021, wurde festgestellt, dass mit dem Bau einer Trinkwasserleitung und einer Rohrleitung für Niederschlagswasser, der nicht vom vierten Bescheid abgedeckt war, begonnen worden war. Auch wenn Niederschlagswasser
nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes zum Abwasser zu rechnen ist, wurden hier aber nicht Leitungen verlegt, in denen vorgeklärtes Industrieabwasser oder Sanitärabwasser abgeleitet werden soll. Das ist mir wichtig, weil in den Medien schon zu lesen war, dass hier Industrieabwasser quer durch ein Wasserschutzgebiet geleitet würde. Ich kann Ihnen sagen: Das ist nicht der Fall.
Dem Umfang der verlegten Leitung nach können die Arbeiten nur wenige Tage angedauert haben. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde wird geschätzt, dass vermutlich frühestens am Montag, dem 22.03., damit begonnen wurde. Das steht auch im Einklang damit, dass wöchentlich Kontrollen durchgeführt wurden.
Die untere Wasserbehörde hat dann das Landesamt für Umwelt über den Verstoß informiert. Ein Mitarbeiter des Landesamtes hat daraufhin am 26. März, also am Tag nach der Kontrolle, auf der Baustelle persönlich eine Untersagungsverfügung für die weitere Errichtung von Untergrundleitungen an die Verantwortlichen übergeben. Die Kontrolle an diesem Tag ergab, dass die Arbeiten eingestellt waren. Von daher war es nicht erforderlich, weitere Maßnahmen wie die Festsetzung eines Zwangsgeldes zu ergreifen. Tesla hat auch ausgeführt, dass es sich hier um einen Irrtum handelte.
Im weiteren Verlauf war es dann so, dass am 12.04. die zwölfte Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erging, in der auch diese Leitungen, mit deren Verlegung schon begonnen worden war, erfasst waren. Von daher war das ab diesem Zeitpunkt in Ordnung. Es wird gegenwärtig geprüft, ob überhaupt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Wir sind nicht in einer Phase, in der ein Bußgeldverfahren eingeleitet ist.
Ich habe drei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Ist Ihnen - also nicht Ihnen persönlich, aber Ihrer Behörde - bekannt, ob es weitere „Irrtümer“ auf dem Tesla-Gelände geben könnte, die man auch als nicht genehmigte Baumaßnahmen definieren kann?