Der Bericht lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen: Brandenburg, insbesondere die Landesverwaltung, hat die Digitalisierung seit mehr als 20 Jahren im Wesentlichen verschlafen. Während einige Ministerien aktiven Widerstand gegen die Umsetzung erster Digitalisierungsschritte leisteten, hat die Staatskanzlei den Steuerungsprozess nicht im Griff, und es herrschte, gelinde gesagt, ein ziemliches Durcheinander der Zuständigkeiten, wenn nicht ein Chaos in der Organisation und Umsetzung. Brandenburg droht bei der Digitalisierung in Deutschland und Europa also endgültig den Anschluss zu verlieren. Das war offenkundig der Grund, warum der Landesrechnungshof sich dieses wichtigen Zukunftsthemas angenommen hat, aus Verantwortung für unser Land - deswegen von mir einen Dank dafür an den Landesrechnungshof.
Zum Verständnis der Umsetzung der Digitalisierung möchte ich kursorisch skizzieren, was eigentlich im Bereich der öffentlichen Verwaltung dahintersteckt. Zentral ist hier die Veränderung und Optimierung der Geschäftsprozesse, also der Arbeitsabläufe in den Verwaltungen mittels digitaler Lösungen, wobei möglichst zuerst die Geschäftsprozessoptimierung stattfinden und dann eine digitale Lösung, sprich Software, umgesetzt werden sollte. Dabei sind im Idealfall medienbruchfreie Abläufe in allen Abteilungen und Ämtern - auch über unterschiedliche Verwaltungen
hinweg - zu realisieren, damit genau das, was vorhin schon beschrieben wurde - ausdrucken und dann erneut in andere technische Lösungen einpflegen -, vermieden wird. Nur so können Aufgabenstellungen bis zum Ergebnis, also zum Beispiel bis zum Bescheid gegenüber Bürgern oder Unternehmen, und weiter bis hin zur Archivierung durchgängig elektronisch bearbeitet werden.
Werden diese Abläufe und Anwendungen nach außen hin im Internet den Kunden zur Verfügung gestellt, spricht man eigentlich von E-Government. Das heißt, Verwaltungsmodernisierung respektive -digitalisierung in diesem Sinne steht in engstem Zusammenhang mit der Umsetzung der E-Government-Strategie und mit dem Onlinezugangsgesetz - das wurde schon angesprochen. Der Bund gibt im Onlinezugangsgesetz vor, dass 575 zu digitalisierende Verwaltungsdienstleistungen Bürgern und Unternehmen bis Ende nächsten Jahres, also bis Ende 2022, zur Verfügung zu stellen sind. Dabei gilt nach dem EfA-Prinzip: Einer für alle, einer für viele. Die jeweils federführenden Landes- und Bundesbehörden nehmen sich der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen an und stellen diese mit dem Ergebnis einheitlicher Standardlösungen für ganz Deutschland den anderen Ländern und der kommunalen Ebene zur Nachnutzung zur Verfügung.
Genau hier hakt es aber, bedingt durch die mangelnde Koordinierung und Steuerung der Digitalisierung durch die Staatskanzlei in Brandenburg. Das hat auch die siebenstündige Anhörung im Hauptausschuss sehr deutlich zutage gefördert. Aber nicht nur das: Auch die nach dem OZG erarbeiteten Standardlösungen wurden in unseren Ministerien entweder gar nicht oder nur schleppend eingeführt. Offenkundig ist die organisatorische Umstellung althergebrachter Arbeitsprozesse schlicht zu mühsam und zu aufwendig.
Genau so geht es nicht, werte Damen und Herren Minister! Deshalb sind der Landesregierung nun konkrete und nachprüfbare Vorgaben zur Umsetzung der Digitalisierung der Landesverwaltung zu machen und hier zu beschließen.
