Demgegenüber wird in der Beschlussempfehlung lediglich die „Empfehlung“ des Landtages ausgesprochen, die Empfehlungen des Beratungsberichtes zu berücksichtigen. Ferner sollen - ich zitiere - „Gremien, insbesondere die Interministerielle Arbeitsgruppe Digitalisierung und die darin entsandten Ressortvertreterinnen und -vertreter, hinsichtlich Bewertung und Entscheidungsbefugnis sowie Verbindlichkeit getroffener Entscheidungen gestärkt werden“.
Und das setzt sich fort: Der Landtag soll die Arbeit des Digitalbeirates im Kontext der Erstellung der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ „anerkennen“. Er „empfiehlt“ der Landesregierung, auch künftig auf externes Expertenwissen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“‘ zurückzugreifen.
Und neben der Einführung weiterer Berichtspflichten Ende 2021 und 2022 wird „angeregt“, im Rahmen der Überarbeitung der Digitalisierungsstrategie auch die Strukturen und Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung in Brandenburg fortwährend auf Effizienz und Effektivität zu überprüfen und anzupassen.
Und zu guter Letzt wird die Umsetzung der Beschlussempfehlung auf den Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen und der verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt. Meine Damen und Herren, mehr heiße Luft geht nicht!
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Aufgabe der Digitalisierung im Land Brandenburg von der Landesregierung weiterhin nicht erfüllt und stattdessen Geld für externe Dienstleister verschwendet wird, die zu keinem brauchbaren Ergebnis gelangen. Mit dieser Beschlussempfehlung leisten Sie wieder einmal einen Offenbarungseid in Sachen eigener Unfähigkeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Barthel.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerende! Als der 6. Landtag im November 2016 den Beschluss zur Erarbeitung einer Digitalstrategie für das Land Brandenburg fasste, war er eines der wenigen Landesparlamente, die sich der politischen und gesellschaftlichen Herausforderung der Digitalisierung bewusst waren. Wir hatten auch die daraus resultierenden Chancen für Brandenburg im Blick. Darauf waren die Einbringer - dazu gehörte auch die CDU-Fraktion - in gewisser Weise stolz.
Worauf wir nicht vorbereitet waren, war der damit verbundene komplizierte Change-Management-Prozess. Einen ersten Eindruck bekamen wir bei der Vorlage der Digitalstrategie durch die Landesregierung. Darin waren bestehende und geplante Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung aufgelistet. Aber schon bei der Beurteilung, ob es sich um ein Thesenpapier oder um eine Strategie handelt, lagen die Meinungen weit auseinander.
Warum sage ich das? Genau diesen Prozess beobachten wir im Augenblick im Parlament. Mit dem vorgelegten Beschluss des Hauptausschusses geht es genau in die richtige Richtung, dass wir nämlich die damals nicht ausreichend in den Blick genommenen Management-Prozesse aufgrund der Hinweise des Landesrechnungshofs jetzt besser im Blick haben. Insofern kam der Bericht des Landesrechnungshofs genau zur richtigen Zeit. Verstärkt wurde die Erkenntnis insbesondere durch die Herausforderungen der Coronakrise.
Herzlichen Dank, Herr Barthel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben eben gesagt, die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses gehe in die richtige Richtung. Darin wird ja nur empfohlen, das zu berücksichtigen, was der Landesrechnungshof geschrieben und die Evaluierung des Prognos-Gutachtens ergeben hat - das wurde in der vorangegangenen Rede dargelegt. Und die Kritik war doch sehr heftig. Es wurde auch ausgeführt, dass das unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Deswegen möchte ich fragen, wie Sie auf die Idee gekommen sind, dass das jetzt in die richtige Richtung geht. Offensichtlich ist ja völlig anheimgestellt, ob und wie das berücksichtigt wird. Wahrscheinlich kann das aufgrund der Finanzlage, die wir coronabedingt jetzt haben und in Zukunft haben werden, niemals umgesetzt werden. - Danke schön.