Nein, danke. - Die vom Hauptausschuss lediglich vorgeschlagene „Berücksichtigung“ der Empfehlungen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes und aus der Evaluation der Umsetzung der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ durch die Firma Prognos ist aus unserer Sicht nicht nur unzureichend, sondern auch verantwortungslos, wenn es um ein so wichtiges Zukunftsthema geht. Genauso verantwortungslos finden wir es, dass die Berichterstattung über die Fortschritte der Umsetzung nur einmal jährlich - beginnend mit dem 3. Quartal 2021 - erfolgen soll. Das vom Landesrechnungshof angeprangerte Zuständigkeits- und Verantwortungswirrwarr soll auch nicht etwa durch Zusammenlegung und Bündelung behoben werden - nein, in der Empfehlung steht: „Strukturen und Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung in Brandenburg“ sollen lediglich „fortwährend auf Effizienz und Effektivität überprüft“ werden - also alles weiter wie bisher?
Und um die fehlende Bereitschaft, irgendetwas zu verändern oder gar zu verbessern, noch zu unterstreichen, heißt es im letzten Punkt - das wurde heute schon ein paarmal angesprochen -:
„Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen und der verfügbaren Haushaltsmittel.“
Brandenburg gehört in Sachen E-Government deutschlandweit zu den Schlusslichtern. Das ist nicht nur deswegen unverantwortlich, weil darunter schon heute die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltungen leidet - zum Beispiel die Schnelligkeit der Verwaltung, siehe Tesla -, sondern auch, weil damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes immer stärker gefährdet ist.
Daher stellen wir mit dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag die Stellungnahme des Ausschusses für Inneres und Kommunales hier zur Abstimmung, weil diese konkreter ist und Vorgaben enthält, die transparent und kontrollierbar sind. Lassen Sie uns also gemeinsam versuchen, anhand konkreter, transparenter und nachprüfbarer Kriterien die Digitalisierung unserer Verwaltung als wichtigste Zukunftsfrage schnell und effizient umzusetzen! Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Danke.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Staatssekretär Dr. Grimm.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beratungsbericht und auch der vorliegende Entschließungsantrag sind weitere wichtige Beiträge des Landtags zur Weiterentwicklung der Digitalpolitik in Brandenburg. Schon 2016 ging vom Landtag ein wichtiger Impuls aus, um die Digitalisierungsstrategie auf den Weg zu bringen. Nur gemeinsam werden wir dieses eminent wichtige Zukunftsthema voranbringen können.
Der Antrag ist ein klares Bekenntnis dazu und eine wichtige Unterstützung für die Digitalisierung unseres Landes. Im Entschließungsantrag kommt zum Ausdruck, dass Digitalisierung - wie könnte es auch anders sein? - eine Querschnittsaufgabe ist. Das halte ich für absolut richtig. Digitalisierung ist in allen Ministerien Chefinnen- bzw. Chefaufgabe und wird von den zuständigen Fachausschüssen eng begleitet. In der Staatskanzlei gibt es eine konsequente Steuerung und Koordinierung und im parlamentarischen Raum spiegelbildlich die Koordinierung durch den Hauptausschuss.
80 % der Maßnahmen, die wir uns in der Zukunftsstrategie vorgenommen haben, haben wir bereits umgesetzt bzw. befinden sich gerade in der Umsetzung. Das hat die Evaluation durch die Prognos AG ergeben. Ich finde, das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Die restlichen 20 % sind nicht etwa offengeblieben, sondern wir bewegen uns hier in einem sehr dynamischen Feld: Sie sind zum Teil durch neuere Entwicklungen überholt.
80 % sind aber fast 100 %; das bedeutet, es ist Zeit für ein Update. Dieses Update bringen wir mit dem Digitalprogramm. Wir wollen hier auch die Erkenntnisse, die wir in der pandemischen Situation gesammelt haben, einfließen lassen. Deswegen haben wir in der Landesregierung das „Digitale Resilienz“-Projekt gestartet und ressortübergreifend Erkenntnisse zusammengetragen. Die Ergebnisse des Resilienz-Projekts werden dann zusammen mit dem Gutachten des Landesrechnungshofs, der Evaluation durch die Prognos AG, den Ergebnissen der Landtagsanhörung und den Ressortstrategien, die bis zum 30.06. vorliegen werden, in das neue Digitalprogramm 2025 eingehen.
Wir werden dazu regelmäßig berichten, und dieses Digitalprogramm wird auch klarere Schwerpunkte setzen, als es bislang der Fall war. Wir hatten bislang eine Liste von 202 Einzelmaßnahmen. Wir haben uns hier vorgenommen - auch das greift einen Fingerzeig des Landesrechnungshofs, aber auch der Prognos AG auf -, stärkere Schwerpunkte zu legen, Meilensteine zu definieren und damit auch ein Stück weit abrechenbarer vorzugehen.
Das Digitalprogramm ist dann für uns alle ein Steuerungsinstrument. Wir werden diese Steuerung in der Staatskanzlei auch weiterhin wahrnehmen. Es wurde eben schon gesagt, ich finde aber, es kann noch einmal unterstrichen werden und ist auch ein Zeichen, dass wir das annehmen: Ich habe ein eigenes Referat für dieses Thema geschaffen, das mit sechs Mitarbeitern besetzt wird. Im Moment sind wir schon bei fünf Personen, das heißt, die Arbeitsfähigkeit ist hergestellt. Wir nehmen diese Aufgabe ernst.
Ich finde auch gut, dass im Entschließungsantrag ausdrücklich der OZG-Bereich adressiert wird. Wir brauchen hier stärkere Transparenz. Es handelt sich um ein ganz zentrales Projekt, ein ehrgeiziges Projekt der Verwaltungsdigitalisierung, und wir wollen einer digitalen Gesellschaft natürlich auch eine digitale Verwaltung gegenüberstellen. Hier braucht es die Unterstützung und Kraftanstrengung aller, und wir sind sehr gewillt, dieses Projekt erfolgreich umzusetzen.
Digitalisierung ist eine Frage des Kulturwandels. Sie ist aber auch eine Ressourcenfrage. Die Unterstützung des Landtages wird auch in den kommenden Jahren in beiden Bereichen unabdingbar sein. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Dr. Grimm. Sie haben gesagt, dass die Umsetzung der Digitalisierung in allen Ministerien Chefsache sei und von den Fachausschüssen eng begleitet werde. Ich bin jetzt seit etwas über eineinhalb Jahren im Landtag und habe ehrlich gesagt bisher in keinem einzigen Fachausschuss jemals erlebt, dass das irgendwie Thema war oder gar eng begleitet wurde. Aber ich hoffe noch, dass den Worten vielleicht auch mal Taten folgen.
Sie sind auf die Evaluation durch die Prognos AG eingegangen und haben herausgehoben, dass die Vertreter sagten, 80 % seien umgesetzt. Damit haben Sie aber weggelassen, welche
schwerwiegenden Defizite sogar die Prognos AG auf ihre sehr diplomatische Weise dargelegt hat. Es wäre schön, wenn Sie daraus die notwendigen Konsequenzen zögen und diese auch umsetzten. Es tut mir leid, aber nach dem, was hier diskutiert wurde und jetzt als Stellungnahme des Hauptausschusses von uns beschlossen werden soll - und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen durchgedrückt werden wird -, glaube ich nicht daran, dass sich irgendetwas ernsthaft und maßgeblich verändert.
Und man muss schon noch mal festhalten - ich bin ja beruflich in diesem Thema auch unterwegs gewesen -: Nach ungefähr 20 Jahren haben wir in Brandenburg in den Landesverwaltungen noch immer keine durchgängig digitalisierten Prozesse. Wir haben noch immer keine durchgängige elektronische Archivierung. Noch immer gibt es keine einheitlichen Standards für E-Government-Lösungen, also Softwareanwendungen standardisierter Art für die Kommunen.
Wir hatten das meines Wissens 2002/2003 schon einmal als Thema. Damals gab es einen Versuch; der hat auch nicht funktioniert. Danach haben Sie es immer mal wieder versucht. Die Kommunen sagen uns, die Projekte und Prozesse, die dazu angestoßen wurden, seien im Sande verlaufen; sie hätten nie wieder etwas davon gehört.