Herr Dr. Zeschmann, lassen Sie mich mit der zweiten Frage anfangen: Was versteht die Koalition unter dem Finanzierungsvorbehalt? - Der Finanzierungsvorbehalt besagt eindeutig, dass mit den Haushaltsverhandlungen 2022 die notwendigen Mittel einzustellen sind, um diesen Prozess auszufinanzieren; nichts anderes sagt das aus. Das fordert die zuständigen Ministerien auf, bei ihrer Planung und ihren Beratungen gegenüber der Finanzministerin deutlich zu machen: Wir brauchen das Geld, um dieses strategische Projekt für Brandenburg auch tatsächlich umzusetzen. - Auf der anderen Seite sind aber auch hier Effizienz und Sparsamkeit gefordert. Genau diesen Ansatz finden Sie auch in den Schlussfolgerungen des Hauptausschusses. Darin seht, dass alle Strukturen und Gremien auf Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen sind - und das nicht einmalig, sondern in einem laufenden Prozess.
Ich will auf zwei Aspekte der Schlussfolgerung eingehen; für mehr reicht meine Redezeit nicht. Der von der Staatskanzlei gewählte Weg zur Überarbeitung der Digitalstrategie Brandenburg 2025 ist aus unserer Sicht der richtige, fordert er doch die Fachressorts auf, eigene Teilstrategien zu entwickeln und dabei die Thesen des Digitalbeirats als Leitplanken zu betrachten. Mit diesem Schritt wird die Eigenverantwortung der Ressorts klargestellt. Es war ja ein Mangel der letzten Digitalisierungsstrategie, dass es eben keine Ressortstrategien gab. Zugleich werden die Potenziale und das Fachwissen der Ressorts genutzt.
An dieser Stelle eine Anmerkung zur Pressemitteilung des Landesrechnungshofs: Mit dem eben von mir genannten Managementansatz wird genau die Kritik des Landesrechnungshofs aufgenommen, nämlich die Fachverantwortlichen konkret einzubinden und von ihnen zu fordern, Meilensteine, Aufgaben und die finanzielle Ausstattung zu definieren. Der Staatskanzlei kommt im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans die Rolle des Koordinators zu. Richtlinienkompetenz - darin sind wir uns sicher einig, sehr geehrter Herr Weiser - heißt eben nicht Durchregieren.
Indem sich der Landtag zur Fachverantwortung bekennt und die konkreten Digitalisierungsprojekte der Ministerien in den Fachausschüssen begleitet, kommen wir unserer - das betrifft den zweiten Kritikpunkt - fachlichen und politischen Verantwortung der Steuerung und Kontrolle dieses Transformationsprozesses nach. Zu spezifisch sind die konkreten Aufgaben und Anforderungen in den einzelnen Ressorts, um sie alle in einem Ausschuss adäquat zu behandeln. Natürlich gibt es auch übergreifende Aufgaben und Managementfragen; schließlich geht es bei der Digitalisierung um tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Hier sehen wir - das sagte die Kollegin Schäffer schon - die Verantwortung beim Hauptausschuss.
Weil es eben um einen strukturellen Wandel mit vielen Akteuren und administrativen Ebenen geht, meinen wir, ist eine kurzfristige Berichterstattung nur bedingt sinnvoll, auch wenn wir - darin sind wir uns einig - ein höheres Tempo bei der Digitalisierung brauchen. Kurzfristige Berichterstattungen machen bei technischen Lösungen Sinn, nicht aber beim Vollzug des Gesamtprozesses.
Eine letzte Anmerkung: Die Effizienz von Verwaltung als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes. Deshalb ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der damit verbundenen Verwaltungsdienstleistungen von besonderer Bedeutung. Man muss an dieser Stelle aber auch festhalten, dass die Umsetzung des OZG, das ein Bundesgesetz ist, vom IT-Planungsrat und vom Bundesinnenministerium gesteuert wird. Natürlich hat jedes Bundesland eigene Aufgaben. Dort sehen wir den Ansatz, dass
durch das federführende Innenministerium diese Aufgaben auch klar definiert werden und die Umsetzung der Aufgaben regelmäßig abgerechnet wird. Dafür gibt es eine Internetseite. Ansonsten verweise ich an dieser Stelle wieder auf die Verantwortung der Fachausschüsse.
Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Ich glaube, dass wir, wenn wir diesen Weg gehen, die Digitalisierung in Brandenburg schneller und besser umsetzen können. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Domres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Beschlussempfehlung zum besagten Beratungsbericht. Was uns vorliegt, ist wohl der Minimalkonsens dieser Koalition, und wie schwer sie es sich selbst bei dieser Beschlussempfehlung gemacht hat, zeigt nicht nur das Verfahren im Innenausschuss, sondern auch das im Hauptausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen an ernsthaften Debatten in den Ausschüssen gelegen ist, sollten Sie Ihre Be- schlussempfehlungen nicht fünf Minuten vor Ultimo vorlegen. Den anderen Fraktionen nicht einmal 24 Stunden - im Innenausschuss waren es wenige Minuten vor der Sitzung - Zeit zu geben, um eine mehrseitige Beschlussempfehlung zu lesen und die Chance zu haben, sie innerhalb der Fraktionen zu diskutieren, ist weder fair noch der Thematik angemessen. Sachpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht anders.
„Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen und der verfügbaren Haushaltsmittel.“
Das hatten wir heute schon. Das klingt weder ambitioniert noch selbstbewusst. Ich möchte nur anmerken: Über die Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel und die damit verbundenen personellen Ressourcen entscheidet der Haushaltsgesetzgeber, also wir alle. Ich warne an dieser Stelle vor einem Pingpongspiel hinsichtlich der Verantwortlichkeiten! Staatssekretär Grimm hat den Ball bereits in das Feld des Landtages gespielt, indem er anregte, dass finanzielle und personelle Engpässe wohlwollend vom Haushaltsgesetzgeber begleitet werden sollten.
Besonders beeindruckend finde ich in dem Zusammenhang Punkt 7 der Beschlussempfehlung. Hiernach soll der Landtag allen Ernstes begrüßen, dass die Staatskanzlei ihrer koordinierenden und steuernden Aufgabe im Prozess mit verbesserter personeller Ausstattung verstärkt nachkommt und den Prozess der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie angestoßen hat. - Donnerwetter, kann man da nur sagen! Eine der originären Aufgaben, die sich die Staatskanzlei gegeben hat, ist die Digitalisierung. Und die Kenia-Koalition begrüßt es, dass die Staatskanzlei von selbst auf die Idee gekommen ist, die Digitalisierungsstrategie der vergangenen Koalition weiterzuentwickeln.
Was sind denn sonst die Aufgaben einer Staatskanzlei, Herr Kollege Bretz, wenn nicht Prozesse zu steuern und zu koordinieren? Sie beschließen das heute.
Ich werde und kann mich nicht damit abfinden, und es ist auch nicht der Anspruch meiner Fraktion, dass die Koalition dem Landtag in ihren Beschlussempfehlungen Selbstverständlichkeiten vorlegt. Dabei liegen die Probleme sprichwörtlich auf der Straße bzw. in den Schulen. Nach über einem Jahr der Pandemie beweist diese Landesregierung nach wie vor, dass sie den digitalen Herausforderungen des Fernunterrichts nicht gewachsen ist. Leider hat die Beschlussempfehlung der Koalition auch diesbezüglich mehr als nur eine Fehlstelle - aber gut.
Regelrecht begeistert bin ich vom Vorschlag der Koalition, dass sich der Landtag zum Prinzip der Fachverantwortung der jeweiligen Ministerien und nachgeordneten Institutionen und Einrichtungen des Landes bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie bekennt. Aus diesem Grund sollen die konkreten Digitalisierungsprojekte auch von den Fachausschüssen des Landtages begleitet werden. Mit großem Interesse erwartet die Linksfraktion nun die jeweiligen Ressortstrategien, die bis zur Sommerpause vorliegen sollen. Dem Hauptausschuss soll dabei eine koordinierende Rolle zufallen. Ich hoffe inständig, dass der Hauptausschuss anders als beim Medienstaatsvertrag oder beim RBB-Staatsvertrag dieser Rolle auch gerecht wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedauere an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir keine Debatte über die Anregungen aus der Anhörung geführt haben, zum Beispiel die, einen Digitalausschuss hier im Landtag einzusetzen. Immerhin gibt es in 12 von 16 Parlamenten Digitalausschüsse.