Sie sagen: Die Digitalisierung ist eine Frage des Kulturwandels. - Ja, richtig, das ist sie! Es wäre schön, wenn das auch mal in der Landesregierung, bei den Ministerinnen und Ministern, ankäme. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dafür sorgen könnten. - Danke schön.
Vielen Dank. - Möchte die Landesregierung auf die Kurzintervention reagieren? - Sie verneint das. Dann sind wir am Ende der Rednerliste angelangt, und ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung: Ich lasse zuerst über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zum Beratungsbericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung der Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg, Drucksache 7/3439, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung und der Bericht bei vielen Enthaltungen einstimmig angenommen.
Ich komme zweitens zu dem Entschließungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/3461, ohne Titel. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Dann habe ich jetzt die Ehre, die Sitzung fortzusetzen, und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.
TOP 10: Bericht der Landesregierung gemäß § 17a des Brandenburgischen Ministergesetzes zur Anwendung von Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts der Landesregierung gemäß § 17a des Brandenburgischen Ministergesetzes zur Anwendung von Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, Drucksache 7/3273, an den Hauptausschuss. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig beschlossen.
TOP 11: Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 26 Absatz 7 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I, S. 78), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Februar 2020 (GVBl. I, Nr. 4)
Ich eröffne die Aussprache mit der Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, Frau Abgeordneter GossmannReetz. Sie spricht für die Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.
Danke, Herr Vizepräsident. - Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nehmen stellvertretend für alle Mitglieder des Landtages die Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes wahr. Der vorliegende Bericht, der auch Teile der Arbeit der PKK aus der vergangenen Legislaturperiode umfasst, wurde von den von Ihnen gewählten Mitgliedern der Kommission einstimmig beschlossen. Daher stelle ich Ihnen diesen Bericht heute als gewählte Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission auch im Namen aller Mitglieder vor.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die Arbeit der PKK im Laufe des Berichtszeitraums strukturell deutlich verbessert hat. Die PKK hat die vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Neuregelungen und verfahrenstechnischen Anpassungen umgesetzt. Die PKK wird seit dem 1. Mai vergangenen Jahres von einem ständigen Bevollmächtigten unterstützt, der die Sitzungen der PKK fachlich, inhaltlich und organisatorisch vorbereitet und sich um die Schaffung einer technischen Umgebung sowie um die Personalgewinnung zur Unterstützung der PKK und der G10-Kommission kümmert.
Die Teilnahme von benannten und sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Mitglieder der PKK an den Sitzungen der Kommission
war wegen der Infektionsschutzlage bisher nicht möglich. Eine Teilnahme an bestimmten Beratungen soll aber, wie im Gesetz vorgesehen, künftig ermöglicht werden.
Die Arbeit der PKK konnte durch den ständigen Bevollmächtigten strukturierter und zielführender organisiert werden. Außerdem hat die Kommission nunmehr eine mittel- und langfristige Arbeitsplanung aufgestellt, um die notwendigen Anpassungsprozesse im Arbeitsablauf des Verfassungsschutzes eng zu begleiten und stellvertretend für die Mitglieder des Landtages zu kontrollieren.
Der Anspruch des Landtages, die Arbeit des Verfassungsschutzes in den geheimen Sitzungen umfassend zu kontrollieren, wurde von den Mitgliedern der Kommission ernsthaft, kollegial und konsequent erfüllt. Zur Kontrolle gehört die regelmäßige Unterrichtung der Mitglieder der PKK durch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums des Innern und für Kommunales. Das Ministerium informierte regelmäßig über allgemeine Tätigkeiten des Verfassungsschutzes und konkrete Vorgänge im Zusammenhang mit getroffenen Maßnahmen. Außerdem wurden den Mitgliedern der PKK auf eigenen Wunsch sowie auf Anregung des Ministeriums konkrete Einzelfälle und aktuelle Themen intensiver erläutert.