Um nicht nur negative Stimmung zu verbreiten, möchte ich positiv erwähnen, dass es einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ geben soll. Erstmalig wird der Bericht an den Landtag zum Ende des dritten Quartals 2022 fällig. Ich hoffe sehr, dass nicht erst dann die von der Staatskanzlei aufgegriffenen Vorschläge, unter anderem aus der Anhörung, näher erläutert werden können. In der Hauptausschusssitzung jedenfalls wollte uns der Staatssekretär noch nichts verraten, weshalb mir hier ein Blick auf einige wichtige Punkte für die Brandenburgerinnen und Brandenburger erlaubt sei:
Ein prominenter Punkt war zum Beispiel, dass die Stärkung und Anerkennung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg als Schlüsselprojekt für die Fortschreibung der Zukunftsstrategie erreicht werden sollte. Das können wir uns als Linksfraktion gut vorstellen; denn die Kommunen sind nicht nur an dieser Stelle ein wichtiger Partner.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in seinem Evaluierungsbericht kritisiert der Landesrechnungshof die Umsetzung des OZG, für die das MIK federführend verantwortlich ist. Bis Ende 2022 sollen - über alle Ressorts - 575 Verwaltungsdienstleistungen online zugänglich gemacht werden. Der bisherige Umsetzungsstand lässt zu wünschen übrig. Auch das war selbstverständlich Gegenstand der Anhörung und findet zumindest in der Beschlussfassung der Koalition Erwähnung. Weiterhin wurde in der Anhörung eine sehr hohe Priorität der Umsetzung des OZG gesehen. Dazu wurde vom Städte- und Gemeindebund unter anderem vorgeschlagen, eine administrative OZG-Koordinierungsstelle - möglichst beim Brandenburgischen IT-Dienstleister ZITBB - einzurichten. Ebenfalls wurde in Bezug auf die Umsetzung des OZG gefordert, die Umsetzung mit einem hinreichenden landesweiten Digitalisierungs- und OZG-Budget zu flankieren.
Das wären neben der Frage des Zugangs zu digitalen Angeboten in einem Flächenland wie Brandenburg drei wichtige Punkte, die sich nicht erst im schon angesprochenen Bericht wiederfinden dürfen. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Redmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Domres, es hätte die Glaubwürdigkeit Ihrer Ausführungen erheblich erhöht, wenn Sie wenigstens einen Satz zu Ihrer eigenen Verantwortung für die Missstände, die im Bericht des Landesrechnungshofs beschrieben werden, gefunden hätten. Denn der Landesrechnungshofbericht betrifft nicht etwa die Amtszeit dieser Landesregierung. Der Landesrechnungshof hat den Stand der Digitalisierung im Prüfungszeitraum Oktober 2018 bis 2019 bewertet, also im Verantwortungsbereich der Vorgängerkoalition. Das versuchen Sie hier zu verschweigen, unter den Tisch fallen zu lassen.
Der Befund des Landesrechnungshofs bezüglich der Digitalisierungsarbeit der Regierung, die Sie unterstützt haben, sind erhebliche Organisations- und Steuerungsprobleme. Obwohl der Landtag bereits 2016 eine ressortübergreifende Digitalstrategie und klare Zielstellung eingefordert hat, ist unter Ihrer Verantwortung nichts passiert. Sie konnten sich damit nicht im Hauptausschuss durchsetzen. Sie sind beim Thema Digitalisierung schon einmal auf ganzer Linie gescheitert, Herr Domres, und das wäre heute wenigstens eines Satzes Ihrerseits wert gewesen!
Der Bericht des Landesrechnungshofs kommt zum Beginn der Legislaturperiode zu einer guten Zeit, weil sich diese Landesregierung vorgenommen hat, einiges besser zu machen. Insofern schließt sich der Hauptausschuss in seiner Beschlussempfehlung den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs ausdrücklich an: abrechenbare Meilensteine bei der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie in klaren Strukturen; stärkere Koordination durch die Staatskanzlei bei gleichzeitig weiter bestehender Fachverantwortung der einzelnen Ministerien; enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene; die koordinierende Rolle des Hauptausschusses wird betont; ein jährlicher Bericht zur Umsetzung der Strategie, der erstmals Ende des dritten Quartals 2022 vorgelegt werden soll.
Die ehrliche Erkenntnis, die aus dieser Beschlussvorlage spricht, ist: Versäumnisse aus der Vergangenheit sind gerade in einem solch dynamischen Bereich wie der Digitalisierung nur schwer in Kürze aufzuholen. Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen wird, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, die Digitalstrategie als politische Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und die Umsetzung vorantreiben.
Der Landtag wird sich nun regelmäßig, und zwar öfter als einmal jährlich, wenn der Bericht kommt, mit der Umsetzung der Zukunftsstrategie befassen - noch öfter im Hauptausschuss; ich hoffe, Sie haben die Geduld dafür und bringen Ihr Engagement ein. Er wird natürlich auch - da habe ich mich ein bisschen über die Pressemitteilung des Landesrechnungshofs gewundert - die Frage der Finanzierung der Digitalisierung im Rahmen der kommenden Haushaltsgesetze betrachten und dafür Mittel einstellen. Das ist doch selbstverständlich. Aber wir können hier nicht
mit einem einfachen Antrag, den wir heute zu beschließen haben, irgendwelche Veränderungen am Haushalt vornehmen. Das geht schon rechtlich nicht, und das zu fordern finde ich auch ein kleines bisschen schräg, wenn ich das dem Präsidenten des Landesrechnungshofs so mit auf den Weg geben darf.
Ich denke, dass wir in unseren Formulierungen - da, wo wir Empfehlungen aussprechen, da, wo wir der Landesregierung nahelegen, diese Punkte zu übernehmen - respektieren, dass die Verantwortung für die Verwaltung und die Organisation der Verwaltung bei der Landesregierung liegt. Meine Erfahrung ist aber: Wenn der Landtag Empfehlungen ausspricht, Wünsche äußert, kommt die Landesregierung ihnen durchaus nach - wir hören heute noch die Rede des Staatssekretärs, auf die ich mich sehr freue. Aus der Zusammenarbeit mit der Landesregierung habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Empfehlungen des Landesrechnungshofs sehr ernst genommen wurden und zum Teil auch schon auf sie reagiert wurde. Jedenfalls ist zum Beispiel die Steuerungsfunktion der Staatskanzlei - auch personell und haushälterisch übersetzt - in dieser Legislaturperiode erheblich gestärkt worden.
Insofern bedanke ich mich herzlich für die Aufmerksamkeit und weiß, dass wir dieses Thema noch eine ganze Weile sehr erfolgreich miteinander begleiten werden. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Zunächst einmal ist es sehr bemerkenswert, dass der Landesrechnungshof neben seinen üblichen Jahresberichten einen Sonderbericht zur Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg, insbesondere in der Landesverwaltung, erstellt und veröffentlicht hat. Für einen derartigen Vorgang muss es schwerwiegende Gründe geben.
Der Bericht lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen: Brandenburg, insbesondere die Landesverwaltung, hat die Digitalisierung seit mehr als 20 Jahren im Wesentlichen verschlafen. Während einige Ministerien aktiven Widerstand gegen die Umsetzung erster Digitalisierungsschritte leisteten, hat die Staatskanzlei den Steuerungsprozess nicht im Griff, und es herrschte, gelinde gesagt, ein ziemliches Durcheinander der Zuständigkeiten, wenn nicht ein Chaos in der Organisation und Umsetzung. Brandenburg droht bei der Digitalisierung in Deutschland und Europa also endgültig den Anschluss zu verlieren. Das war offenkundig der Grund, warum der Landesrechnungshof sich dieses wichtigen Zukunftsthemas angenommen hat, aus Verantwortung für unser Land - deswegen von mir einen Dank dafür an den Landesrechnungshof.